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   EuGH, 06.04.1995 - C-241/91 P und C-242/91 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,146
EuGH, 06.04.1995 - C-241/91 P und C-242/91 P (https://dejure.org/1995,146)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - C-241/91 P und C-242/91 P (https://dejure.org/1995,146)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - C-241/91 P und C-242/91 P (https://dejure.org/1995,146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    RTE und ITP / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 86
    1. Wettbewerb; Beherrschende Stellung; Begriff; