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   BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69   

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https://dejure.org/1970,611
BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69 (https://dejure.org/1970,611)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1970 - I ZR 7/69 (https://dejure.org/1970,611)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1970 - I ZR 7/69 (https://dejure.org/1970,611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, Kostümen und Röcken - Annahme der Herkunft aus demselben Herstellungsbetrieb bei Verkauf von Ware in derselben Verkaufsstätte - Bedeutung einer Sortimentsausweitung - Verwendung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 568
  • GRUR 1970, 552
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise in solchen Fällen dahin gehen kann, daß eine Bezeichnung sowohl die einzelne Warensorte bezeichnen als auch daneben auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinweisen kann (GRUR 1968, 367, 369 - Corrida; GRUR 1954, 123 - NSU Fox/Auto-Fox).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise in solchen Fällen dahin gehen kann, daß eine Bezeichnung sowohl die einzelne Warensorte bezeichnen als auch daneben auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinweisen kann (GRUR 1968, 367, 369 - Corrida; GRUR 1954, 123 - NSU Fox/Auto-Fox).
  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Indessen können auch schutzunfähige Bestandteile in Verbindung mit anderen Teilen den Gesamteindruck eines Zeichens beeinflussen (BGHZ 42, 307/311 - derma; GRUR 1966, 436/37 - Vita-Malz).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Indessen können auch schutzunfähige Bestandteile in Verbindung mit anderen Teilen den Gesamteindruck eines Zeichens beeinflussen (BGHZ 42, 307/311 - derma; GRUR 1966, 436/37 - Vita-Malz).
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Im Streitfall vertreiben die Parteien jedoch einerseits Miederwaren und Wäsche, andererseits Oberbekleidung, Deshalb ist für die Frage, ob "Britta" in der angegriffenen Bezeichnung "Britta-Modelle" die Erinnerung an "Felina-Britta" hervorruft, der Grundsatz erheblich, daß die Verwechslungsgefahr bei nicht identischen Zeichen um so geringer ist, je verschiedener, und um so größer, je verwandter die Waren sind (BGHZ 19, 367, 381 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; GRUR 1966, 267 - White Horse).
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Dieser Ausgangspunkt ist rechtlich bedenkenfrei (BGH GRUR 1968, 550, 551 - Poropan).
  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Im Streitfall vertreiben die Parteien jedoch einerseits Miederwaren und Wäsche, andererseits Oberbekleidung, Deshalb ist für die Frage, ob "Britta" in der angegriffenen Bezeichnung "Britta-Modelle" die Erinnerung an "Felina-Britta" hervorruft, der Grundsatz erheblich, daß die Verwechslungsgefahr bei nicht identischen Zeichen um so geringer ist, je verschiedener, und um so größer, je verwandter die Waren sind (BGHZ 19, 367, 381 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; GRUR 1966, 267 - White Horse).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Die Verkehrsauffassung, die sich, in der Regel auf die tatsächlichen Verhältnisse gründet (BGH GRUR 1958, 393, 394 - Ankerzeichen), Orientiert sich aber in erster Linie daran, in welchen Betrieben regelmäßig solche Waren hergestellt werden.
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Wenn das Berufungsgericht dazu ausführt, auch weiblichen Vornamen könne warenzeichenrechtliche Unterscheidungskraft zukommen und dies gelte für "Britta" schon deshalb, weil dieser Namen nicht alltäglich sei, dann ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 1961, 280 - Tosca).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
    Für Fälle dieser Art ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verwechslungsgefahr dann begründet ist, wenn der übernommene Bestandteil in der neuen Bezeichnung nicht derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in das neue Zeichen aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das alte Zeichen wachzurufen (BGH GRUR 1954, 125 - NSU Fox/Auto-Fox; GRUR 1966, 499 - Merck).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Der Senat hat es bei besonders häufig vorkommenden Vornamen für möglich gehalten, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 20] - Tosca; BGH Urteil vom 20. März 1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 [juris Rn. 16] - Felina-Britta, BGH, GRUR 1988, 307 [juris Rn. 18] - Gaby).
  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

    Der Senat hat es allerdings bei besonders häufig vorkommenden Vornamen für möglich gehalten, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 20] - Tosca; BGH, Urteil vom 20. März 1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 [juris Rn. 16] - Felina-Britta; BGH, GRUR 1988, 307 [juris Rn. 18] - Gaby).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für

    Dies gilt auch für Vornamen (BGH GRUR 1970, 552 - Felina-Britta).

