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   BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64   

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https://dejure.org/1966,189
BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64 (https://dejure.org/1966,189)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1966 - Ib ZR 28/64 (https://dejure.org/1966,189)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1966 - Ib ZR 28/64 (https://dejure.org/1966,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die Beschaffenheit einer Ware - Beweiswert von Ergebnissen demoskopischer Befragungen - Zur Gefahr der Irreführung durch die Weiterbenutzung eines Warenzeichens, welches einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 577
  • GRUR 1966, 445
  • DB 1966, 777
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64
    Wie aber der erkennende Senat bereits hervorgehoben hat, kommt es bei der Beurteilung des Beweiswerts von Antworten auf Meinungsbefragungen ganz besonders auch darauf an, ob diese sich auf eine bei den Befragten bereits vorhandene, in ihrem Bewußtsein klar ausgebildete Kenntnis oder Vorstellung richtet (GRUR 1965, 317, 320 re. - Kölnisch Wasser); daß dies bei der wiedergegebenen Beweisfrage der Fall gewesen sei, muß nach den Ergebnissen der Befragung bezweifelt werden.
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 163/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64
    Es spielt dabei für die Anwendung des § 3 UWG in der Regel auch keine Rolle, ob ein Individualzeichen in diesem Sinne bereits im Zeitpunkt der Inbenutzungnahme unrichtige Vorstellungen erweckt hat oder ob das erst infolge eines später eingetretenen Wandels der Verkehrsauffassung der Fall ist (BGH GRUR 1958, 30, 31 - Außenleuchte - m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59
    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64
    Dies ist offenbar auch die aus den bei der Meinungsumfrage zugrunde gelegten Fragen ersichtliche Auffassung des Berufungsgerichts; diese widerspricht nicht der Lebenserfahrung (vgl. BGH GRUR 1961, 361, 362 unter V 2 - Hautleim).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64
    Die Notwendigkeit dieser Frage ergibt sich daraus, daß die Rechtsprechung die Vorschrift des § 3 UWG stets schon dann als verletzt angesehen hat, wenn durch die Verwendung unrichtiger Angaben die Gefahr der Irreführung über das Angebot auch nur bei einem "nicht völlig unbeachtlichen" Teil der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufen wird (vgl. BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa).
  • BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53

    Werbeidee, Matern

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64
    Waren verwandter Art sind solche, die einander nach der Verkehrsanschauung im Absatz behindern können (BGHZ 18, 175, 182 [BGH 20.09.1955 - I ZR 194/53] - Werbeidee).
  • BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55

    Erstes Kulmbacher

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64
    Bestehen bei der rechtlichen Beurteilung im Rahmen des § 3 UWG Besonderheiten dieser oder ähnlicher Art, die ein Verbot der angegriffenen Bezeichnung als unbillige Härte erscheinen lassen können, so ist es (ebenso wie im Rahmen der Frage der Verwirkung: BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher) zulässig und geboten, bei der Frage, ob von einer rechtlich ins Gewicht fallenden, ernsthaften Gefahr der Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise die Rede sein kann, auch die Interessen des Beklagten zu berücksichtigen, der ein in starkem Maße benutztes Individualzeichen aufgeben soll.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, genügt es für die Bejahung der Prozeßführungsbefugnis nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG, daß die Beteiligten in einem abstrakten Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, bei dem eine Beeinträchtigung des beiderseitigen Waren- oder Leistungsabsatzes möglich erscheint (BGHZ 18, 175, 182 - Werbeidee/Matern; BGH, Urt. v. 23.3.1966 - Ib ZR 28/64, GRUR 1966, 445, 446 = WRP 1966, 340, 342 - Glutamal).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, daß die Klageberechtigung das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses voraussetzt; dies gilt sowohl für die Berechtigung des durch eine Wettbewerbshandlung unmittelbar verletzten Mitbewerbers als auch für die des an sich nicht unmittelbar betroffenen Mitbewerbers im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG, wobei im letzteren Falle das Bestehen eines nur abstrakten Wettbewerbsverhältnisses genügt (st. Rspr., BGHZ 18, 175, 182 - Werbeidee; BGH, Urt. v. 23.3.1966 - Ib ZR 28/64, GRUR 1966, 445, 446 - Glutamal; BGH, Urt. v. 13.2.1981 - I ZR 63/79, GRUR 1981, 529, 530 - Rechtsberatungsanschein).
  • VG Bayreuth, 19.06.2019 - B 7 K 17.741

    Grün-Schwarztee-Melange unter der Auslobung "Fit & Schlank"

    Sie verweist auf die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1966, 445, 449 - Glutamat), in der es u.a. heiße: "Bei dem hier gegebenen besonderen Sachverhalt bilden nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise in erster Linie nicht die chemischen Zusammensetzungen, sondern die bei der praktischen Anwendung der Waren hervorgetretenen Wirkungen den Anknüpfungspunkt für die wettbewerblich relevanten Vorstellungen der Abnehmer." Dieser Ansicht sei auch das LG Würzburg (U.v. 11.7.2014 - 1 HK O 882/14 - juris): "Für Verbraucher kommt es auf die beworbene Wirkung des Produkts insgesamt und gerade nicht auf die Einzelheiten der chemischen Zusammensetzung an." Das OLG Bamberg habe das Urteil des Landgerichts Würzburg bestätigt und die Berufung zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des BGH in GRUR 1966, 445, 449, bleibe festzuhalten, dass diese Entscheidung lange vor dem Inkrafttreten der HCVO ergangen sei und sich zudem auch nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben auseinandersetze.

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung dieses Zwecks durch die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 UWG i.V.m. § 13 Abs. 1 UWG den Kreis der Strafantragsberechtigten über den Rahmen des § 77 Abs. 1 StGB und sogar über die Gruppe der echten "Mitbewerber" hinaus erheblich ausgedehnt; die Rechtsprechung hat sein Bestreben durch großzügige Auslegung des § 13 Abs. 1 UWG (vgl. BGHZ 13, 244, 249 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]; 18, 175, 181 f. [BGH 20.09.1955 - I ZR 194/53]; BGH GRUR 1957, 342, 347; 1966, 445, 446)gefördert.
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90

    Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit

    Was ein demgegenüber unbeachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise ist, läßt sich zwar, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allgemein angenommen wird, nicht rein zahlenmäßig ausdrücken; denn neben der in Zahlen ausdrückbaren Breite der hervorgerufenen Vorstellung im Verkehr ist auch die Art der hervorgerufenen Vorstellung, insbesondere das sich danach ergebende Gewicht der auf dem Spiel stehenden Interessen der Allgemeinheit und der Mitbewerber zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 23.3. 1966 - Ib ZR 28/64, GRUR 1966, 445, 449 = WRP 1966, 340 - Glutamal; Urt. v. 27.2. 1980 - I ZR 8/78, GRUR 1980, 797, 799 = WRP 1980, 541 - Topfit Boonekamp).
  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95

    Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws

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  • BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88

    Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Zwar kann ausnahmsweise eine Interessenabwägung in Betracht kommen, wenn einerseits ein wertvoller Besitzstand des Werbenden und andererseits eine nur geringfügige Irreführungsgefahr und ein demgemäß geringes Gewicht der auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen in Frage stehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1966 - Ib ZR 28/64, GRUR 1966, 445, 449 f Glutamal; BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313, 315 - Bocksbeutelflasche; BGH, Urt. v. 15.10.1976 I ZR 23/75, GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft; BGH aaO - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Senatsurteile "Erstes Kulmbacher" (GRUR 1957, 285) und "Glutamal" (GRUR 1966, 445) eine Auseinandersetzung des Berufungsgericht mit der Frage vermißt, ob etwa die angegriffene Bezeichnung durch die von der Beklagten behauptete langjährige und intensive Benutzung ihren irreführenden Charakter verloren und zur inhaltlich neutralen Individualformel geworden sei, fehlt es am Vortrag entsprechender Tatsachen durch die Beklagte.
  • BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79

    Ungarische Salami

    Dabei komme es auf die Art der hervorgerufenen Fehlvorstellung, insbesondere das sich daraus ergebende Gewicht der auf dem Spiel stehenden Interessen der Allgemeinheit und der Mitbewerber an (vgl. auch BGH GRUR 1966, 445, 449 - Glutamal).

