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   BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59   

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https://dejure.org/1960,234
BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59 (https://dejure.org/1960,234)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1960 - I ZR 93/59 (https://dejure.org/1960,234)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1960 - I ZR 93/59 (https://dejure.org/1960,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1853
  • MDR 1960, 819
  • GRUR 1960, 558
  • DB 1960, 839
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1951 - I ZR 32/51

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Vielmehr müsse die Verkoppelung eines Verkaufs eigener mit der Inzahlungnahme fremder Ware (abgesehen von Ausnahmefällen, wie z.B. bei der in BGHZ 3, 339 - Rasierklingen - vorliegenden allseitigen Absatzbehinderung) zugelassen werden.

    So hat der erkennende Senat in BGHZ 3, 339 die Inzahlungnahme von bei Einzelhändlern vorrätigen Beständen an nicht absetzbaren Konkurrenzerzeugnissen aus der Zeit vor der Währungsreform für unzulässig erklärt, weil damals eine allgemeine Notlage in Gestalt einer Marktverstopfung zur Füllung der Läger des Handels mit eigenen Rasierklingen (im Mengenverhältnis 4 : 1) auf Kosten der Konkurrenzerzeugnisse ausgenutzt worden war.

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem ähnlich gelagerten Falle eine unlautere Erschwerung des Wettbewerbs der Mitbewerber darin erblickt, daß die Förderung des eigenen Absatzes nicht mit Mitteln der eigenen Leistung, sondern durch Herausnahme der - noch absetzbaren - Ware des Mitbewerbers aus dem Markte herbeigeführt wird, um dadurch freie Bahn für den mit der Herausnahme verkoppelten eigenen Absatz zu schaffen (OLG Düsseldorf in GRUR 1950, 191, 193; ähnlich Gutachten Nr. 3/1949 des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen; zustimmend Tetzner JZ 1952, 82; Baumbach/Hefermehl, 8. Aufl. Anm. 132 zu § 1 UWG; ferner "Der Wettbewerb" 1955, S. 11).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Denn, wie das Berufungsgericht richtig hervorhebt, widerspricht es in aller Regel auch ohne hinzutretende Umstände den Anschauungen des anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden, wenn zu Wettbewerbszwecken bewußt darauf hingewirkt wird, daß Vertragspartner eines Mitbewerbers ihren Vertragspflichten zuwiderhandeln (vgl. RGZ 148, 364; BGH in GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß).
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Zur Frage eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Wettbewerb geht das Berufungsgericht von der zutreffenden Grundanschauung aus, daß das bloße Eindringen in einen fremden Kundenkreis an und für sich, solange keine erschwerenden Begleitumstände hinzutreten, wettbewerbsrechtlich erlaubt ist (vgl. BGHZ 19, 392, 395 - Anzeigenblatt).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Jedoch konnte deren Auslegung durch das Revisionsgericht nachgeholt werden, da es sich um ein typisches, von allen VW-Händlern angewendetes Vertragsformular handelt, dessen Sinngehalt vom Revisionsgericht selbständig nach Art einer Rechtsnorm zu ermitteln ist (vgl. RGZ 155, 135; BGHZ 5, 111, 114).
  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Denn einerlei, ob man die Sittenwidrigkeit mit der früheren Definition des Reichsgerichts als "Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" (vgl. RGZ 48, 114) oder mit der neueren Definition des Senats als Zuwiderhandlung "gegen das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden" (vgl. BGHZ 15, 364) umschreibt, kann in keinem Falle die Meinung einer besonders streng urteilenden Minderheit maßgeblich sein, sondern es muß sich um die von der Mehrzahl, zumindest vom Durchschnitt der beteiligten Verkehrskreise vertretene Anschauung handeln.
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 190/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    - Diese vom Schrifttum gebilligte Rechtsprechung hat auch der erkennende Senat beibehalten (vgl. I ZR 190/57 vom 11. Juli 1958).
  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Eine Wettbewerbshandlung verstößt gegen die guten Sitten - § 1 UWG -, wenn sie dem Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden zuwiderläuft (vgl. BGHZ 15, 356, 364 - Progressive Kundenwerbung).
  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Des weiteren führt das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH in GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag) aus, daß selbst die Ausnutzung etwaiger Vertragsuntreue von Kunden das Eindringen in einen fremden Kundenkreis noch nicht unlauter mache.
  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken

    Auszug aus BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59
    Denn, wie das Berufungsgericht richtig hervorhebt, widerspricht es in aller Regel auch ohne hinzutretende Umstände den Anschauungen des anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden, wenn zu Wettbewerbszwecken bewußt darauf hingewirkt wird, daß Vertragspartner eines Mitbewerbers ihren Vertragspflichten zuwiderhandeln (vgl. RGZ 148, 364; BGH in GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01

    Verabschiedungsschreiben

    b) Der Beklagte zu 1 hätte danach mit der im Oktober und November 1998 mit dem Beklagten zu 2 getroffenen Vereinbarung, von deren Vorliegen das Berufungsgericht zugunsten des Klägers ausgegangen ist, unter dem Gesichtspunkt der Anstiftung, zumindest aber der (psychischen) Beihilfe zu dem von dem Beklagten zu 2 begangenen Verstoß wettbewerbswidrig gehandelt (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.1956 - I ZR 57/54, GRUR 1956, 273, 274 f. - Drahtverschluß; Urt. v. 20.5.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 559 - Eintritt in Kundenbestellung; Urt. v. 15.1.1987 - I ZR 215/84, GRUR 1987, 532, 533 = WRP 1987, 606 - Zollabfertigung; Großkomm. UWG/Brandner/Bergmann, § 1 Rdn. A 227).
  • BGH, 18.01.1967 - VIII ZR 209/64

    Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens bei der Veräußerung eines neuen Kraftwagens

    Jedoch hat der Erwerber kraft der Parteivereinbarungen die Möglichkeit, anstelle der ausbedungenen Geldschuld zum Zwecke der Erfüllung seinen gebrauchten Wagen in Zahlung zu geben, Mit dieser sogenannten Ersetzungsbefugnis des Käufers (vgl. BGH Urteil vom 20. Mai 1960 - I ZR 93/59 = LM UWG § 1 Nr. 95) ist - jedenfalls für den Regelfall - den Interessen beider Beteiligten ausreichend genügt.
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Nimmt bei der Veräußerung eines neuen Kraftwagens der Kraftfahrzeughändler aufgrund einer von vornherein festen Vereinbarung einen Gebrauchtwagen des Erwerbers für einen Teil des Preises in Zahlung, so liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 46, 338 mit Anmerkung Braxmaier LM BGB § 433 Nr. 26) im Regelfall ein einheitlicher Kaufvertrag vor, bei dem der Käufer das Recht hat (Ersetzungsbefugnis), den vertraglich festgelegten Teil des Kaufpreises durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen (vgl. auch schon BGH Urteil vom 20. Mai 1960 - I ZR 93/59 = NJW 1960, 1853, 1854 = LM UWG § 1 Nr. 95); macht der Schuldner von der Ersetzungsbefugnis Gebrauch, so führt dies zu einer Leistung an Erfüllungs Statt i.S.d. § 364 Abs. 1 BGB (BGHZ a.a.O. 342).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Sollte es - wie der Kläger in Abrede stellt - zutreffen, dass eine vergleichende Werbung mit nicht auf einer validen Tatsachengrundlage ermittelten Neupreisen im Gebrauchtwarenhandel allgemein üblich ist, handelte es sich nicht um "anständige Markgepflogenheiten", sondern um eine rechtlich nicht zu berücksichtigende Unsitte, die nicht zur Entlastung der Beklagten führt (BGH, Urteil vom 30. März 1971 - I ZR 130/69, Rn. 36, juris - Schlankheitskur; Urteil vom 20. Mai 1960 - I ZR 93/59, Rn. 39f, juris - Eintritt in Kundenbestellung; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 2 Rn. 136).
  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    Für die Beurteilung als Zugabe ist es dabei unerheblich, daß es sich bei der Zuordnung von redaktionellem Beitrag zum Inserat um eine von der Anzeigenkundin verlangte Nebenzuwendung des Leistenden handelt (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 562 = WRP 1960, 235 - Eintritt in Kundenbestellung; Seydel, Zugabeverordnung und Rabattgesetz, 4. Aufl., § 1 ZugabeVO Rdn. 91).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

