Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,447
BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75 (https://dejure.org/1977,447)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1977 - I ZR 112/75 (https://dejure.org/1977,447)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1977 - I ZR 112/75 (https://dejure.org/1977,447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17 Absatz 2 Alternative 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsgeheimnisses - Verstoß gegen § 17 Abs. 1 des Gesetzes gegen den ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Prozeßrechner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1062
  • MDR 1977, 556
  • GRUR 1977, 539
  • DB 1977, 766
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.01.1969 - VI ZR 197/67

    Schadensersatz auf Grund einer Körperverletzung - Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Ist jedoch die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme, durch gerichtliche Schätzung oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängig, wird es nach ständiger Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern dem Gericht zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGH in NJW 1967, 1420, 1421; BGHZ 45, 91, 92, 93; BGH in NJW 1969, 1427, 1428).

    Weicht der der Klägerin letztlich zuerkannte Betrag wesentlich hiervon ab, wird eine teilweise Abweisung der Klage und eine dem Unterliegen der Klägerin entsprechende Kostenteilung erforderlich sein, soweit das Gericht nicht von der Befugnis des § 92 Abs. 2 ZPO Gebrauch macht (so BGHZ 45, 93; vgl. auch BGH in NJW 1969, 1427, 1428).

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Nachdem der Bundesgerichtshof bereits bei Warenzeichenverletzungen die Schadensberechnung nach dem Verletzergewinn (BGHZ 34, 320 ff - Vitasulfal) und nach der entgangenen Lizenz (BGHZ 44, 372 ff - Meßmer-Tee II) anerkannt hatte, obwohl in diesen Fällen keine echte Lizenzerteilung in Frage steht und keine Ausschließlichkeitsposition übertragen wird, hat er diese Schadensberechnung in der "Wandsteckdose II"-Entscheidung (aaO) und in der "Modeneuheit"-Entscheidung (BGHZ 60, 168, 172, 173) auch für eine wettbewerbswidrige Nachahmung zugelassen, wenn die Nachbildung - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses - auch jedem anderen untersagt ist und somit eine dem Immaterialgüterrechtsschutz vergleichbare Leistungsposition zur eigenen Gewinnerzielung ausgenutzt worden ist.

    Der Bundesgerichtshof hat daher in der "Meßmer-Tee II"-Entscheidung (GRUR 1966, 375, 379) ausgesprochen, daß der Kläger während des Prozesses von der einen zur anderen Berechnungsart übergehen kann (vgl. auch BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).

  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66

    Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Ist jedoch die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme, durch gerichtliche Schätzung oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängig, wird es nach ständiger Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern dem Gericht zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGH in NJW 1967, 1420, 1421; BGHZ 45, 91, 92, 93; BGH in NJW 1969, 1427, 1428).

    Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.03.1967 (NJW 1967, 1420, 1421), auf die sich die Revision zur Begründung ihrer Auffassung stützt, handelte es sich um eine nicht vergleichbare Fallgestaltung.

  • BGH, 15.06.1967 - Ia ZB 13/66

    Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität - Nichtigerklärung eines Patents

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Darüber hinaus wird abzuwägen sein, ob und in welchem Maße die Vergütung wegen der von der Beklagten zu 1 vorgenommenen Weiterentwicklung des Rechners zu mindern ist (vgl. hierzu die patentrechtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.06.1967 in GRUR 1967, 655, 659 - Altix; ferner wegen der allgemeinen Grundsätze für die Festsetzung einer Lizenzvergütung für die Benutzung von Patenten: Benkard, PatG, 6. Auflage, § 14 PatG Rdn. 14 - Lizenzbereitschaft -und § 15 PatG Rdn. 12, 13 - Zwangslizenz).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Es genügt, daß das Arbeitsergebnis ohne das Dienstverhältnis nicht erzielt worden wäre und der Wille des Unternehmers, es als Geheimnis zu behandeln, wenn er davon erfahren hätte, feststeht (vgl. auch BGH GRUR 1955, 402, 403 - Anreißgerät; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 11. Aufl., § 17 UWG Anm. 12).
  • BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59

    Handstrickverfahren

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1960 (GRUR 1960, 554, 556 - Handstrickverfahren) - dort handelte es sich um den Fall einer Vorlagenfreibeuterei (§ 18 UWG) - ausgeführt, es sei bei der widerrechtlichen Ausnutzung fremder Geheimnisse oder anvertrauter Unterlagen aus denselben Gründen, die bei der Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten zur Entwicklung des Rechts der Schadensberechnung auf dreifache Art geführt hätten,.....naturgemäß schwierig, bestimmte Geschäftsabschlüsse zu bezeichnen, die dem Verletzten infolge der Rechtsverletzung entgangen seien.
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Der Bundesgerichtshof hat daher in der "Meßmer-Tee II"-Entscheidung (GRUR 1966, 375, 379) ausgesprochen, daß der Kläger während des Prozesses von der einen zur anderen Berechnungsart übergehen kann (vgl. auch BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71

    Modeneuheit

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Nachdem der Bundesgerichtshof bereits bei Warenzeichenverletzungen die Schadensberechnung nach dem Verletzergewinn (BGHZ 34, 320 ff - Vitasulfal) und nach der entgangenen Lizenz (BGHZ 44, 372 ff - Meßmer-Tee II) anerkannt hatte, obwohl in diesen Fällen keine echte Lizenzerteilung in Frage steht und keine Ausschließlichkeitsposition übertragen wird, hat er diese Schadensberechnung in der "Wandsteckdose II"-Entscheidung (aaO) und in der "Modeneuheit"-Entscheidung (BGHZ 60, 168, 172, 173) auch für eine wettbewerbswidrige Nachahmung zugelassen, wenn die Nachbildung - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses - auch jedem anderen untersagt ist und somit eine dem Immaterialgüterrechtsschutz vergleichbare Leistungsposition zur eigenen Gewinnerzielung ausgenutzt worden ist.
  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Bei der Verletzung ausschließlicher Immaterialgüterrechte (Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte) ist seit langem anerkannt, daß der Verletzte nicht auf die Geltendmachung seines konkreten Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinns (§§ 249, 252 BGB), angewiesen ist, sondern stattdessen eine angemessene Lizenz oder den Verletzergewinn verlangen kann (vgl. die Zusammenstellung der Rechtsprechung in BGHZ 57, 116, 117, 118-Wandsteckdose II).
  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75
    Ist jedoch die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme, durch gerichtliche Schätzung oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängig, wird es nach ständiger Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern dem Gericht zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGH in NJW 1967, 1420, 1421; BGHZ 45, 91, 92, 93; BGH in NJW 1969, 1427, 1428).
  • BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 21/62

    Darstellung der Strafvorschrift des § 18 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 37/61

    Laux-Kupplung II

  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59

    Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen

  • RG, 22.11.1935 - II 128/35

    1. Was ist unter dem Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UnlWG. zu

  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Es genügt, dass das Arbeitsergebnis ohne das Dienstverhältnis nicht erzielt worden wäre und der Wille des Unternehmers, es als Geheimnis zu behandeln, wenn er davon erfahren hätte, feststeht (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 112/75, juris Rn. 32).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Das Wahlrecht des Gläubigers, im Rahmen der dreifachen Art der Schadensberechnung von der einen zur anderen Berechnungsart überzugehen, erlischt erst durch Erfüllung oder rechtskräftige Zuerkennung des Anspruchs; durch Erhebung einer Zahlungsklage unter Zugrundelegung einer bestimmten Berechnungsart wird es nicht berührt (Abgrenzung zu BGHZ, NJW 1977, 1062 = LM § 17 UWG Nr. 8 - Prozeßrechner).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 1977 (I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 542 f. = WRP 1977, 332 - Prozeßrechner), auf die die Revision sich für ihre gegenteilige Auffassung beruft, steht - entgegen einem möglicherweise auf den ersten Blick erweckten Anschein - nicht im Widerspruch zu dieser (herrschenden) Meinung.

    Dies folgt daraus, daß der Klägerin das Wahlrecht hinsichtlich der anzuwendenden Berechnungsart zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 12.01.1966 - Ib ZR 5/64, GRUR 1966, 375, 379 = WRP 1966, 375 - Meßmer-Tee II m.w.N., insoweit nicht in BGHZ 44, 372 abgedruckt; BGH, Urt. v. 18.02.1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 542 = WRP 1977, 332 - Prozeßrechner).

    Stützt sie sich - wie vorliegend - im Eventualverhältnis auf beide Berechnungsarten, so ist stets die für sie günstigere Berechnungsart anzuwenden, und zwar in vollem Umfang und ausschließlich (vgl. BGH, Urt. v. 29.05.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 unter 1, 3 - Dia-Rähmchen II), weil eine Verquickung unterschiedlicher objektiver Berechnungsweisen nicht zulässig ist (vgl. RGZ 156, 65, 67 - Scheidenspiegel; BGH a.a.O. - Dia-Rähmchen II; BGHZ 44, 372, 380, 382 - Meßmer-Tee II; BGH, Urt. v. 18.02.1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 543 = WRP 1977, 332 - Prozeßrechner; BGHZ 77, 16, 25 - Tolbutamid).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Dabei kann er den ihm entstandenen Schaden auf dreifache Weise berechnen, also seinen konkreten Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns geltend machen, seinen Schaden nach der entgangenen Lizenz berechnen oder die Herausgabe des Verletzergewinns verlangen (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541; Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Rn. 6).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    Dabei kann er den ihm entstandenen Schaden auf dreifache Weise berechnen, also seinen konkreten Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns geltend machen, seinen Schaden nach der entgangenen Lizenz berechnen oder die Herausgabe des Verletzergewinns verlangen (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541; Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Rn. 6).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 5 C 5.14