    Besondere Voraussetzungen, wie sie für eine Interessenabwägung vorliegen müßten (vgl. z.B. BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher; GRUR 1966, 445, 450 - Glutamal) hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Verkehrsbefragungen haben freilich in Fällen der vorliegenden Art nur einen begrenzten Werte Sie erscheinen vor allem dann als brauchbares Beweismittel, wenn sie lediglich auf die Widerspiegelung eines bei den Befragten bereits vorhandenen Wissens gerichtet sind (BGH GRUR 1965, 317, 320 - Kölnisch Wasser; 1966, 445, 448 - Glutamal; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 18/65 vom 3. Mai 1967 - badedas), beispielsweise auf die Feststellung, wie bekannt die Aufmachung eines Maggi-Erzeugnisses in seiner im Verkehr tatsächlich benutzten Form ist.
  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

  • BGH, 14.04.1983 - I ZR 173/80

    Blickfangmäßige Bezeichnung - "Kontragripp" - Grippemittel - Geschäftswerbung -

  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

  • KG, 19.05.2000 - 5 U 727/00

    Zulässigkeit der Angabe der Berufsbezeichnung "Notare, Rechtsanwälte"

  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

  • LG Hamburg, 27.08.2008 - 315 O 360/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung für einen "Voice over

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 182/88

    Buchführungshelfer - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 25/80

    Vertrieb von hellem obergärigem Bier unter der Bezeichnung "Steffi" - Abbildung

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 19/73

    Verwendung der Bezeichnung "Germany" im Warenverkehr innerhalb der Bundesrepublik

  • OLG Dresden, 30.12.1994 - 12 U 332/94

    Vergleichende Werbung eines privaten Rundfunksenders; Wettbewerbsverhältnis zu

  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild

  • KG, 04.12.2001 - 5 U 5617/00

    Klagebefugnis des Inhabers eines Geschäftslokals gegen Wettbewerber;

  • OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93

    Wettbewerbswidrigkeit durch Überdruckens von der Telekom herausgegebener

  • OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 1749/99

    Gesundheitsbezogene Werbung - Irreführung

  • OLG Naumburg, 02.07.1998 - 7 U (Hs) 272/97

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem hervorgehobenen Hinweis "WSV"

  • OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 77/98
  • OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94

    Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten

  • KG, 12.12.1994 - 25 W 7370/94

    Anspruch auf Unterlassung einer bundesweiten Werbung für ein das Wachstum von

  • OLG München, 01.12.1994 - 6 U 4733/94

    Wettbewerbswidriges Entfernen eines Werbeaufklebers; Klagebefugnis des

  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67

    Kaltverzinkung

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 23/70

    Werbemäßige Verbreitung des Wortes "Kunststoffglas" - Voraussetzungen der

  • OLG Zweibrücken, 26.04.1996 - 2 U 34/95

    Unterlassungsanspruch und Auskunftsanspruch aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen

  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

  • LG Frankfurt/Main, 08.07.2010 - 3 O 48/10
  • OLG Naumburg, 10.09.1996 - 1 U 236/95

    Scahdenersatz wegen wettbewerbswidrigen Verkaufs von Kfz-Kennzeichen;

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 17/69

    Materiell-rechtliche Schutzfähigkeit von Farbzusammenstellungen auf

  • BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66

    Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 29/71

    "Steaker" als Fleischmürber - Kriterien für unzulässige vergleichende Werbung -

  • BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69

    Vertrieb eines lichtdurchlässigen Kunststoffes unter der Bezeichnung "ALTUGLAS" -

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