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   BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86   

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https://dejure.org/1988,1013
BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86 (https://dejure.org/1988,1013)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1988 - I ZR 34/86 (https://dejure.org/1988,1013)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - I ZR 34/86 (https://dejure.org/1988,1013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart - Irreführung über die Warenherkunft - Äussere Übereinstimmung der Waren - Erfolgen des Vertriebs der später auf den Markt gekommenen Ware nur durch Vertreter - Maßgeblichkeit des Eindruckes des Angebotes auf diejenigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Wäsche-Kennzeichnungsbänder"; Irreführung über die Herkunft einer Ware bei unterschiedlichen Vertriebsformen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 876
  • MDR 1988, 556
  • GRUR 1988, 385
  • BB 1988, 1553
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86
    Diesem Merkmal, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung durch Nachahmung eines Erzeugnisses nicht in Betracht kommen (vgl. BGHZ 50, 125, 130 [BGH 03.05.1968 - I ZR 66/66] - Pulverbehälter), genügt es, daß der Verkehr, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, bei Markierungsbändern der hier in Rede stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus deren Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann.
  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 27/69

    Unterlassung des Vertriebs von Maschinen zum Markieren von Wäschestücken -

    Auszug aus BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86
    Dies jedenfalls dann nicht, wenn, anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 1970 - I ZR 27/69 und I ZR 40/69 - zugrundeliegenden Sachverhalt, die angebotene Ware mit auffallenden Markierungen der betreffenden Herkunft versehen ist und wenn die Vertreter auf die Konkurrenzsituation und auf den Preisunterschied hinweisen.
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    (1) Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass einem patentgeschützten Erzeugnis nach dem Auslaufen des Patentschutzes wettbewerbliche Eigenart zukommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1988 - I ZR 34/86, GRUR 1988, 385, 386 f. = WRP 1988, 371 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    c) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass einem patentgeschützten Erzeugnis nach dem Auslaufen des Patentschutzes wettbewerbliche Eigenart zukommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1988 - I ZR 34/86, GRUR 1988, 385, 386 f. = WRP 1988, 371 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder).
  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20

    Flying V

    Nicht maßgeblich ist dagegen die Vorstellung der Verkehrskreise, die mit dem angebotenen Produkt zwar in Berührung kommen, aber nicht durch das in Rede stehende Angebot in ihrer Erwerbsentscheidung berührt sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1988 - I ZR 34/86, GRUR 1988, 385, 387 [juris Rn. 18] = WRP 1988, 371 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder).
  • OLG Hamm, 15.09.2020 - 4 U 177/19

    Wettbewerbsrecht: Stopfaggregate

    Insbesondere können nicht nur solche Merkmale eines derartigen Erzeugnisses einen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz begründen, die von der patentierten technischen Lösung unabhängig sind (vgl. BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel unter Hinweis auf das Urteil vom 28.01.1988 - I ZR 34/86 = GRUR 1988, 385, 386 f. - Wäsche-Kennzeichnungsbänder, vgl. auch: BGH, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne I m.w.N.).).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 46/09

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Bildschirmmaske

    Dagegen kommt es nicht auf die Vorstellungen der sonstigen Mitarbeiter an, die mit solchen Buchungsmasken arbeiten, jedoch nicht über die Anschaffung der entsprechenden Software zu entscheiden haben (vgl. BGH GRUR 1988, 385, 387 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder, GRUR 1996, 210, 212 - Vakuumpumpen).
  • LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04

    Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerbsverstöße

    Allerweltserzeugnisse, deren Herkunft und Besonderheiten den interessierten Verkehrskreisen gleichgültig sind und die demgemäß unter den wettbewerbsrechtlich relevanten Gesichtspunkten der Herkunftstäuschung, Rufausnutzung und Behinderung keine Rolle spielen, sind einem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz nicht zugänglich (BGHZ 21, 266, 272 = GRUR 57, 37, 38 - Uhrenrohwerke; GRUR 68, 698, 702 - Rekordspritzen; GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder ).
  • OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 42/03

    "AMIGO"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Nachbaus eines Produkts nach

    Für die Erfüllung des Merkmals der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH, GRUR 1988, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder).

    Denn sie knüpfen insoweit an allgemeine Grundsätze früherer Rechtsprechung an (vgl. BGH, GRUR 1988, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder).

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

    Dabei kommt es allein auf die Beurteilung der Fachkreise an, weil als Nachfrager nur Sanitätshäuser und Einkaufsgenossenschaften in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 28.1.1988 - I ZR 34/86, GRUR 1988, 385, 387 = WRP 1988, 371 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder; GRUR 1996, 210, 212 - Vakuumpumpen).
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 16/03

    Vertrieb von Spülbecken-Seihern als vermeidbare Herkunftstäuschung;

    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 1988, 371, 372 = GRUR 1988, 385, 386 "Wäsche-Kennzeichnungsbänder"; BGH WRP 1998, 733, 734 "Les-Paul-Gitarren" und BGH GRUR 1995, 581, 583 "Silberdistel"), ebenso die Tatsache, dass die wettbewerbliche Eigenart keinen für den Sonderrechtschutz etwa nach dem Geschmacksmustergesetz erforderlichen Grad an Individualität und Gestaltungshöhe, sondern ein geringeres Maß an Eigentümlichkeit voraussetzt (BGH GRUR 1983, 377, 379 "Brombeer-Muster").
  • OLG Frankfurt, 07.01.2019 - 6 W 86/18

    Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Aktivlegitimation für Anspruch aus

    Eine Herkunftstäuschung liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise (BGH GRUR 1988, 385 (387) - Wäsche-Kennzeichnungsbänder) den Eindruck gewinnen können, die Nachahmung stamme vom Hersteller des Originals oder einem mit ihm geschäftlich oder organisatorisch verbundenen Unternehmen.
  • OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Darlegungsanforderungen an den Inhaber eines nicht

  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 5 U 103/07

    Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Kinderfahrradhelms

  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 6 U 149/19

    Keine technische Bedingtheit des Herstellungsverfahrens eines Erzeugnisses

  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 1505/03

    Zum Nachweis eines von anderen Produkten abgesetzten mit wettbewerblicher

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88

    Rollen-Clips - Nachahmen

  • OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 101/02

    Musterschutz bei Betonsteinen; Notwendigkeit einer schöpferischen Gestaltung beim

  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01

    Annahme einer wettbewerblicher Eigenart bei der Herstellung und des Vertriebs von

  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
  • LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 274/03

    Kunststoff-Wechselrahmen

  • LG Hamburg, 17.06.2005 - 406 O 86/04
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