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   BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18   

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https://dejure.org/2018,56407
BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18 (https://dejure.org/2018,56407)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2018 - I ZB 26/18 (https://dejure.org/2018,56407)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18 (https://dejure.org/2018,56407)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 33 Abs. 1 Nr. 1 DesignG, § ... 34 Satz 1, § 34a Abs. 1 Satz 1 DesignG, § 1 Nr. 1 DesignG, § 37 Abs. 1 DesignG, § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 DesignG, § 7 Abs. 1 DesignV, § 7 Abs. 3 Satz 3 DesignV, § 1 Nr. 2 DesignG, § 11 Abs. 5 Nr. 1 DesignG, § 11 Abs. 3 DesignG, § 11 Abs. 5 Nr. 3 DesignG, § 7 Abs. 1 Satz 2 DesignV, § 12 Abs. 1 Satz 1 DesignG, § 12 Abs. 1 Satz 2 DesignG, § 23 Abs. 5 DesignG

  • Betriebs-Berater

    Designanmeldung - Schutzgegenstand im Fall der Beifügung einer Schwarz-Weiß-Fotografie zur Wiedergabe des Designs - Sportbrille

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Sportbrille

    §§ 1 Nr. 1, 11, 33 Abs. 1 Nr. 1, 34 S. 1, 34a Abs. 1 S. 1 DesignG

  • rewis.io

    Schutzgegenstand eines Einzeldesigns bei beigefügten Schwarz-Weiß-Fotografien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eingetragenes Design für eine Spezialbrille für Skilangläufer und Biathleten; Schutzgegenstand eines Hell-Dunkel-Kontrasts einer Schwarz-Weiß-Fotografie bei der Anmeldung eines Designs; Darstellung eines Farbkontrasts in Graustufen; Fehlende Schutzfähigkeit eines Designs ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Designrecht: Sportbrille

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein einheitlicher Schutzgegenstand eines Einzeldesigns und damit Nichtigkeit wenn beigefügte Schwarz-Weiß-Fotografien des Designs dieses in Hell-Dunkel-Kombination und umgekehrt in Dunkel-Hell

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Skibrille

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit eines Designs bei Vorlage von Fotografien mit unterschiedlichen Farbkontrasten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Bedeutung der einheitlichen Abbildung bei Designs von Sportbrillen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1075
  • GRUR 2019, 835
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
    In derartigen Fällen ist der Schutzgegenstand durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 124/10, GRUR 2012, 1139 Rn. 30 = WRP 2012, 1540 - Weinkaraffe).

    Denn bei der Auslegung muss das Interesse des Verkehrs berücksichtigt werden, klar erkennen zu können, wofür der Anmelder Schutz beansprucht (BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 23 - Weinkaraffe).

    Aber auch die obligatorische Angabe der Erzeugnisse, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (§ 11 Abs. 3 DesignG), und das fakultative Verzeichnis mit der Warenklasse oder den Warenklassen, in die das Design einzuordnen ist (§ 11 Abs. 5 Nr. 3 DesignG), kommen als Auslegungsmittel in Betracht (BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 24 f. - Weinkaraffe).

    In der Rechtsbeschwerdeinstanz ist nur zu prüfen, ob der Tatrichter einen zutreffenden Rechtsbegriff zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und wesentliche Umstände nicht unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 27 - Weinkaraffe).

    Für die Auslegung der Anmeldung ist auf die Fachkreise des betreffenden Sektors abzustellen (BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 23 - Weinkaraffe).

    Es hat dabei die Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, nach der die Auslegung einer Anmeldung zu dem Ergebnis führen kann, dass Abweichungen der Darstellungen bei der Bestimmung des Schutzgegenstands außer Betracht bleiben müssen und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht (BGH, Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 [juris Rn. 37] = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel; BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 31 - Weinkaraffe).

    Darüber hinaus müssen Dritte und insbesondere Mitbewerber nach dem Grundsatz der Registerklarheit aus Gründen der Rechtssicherheit aus der Darstellung oder den Darstellungen des Designs im Register unmittelbar und eindeutig ersehen können, wofür der Anmelder Schutz beansprucht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 23 - Weinkaraffe).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
    Eine kontrastierende Farbgebung kann im Verletzungsverfahren die Beurteilung rechtfertigen, dass bei den angegriffenen Designs ein gegenüber dem in Schwarz-Weiß dargestellten Klagemuster abweichender Gesamteindruck erzielt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 52 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 803/15

    Antrag auf Nichtigkeit des Design-Patents "Spezialbrille für Skilangläufer und

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (GRUR 2018, 730 = WRP 2018, 966).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
    Es hat dabei die Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, nach der die Auslegung einer Anmeldung zu dem Ergebnis führen kann, dass Abweichungen der Darstellungen bei der Bestimmung des Schutzgegenstands außer Betracht bleiben müssen und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht (BGH, Urteil vom 15. Februar 2001 - I ZR 333/98, GRUR 2001, 503, 505 [juris Rn. 37] = WRP 2001, 946 - Sitz-Liegemöbel; BGH, GRUR 2012, 1139 Rn. 31 - Weinkaraffe).
  • BGH, 24.03.2022 - I ZR 16/21

    Schneidebrett - Auslegung eines Designs: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei

    Die Auslegung eines Designs kann zu dem Ergebnis führen, dass Abweichungen der Wiedergaben bei der Bestimmung des Schutzgegenstands außer Betracht bleiben müssen und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 124/10, GRUR 2012, 1139 [juris Rn. 31] = WRP 2012, 1540 - Weinkaraffe; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 25/18, BGHZ 220, 344 [juris Rn. 17] - Sporthelm; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 31] = WRP 2019, 1032 - Sportbrille).

    Als Auslegungshilfe können insbesondere die Angabe der Erzeugnisse, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (§ 11 Abs. 3 DesignG), sowie - soweit vorhanden - die Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe (§ 11 Abs. 5 Nr. 1 DesignG) und das Verzeichnis mit der Warenklasse oder den Warenklassen, in die das Design einzuordnen ist (§ 11 Abs. 5 Nr. 3 DesignG), herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 124/10, GRUR 2012, 1139 [juris Rn. 22 bis 25 und 30] = WRP 2012, 1540 - Weinkaraffe; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 25/18, BGHZ 220, 344 [juris Rn. 11 f.] - Sporthelm; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 11 f.] = WRP 2019, 1032 - Sportbrille; Eichmann/Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, DesignG GGV, 6. Aufl., § 37 DesignG Rn. 19 bis 21; BeckOK.Designrecht/Stöckel, 11. Edition [Stand 15. Februar 2022], § 37 DesignG Rn. 12 bis 18; Ruhl in Ruhl/Tolkmitt, GGV, 3. Aufl., Art. 3 Rn. 147 bis 158 und Art. 36 Rn. 82).

    Die Auslegung kann zu dem Ergebnis führen, dass Abweichungen der Wiedergaben bei der Bestimmung des Schutzgegenstands außer Betracht bleiben müssen und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1139 [juris Rn. 31] - Weinkaraffe; BGHZ 220, 344 [juris Rn. 17] - Sporthelm; BGH, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 31] - Sportbrille; Kühne/Meiser in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO § 11 DesignG Rn. 29; Eichmann/Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO § 37 DesignG Rn. 14; BeckOK.Designrecht/Stöckel aaO § 37 DesignG Rn. 19 bis 23).

    Auch diesem Gebot ist nicht genügt, wenn der vom Anmelder beanspruchte Schutzgegenstand in mehreren gedanklichen Schritten aus den Darstellungen im Register erschlossen werden muss (vgl. BGHZ 220, 344 [juris Rn. 17 bis 19] - Sporthelm; BGH, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 31 bis 33] - Sportbrille; zum Erfordernis der klaren Erkennbarkeit des Schutzgegenstands nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. c GGV vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juli 2018 - C-217/17, juris Rn. 49 bis 60 - Mast-Jägermeister/EUIPO; Ruhl in Ruhl/Tolkmitt aaO Art. 36 Rn. 15 bis 17).

    In der Revisionsinstanz ist nur zu prüfen, ob das Tatgericht einen zutreffenden Rechtsbegriff zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und wesentliche Umstände nicht unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1139 [juris Rn. 27] - Weinkaraffe; BGHZ 220, 344 [juris Rn. 16] - Sporthelm; BGH, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 16] - Sportbrille).

  • BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21

    Tellerschleifgerät

    Keinen rechtlichen Bedenken unterliegt hingegen, dass das Berufungsgericht die Integration des Gerätefußes in das Motorgehäuse und den Kontrast zwischen einem dunkleren Gehäuse und einem helleren Gerätefuß als nicht technisch bedingt angesehen hat (zur Berücksichtigungsfähigkeit der Graustufen bei Schwarz-Weiß-Abbildungen vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 17 bis 23] = WRP 2019, 1032 - Sportbrillen).
  • BPatG, 04.03.2021 - 30 W (pat) 811/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Schachtel und

    Maßgebend ist allein die in der hinterlegten zweidimensionalen Darstellung unmittelbar und eindeutig zu ersehende Erscheinungsform, nicht hingegen ein sich erst durch Interpretation und Überlegung ergebender Schutzgegenstand (vgl. BGH GRUR 2019, 835 Nr. 32, 33 - Sportbrille).

