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   BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65   

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https://dejure.org/1967,2846
BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65 (https://dejure.org/1967,2846)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1967 - Ib ZR 80/65 (https://dejure.org/1967,2846)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1967 - Ib ZR 80/65 (https://dejure.org/1967,2846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65
    Zu einer derartigen Verneinung ist der Streitrichter bei einen eingetragenen Warenzeichen jedoch nicht befugt, da er an die Eintragung in dem Sinne gebunden ist, daß er die Schutzfähigkeit des Warenzeichens nicht schlechthin in Abrede stellen kann (BGH GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65
    Da es das Gesetz für den Schutz der Ausstattung genügen läßt, daß die Verkehrsgeltung "innerhalb beteiligter Verkehrskreise" errungen ist, muß es hiernach hingenommen werden, wenn dies innerhalb eines einheitlichen Wirtschaftsgebiets an einzelnen Orten nicht der Fall ist (vgl. BGHZ 21, 182, 194 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., Kap. 41 I A).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65
    Der von der Revision geltend gemachte Schwächungseinwand übersieht aber auch, daß die Benutzung ähnlicher Zeichen durch Dritte nicht notwendig zu einer Schwächung des Klagezeichens führen muß, daß vielmehr in jedem Falle die Umstände darüber entscheiden, ob es tatsächlich zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft des Klagezeichens gekommen ist (BGH GRUR 1966, 259, 261 - Napoléon; 1966, 676, 678 - Shortening).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65
    Diese Entscheidung ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 1964 (GRUR 1964, 381) aufgehoben worden.
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65
    Die Revision beruft sich demgegenüber auf den Rechtsgrundsatz, daß aus einem von Haus aus schutzunfähigen Bestandteil eines eingetragenen Warenzeichens ein Unterlassungsanspruch gegen die Benutzung eines später als dieses angemeldeten Warenzeichens nur dann hergeleitet werden kann, wenn jener Bestandteil schon im Zeitpunkt der Anmeldung des jüngeren Warenzeichens - der in der schriftlichen Revisionsbegründung genannte Zeitpunkt der Anmeldung des älteren Klagezeichens kommt dagegen insoweit nicht in Betracht - Verkehrsgeltung als betrieblicher Herkunftshinweis erlangt hatte (BGH GRUR 1965, 665, 666 - Liquiderma) Dieser Grundsatz findet jedoch keine Anwendung, wenn das Gesamtzeichen neben dem als schutzunfähig bezeichneten Bestandteil nur noch einen weiteren unbestreitbar schutzunfähigen Bestandteil - wie hier das rein beschreibende Wort Möbel - enthält und deshalb bei Leugnung der Schutzfähigkeit des ersteren Bestandteils überhaupt kein schutzfähiger Teil des Gesamtzeichens übrig bliebe.
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    Auszug aus BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65
    Der von der Revision geltend gemachte Schwächungseinwand übersieht aber auch, daß die Benutzung ähnlicher Zeichen durch Dritte nicht notwendig zu einer Schwächung des Klagezeichens führen muß, daß vielmehr in jedem Falle die Umstände darüber entscheiden, ob es tatsächlich zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft des Klagezeichens gekommen ist (BGH GRUR 1966, 259, 261 - Napoléon; 1966, 676, 678 - Shortening).
  • OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 54/07

    Zeichen 4E

    Es kann vielmehr - allerdings nur für einen entsprechend regional begrenzten Schutz, weswegen der unbeschränkte Verfügungsantrag aus Markenrecht auf dieser Grundlage von vornherein nur zum Teil Erfolg haben könnte - genügen, wenn die hinreichende Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet erreicht worden ist (BGH GRUR 57, 93 - "Ihr Funkberater"; GRUR 67, 482, 485 - "WKS Möbel II"; GRUR 79, 470, 472 - "RBB/RBT"; GRUR 92, 865 - "Volksbank", sämtlich noch zum Warenzeichengesetz; OLG Dresden GRUR-RR 02, 257 - "Halberstädter Würstchen"; Ingerl/Rohnke a.a.O. Rz 22; Hacker, a.a.O. Rz 32).
  • OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 64/07

    Kein regional beschränkter Markenschutz bei bundesweitem Angebot der

    Es kann vielmehr - allerdings nur für einen entsprechend regional begrenzten Schutz, weswegen der unbeschränkte Verfügungsantrag aus Markenrecht auf dieser Grundlage von vornherein nur zum Teil Erfolg haben könnte - genügen, wenn die hinreichende Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet erreicht worden ist (BGH GRUR 57, 93 - "Ihr Funkberater"; GRUR 67, 482, 485 - "WKS Möbel II"; GRUR 79, 470, 472 - "RBB/RBT"; GRUR 92, 865 - "Volksbank", sämtlich noch zum Warenzeichengesetz; OLG Dresden GRUR-RR 02, 257 - "Halberstädter Würstchen"; Ingerl/Rohnke a.a.O. Rz 22; Hacker, a.a.O. Rz 32).
  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

    Dies schließt daher Bedenken, die sich aus den Entscheidungen BGH GRUR 1967, 482, 484 - WKS Möbel II und BGH GRUR 1973, 467, 468 - Praemix - ergeben könnten, aus.
  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

    Besteht aber das Gesamtzeichen ausschließlich aus für sich schutzunfähigen Bestandteilen, kann auch ein an sich schutzunfähiger Zeichenbestandteil durch seine Betonung und Herausstellung in der Wortfolge, im Wortsinn oder der Gesamtzeichengestaltung charakteristisch für das Gesamtzeichen werden (vgl. BGH GRUR 67, 482/484 - WKS Möbel II; 66, 436/437/438 - VITA-MALZ).
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