    Zur Begründung des Vorwurfs wettbewerbswidrigen - und damit im Streitfall zugleich vertragsrechtswidrigen - Verleitens zum Vertragsbruch genügt es, wenn zu Wettbewerbszwecken darauf hingewirkt wird, daß der Vertragspartner des Mitbewerbers seine diesem gegenüber obliegenden vertraglichen Hauptpflichten verletzt (BGH, Urt. v. 20.5.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 559 - Eintritt in Kundenbestellung; Urt. v. 15.1.1987 - I ZR 215/84, GRUR 1987, 532, 533 = WRP 1987, 606 - Zollabfertigung).
  • OLG Hamburg, 17.10.2012 - 5 U 168/11

    Runes of Magic - Unlauterer Wettbewerb: Betrieb eines Internetforums mit

    Maßgeblich ist, ob sich das Verleiten auf eine wesentliche Vertragspflicht bezieht, worunter Hauptpflichten im schuldrechtlichen Sinn in der Regel fallen, während vertragliche Nebenpflichten in der Regel nicht als wesentlich anzusehen sein sollen (vgl. BGH, NJW 1960, 1853 - JURIS Rn. 27).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Für diese Form zugabewidrigen Verhaltens, die selbständig neben den anderen vom Gesetz genannten Tatbeständen des Anbietens und des Ankündigens steht (BGH, Urt. v. 20.5.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 562 Eintritt in Kundenbestellung; für das Rabattrecht: BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 497 - WIR-Rabatt; Urt. v. 26.10.1989 - I ZR 13/88, WRP 1990, 286 Bonusring), ist eine Verletzungshandlung nicht festgestellt.
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 203/84

    Kfz-Preisgestaltung; Zulässigkeit der Preisgestaltung bei Inzahlungnahme eines

    Er muß dem Verlangen entweder entsprechen und damit nicht nur wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen, sondern auch gegen das Rabattgesetz verstoßen, das derartige Nachlässe auch in verschleierter Form untersagt (vgl. BGH, Urt. v. 20.05.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 562 - Eintritt in Kundenbestellung); oder er muß die überhöhte Forderung des Käufers zurückweisen und damit die Gefahr in Kauf nehmen, diesen als Kunden zu verlieren.
  • OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02

    Alleinvertriebsrecht - kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Zur Begründung des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Verleitens zum Vertragsbruch reicht ein Einwirken zu Wettbewerbszwecken darauf aus, dass der Vertragspartner des Mitbewerbers seine diesem gegenüber obliegenden vertraglichen Hauptpflichten verletzt (BGH GRUR 1960, 558, 559 "Eintritt in Kundenbestellung"; BGH GRUR 1987, 532, 533 "Zollabfertigung").
  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84

    Zollabfertigung

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83

    Kraftfahrzeug-Rabatt; Rechtsmißbräuchlichkeit des massiven Vorgehens gegen

  • LG Oldenburg, 13.01.2016 - 5 S 225/15

    Verkehrsunfall - Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77

    Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59
  • OLG München, 20.03.1997 - 29 U 4573/96

    Sittenwidriges Eindringen in fremde Vertragsbeziehungen; Auftraggeber für die

  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86

    "Werbeteam-Rabatt"; Unzulässigkeit eines Rabatts wegen Gegenleistungen des

  • BGH, 07.05.1976 - I ZR 27/75

    Gewährung von Sonderrabatten beim Verkauf von gesamten Miniaturgolfanlagen -

  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 U 183/98

    Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; Rabatt; Barzahlungsrabatt;

  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
  • OLG Stuttgart, 12.10.1990 - 2 U 266/87

    Wettbewerbswidrigkeit der Umtauschaktion einer Softwarefirma auf der

  • OLG Stuttgart, 04.04.1986 - 2 U 186/85

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Vertragsverhandlungen über den Kauf eines

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 20/84
  • BGH, 15.12.1969 - II ZR 252/67

    Verzögerung eines Rechtstreits - Sittenwidrige Schädigung durch die Annahme eines

  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZR 91/63

    Für einen deliktischen Schadensersatzanspruch erforderliches Verschulden -

  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 15/63

    Verletzung des Handlesvertretervertrags durch den Handelsvertreter - Verzicht auf

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