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   BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67   

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https://dejure.org/1969,589
BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67 (https://dejure.org/1969,589)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1969 - I ZR 135/67 (https://dejure.org/1969,589)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1969 - I ZR 135/67 (https://dejure.org/1969,589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international registrierten Wortzeichens - Versagung einer Eintragung eines angemeldeten Zeichens in die Zeichenrolle - Verwendung des international registrierten Wortzeichens "Grand Empereur Napoléon" für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 95 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 997
  • MDR 1970, 306
  • GRUR 1970, 315
  • DB 1970, 440
  • DB 1970, 441
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein -

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Die Firma P. hat ihrerseits einem Abnehmer der Klägerin verbieten lassen, in der Bundesrepublik Schaumweine unter der Bezeichnung "Napoléon" zu vertreiben (BGH GRUR 1967, 199).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erlangt ein Ausländer Schutz für seinen Firmennamen im Inland regelmäßig erst dann, wenn er diese Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch nimmt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl).

    In den beiden früheren Entscheidungen des Senates, die sich mit Napoléon-Zeichen befaßten, stand in dem einen Falle dem Klagezeichen "Napoléon le petit Caporal" das Zeichen "Napoléon" gegenüber (GRUR 1966, 259) und in dem anderen Falle dem Klagezeichen "Grand Champagne Napoléon" ebenfalls die Bezeichnung "Napoléon" (GRUR 1967, 199).

    Es braucht daher nicht auf die Frage eingegangen zu werden, ob ein solcher Antrag, wenn er erstmals in der Revisionsinstanz unter Vorbringen neuer Tatsachen gestellt wird, überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGH GRUR 1967, 199, 200 - Napoléon II).

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Dazu gehören u.a. das 1953 angemeldete Zeichen Nr. 648 898 "Napoléon le petit Caporal" einer Münchner Importfirma, dessen Benutzung die Klägerin für Wermut und französischen Dessertwein vertraglich zugestanden hat, sowie das 1962 angemeldete Zeichen Nr. 762 628 "Napoléon Fer" einer in Baden-Baden ansässigen Firma, die sich Anfang 1964 der Klägerin gegenüber verpflichtet hat, dieses Zeichen nicht mehr für französischen Aperitif zu benutzen, und der die Benutzung für Wermut untersagt worden ist (BGH GRUR 1966, 259).

    In den beiden früheren Entscheidungen des Senates, die sich mit Napoléon-Zeichen befaßten, stand in dem einen Falle dem Klagezeichen "Napoléon le petit Caporal" das Zeichen "Napoléon" gegenüber (GRUR 1966, 259) und in dem anderen Falle dem Klagezeichen "Grand Champagne Napoléon" ebenfalls die Bezeichnung "Napoléon" (GRUR 1967, 199).

    Daß umgekehrt bereits die Verwendung des Namens "Napoléon" als Beschaffenheitsangabe auf dem benachbarten Gebiet des Weinbrandvertriebs zu einer Schwächung habe führen können, nimmt das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei an (vgl. BGH GRUR 1966, 259, 261).

  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Bereits in der Entscheidung Regensburger Karmelitergeist sei ausgeführt worden, daß ein Verletzer, der rechtskräftig zur Unterlassung des Zeichengebrauchs verurteilt worden sei, gegenüber dem Anspruch auf Löschung einer entsprechenden Zeicheneintragung schon deshalb keine Verwirkung mehr geltend machen könne, weil in einem solchen Falle der in § 1 WZG vorausgesetzte Benutzungswille für das eingetragene Zeichen fehle (BGH GRUR 1956, 558, 562).

    Demgegenüber wendet sich der Löschungsanspruch gegen die bloße Eintragung, seine Verwirkung kommt daher nach der im Schrifttum gebilligten Rechtsprechung dann in Betracht, wenn der Berechtigte nach Eintragung des jüngeren Zeichens ungebührlich lange mit der Geltendmachung seines Anspruchs zugewartet und in dem Verletzer die Meinung erweckt hat, er werde die Verletzung dulden (RG GRUR 1937, 708, 710 - R-Zeichen; 1940, 286, 289 - Lichtmüller; 1943, 345, 348 - Goldsonne; BGH GRUR 1952, 577, 581 - Zwilling; 1956, 558, 562 - Regensburger Karmelitergeist; 1966, 427, 432 - Prince Albert; ebenso Baumbach-Hefermehl, WZG, 10. Aufl., Anm. 21 zu § 11; v. Gamm, WZG, Anm, 15 zu § 11).

  • BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64

    Prince Albert

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    (BGH GRUR 1966, 427, 432 - Prince Albert).

    Demgegenüber wendet sich der Löschungsanspruch gegen die bloße Eintragung, seine Verwirkung kommt daher nach der im Schrifttum gebilligten Rechtsprechung dann in Betracht, wenn der Berechtigte nach Eintragung des jüngeren Zeichens ungebührlich lange mit der Geltendmachung seines Anspruchs zugewartet und in dem Verletzer die Meinung erweckt hat, er werde die Verletzung dulden (RG GRUR 1937, 708, 710 - R-Zeichen; 1940, 286, 289 - Lichtmüller; 1943, 345, 348 - Goldsonne; BGH GRUR 1952, 577, 581 - Zwilling; 1956, 558, 562 - Regensburger Karmelitergeist; 1966, 427, 432 - Prince Albert; ebenso Baumbach-Hefermehl, WZG, 10. Aufl., Anm. 21 zu § 11; v. Gamm, WZG, Anm, 15 zu § 11).

  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Für das Gebiet der Gleichnamigen hat der Senat aber schon mehrfach ausgeführt, daß keiner von beiden berechtigt ist, sich durch die Wahl neuer verwechslungsfähiger Bezeichnungen oder durch die Benutzung der bisherigen Bezeichnungen für neue Waren oder auch durch den Übergang von der firmenmäßigen zur warenzeichenmäßigen Benutzung einer Bezeichnung weiter als bisher dem anderen anzunähern (vgl. BGHZ 45, 246, 249 - Merck; GRUR 1967, 355, 357 - Rabe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile I ZR 131/66 vom 31. Mai 1969 - Faber und I ZR 115/67 vom 4. Juni 1969 - Brillant).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Demgegenüber wendet sich der Löschungsanspruch gegen die bloße Eintragung, seine Verwirkung kommt daher nach der im Schrifttum gebilligten Rechtsprechung dann in Betracht, wenn der Berechtigte nach Eintragung des jüngeren Zeichens ungebührlich lange mit der Geltendmachung seines Anspruchs zugewartet und in dem Verletzer die Meinung erweckt hat, er werde die Verletzung dulden (RG GRUR 1937, 708, 710 - R-Zeichen; 1940, 286, 289 - Lichtmüller; 1943, 345, 348 - Goldsonne; BGH GRUR 1952, 577, 581 - Zwilling; 1956, 558, 562 - Regensburger Karmelitergeist; 1966, 427, 432 - Prince Albert; ebenso Baumbach-Hefermehl, WZG, 10. Aufl., Anm. 21 zu § 11; v. Gamm, WZG, Anm, 15 zu § 11).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Für das Gebiet der Gleichnamigen hat der Senat aber schon mehrfach ausgeführt, daß keiner von beiden berechtigt ist, sich durch die Wahl neuer verwechslungsfähiger Bezeichnungen oder durch die Benutzung der bisherigen Bezeichnungen für neue Waren oder auch durch den Übergang von der firmenmäßigen zur warenzeichenmäßigen Benutzung einer Bezeichnung weiter als bisher dem anderen anzunähern (vgl. BGHZ 45, 246, 249 - Merck; GRUR 1967, 355, 357 - Rabe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile I ZR 131/66 vom 31. Mai 1969 - Faber und I ZR 115/67 vom 4. Juni 1969 - Brillant).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Das Berufungsgericht unterstellt, daß das Klagezeichen von Hause aus schwach sei, da nach den Grundsätzen der Vitapur-Entscheidung (BGHZ 46, 152, 166; vgl. auch BGH GRUR 1969, 355, 356 - Kim II) in der Eintragung einer Reihe ähnlicher Zeichen für gleiche oder benachbarte Warengebiete ein Fingerzeig dafür zu erblicken sei, daß es sich um eine naheliegende verbrauchte Wortbildung von geringer ursprünglicher Originalität handele.
  • BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67

