Rechtsprechung
BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- lexetius.com
UrhG § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 2, §§ 19a, 13, 14, 23, 24 Abs. 1, §§ 50, 97 Abs. 1 und 2; Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. k
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
auf fett getrimmt
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Auf fett getrimmt
§ 2 Abs 2 UrhG, § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 2 UrhG, § 13 UrhG, § 14 UrhG
Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: Auslegung nationalen Rechts unter Anwendung unionsrechtlicher Grundsätze bei der Beurteilung von Parodien in der Form der Bildbearbeitung und -veröffentlichung im Rahmen einer Internetberichterstattung - auf ... - IWW
§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG, § ... 24 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1, 2 UrhG, § 97 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 2, § 19a UrhG, § 14 UrhG, § 13 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 50 UrhG, § 16 UrhG, § 23 UrhG, Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 2, 3 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 267 AEUV, § 2 Abs. 2 UrhG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG, Richtlinie 2001/29/EG, § 561 ZPO, § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG, § 11 Satz 1 UrhG, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 139 ZPO
- JurPC
Auf fett getrimmt
- aufrecht.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des unionsrechtlichen Parodiebegriffs im Sinne des Art. 5 Abs. 3k RL 2001/29/EG für die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
- kanzlei.biz
"Promis im Netz auf fett getrimmt": Unionsrechtlicher Begriff der Parodie ist maßgeblich
- Betriebs-Berater
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Auf fett getrimmt
Art. 5 Abs. 1 GG
- rewis.io
Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: Auslegung nationalen Rechts unter Anwendung unionsrechtlicher Grundsätze bei der Beurteilung von Parodien in der Form der Bildbearbeitung und -veröffentlichung im Rahmen einer Internetberichterstattung - auf ...
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Maßgeblichkeit des unionsrechtlichen Parodiebegriffs im Sinne des Art. 5 Abs. 3k RL 2001/29/EG für die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
- rechtsportal.de
Maßgeblichkeit des unionsrechtlichen Parodiebegriffs im Sinne des Art. 5 Abs. 3k RL 2001/29/EG für die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auf fett getrimmt
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Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: Auslegung nationalen Rechts unter Anwendung unionsrechtlicher Grundsätze bei der Beurteilung von Parodien in der Form der Bildbearbeitung und -veröffentlichung im Rahmen einer Internetberichterstattung - auf ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- internet-law.de (Kurzinformation)
"Auf fett getrimmt"
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Parodien / Fotoverfremdung "auf Fett getrimmt"
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit einer Parodie - es gilt der unionsrechtliche Parodie-Begriff - auf fett getrimmt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
- heise.de (Pressebericht, 06.09.2016)
Bildmanipulation als Parodie erlaubt
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Unionsrechtliche Begriff der Parodie ist maßgeblich
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unionsrechtliche Begriff der Parodie ist maßgeblich
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Freie Benutzung einer Fotografie: "auf fett getrimmt"
- verweyen.legal (Kurzinformation und Leitsatz)
Fett!
- verweyen.legal (Kurzinformation und Leitsatz)
Bildtechnische Veränderungen von Prominenten-Fotos als Parodie zulässig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer zulässigen Parodie-Bearbeitung bei Fotografien
- kpw-law.de (Kurzinformation)
"Auf fett getrimmt" - Entstellung eines Promifotos?
- new-media-law.net (Kurzinformation)
Veröffentlichung bearbeiteter Fotos kann als Parodie zulässig sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Zulässige Bildbearbeitung von Prominenten-Fotos
- ds-law.eu (Kurzinformation)
Bildbearbeitung: zulässige Parodie oder Schadensersatz?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien - auf fett getrimmt
- verweyen.legal (Kurzinformation und Leitsatz)
Bildtechnische Veränderungen von Prominenten-Fotos als Parodie zulässig
Besprechungen u.ä. (3)
- fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)
Schauspielerin digital verfettet - Bildbearbeitung als zulässige Parodie oder Schadensersatz?
- fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)
Bildbearbeitung als zulässige Parodie oder Schadensersatz?