    Dies gilt auch bei Vornamen, die als Modellbezeichnung im Bekleidungssektor verwendet werden (vgl. BGH GRUR 1970, 552 - Felina-Britta; Hacker in Ströbele/Hacker, 11. Aufl., § 14 Rn. 135).

    In frühen, noch unter Geltung des alten Warenzeichengesetzes ergangenen Entscheidungen wurde angenommen, in der Schuh- und Textilbranche sei es üblich, weibliche Vornamen als Bestellzeichen in diesem Sinn zu verwenden (BGH BB 1961, 229 - Tosca; GRUR 1970, 552 - Felina-Britta; GRUR 1988, 307 - Gaby).

    Meistens geht die Verkehrsauffassung in solchen Fällen jedoch dahin, dass die Bezeichnung sowohl eine einzelne Warensorte bezeichnet als auch daneben auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinweist (BGH GRUR 1970, 552 - Felina-Britta; Hacker in Ströbele/Hacker, 11. Aufl., § 14 Rn. 135).

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Das Wort "Modelle", das das Berufungsgericht als glatt warenbeschreibend angesehen hat, ist in der Textilbranche ein Sachhinweis auf ein gehobenes Genre der Oberbekleidung (vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; BGH, Urt. v. 27.2.1981 - I ZR 78/79, GRUR 1981, 591, 592 - Gigi-Modelle).

    Besteht das beanstandete jüngere Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt - wie vorliegend - nur einer dieser Bestandteile in verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, so kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Gesamteindruck nach gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 125 - Auto-Fox m.w.N.; BGH, Urt. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499 - Merck m.w.N., insoweit nicht in BGHZ 45, 246; BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 554 - Felina-Britta).

    Dies bedeutet allerdings nicht, daß "Moda" bei der Beurteilung des Gesamteindrucks der Bezeichnung "Alba Moda" schlechthin außer Betracht zu bleiben hat; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können besondere Umstände dazu führen, daß der Verkehr ausnahmsweise auch beschreibende Bestandteile einer Bezeichnung nicht nur als Hinweis auf die Beschaffenheit der Ware oder den Charakter eines Unternehmens ansieht, sondern sie als Teil einer insgesamt auf die betriebliche Herkunft hinweisenden Gesamtbezeichnung erkennt (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 57 Rdn. 23 m.w.N.).

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Hierzu hätte das Berufungsgericht weiter prüfen müssen, ob - ähnlich wie in der Textilbranche (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta) - auch bei Damenschuhen die dem Verbraucher geläufige Übung besteht, Vornamen in Katalogen, Preislisten und Dekorationen als bloße Artikelbezeichnung zu verwenden, und ob dadurch die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung solcher bloßen Modellbezeichnungen als betrieblicher Herkunftshinweis ausgeschlossen erscheint.
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist es dabei grundsätzlich ohne Belang, auf welche Weise die Verwendung des zusammengesetzten Zeichens im geschäftlichen Verkehr auf der Ware oder für eine Dienstleistung die Beurteilung der prägenden Bedeutung eines Bestandteils dieses Zeichens beeinflussen kann (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 237/88, GRUR 1991, 139, 140 - Duft-Flacon).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Einer gemeinsamen Vertriebsstätte kommt für die Beurteilung der Warengleichartigkeit in Anbetracht der Selbständigkeit des Handels und seines vielfältigen Sortiments nunmehr geringe Bedeutung zu (vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552 - Felina-Britta).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Die Verwechslungsgefahr hängt in derartigen Fällen einerseits davon ab, ob und wie weit dem verwechslungsfähigen Bestandteil innerhalb der Gesamtbezeichnung eine selbständige, ihren Gesamteindruck allein oder doch vorwiegend bestimmende Rolle zukommt; andererseits wird sie maßgeblich vom Grad der Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens bestimmt, da es von diesem abhängt, in welchem Maß der Verkehr durch einen ähnlichen Bestandteil einer Gesamtkennzeichnung noch an das ältere Zeichen erinnert wird (BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 554 - Felina-Britta; Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 369 - alpi/Alba Moda).
  • OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06

    G-Mail

    Besteht das beanstandete Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt nur einer dieser Bestandteile in verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, so kann nach dem Gesamteindruck gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, dass er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (BGH WRP 00, 172, 174 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 70, 552, 554 - Felina-Britta; BGH GRUR 66, 499 - Merck).
  • OLG Hamburg, 19.12.2019 - 3 U 191/18

    MYMMO MINI - Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "myMO" und dem Zeichen "MYMMO

    Die Annahme, dass der Verkehr ein Zeichen als bloße Modellbezeichnung und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht, liegt nahe bei der Verwendung besonders häufig vorkommender Vornamen (vgl. BGH, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; BGH, GRUR 1988, 307 - Gaby).