    Verwechselungsgefahr von Waren (Damenstrümpfe) - Unterlassung der Vertreibung der

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Das Berufungsgericht unterstellt, daß das Klagezeichen von Hause aus schwach sei, da nach den Grundsätzen der Vitapur-Entscheidung (BGHZ 46, 152, 166; vgl. auch BGH GRUR 1969, 355, 356 - Kim II) in der Eintragung einer Reihe ähnlicher Zeichen für gleiche oder benachbarte Warengebiete ein Fingerzeig dafür zu erblicken sei, daß es sich um eine naheliegende verbrauchte Wortbildung von geringer ursprünglicher Originalität handele.
  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
    Da die in Art. 5 MMA vorgesehene Frist verstrichen ist, hat die Klägerin ihren Antrag folgerichtig auf eine vom Ablauf dieser Frist unabhängige Verzichtserklärung des Beklagten gerichtet (vgl. dazu das Urteil I ZR 129/67 vom 23. April 1969 - Hoffmann's Katze).
  • BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66

    Klage gegen warenzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnungen "Rudolf F." und

  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung -

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 26/68

    Streit zwischen Getränkeherstellern über die Verwendung von Warenzeichen -

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59

    Unternehmenskennzeichnungen der SBZ

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 33/69

    Vertragliche Rechtsmittelbeschränkung - Unzulässiger Revisionsantrag -

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Hinsichtlich des Löschungs- sowie des Schadensersatzanspruchs hängt der Eintritt der Verwirkung zwar nicht von dem Bestehen eines wertvollen Besitzstands ab (vgl. BGHZ 146, 217, 222 f. - Temperaturwächter; BGH, Urt. v. 21.11.1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 319 - Napoléon III, m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

    Die Anmeldung einer mit dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin verwechselbaren Marke stellt ebenso wie der Übergang von einer firmenmäßigen zu einer markenmäßigen Benutzung grundsätzlich eine unzulässige nachteilige Veränderung einer bestehenden Gleichgewichtslage dar (BGHZ 45, 246, 249 f. - Merck; BGH, Urteil vom 18. November 1966 - Ib ZR 16/65, GRUR 1967, 355 - Rabe; Urteil vom 21. November 1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 317 - Napoléon III; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 23 Rn. 37; Lange aaO Rn. 264; Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rn. 36; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 15 MarkenG Rn. 21).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08

    Gartencenter Pötschke

    Die Anmeldung eines Namens als Marke durch den Prioritätsjüngeren stellt daher ebenso wie der Übergang von einer firmenmäßigen zu einer markenmäßigen Benutzung grundsätzlich eine unzulässige nachteilige Veränderung einer bestehenden Gleichgewichtslage dar, die der Inhaber des älteren Namensrechts nicht hinnehmen muss (BGHZ 45, 246, 249 f. - Merck; BGH, Urteil vom 18. November 1966 - Ib ZR 16/65, GRUR 1967, 355 - Rabe; Urteil vom 21. November 1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 317 - Napoléon III; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 23 Rn. 37; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, § 7 Rn. 264; Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rn. 36; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 15 MarkenG Rn. 21).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Stehen verwechselbare Firmenkennzeichen einander gegenüber, ohne daß deren Kollision über dem Prioritätsgrundsatz zu lösen ist, so kann, wie beim Recht der Gleichnamigen (vgl. hierzu GroßkommUWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 382 ff., 400), nur über eine umfassende Interessenabwägung befunden werden, ob und wem unterscheidungskräftige Zusätze bei der Firmengestaltung zumutbar sind (BGH, Urt. v. 21.11.1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 317 - Napoleon III; Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 77/85, GRUR 1987, 182, 183 = WRP 1987, 30 - Stoll).
  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

    Die Feststellung einer bereits begangenen rechtlich relevanten Benutzung einer ausländischen Firma im Inland setzt voraus, daß die ausländische Firma im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (BGH, Urt. v. 21.11.1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 316 - Napoleon III; Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 530 - Migrol; Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - SWOPS; BGHZ 75, 172, 176 - Concordia).
  • OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10

