Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,548
BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53 (https://dejure.org/1954,548)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1954 - I ZR 7/53 (https://dejure.org/1954,548)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1954 - I ZR 7/53 (https://dejure.org/1954,548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1954, 457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 11.06.1926 - II 327/25

    Namens- und Firmenrecht. Warenzeichenrecht. Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Aber tatsächliche Verwechslungsfälle wie vor allem die Verwechslungsabsicht können einen bedeutsamen Anhalt für die Annahme einer Verwechslungsgefahr geben (RGZ 114, 90 [95] - Haus Neuerburg).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Ein solches Verhalten, das auf eine innere Einstellung des Firmeninhabers schließen läßt, die auch künftig eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Benutzung des beanstandeten Firmenteiles nicht erwarten läßt, rechtfertigt ein völliges Verbot des mißbräuchlich gewählten Firmenwortes (RG GRUR 40, 358 [363], BGHZ 4, 96 [100, 102]).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Da aber im Verkehr weitgehend die Übung besteht, sich zur Kennzeichnung eines Unternehmens einer Abkürzung der vollständigen Firmenbezeichnung durch Alleinbenutzung einer oder mehrerer unterscheidungskräftiger Firmenbestandteile zu bedienen, kann gegen eine jüngere Firma, die nur mit einem Bestandteil der älteren Firma verwechslungsfähig ist, dann vorgegangen werden, wenn es sich um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, mag er auch eine entsprechende Verkehrsgeltung noch nicht erreicht haben (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [216] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    § 31 WZG nicht zu begründen, denn der Begriff der Verwechslungsgefahr richtet sich nach objektiven Maßstäben (RG MuW XXV 235; GRUR 1926, 485; GRUR 1933, 36; BGH I ZR 77/50 - Widia - NJW 1951, 843 Nr. 8).
  • BGH, 26.01.1953 - III ZR 37/52

    Ersatz für Wegfall der Personenfürsorge

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • RG, 14.10.1927 - II 133/27

    Warenzeichenrecht; Teillöschungsklage

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • RG, 01.03.1921 - II 367/20

    Warenzeichen; Hilfsartikel

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • RG, 19.06.1925 - II 381/24

    Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Auch eine derartige sogenannte erweiterte Verwechslungsgefahr (vgl. BGHZ 10, 211 [214]) rechtfertigt die gegen die firmenmäßige Verwendung des Wortes U. gerichteten Klaganträge.
  • RG, 29.06.1942 - II 22/42

    1. Betrifft der Grundsatz des deutschen Warenzeichenrechts, daß das

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
    Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Zwar setzt die Feststellung eines Ersatzanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens voraus (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1954 - I ZR 7/53, GRUR 1954, 457, 459 - IRUS-URUS); diese braucht jedoch keine hohe zu sein (BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 80/73, GRUR 1974, 735, 736 - Pharmamedan).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Es ist erforderlich, aber auch genügend, wenn nach den Erfahrungen des Lebens der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten steht (RGZ 97, 118, 120; RG GRUR 42, 258, 260 - Sämereiauslese - BGH GRUR 54, 457, 459 - Irus/Urus -).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht hierbei auch nicht die Beweislast verkannt, sondern ohne Rechtsverstoß seine Oberzeugung wesentlich darauf gestützt, daß es sich bei den Parteien unstreitig um Unternehmen handele, die auf dem fraglichen Markt eine beachtliche Stellung einnehmen, sowie darauf, daß die beanstandete Werbung jahrelang intensiv betrieben worden ist (vgl. BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus; 1960, 563, 566).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht