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   BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54   

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https://dejure.org/1956,661
BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54 (https://dejure.org/1956,661)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1956 - I ZR 148/54 (https://dejure.org/1956,661)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1956 - I ZR 148/54 (https://dejure.org/1956,661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 1956, 550
  • DB 1956, 938
  • JR 1956, 460
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54
    Bei Beurteilung der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Ankündigung im Sinne der genannten Vorschrift geht das Berufungsgericht zutreffend (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253]) davon aus, daß es allein darauf ankomme, in welchem Sinne die Kreise, an die sich die Ankündigung richtet, die Angaben verstehen, und daß es genügt, wenn ein nicht völlig unerheblicher Teil der in Frage kommenenden Verkehrskreise einem Irrtum ausgesetzt wird.
  • BGH, 31.01.1956 - I ZR 83/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, kann die Hinzufügung einer Ortsangabe bei Kennzeichnung der Ware selbst dann zur Irreführung über die Herstellungsart der Ware führen, wenn der Verkehr die örtliche Bezeichnung nicht als Herkunftsangabe ansieht (vgl. Urteil des Senats vom 31. Januar 1956 - I ZR 83/55 - Englisch Lavendel -).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Insbesondere dürfen daher verbreitete Eigenschaften nicht als Besonderheit der eigenen Ware des Werbungtreibenden herausgestellt werden (vgl. hierzu BGH in GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Der Satz, daß in der Werbung nicht auf Umstände hingewiesen werden darf, die bei allen Mitbewerbern in gleichem Maße vorhanden sind (BGH GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot), gilt nicht, wenn es eich um die Anpreisung von Eigenschaften handelt, deren Vorhandensein der Abnehmer bei verkehrsüblicher Verwendung der Ware ohne weiteres selbst prüfen kann und zu prüfen gewohnt ist.

    Dagegen wendet die Revision sich mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung, nach der auch eine objektiv richtige Angabe unzulässig ist, wenn sie einen sachlich unrichtigen Eindruck hervorruft, und nach der ein solcher Eindruck auch dadurch hervorgerufen werden kann, daß der eigenen Ware das Fehlen eines Nachteils bescheinigt wird, der bei den Waren der Mitbewerber ebensowenig gegeben ist (RG MuW 1939, 41; BGH GRUR 1956, 550 - Tiefenfurter Bauembrot).

  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 14/59, GRUR 1961, 288, 293 = WRP 1961, 113 - Zahnbürsten; Urt. v. 18.1.1963 - I ZR 149/61, GRUR 1963, 371, 375 = WRP 1963, 129 - Wäschestärkemittel; Urt. v. 7.3.1973 - I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 = WRP 1973, 406 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 = WRP 1981, 93 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine Werbung, die Selbstverständliches herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 - I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • AG Meldorf, 10.08.2010 - 84 C 200/10

    Internetanbieter dürfen ordnungsgemäß in den europäischen Warenverkehr

    Allerdings kann Werbung mit der wahren Beschaffenheit einer Ware unlauter sein, wenn diese Beschaffenheit bei der Ware sämtlicher Wettbewerber in gleichem Maße vorhanden ist (BGH, GRUR 1956, 550) und die Herausstellung der Selbstverständlichkeit den falschen Eindruck erweckt, es handele sich um einen Vorteil der Ware gegenüber der Ware von Wettbewerbern (BGH, WRP 2009, 435).
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

    Zutreffend ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (BGH GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; 1961, 288, 293 - Zahnbürsten; 1963, 371, 375 - Wäschestärkemittel; 1973, 481, 483 - Weingeist).
  • BGH, 07.03.1973 - I ZR 24/72
    Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nach § 3 UWG dann unzulässig, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei einer solchen betonten Eigenschaft um einen zum Wesen der Ware gehörenden oder gesetzlich vorgeschriebenen Umstand handelt, und das Publikum deshalb die Vorstellung hat, es werde ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung hervorgehoben (RG MuW 1939, 137, 141; BGH GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; GRUR 1963, 371, 375 - Wäschestärkemittel).
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu und die von ihm dabei in Bezug genommenen Ausführungen des Landgerichts, in denen u.a. die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa -, GRUR 1956, 550 - Tiefenfurter Bauernbrot - und GRUR 1958, 39 - Rosenheimer Gummimäntel - herangezogen werden, lassen auch einen Rechtsirrtum nicht erkennen.
  • BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56

    Rechtsmittel

    Für die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit kommt es dabei nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH GRUR 1956, 276 [277] - DRP angem.; BGH GRUR 1956, 550 (551) - Tiefenfurter Bauernbrot) allein darauf an, in welchem Sinne die Angabe von den Kreisen verstanden wird, für die die Ankündigung bestimmt ist.
  • BGH, 01.12.1960 - I ZR 6/59
  • BGH, 02.04.1957 - I ZR 29/56

    Rechtsmittel

  • LG Leipzig, 24.06.2016 - 4 HKO 81/16

    Irreführung bei Verwendung des Begriffs Outlet durch einen Onlinehändler

  • BGH, 22.03.1957 - I ZR 222/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1957 - I ZR 157/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.11.1956 - I ZR 41/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1958 - I ZR 94/57

    Rechtsmittel

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