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   BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87   

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https://dejure.org/1989,1045
BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87 (https://dejure.org/1989,1045)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1989 - I ZR 234/87 (https://dejure.org/1989,1045)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - I ZR 234/87 (https://dejure.org/1989,1045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsgeltung - Klagezeichen - Kennzeichnung - Verweckslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinn - Warenzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 16, § 24, § 31
    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der Verwechslungsgefahr eines Zeichens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1516
  • MDR 1990, 126
  • GRUR 1990, 274
  • DB 1990, 111
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80
    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Doch können auch warenbeschreibende Angaben die Funktion eines Herkunftshinweises erfüllen und damit warenzeichenmäßig benutzt werden, wenn ihre Verwendung bei den beteiligten Verkehrskreisen den Eindruck vermittelt, die gewählte Bezeichnung solle als unabhängiges Schlagwort die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus; Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 365 - praliné; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt.

    Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch liegt bereits dann vor, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (BGH, Urt. v. 22.6.1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 648 - Strumpf-Zentrale; BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).

    Die Klägerin hat indessen mit der Behauptung, ihr Zeichen "Kletten" habe sich im Verkehr in stärkstem Maße durchgesetzt, einen Sachverhalt unterbreitet, der die Möglichkeit nahelegt, daß die - nicht unmaßgeblichen - Verkehrskreise, welchen das Klagezeichen bekannt ist, in der beanstandeten Kennzeichnung "Klettverschluß" einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblicken (vgl. auch BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Doch können auch warenbeschreibende Angaben die Funktion eines Herkunftshinweises erfüllen und damit warenzeichenmäßig benutzt werden, wenn ihre Verwendung bei den beteiligten Verkehrskreisen den Eindruck vermittelt, die gewählte Bezeichnung solle als unabhängiges Schlagwort die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus; Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 365 - praliné; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt.
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Bei der Entscheidung des Streitfalls ist zu beachten, daß eine die Kennzeichnungskraft des Klagezeichens stärkende Verkehrsgeltung in den Abnehmerkreisen festzustellen sein muß, in welchen sich die Waren der Parteien unter den gegenüberstehenden Bezeichnungen begegnen (vgl. RGZ 155, 108, 126 - Kabelkennfaden; BGH, Urt. v. 16.10.1959 - I ZR 90/58, GRUR 1960, 130, 132 - Sunpearl II).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Denn es ist nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, daß Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren (sogenannten Zweitzeichen) versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 - Tosca; Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde).
  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren -

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Dabei muß dem Bezeichnungsbestandteil "Klettverschluß" innerhalb der angegriffenen Gesamtbezeichnung "tesa-Klettverschluß" eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommen, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (BGH, Urt. v. 27.1.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 643, 645 - Meßmer-Tee; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch liegt bereits dann vor, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (BGH, Urt. v. 22.6.1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 648 - Strumpf-Zentrale; BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Doch können auch warenbeschreibende Angaben die Funktion eines Herkunftshinweises erfüllen und damit warenzeichenmäßig benutzt werden, wenn ihre Verwendung bei den beteiligten Verkehrskreisen den Eindruck vermittelt, die gewählte Bezeichnung solle als unabhängiges Schlagwort die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus; Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 365 - praliné; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt.
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Es liegt zwar grundsätzlich nahe, bei beschreibenden Angaben eine warenbeschreibende Verwendung anzunehmen, auch wenn die Bezeichnung auf der Verpackung herausgestellt wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express).
  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Erforderlich, aber auch genügend, ist die Verkehrsdurchsetzung in einem Teil, der für den wirtschaftlichen Verkehr der gegenüberstehenden Waren nicht unerheblich ist (BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät).
  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

    Auszug aus BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
    Denn es ist nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, daß Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren (sogenannten Zweitzeichen) versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 - Tosca; Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80

    BBC/DDC

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

  • BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85

    "OCM"; Voraussetzungen der Eintragung eines aus einer Buchstabenkombination

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

  • BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87

    "ROYALE"; Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Kombinationszeichen für

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

  • RG, 28.05.1937 - II 270/36

    1. Kann der Warenzeichenschutz für die körperliche Gestaltung einer eingetragenen

  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Es genügt insoweit bereits die Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (BGH GRUR 90, 274, 275 - Klettverschluss).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Doch erfährt dieser Grundsatz dann Einschränkungen, wenn der verwendete Begriff beschreibender Art ist und derart mit der Ware in Verbindung gebracht wird, daß der Verkehr hierin eine Benennung der Ware ihrer Gattung nach sieht (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung im Interesse eines umfassenden Zeichenschutzes weit zu fassen ist; es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202; 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52]- Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1960, 280, 281 - Tosca; BGH, Urt. v. 17.11.1983 - I ZR 168/81, GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix; BGH, Urt. v. 24.11.1984 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    a) Zwar genügt - was das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend gesehen hat - den Erfordernissen des Benutzungszwangs nur eine Verwendung des Zeichens, die warenzeichenmäßig erfolgt, das heißt so, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der bezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen kann (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202, 206 - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 17.5. 1984 - I ZR 5/82, GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial; BGHZ 94, 218, 221 [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I); hierfür genügt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (BGH aaO - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 22.6. 1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 649 - Strumpfzentrale; BGH, Urt. v. 6.7. 1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06

    Markenschutz für die Wortmarke Shisha

    L....." eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommt, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (BGH GRUR 1961, 643, 645 Meßmer-Tee, GRUR 1989, 425 - Herzsymbol, GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).

    Eine Umwandlung in eine Beschaffenheitsangabe kommt nur dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag festzustellen ist, dass nur ein völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs mit dem Zeichen Herkunftsvorstellungen bezüglich eines bestimmten Unternehmens verbindet (BGH GRUR 1964, 458 - Düssel; BGH GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Diesem Umstand kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt der Erfahrungssatz anerkannt worden ist, daß der Verkehr die Verwendung eines Begriffs um so eher als namensoder zeichenmäßig ansieht, je mehr der Begriff ihm bereits als Namens- oder Warenkennzeichnung - sei es auch eines anderen als des konkreten Benutzers - bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 121 - SL m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL).
  • OLG Hamburg, 18.07.2002 - 3 U 65/02

    Zur Kennzeichnungskraft einer Marke für bestimmte Waren

    Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 -Klettverschluß; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 -INBUS).
  • OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07

    Markenrechtsverletzung: Anbringung der Gesamtbezeichnung "Sumitomo Bakelite" auf

    Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluss; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 - INBUS).
  • LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Gemeinschaftsmarke wegen

    Es ist nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, dass Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren - sogenannten Zweitzeichen - versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß ).
  • BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche

  • OLG Köln, 21.04.1999 - 6 U 206/96

    Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens im Hinblick auf

  • OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95

    Picasso

  • KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98

    Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil

  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

  • LG Mannheim, 15.02.1991 - 7 O 117/90

    Verletzung von Namensrechten; Bezeichnung eines Regionalmagazins im Fernsehen;

  • OLG Stuttgart, 12.10.1990 - 2 U 217/89

    Rechtswirksame Übertragung eines Warenzeichens ohne den dazugehörigen

  • BPatG, 18.07.2001 - 32 W (pat) 203/00
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