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   BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15   

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https://dejure.org/2016,51810
BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15 (https://dejure.org/2016,51810)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2016 - I ZR 241/15 (https://dejure.org/2016,51810)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15 (https://dejure.org/2016,51810)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    UWG § 5 Abs. 1 Satz 2, § 5a Abs. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Entertain - Zum Anfall eines erstinstanzlich vorgetragenen aber nicht berücksichtigten Irreführungsaspekts in der Berufungsinstanz und den wesentlichen Informationen im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG bei einer Werbung für Internetfernsehen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Entertain

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 2 UWG, § 5a Abs 2 UWG, Art 103 Abs 1 GG
    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht berücksichtigter aber mit dem Klageantrag geltend gemachter Irreführungsaspekt in der Berufungsinstanz; rechtliches Gehör - Entertain

  • damm-legal.de

    Zur Berücksichtigung von erstinstanzlichem Vortrag ohne erneute Bezugnahme

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 2 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG

  • Wolters Kluwer

    Stützen der Verurteilung des erstinstanzlichen Gerichts zur Unterlassung auf einen von mehreren Irreführungsaspekten; Werben mit einer Broschüre für den Fernsehempfang über das Internet i.R.d. Produkts "Entertain" mit der Aussage "Sie sparen die monatliche ...

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung eines erstinstanzlich nicht einbezogenen Irreführungsaspekts in der Berufungsinstanz - Entertain

  • kanzlei.biz

    Beachtung eines erstinstanzlich nicht berücksichtigten Irreführungsaspekts in der Berufungsinstanz

  • online-und-recht.de

    Berücksichtigung von Irreführungsaspekten in der Berufungsinstanz

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht berücksichtigter aber mit dem Klageantrag geltend gemachter Irreführungsaspekt in der Berufungsinstanz; rechtliches Gehör - Entertain

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2; UWG § 5a Abs. 2
    Stützen der Verurteilung des erstinstanzlichen Gerichts zur Unterlassung auf einen von mehreren Irreführungsaspekten; Werben mit einer Broschüre für den Fernsehempfang über das Internet i.R.d. Produkts "Entertain" mit der Aussage "Sie sparen die monatliche ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2; UWG § 5a Abs. 2 S. 1-2
    Stützen der Verurteilung des erstinstanzlichen Gerichts zur Unterlassung auf einen von mehreren Irreführungsaspekten; Werben mit einer Broschüre für den Fernsehempfang über das Internet i.R.d. Produkts "Entertain" mit der Aussage "Sie sparen die monatliche ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entertain

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht berücksichtigter aber mit dem Klageantrag geltend gemachter Irreführungsaspekt in der Berufungsinstanz; rechtliches Gehör - Entertain

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 2 UWG

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung von erstinstanzlichem Vortrag ohne erneute Bezugnahme

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung eines erstinstanzlich nicht einbezogenen Irreführungsaspekts in der Berufungsinstanz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung eines erstinstanzlich nicht einbezogenen Irreführungsaspekts in der Berufungsinstanz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch nicht beschiedener Irreführungsaspekt kann in Rechtsmittelinstanz anfallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 290
  • GRUR 2017, 295
  • MIR 2017, Dok. 008
  • BB 2017, 257
  • K&R 2017, 177
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    Nach der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG, deren Änderung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die zuvor unter der Geltung des § 5a Abs. 2 UWG aF bestehende Rechtslage nicht geändert hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 18 = WRP 2016, 1221 - LGA tested), handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die dieser je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen (Nr. 1), und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (Nr. 2).

    Eine Information ist wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen; BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested Rn. 31).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    Dies hatte seinen Grund darin, dass der Verkehr erwartete, ein als vollständige Alternative beworbener Telefonanschluss erlaube stets auch Call-by-Call-Gespräche (BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 23 f. - Kein Telekom-Anschluss nötig).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    Dieser Gedanke ist auf die Geltendmachung mehrerer Irreführungsaspekte innerhalb eines einheitlichen Streitgegenstandes übertragbar, der durch die in Bezug genommene konkrete Verletzungsform bestimmt wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 24 - Biomineralwasser).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 160/12

    Haftung des Lagerhalters für Nässeschäden am Gut: Erforderliche Einholung eines

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    b) Eine Gehörsverletzung ist schon dann entscheidungserheblich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2010 - II ZR 296/08, BGHZ 187, 69 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 11; Beschluss vom 11. April 2013 - I ZR 160/12, TranspR 2013, 383 Rn. 16).
  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    Eine Information ist wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen; BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested Rn. 31).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung:

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    b) Eine Gehörsverletzung ist schon dann entscheidungserheblich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2010 - II ZR 296/08, BGHZ 187, 69 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 11; Beschluss vom 11. April 2013 - I ZR 160/12, TranspR 2013, 383 Rn. 16).
  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 245/90