- dlapiper.com (Entscheidungsbesprechung)
Die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Parodie wird vom Unionsrecht bestimmt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.02.2011 - 310 O 233/10
- OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
- BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15
Papierfundstellen
- BGHZ 211, 309
- NJW 2017, 806
- MDR 2017, 594
- GRUR 2016, 1157
- MMR 2017, 138
- BB 2016, 2177
- K&R 2016, 748
- ZUM 2016, 985
- afp 2016, 446
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16
Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Soweit es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Karikaturen und Parodien geht, ist § 24 Abs. 1 UrhG daher in Übereinstimmung mit der Regelung des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG und der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 = WRP 2014, 1181 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.) auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 Rn. 24 - Auf fett getrimmt;… BGH, GRUR 2017, 895 Rn. 39 - Metall auf Metall III; Ohly, GRUR 2017, 964, 968 f.). - BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16
EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
In der Regel liegt diese Voraussetzung vor, wenn das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des älteren Werkes einen so großen Abstand hält, dass die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten und die Benutzung des älteren Werkes durch das neuere Werk nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint (BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, GRUR 2016, 1157 Rn. 19 bis 21 = WRP 2016, 1260 - auf fett getrimmt, mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Soweit es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Karikaturen und Parodien geht, ist die Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG daher in Übereinstimmung mit der Regelung des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG und der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 = WRP 2014, 1181 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.) auszulegen (BGH, GRUR 2016, 1157 Rn. 23 bis 40 - auf fett getrimmt, mwN).
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17
HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in …
Die in diesem Zusammenhang gebotene tatrichterliche Interessenabwägung ist durch das Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind und die für die Interessenabwägung des konkreten Streitfalls maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt und zutreffend gewichtet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 Rn. 36 - auf fett getrimmt).
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere …
In der Regel liegt diese Voraussetzung vor, wenn das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des älteren Werks einen so großen Abstand hält, dass die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten und die Benutzung des älteren Werks durch das neuere Werk nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint (BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 Rn. 19 bis 21 - auf fett getrimmt, mwN;… Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZR 115/16, GRUR 2017, 895 Rn. 23 = WRP 2017, 1114 - Metall auf Metall III).Das im nationalen Urheberrecht seit jeher anerkannte Recht der freien Benutzung (vgl. § 13 LUG und § 16 KUG) bezeichnet vielmehr - neben seiner Funktion als Schrankenbestimmung für die Benutzungsform der Parodie im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG (vgl. BGHZ 211, 309 Rn. 24 - auf fett getrimmt; jetzt § 51a UrhG) - eine dem Urheberrecht immanente Beschränkung seines Schutzbereichs.
Eine freie Benutzung im Sinne der schutzbereichsbegrenzenden Funktion des § 24 Abs. 1 UrhG aF setzt voraus, dass ein selbständiges Werk geschaffen wurde und das ältere Werk als Grundlage für die Schöpfung des neuen Werks diente (…vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 37 f. - Beuys-Aktion;… GRUR 2015, 1189 Rn. 41 - Goldrapper; BGHZ 211, 309 Rn. 21 - auf fett getrimmt; zur abweichenden Rechtsprechung betreffend die unionsrechtskonforme Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG als Schrankenbestimmung vgl. BGHZ 211, 309 Rn. 28 - auf fett getrimmt).
Um eine freie Benutzung im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG aF handelt es sich, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wurde und das ältere Werk als Grundlage für die Schöpfung des neuen Werks diente (…vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 38 - Beuys-Aktion;… GRUR 2015, 1189 Rn. 41 - Goldrapper; BGHZ 211, 309 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
- OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 80/20
Ottifanten in the city - Urheberrecht: "Ottifanten in the City" als Parodie des …
Geboten ist eine richtlinienkonforme Auslegung des § 24 Abs. 1 UrhG (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 24 - auf fett getrimmt;… BGH GRUR 2020, 843 Rn. 39, 62 - Metall auf Metall IV; Schulze GRUR 2020, 128, 133).Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen (vgl. BGH GRUR 1994, 206, 208 - Alcolix; BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen; BGH GRUR 2003, 956, 958 - Gies-Adler;… BGH GRUR 2014, 258 Rn. 38 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm I; BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 19 - auf fett getrimmt).
Zum anderen kann der für eine freie Benutzung erforderliche Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes aber selbst bei deutlichen Übernahmen gerade in der Formgestaltung dann gegeben sein, wenn das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des älteren Werkes einen so großen inneren Abstand hält, dass es seinem Wesen nach als selbstständig anzusehen ist (BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 22 - auf fett getrimmt, m.w.N.).
Sodann ist durch Vergleich der einander gegenüberstehenden Gestaltungen zu ermitteln, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in der neuen Gestaltung eigenschöpferische Züge des älteren Werkes übernommen worden sind (…BGH GRUR 2014, 258 Rn. 40 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm I; BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
Weicht der jeweilige Gesamteindruck voneinander ab, liegt jedenfalls weder eine Vervielfältigung noch eine Bearbeitung, sondern möglicherweise eine freie Benutzung vor (…vgl. BGH GRUR 2014, 65 Rn. 37 f. - Beuys-Aktion; BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
Eine freie Benutzung kann dann angenommen werden, wenn ein selbstständiges Werk geschaffen wurde und das ältere Werk als Grundlage für die Schöpfung des neuen Werkes diente (…vgl. BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 41 - Goldrapper; BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
Ein innerer Abstand kann vielmehr auch auf andere Weise hergestellt werden (vgl. BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen;… BGH GRUR 2014, 258 Rn. 39 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm I; BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 22 - auf fett getrimmt;… BGH GRUR 2020, 843 Rn. 61 - Metall auf Metall IV).