    Denn dies würde zu einer Ausweitung des Gegenstands des Designs auf einen im Wege der Abstraktion gebildeten Gegenstand führen, welcher nicht sichtbar wiedergegeben ist, sondern allein in der Vorstellung des Betrachters existiert (vgl. BGH, GRUR 2019, 835 Nr. 32, 33 - Sportbrille).

  • OLG Hamburg, 05.07.2023 - 5 U 121/22

    Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern

    Abstrahierende Wiedergabemittel können je nach Einzelfall, nicht aber generell, breiteren Schutz geben, wie z.B. die Reduzierung auf schwarz-weiße Grafik (vgl. BGH GRUR 2019, 835 Rn. 18 - Sportbrille; BGH GRUR 2011, 1112 Rn. 52 - Schreibgeräte; Meiser in Jestaedt/Fink/Meiser, Designgesetz, GGV, 7. Aufl., § 11 Rn. 28).

    In diesem Fall wird von den Farben des Gegenstands abstrahiert (BGH GRUR 2019, 835 Rn. 18 - Sportbrille).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 20 U 158/16

    Nichtigkeitserklärung für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Fehlende Eigenart

    Nachdem die Beklagte sich ergänzend auf die Entscheidung "Sportbrille" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2019, 835) berufen hat, hat die Klägerin ihre Ansprüche mit Schriftsatz vom 09.12.2019 hilfsweise auf das ebenfalls von der Drittwiderbeklagten am 23. Februar 2009 angemeldete Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. .....03 gestützt, für welches nachfolgend eingeblendete Abbildung hinterlegt ist:.

    Nach dieser Vorschrift ist ein Design nichtig, wenn es nicht die Erscheinungsform "eines" Erzeugnisses wiedergibt, weil sich dann der Gegenstand des Designschutzes nicht bestimmen lässt (BGH, GRUR 2019, 835 Rn. 11 - Sportbrille).

  • LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Durch die Abbildung von Schwarz-Weiß-Zeichnungen erlangt der Anmelder durch eine einzige Anmeldung einen weiten Design-Schutz für die Form eines Gegenstands gänzlich unabhängig von der Farbgebung (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.2018, I ZB 26/18, Rn. 22 - Sportbrille, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 28.10.2022 - 310 O 171/22
    Durch Schwarz-Weiß-Darstellungen ist eine farbunabhängige Abstraktion eines Designs innerhalb eines einzigen Schutzrechts möglich (BGH, GRUR 2019, 835 Rn. 22 - Sportbrille; BGH, GRUR 2011, 1112 Rn. 52 - Schreibgeräte).

    Es sind demgegenüber keine Gründe dafür ersichtlich, den Anmelder, der eine Abstraktion von Farbkontrasten durch Abbildungen in bestimmten Grauabstufungen in den Abbildungen vornimmt und damit den begehrten Schutz auf bestimmte Farbkontraste beschränkt, auf eine Sammelanmeldung oder eine Mehrzahl von Einzelanmeldungen zu verweisen (BGH, GRUR 2019, 835 Rn. 23 - Sportbrille).

  • LG Düsseldorf, 22.08.2023 - 14c O 67/23
    Durch die Abbildung von Schwarz-Weiß-Zeichnungen erlangt der Anmelder durch eine einzige Anmeldung einen weiten Design-Schutz für die Form eines Gegenstands gänzlich unabhängig von der Farbgebung (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2018, I ZB 26/18, Rn. 22 - Sportbrille).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2021 - 20 U 90/21

    Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der

    Auch nach dem Jägermeister-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (GRUR-RS 2018, 14023), in welchem nachdrücklich eine klare Wiedergabe gefordert wird, bleibt diese einer Auslegung zugänglich (BGH GRUR 2019, 832 - Sporthelm; BGH GRUR 2019, 835 - Sportbrille).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
    Insoweit gilt, dass angesichts der Schwarz-Weiß-Bilder eines farblichen Erzeugnisses nutzenden Eintragung nicht von der farblichen Gestaltung bzw. der abgestuften Tönung der Grauwerte abstrahiert werden darf, sondern Unterschiede in der Farbgestaltung bei der für Schutzbereichsbestimmung und Verletzungsprüfung notwendigen Ermittlung des Gesamteindrucks zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08 - Schreibgeräte [unter II 2 c dd (1)]; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18 - Sportbrille [unter C II 2 c aa (1)]).
  • BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 803/15
  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 803/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - BGH hat die

  • OLG Hamburg, 21.12.2022 - 5 U 151/21

    Schalungsbretter - Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Designs für

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 20 U 23/22
  • LG Düsseldorf, 26.10.2021 - 14c O 70/21
  • LG Hamburg, 07.12.2021 - 310 O 26/21

    Designrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer angeblichen Designverletzung

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