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   BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88   

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https://dejure.org/1989,102
BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88 (https://dejure.org/1989,102)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1989 - I ZR 102/88 (https://dejure.org/1989,102)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1989 - I ZR 102/88 (https://dejure.org/1989,102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gefahr der Verwechslung zwischen "Alba" bzw. "Alba Moda" und "alpi" - Feststellung klanglicher und bildlicher Ähnlichkeit der Kennzeichnungen "Alba" und "alpi" - Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr, wenn nur einer der Bestandteile eines Markenzeichens in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16; WZG § 24, § 31
    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2203 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 535
  • MDR 1990, 693
  • GRUR 1990, 367
 
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Wird zitiert von ... (98)

  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 91, 472, 474 - Germania).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Eine solche Schwächung, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, daß die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC; Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; Urt. v. 17.1.1991 - I ZR 117/89, GRUR 1991, 472, 474 = WRP 1991, 387 - Germania).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Wenn in die Zeichenrolle für gleiche oder benachbarte Warengebiete eine Reihe ähnlicher Zeichen gelangt ist, ohne daß deren Inhaber gegen weitere Anmeldungen eingeschritten sind, kann dies ein wichtiger Fingerzeig dafür sein, daß es sich um naheliegende, verbrauchte Wortbildungen von geringer Originalität handelt (BGHZ 46, 152, 166 - Vitapur; BGH, Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda).

    Demnach ist die Frage der Verwechslungsgefahr zwischen zwei einander gegenüberstehenden Marken auch nach der Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild oder im Bedeutungs-(Sinn-)gehalt zu beantworten, wobei in der Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer der genannten Hinsichten für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ausreicht (BGHZ 28, 320, 324 - Quick/Glück; BGH GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH, Urt. v. 14.11.1991 - I ZR 24/90, GRUR 1992, 110, 112 - dipa/dib).

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