Allerdings wird die Parodie in ihrer Wirkung als Schutzschranke nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als der Sache nach durch § 24 Abs. 1 UrhG umgesetzt angesehen, weshalb § 24 Abs. 1 UrhG insoweit, wie vorstehend bereits ausgeführt, richtlinienkonform auszulegen ist, als es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien geht (BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 24 - auf fett getrimmt;… BGH GRUR 2020, 843 Rn. 39, 62 - Metall auf Metall IV, m.w.N.).
An seiner früher gegenläufigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die urheberrechtliche Beurteilung von Parodien, Karikaturen und Pastiches wegen der insoweit maßgeblichen unionsrechtskonformen Auslegung von § 24 Abs. 1 UrhG ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 28 - auf fett getrimmt).
Die Parodie lebt gerade von einer fortbestehenden gewissen Erkennbarkeit des parodierten Werkes (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 22 f. - auf fett getrimmt).
Dagegen kommt es nicht darauf an, welche Zielrichtung der Urheber des neuen Werkes mit seiner Umgestaltung im Einzelnen verfolgt hat; auf die Feststellung einer auf eine parodistische Behandlung gerichteten Intention des Bearbeiters kommt es nicht an (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 33 - auf fett getrimmt).
Für den (hier maßgeblichen, vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 33 - auf fett getrimmt) Betrachter, der das Verständnis für die Parodie besitzt, weil ihm der Beklagte und die von diesem geschaffene Figur des "Ottifanten" bekannt sind, drängt sich insoweit der verfremdende Effekt, der von der Einarbeitung der "Ottifanten" in vorbekannte Werke fremder Künstler ausgeht, unmittelbar auf.
Um zu prüfen, ob in einem konkreten Fall bei der Anwendung der Ausnahme für Parodien dieser angemessene Ausgleich gewahrt wird, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 36 - auf fett getrimmt;… Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 24 UrhG Rn. 32).
Wenn sich die als Parodie anzusehende Bearbeitung unmittelbar mit dem Original-Werk selbst auseinandersetzt, ist das vom Urheber im Interesse der Meinungsfreiheit eher hinzunehmen als wenn das Original-Werk lediglich als Mittel der Auseinandersetzung mit dem ihm als Subtext zu entnehmenden Thema benutzt wird (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 38 - auf fett getrimmt).
Zwar kann die Zulässigkeit einer Parodie auch daran scheitern, dass durch die als Parodie anzusehenden Veränderungen des Werkes außerhalb des Urheberrechts liegende Rechte Dritter verletzt werden und der Urheber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass sein Werk nicht mit einer solchen Rechtsverletzung in Verbindung gebracht wird (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 39 - auf fett getrimmt).
(aa) Im Rahmen der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gebotenen Interessenabwägung ist bezüglich der Zumutbarkeit der Parodie für den Original-Künstler auch zu berücksichtigen, ob die beanstandete Bearbeitung eine Entstellung des (Original-) Werks i.S.v. § 14 UrhG darstellt und damit die berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Schöpfers des Originals in besonderem Maße betroffen sind (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 38 - auf fett getrimmt).
- BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16
Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines …
Dies steht der Annahme der Entscheidungsreife entgegen, weil in der Revisionsinstanz ein Gesichtspunkt Bedeutung erlangt hat, den die Vorinstanzen für unmaßgeblich gehalten haben, hierzu neuer Sachvortrag auch nur möglich erscheint und in der Berufungsinstanz einen Hinweis nach § 139 ZPO erfordert hätte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 Rn. 56). - BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15
Volker Beck gegen Spiegel Online: EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen …
Der Gerichtshof der Europäischen Union geht im Hinblick auf die Schrankenregelung der Parodie gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ebenfalls davon aus, dass in einem konkreten Fall ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen und Rechten der in Art. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Personen auf der einen und der freien Meinungsäußerung des Nutzers eines geschützten Werkes, der sich auf die Schutzschranke beruft, auf der anderen Seite gewahrt werden muss (…EuGH, GRUR 2014, 972 Rn. 34 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, GRUR 2016, 1157 Rn. 25 = WRP 2016, 1260 - auf fett getrimmt). - BGH, 21.02.2019 - I ZR 15/18
Zur Zulässigkeit der Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber
Hierfür müsste es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts handeln und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise als durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden können (BGH, Urteil vom 5. März 1971 - I ZR 94/69, GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jaqueline;… Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13, GRUR 2015, 780 Rn. 38 = WRP 2015, 972 - Motorradteile; Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 Rn. 43 - auf fett getrimmt). - BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17
Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Die in diesem Zusammenhang gebotene tatrichterliche Interessenabwägung ist durch das Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind und die für die Interessenabwägung des konkreten Streitfalls maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt und zutreffend gewichtet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 Rn. 36 - auf fett getrimmt). - LG Stuttgart, 26.07.2018 - 17 O 1324/17
Urheberrechtliche Ansprüche auf Fairnessausgleich - 'Ur-Porsche'
aa) Für die Frage, ob die Übernahme gestalterischer Elemente eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG), eine (unfreie) Bearbeitung (§ 23 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) darstellt, kommt es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält; eine freie Benutzung setzt dabei voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen (BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 19 - auf fett getrimmt).Ein Verblassen ist anzunehmen, wenn die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten, so dass die Benutzung des älteren Werkes durch das neuere nur noch als Anregung zu einem neuen, selbstständigen Werkschaffen erscheint (BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 20 - auf fett getrimmt).
bb) Ausgehend von einer Bestimmung der eigenschöpferischen Merkmale des benutzten Werkes ist hierbei durch Vergleich der einander gegenüberstehenden Gestaltungen zu ermitteln, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in der neuen Gestaltung eigenschöpferische Züge des älteren Werkes übernommen worden sind; entscheidend kommt es auf einen Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der Gestaltungen anhand einer Gesamtschau der übernommenen schöpferischen Züge an (BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 21 - auf fett getrimmt;… BGH GRUR 2011, 803 Rn. 63 - Lernspiele; BGH GRUR 2004, 855, 857 - Hundefigur; die weitere Fallgruppe des "inneren Abstands" ist vorliegend nicht einschlägig).
Bei übereinstimmendem Gesamteindruck hängt es von der Wesentlichkeit der Veränderung ab, ob es sich um eine reine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) oder um eine unfreie Benutzung (§ 23 UrhG) handelt (…BGH GRUR 2014, 65 Rn. 36 - Beuys-Aktion; BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
- LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
Urheberrechtsschutz: Übernahme einer aus einem Lichtbildwerk herausgelösten Figur …
- OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05
Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers: …
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 15/22
KERRYGOLD
- OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
"TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig
- LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19
Pastiche: Übernahme einer ganzen Computergrafik in ein Gemälde zulässig
- LG Braunschweig, 19.06.2019 - 9 O 3006/17
Fairnessausgleich; Ur-Käfer; angewandter Kunst; 1930er Jahren; Schutz
- BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16
Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei …
- LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21
Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten: …
- BGH, 14.06.2018 - IX ZR 232/17
Recht eines Insolvenzverwalters zur Abtretung von Ersatzansprüchen des Schuldners …
- OLG Frankfurt, 02.02.2023 - 11 U 101/22
Parodierende Auseinandersetzung mit einem urheberrechtlich geschützten Lichtbild
- LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17
Hey, Pippi Langstrumpf - Anspruch auf Schadensersatz, Auskunftserteilung und …
- BGH, 01.06.2017 - V ZB 106/16
Berufungsverfahren: Bedingte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
- OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 254/20
"Düsseldorfer Radschläger"
- LG Hamburg, 02.09.2016 - 308 O 437/15
An Tagen wie diesen - Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: …
- LG Frankfurt/Main, 18.05.2022 - 6 O 52/21
Keine Nutzungsvergütung für eine Abbildung auf Euro-Banknoten
- OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19
Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere …
- KG, 11.10.2017 - 5 U 98/15
Gemeinschaftsmarkenverletzung: Rechtserhaltende Benutzung einer Eis am Stiel …
- LG Köln, 29.06.2017 - 14 O 348/15
Lizenzschadensersatzanspruch durch Veröffentlichung und Verwertung von fremden …
- LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 135/17
Freie Benutzung eines Lichtbildwerkes: Integration eines Bildausschnitts in ein …
- OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19
Ansprüche der Erben eines Karosseriekonstrukteurs des Autoherstellers Porsche
- OLG Hamburg, 25.11.2021 - 5 U 12/20
Urheberrechtliche Ansprüche wegen der Verwendung von Vitrinen-Leuchten; Werk der …
- KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung Abmalen eines am Computer geschaffenen …
- LG Hamburg, 31.03.2017 - 308 O 129/17
Urheberrechtsverletzung durch Integration eines Ausschnitts eines Lichtbildwerks …