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   BGH, 26.06.1963 - Ib ZR 127/62   

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https://dejure.org/1963,444
BGH, 26.06.1963 - Ib ZR 127/62 (https://dejure.org/1963,444)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1963 - Ib ZR 127/62 (https://dejure.org/1963,444)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1963 - Ib ZR 127/62 (https://dejure.org/1963,444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1739
  • MDR 1963, 913
  • GRUR 1964, 94
  • DB 1963, 1216
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

    Die Störerhaftung für Produkte, die - wie hier die Software "Cybersky TV" - nicht nur rechtmäßig, sondern auch zu Eingriffen in Rechte Dritter benutzt werden können, hängt gleichfalls davon ab, ob der rechtsverletzende Gebrauch des Produkts durch selbständig handelnde Dritte bei objektiver Betrachtung nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt und ob dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Haftung billigerweise zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1960 - I ZR 41/58, GRUR 1960, 340, 344 - Werbung für Tonbandgeräte; Urt. v. 12.6.1963 - Ib ZR 23/62, GRUR 1964, 91, 92 - Tonbänder-Werbung; Urt. v. 26.6.1963 - Ib ZR 127/62, GRUR 1964, 94, 96 - Tonbandgeräte-Händler; BGHZ 42, 118, 124 f. - Private Tonbandaufnahme; BGH GRUR 1984, 54, 55 - Kopierläden).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 W 15/07

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis eines Internetshops unter dem Abschnitt Widerrufs-

    Hat eine Person die ernsthafte Gefahr einer Verletzung von Urheberrechten durch Dritte in zurechenbarer Weise (mit)verursacht, folgt daraus ihre Verpflichtung, alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu treffen, durch die die Gefährdung der Rechte des Urhebers ausgeschlossen oder doch ernsthaft gemindert werden kann (BGH GRUR 84, 54, 55 - Kopierläden; BGH GRUR 65, 104, 105 - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II; BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

    Allgemeine Regeln darüber, welche Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung eines rechtsverletzenden Gebrauchs eines Gegenstandes, der seiner Natur nach einen solchen Gebrauch ermöglicht oder sogar nahe legt, notwendig und zumutbar erscheinen, lassen sich nicht aufstellen (BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme

    Hat eine Person die ernsthafte Gefahr einer Verletzung von Urheberrechten durch Dritte in zurechenbarer Weise (mit)verursacht, folgt daraus ihre Verpflichtung, alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu treffen, durch die die Gefährdung der Rechte des Urhebers ausgeschlossen oder doch ernsthaft gemindert werden kann (BGH GRUR 84, 54, 55 - Kopierläden; BGH GRUR 65, 104, 105 - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II; BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

    Allgemeine Regeln darüber, welche Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung eines rechtsverletzenden Gebrauchs eines Gegenstandes, der seiner Natur nach einen solchen Gebrauch ermöglicht oder sogar nahe legt, notwendig und zumutbar erscheinen, lassen sich nicht aufstellen (BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Hat eine Person die ernsthafte Gefahr einer Verletzung von Urheberrechten durch Dritte in zurechenbarer Weise (mit)verursacht, folgt daraus ihre Verpflichtung, alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu treffen, durch die die Gefährdung der Rechte des Urhebers ausgeschlossen oder doch ernsthaft gemindert werden kann (BGH GRUR 84, 54, 55 - Kopierläden; BGH GRUR 65, 104, 105 - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II; BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

    Allgemeine Regeln darüber, welche Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung eines rechtsverletzenden Gebrauchs eines Gegenstandes, der seiner Natur nach einen solchen Gebrauch ermöglicht oder sogar nahe legt, notwendig und zumutbar erscheinen, lassen sich nicht aufstellen (BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07

    Alphaload

    (1) Hat eine Person die ernsthafte Gefahr einer Verletzung von Urheberrechten durch Dritte in zurechenbarer Weise (mit)verursacht, folgt daraus zwar nur ihre Verpflichtung, alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu treffen, durch die die Gefährdung der Rechte des Urhebers ausgeschlossen oder doch ernsthaft gemindert werden kann (BGH GRUR 1984, 54, 55 - Kopierläden; GRUR 1965, 104, 105 - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II; GRUR 1964, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

    Allgemeine Regeln darüber, welche Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung eines rechtsverletzenden Gebrauchs eines Gegenstandes oder Dienstes, der seiner Natur nach einen solchen Gebrauch ermöglicht oder sogar nahe legt, notwendig und zumutbar erscheinen, lassen sich nicht aufstellen (BGH GRUR 1964, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Hat eine Person die ernsthafte Gefahr einer Verletzung von Urheberrechten durch Dritte in zurechenbarer Weise (mit)verursacht, folgt daraus ihre Verpflichtung, alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu treffen, durch die die Gefährdung der Rechte des Urhebers ausgeschlossen oder doch ernsthaft gemindert werden kann (BGH GRUR 84, 54, 55 - Kopierläden; BGH GRUR 65, 104, 105 - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II; BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

    Allgemeine Regeln darüber, welche Sicherungsmaßnahmen zur Verhütung eines rechtsverletzenden Gebrauchs eines Gegenstandes, der seiner Natur nach einen solchen Gebrauch ermöglicht oder sogar nahe legt, notwendig und zumutbar erscheinen, lassen sich nicht aufstellen (BGH GRUR 64, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).

  • OLG Hamburg, 30.09.2009 - 5 U 111/08

    Uneingeschränkte Störerhaftung von Rapidshare

    Art und Umfang der Maßnahmen bestimmen sich nach Treu und Glauben (vgl. BGH GRUR 1984, 54, 55 - Kopierläden; BGH GRUR 1965, 104, 105 - Personalausweise / Tonbandgeräte-Händler II; BGH GRUR 1964, 94, 96 - Tonbandgeräte-Hersteller).
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Das bedeutet, daß die Beklagten als Geräteaufsteller im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen verpflichtet sind, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden können (vgl. BGH GRUR 1964, 94, 96 - Tonbandgeräte-Händler I: BGHZ 42, 118, 129) [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63].
  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Der Lieferer solcher Geräte ist im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die die Rechtsverletzungen soweit als möglich verhindert werden können (vgl. BGH GRUR 1964, 94, 96 - Tonbandgeräte-Händler).
  • LG München I, 07.11.2002 - 7 O 18271/02

    CD-Münz-Kopierer

    Art und Umfang dieser Vorkehrungen sind nach Treu und Glauben dahingehend zu bestimmen, dass die Beklagten im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gehalten sind, Rechtsverletzungen in geeigneter Weise entgegenzuwirken (BGH GRUR 1964, 94, 96 - Tonbandgeräte-Händler I).
  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 74/79

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen Verschweigens der Existenz eines

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