    Abweichung von der Größenordnung; Anrechnung; Ausgleich; Bestimmtheit des

    Bei einer wesentlichen Abweichung von der angegebenen Größenordnung (hier: 35, 71 v.H.) ist eine teilweise Abweisung der Klage und eine dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens entsprechende Kostenteilung erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 1966 - VI ZR 193/64 - BGHZ 45, 91 und vom 18. Februar 1977 - I ZR 112/75 - GRUR 1977, 539 ).
  • BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08

    GSM-Wandler

    Beim lauterkeitsrechtlichen Schadensersatzanspruch (§ 1 UWG 1909; § 9 Satz 1 UWG) kommt die Herausgabe des Verletzergewinns nur bei Verletzung der wie Immaterialgüterrechte geschützten Leistungen (§ 1 UWG 1909; §§ 3, 4 Nr. 9 UWG; vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Tz. 21 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse, m.w.N.) sowie bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Vorlagen (§§ 17 ff. UWG) in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541 f. = WRP 1977, 897 - Prozessrechner; Beschl. v. 19.3.2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Tz. 6).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Das würde dem Grundsatz widersprechen, daß die einzelnen "Berechnungsarten" zur Ermittlung des "Schadensbetrages" nicht miteinander vermengt werden dürfen (zuletzt BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozeßrechner m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02

    Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG sind damit den absoluten, aus dem in Betracht kommenden Sonderrechtsschutz (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht) hergeleiteten absoluten Rechten stark angenähert, weswegen z. B. auch bei ihnen die ansonsten nur bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte eingeräumte Möglichkeit der sogenannten dreifachen Schadensberechnung anerkannt ist (vgl. schon BGH GRUR 77, 539, 541 - "Prozessrechner"; BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; BGH GRUR 02, 795, 797; - "Titel Exklusivität").
  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96

    Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer

    Derartige Lizenzen übertrugen dem Lizenznehmer keine dingliche Rechtsstellung, sondern hatten allein schuldrechtliche Wirkung (vgl. BGHZ 44, 372, 375 - Meßmer-Tee II; BGH, Urt. v. 18. Februar 1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541 - Prozeßrechner; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., Anh. § 8 Rdn. 2; Busse/ Starck, WZG, 6. Aufl., § 8 Rdn. 10; für die frühere Rechtslage auch Fezer, Markenrecht, § 30 MarkenG Rdn. 2, 10; Stumpf/Groß, Der Lizenzvertrag, 7. Aufl., Rdn. 467; für Know-how-Verträge: Henn, Patent- und Know-how-Lizenzvertrag, 2. Aufl., S. 44; Martinek, Moderne Vertragstypen, Bd. II S. 229 f.; Stumpf, Der Know-how-Vertrag, 3. Aufl., Rdn. 72).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Der Revision ist zuzugestehen, daß das Berufungsgericht die "aufgelaufenen Zinsen" unter Erwägungen zugesprochen hat, die zu einem Teil auf eine Vermengung der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie mit Grundsätzen eines allgemein billigen Schadensausgleiches abzielen und deshalb nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozeßrechner) bei der Festsetzung der Schadenslizenz nicht hätten berücksichtigt werden dürfen.
  • OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05

    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06

    Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns bei Verletzung von

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut;

  • OLG Köln, 16.03.1990 - 6 U 83/89
  • OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Berechnung des

  • OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03

    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Entwendung von auf

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 486/84

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung eines Betriebsgeheimnisses -

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

  • OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 88/00

    Verjährungsfrist des § 21 UWG; irreführende Werbung; Übertragung von

  • OLG München, 19.12.1996 - 29 U 3838/95

    Schadensersatzpflicht bei Entschlüsselung bzw. Veröffentlichung des Kerns eines

  • OLG Stuttgart, 02.04.1990 - 3 Ss 57/90

    Begriff des Geschäftsgeheimnisses ; Interesse an der Geheimhaltung ; Verwertung

  • OLG Stuttgart, 03.11.1995 - 2 U 114/95

    Begriff des Verletzten bei einem Wettbewerbsverstoß gegen eine GmbH;

  • LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 4a O 406/97

    Koksofentür II

  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 138/79

    Anspruch auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebes von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht