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   BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13   

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https://dejure.org/2015,44286
BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13 (https://dejure.org/2015,44286)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - X ZR 11/13 (https://dejure.org/2015,44286)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13 (https://dejure.org/2015,44286)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fugenband

    Art 2 § 6 Abs 3 IntPatÜbkG, Art 84 S 2 EuPatÜbk, § 62 ZPO
    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Prüfungsumfang nach Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber; notwendige Streitgenossenschaft bei Nichtigkeitsklage mehrerer Kläger oder Verbindung mehrerer Klageverfahren - Fugenband

  • IWW

    § 117 PatG, § ... 531 Abs. 2 Nr. 1 und 3 ZPO, § 83 Abs. 1 PatG, Art. 84 Satz 2 EPÜ, § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG, § 9 Abs. 6 PatV, Art. 100, 138 EPÜ, §§ 21, 22 PatG, Art. 54 Abs. 1, 2 EPÜ, Art. 56 EPÜ, Art. 138 Abs. 1 Buchst. b EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 100 Abs. 1 ZPO, § 62 ZPO, Art. 68 EPÜ, §§ 22 Abs. 2, 21 Abs. 3 PatG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebnung einer Patentnichtigkeitsklage von mehreren Klägern als notwendige Streitgenossen oder Verbindung von mehreren Klageverfahren mit dem selben Patent zum Zwecke der geichzeitigen Verhandlung und Entscheidung ; Statthaftigkeit einer Prüfung der Klarheit des ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Prüfungsumfang nach Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber; notwendige Streitgenossenschaft bei Nichtigkeitsklage mehrerer Kläger oder Verbindung mehrerer Klageverfahren - Fugenband

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erhebnung einer Patentnichtigkeitsklage von mehreren Klägern als notwendige Streitgenossen oder Verbindung von mehreren Klageverfahren mit dem selben Patent zum Zwecke der geichzeitigen Verhandlung und Entscheidung; Statthaftigkeit einer Prüfung der Klarheit des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 340
  • GRUR 2016, 361
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Die notwendige Streitgenossenschaft hat zur Folge, dass die Klägerin zu 2 weiter am Verfahren beteiligt ist, auch wenn sie das Urteil des Patentgerichts nicht mit der Berufung angefochten hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 22 - Tintenpatrone II).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZR 73/08

    Gleitlagerüberwachung

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Denn diese Kritik stellt sich als rückschauend nach Auffindung der streitpatentgemäßen Lösung gewonnene Analyse dar (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 2010 - X ZR 73/08, Mitt. 2011, 26 - Gleitlagerüberwachung).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Der Patentanspruch muss nicht alle zur Ausführung der Erfindung erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901, Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung; Urteil vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07, GRUR 2010, 916, Rn. 17 - Klammernahtgerät).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Der Patentanspruch muss nicht alle zur Ausführung der Erfindung erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901, Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung; Urteil vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07, GRUR 2010, 916, Rn. 17 - Klammernahtgerät).
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Die Entscheidung über die Nichtigerklärung eines Patents ergeht durch Gestaltungsurteil; sie muss einheitlich ergehen, da das klagestattgebende Nichtigkeitsurteil Wirkungen gegenüber jedem der Kläger entfaltet (vgl. zur aktienrechtlichen Anfechtungsklage BGH, Urteil vom 5. April 1993 - II ZR 238/91, BGHZ 122, 211, 213, 240).
  • BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13

    Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Vor diesem Hintergrund sind spezielle Kenntnisse über die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Klebstoffen von dem in Rede stehenden Fachmann nicht zu erwarten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2015 - X ZR 53/13).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    a) Die Bedeutung der in einem Patentanspruch verwendeten Begriffe ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets geboten ist und auch dann nicht unterbleiben darf, wenn der Wortlaut des Patentanspruchs eindeutig zu sein scheint (s. nur BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Ein Prüfungskriterium für die Zulässigkeit in den Patentanspruch aufgenommener Merkmale und Begriffe kann zudem sein, ob der Anspruch durch deren Aufnahme hinreichend deutlich und klar gefasst wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 29 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 23/09

    Patentnichtigkeitsklage: Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einem

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Der Erfinder soll für die neue und nicht naheliegende Verwendung eines an sich bekannten Erzeugnisses Schutz erhalten (BGH, Urteil vom 2. November 2011 - X ZR 23/09, Mitt. 2012, 119 - Notablaufvorrichtung).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
    Die Beschreibung des Patents, deren Funktion es ist, die geschützte Erfindung zu erläutern, kann Begriffe eigenständig definieren und insoweit ein patenteigenes Lexikon darstellen (BGH - Rotorelemente, Rn. 16; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Der technische Sinngehalt dieses Begriffes ist daher im Wege der funktionsorientierten Auslegung zu ermitteln, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Klagepatent hinsichtlich der dort verwendeten Begriffe sein eigenes Lexikon darstellt (BGH, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 754, 755 - werkstoffeinstückig; BGH, GRUR 2008, 887, 889 - Momentanpol II; BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2016, 361, 362 - Fugenband; OLG Düsseldorf Urt. v. 31.08.2017, Az.: I-2 U 6/17, BeckRS 2017, 125978).
  • BGH, 22.10.2019 - X ZB 16/17

    Anwendung des § 62 ZPO im Einspruchsbeschwerdeverfahren hinsichtlich Beteiligung

    Ist Nichtigkeitsklage von mehreren Klägern erhoben oder sind mehrere Klageverfahren, die dasselbe Patent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die Kläger notwendige Streitgenossen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 48 - Fugenband; Urteil vom 2. Februar 2016 - X ZR 146/13 Rn. 6, in Juris; zum Markenrecht BGH, Urteil vom 3. November 2016 - I ZR 101/15, GRUR 2017, 520 Rn. 20 - MICRO-COTTON).

    Die entsprechende Anwendung von § 62 ZPO hat zur Folge, dass ein Nichtigkeitskläger auch dann weiter am Verfahren zu beteiligen ist, wenn zwar ein anderer Kläger, nicht aber er selbst gegen die Entscheidung des Patentgerichts Berufung eingelegt hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 361 Rn. 49 - Fugenband; Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 22 - Tintenpatrone II, Dressler in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2019, § 62 Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Vielmehr hat eine Auslegung stets und nicht bloß dann stattzufinden, wenn der Anspruchswortlaut unklar erscheint (BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband).

    In jedem Einzelfall muss eine Schutzbereichsbestimmung unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen erfolgen, da die Patentschrift ihr eigenes Lexikon für die von ihr verwandten Begriffe bereithält und demzufolge nur unter deren Heranziehung Aufschluss darüber gewonnen werden kann, was der Anspruch mit einer bestimmten Begrifflichkeit zum Ausdruck bringen will (BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).

    Die Patentansprüche und der ihre Erläuterung dienende Beschreibungstext bilden demnach eine zusammengehörige Einheit, die der Durchschnittsfachmann als sinnvolles Ganzes in der Weise zu interpretieren sucht, dass sich keine Widersprüche ergeben (BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband).

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