Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.04.1991 - 3 W 38/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,13969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Tonträgersampling
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR Int. 1992, 390
- ZUM 1991, 549
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
Eine verfassungskonforme Rechtsanwendung, die hier und in vergleichbaren Konstellationen eine Nutzung von Tonaufnahmen zu Zwecken des Sampling ohne vorherige Lizenzierung erlaubt, könnte beispielsweise auch durch eine einschränkende Auslegung von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG erreicht werden, wonach das Sampling erst dann einen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht darstellt, wenn die wirtschaftlichen Interessen des Tonträgerherstellers in erheblicher Weise berührt werden (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 18. April 1991 - 3 W 38/91 -, GRURInt 1992, S. 390 [391];… Urteil vom 16. Mai 1991 - 3 U 237/90 -, NJW-RR 1992, S. 746 [748];… Gelke, Mashups im Urheberrecht, 2013, S. 128 ff.;… Häuser, Sound und Sampling, 2002, S. 109 ff.;… Leistner, JZ 2014, S. 846 [849];… Salagean, Sampling im deutschen, schweizerischen und US-amerikanischen Urheberrecht, 2008, S. 231 ff.). - BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
Metall auf Metall
Es kommt nicht darauf an, ob derjenige, der in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt oder eigenen Aufwand erspart oder ob der Tonträgerhersteller durch diesen Eingriff einen messbaren und nachweisbaren wirtschaftlichen Nachteil erleidet (Hertin, GRUR 1991, 722, 730 f.; a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748 ;… Münker aaO S. 252 f.;… Bindhardt aaO S. 131 f.;… Häuser aaO S. 111).Im Übrigen wird dem Hersteller des Tonträgers durch die ungenehmigte Übernahme selbst kleinster Teile einer Tonaufnahme regelmäßig eine mit seiner unternehmerischen Leistung geschaffene Verwertungsmöglichkeit entzogen (a.A. OLG Hamburg GRUR Int. 1992, 390, 391 und NJW-RR 1992, 746, 748) .