    Einwand fehlender Vertretungsmacht des Ausstellers gegenüber jedem Scheckinhaber

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    Legt der Beklagte gegen ein Urteil, das einer im Wege objektiver Klagehäufung auf zwei Klagegründe gestützten Klage aus einem der Gründe stattgegeben hat, ein zulässiges Rechtsmittel ein, so fällt auch der nicht beschiedene Klagegrund der Rechtsmittelinstanz an (BGH, Urteil vom 24. September 1991 - XI ZR 245/90, ZIP 1991, 1419, 1420).
  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 296/08

    STAR 21

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    b) Eine Gehörsverletzung ist schon dann entscheidungserheblich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2010 - II ZR 296/08, BGHZ 187, 69 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 11; Beschluss vom 11. April 2013 - I ZR 160/12, TranspR 2013, 383 Rn. 16).
  • BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 71/62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsverletzung

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
    Es besteht keine Pflicht des Werbenden, der sich nur mit seiner eigenen Ware befasst, auf Nachteile seines Produkts hinzuweisen (BGH, Urteil vom 29. November 1963 - Ib ZR 71/62, GRUR 1964, 269, 271 - Grobdesin; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rn. 2.113).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag einen Irreführungsaspekt zugrunde legt, den der Kläger nicht schlüssig vorgetragen hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016, I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 - Entertain).

    Als in diesem Sinne selbständig zu beurteilende Teile eines einheitlichen Streitgegenstands, die mit einem auf das Verbot einer konkreten Verletzungsform gerichteten Antrag geltend gemacht werden können, kommen beispielsweise verschiedene Irreführungsaspekte in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 Rn. 12 = WRP 2017, 303 - Entertain).

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2018 - 6 U 84/17

    Naturkosmetika - Unlauterer Wettbewerb beim Onlineverkauf von Kosmetikprodukten

    Dies konkretisiert den Grundsatz, wonach eine Information wesentlich im Sinn von § 5a Abs. 2 UWG ist, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 Rn. 17 mwN - Entertain).
  • OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17

    Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in

    Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5 a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2017, 295 Rn. 17 - Entertain; BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17

    Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln

    All diese Beanstandungen gelangen dann auch in die Berufung (vgl. BGH GRUR 2017, 295 [BGH 15.12.2016 - I ZR 241/15] - Entertain), so dass der Senat umfassend prüfen kann und insoweit - bei mehreren Beanstandungen (wie hier) - auch die "Wahlfreiheit" hat.
  • OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17

    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

    a) Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2017, 295 Tz. 17 - Entertain; BGH GRUR 2016, 1076 Tz. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2012, 1275 Tz. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 88/20

    Zurückverweisung einer Sache an das Berufungsgericht wegen Verletzung des

    c) Die Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht ist auch entscheidungserheblich, weil nicht auszuschließen ist, dass dieses bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens der Beklagten anders entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2010 - II ZR 296/08, BGHZ 187, 69 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 Rn. 13.

    = WRP 2017, 303 - Entertain; Beschluss vom 14. März 2019 - I ZR 167/18, K&R 2019, 401 Rn. 11; Beschluss vom 4. Juni 2019 - XI ZR 331/17, ZIP 2019, 1855 Rn. 18, jeweils mwN).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2022 - 6 U 322/21

    Desinfektionshandschaum - Zulässige Bewerbung eines Desinfektionsschaums mit

    Als in diesem Sinne selbstständig zu beurteilende Teile eines einheitlichen Streitgegenstands, die mit einem auf das Verbot einer konkreten Verletzungsform gerichteten Antrag geltend gemacht werden können, kommen beispielsweise verschiedene Irreführungsaspekte in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 Rn. 12 - Entertain).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 6 U 189/18

    Abgrenzung von Werbung und Informationsvermittlung im Heilmittelwerberecht

    (3) Sind mehrere Angriffe gegen eine konkrete Verletzungsform streitgegenständlich geworden, gelangen dann auch alle in die Berufung (vgl. BGH, GRUR 2017, 295 - Entertain), so dass der Senat umfassend prüfen kann und insoweit bei mehreren Beanstandungen (wie hier) - unabhängig davon, auf welche Beanstandung sich das Landgericht gestützt hat - auch die "Wahlfreiheit" hat (Senat, GRUR-RR 2018, 374).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 140/16

    Zwingende erforderliche Einvernahme von Zeugen zur Wahrung des rechtlichen

    b) Eine Gehörsverletzung ist schon dann entscheidungserheblich, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 Rn. 13 = WRP 2017, 303 - Entertain; Beschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, BKR 2017, 164 Rn. 20, jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22

    Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der

    Als in diesem Sinne selbstständig zu beurteilende Teile eines einheitlichen Streitgegenstands, die mit einem auf das Verbot einer konkreten Verletzungsform gerichteten Antrag geltend gemacht werden können, kommen beispielsweise verschiedene Irreführungsaspekte in Betracht (BGH GRUR 2017, 295 Rn 12 - Entertain).
  • LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20

    Werbung, Gewinnspiel

  • LG Dortmund, 28.08.2019 - 10 O 11/19

    Bewerbung Topfset ohne Angabe der Größe der Töpfe und Pfannen

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