    Sämtliche Entscheidungen, bei denen der Bundesgerichtshof die Verwendung als bloße Modellbezeichnung bejaht hat, sind zu bekannten oder zumindest gebräuchlichen Vornamen ergangen (vgl. BGH, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; BGH, GRUR 1988, 307 - Gaby).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17

    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

  • OLG Hamburg, 28.11.2019 - 5 U 65/18

    Rock Isha, Rock Isha - Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel:

  • OLG Hamburg, 26.03.2020 - 5 U 165/18

    Verletzung der deutschen Wortmarke "myMO" durch Verwendung des Zeichens "Mymmo"

  • OLG Frankfurt, 19.11.2021 - 6 W 97/21

    Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke (Stoffhosen SAM

  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80

    BBC/DDC

  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 5/93

    "TETRASIL"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für ein flüssiges chemisches

  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

  • OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 6 W 51/21

    Modellbezeichnung im Bekleidungssektor als Herkunftshinweis im Sinne einer

  • BPatG, 17.05.2011 - 27 W (pat) 266/09

    Markenbeschwerdeverfahren -"LUXY (Wort-Bild-Marke)/Luci" - zur

  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2018 - 3 O 473/18
  • LG Köln, 09.07.2013 - 81 O 41/13

    Verwechslungsgefahr der eingetragenen Wortmarke von Schuhen i.R.d. Kenntnis des

  • OLG Frankfurt, 07.07.2022 - 6 U 239/21

    Kennzeichenmäßige Benutzung einer Modellbezeichnung für einen Mantel (SAM -

  • BPatG, 10.11.2011 - 27 W (pat) 513/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Frida - Frische die ankommt (Wort-Bild-Marke)/Frida"

  • BGH, 18.04.1991 - I ZR 176/89

    "Jenny/Jennifer"; Verwechslungsfähigkeit zweier Kennzeichen

  • OLG Frankfurt, 10.05.2021 - 6 W 29/21

    Vorname als Modellbezeichnung

  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04

    Weingarten Eden/Eden

  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 282/20
  • BPatG, 18.12.2013 - 29 W (pat) 14/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cordia/CORDIUS (Gemeinschaftswortmarke)" -

  • OLG Frankfurt, 03.09.2020 - 6 U 94/19

    Markenmäßige Benutzung durch Verwendung des Kennzeichens auf sog. Hangtags für

  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82

    Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf

  • OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90

    Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der

  • BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73

    Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren

  • OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 6 U 38/22

    Benutzung eines Zeichens in herkunftshinweisender Weise nach Art ein Zweitmarke

  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 147/71

    Verwechslungsgefahr im Klang und im Schriftbild zwischen "twenty" und dem

  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim

  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 50/15
  • LG Düsseldorf, 03.07.1998 - 38 O 56/98

    Anspruch eines Telekommunikationsunternehmens gegenüber einem Wettbewerber auf

  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 4/72
  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 4924/89
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

  • BPatG, 20.12.1995 - 26 W (pat) 180/94

    Anspruch auf Löschung der eingetragenen Marke; Beurteilung der

  • BPatG, 04.09.1991 - 28 W (pat) 334/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "CALYPSOL BIOLUBE" und

  • OLG Hamburg, 31.10.1985 - 3 U 63/85

    Voraussetzungen des warenzeichengemäßen Gebrauchs

  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 5/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" als geographische Herkunftsangaben

  • LG Düsseldorf, 10.06.2020 - 2a O 271/19
  • BPatG, 31.05.2005 - 27 W (pat) 315/04
  • BPatG, 17.08.2004 - 27 W (pat) 315/03
  • BPatG, 18.12.1974 - 28 W (pat) 118/74
  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 34/71

    Verbot des Führens einer Firmenbezeichnung - Schutzwürdigkeit einer

  • BGH, 14.10.1982 - I ZB 6/81

    Unterscheidungskraft eines weiblichen Vornamens zur Kennzeichung von Accessoires

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