    Markenzeichenschutz: Beurteilungskriterien für die rechtserhaltende Benutzung

    Die Verwirkung eines Schutzentziehungsanspruchs kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Berechtigte nach der internationalen Registrierung einer IR-Marke und deren Schutzerstreckung auf die Bundesrepublik Deutschland ungebührlich lange mit der Geltendmachung des Schutzentziehungsanspruchs zugewartet und in dem Verletzer die Meinung erweckt hat, er werde die Verletzung dulden (vgl. BGH GRUR 1970, 315, 318 - Napoléon III).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 112/89

    Johanniter; Namensschutz für ein alkoholisches Getränk bei langjähriger Duldung

    Es liegt zwar nahe, daß diese Zeit länger zu bemessen ist als die Frist, die im Warenzeichenrecht zugebilligt wird, bis ein Abwehrbegehren als verwirkt angesehen wird; die dort bereits als ungebührlich lang beurteilte Frist von 12 Jahren (BGH, Urteil vom 21. November 1969 - I ZR 135/67 - GRUR 1970, 315, 318 - Napoleon III) liefert daher keinen Maßstab.
  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das in dieser Sache ergangene Revisionsurteil des erkennenden Senats vom 21. November 1969 - I ZR 135/67 (GRUR 1970, 315) - Bezug genommen.

    Nach der Zurückverweisung der Sache durch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1969 (GRUR 1970, 315), ist bezüglich des Unterlassungsanspruchs in erster Linie die Frage im Streit, ob zwischen dem Zeichen der Klägerin "Napoléon" und einerseits dem Bestandteil des Zeichens des Beklagten "Grand Empereur" und andererseits einem das Bild des Kaisers Napoleon wiedergebenden Bildzeichen Verwechslungsgefahr besteht.

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 76/92

    Napoléon IV - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    a) Das Berufungsgericht hat im rechtskräftigen Teil seiner Entscheidung ausgeführt, daß "Napoléon" in Frankreich beanstandungsfrei als Altersangabe auch für Branntwein aus Wein (eau de vie de vin), der kein Cognac oder Armagnac ist, verwendet werden darf (vgl. auch BGH, Urt. v. 21.11.1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315 - Napoléon III; OLG Karlsruhe WRP 1978, 738).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Es bedarf also weder einer Verkehrsgeltung im Inland (sofern die Bezeichnung als solche ohne Verkehrsgeltung schutzfähig ist) noch einer weniger weitreichenden gewissen Anerkennung im Verkehr (so noch RGZ 132, 374, 380 - Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand) noch ist es erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber allen Marktbeteiligten, insbesondere gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 66, 267, 269 - White Horse; 67, 199, 201, 202 - Napoleon II; 69, 357, 359 - Sihl; 70, 315, 316 - Napoleon III; BGH GRUR Int 70, 286, 287 - Migrol).
  • OLG Stuttgart, 20.11.1992 - 2 U 224/91

    Namensstreits durch "ungeschützte" Konkurrenzsituation von Unternehmen infolge

  • BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BEFA" - schutzwürdiges

  • BPatG, 31.05.2011 - 27 W (pat) 72/10

    Löschung einer eingetragenen Marke wegen Bösgläubigkeit des Anmelders zum

  • OLG Köln, 28.11.1997 - 6 U 167/96

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht: IBUTAD - IBUTOP

  • BPatG, 12.04.2013 - 27 W (pat) 48/11

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "RENZ" - keine Bösgläubigkeit

  • BGH, 23.01.1974 - I ZB 12/72

    Unterscheidungskraft der Marke "Lemonsoda" in der Bundesrepublik Deutschland -

  • LG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 O 159/98

    Vorspann-Technik

  • VGH Hessen, 05.09.1985 - 11 TI 722/85
  • OLG Köln, 29.04.1983 - 6 U 201/82

    Voraussetzungen des Ausschließlichkeitsrechtes des § 16 Abs. 1 Gesetz gegen den

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 9/75

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung eines Reiseunternehmens mit der

  • BGH, 06.06.1973 - I ZR 121/72

    Verletzung eines Warenzeichens und Verstoß gegen die Regeln des lauteren

  • BGH, 28.03.1973 - I ZR 32/72
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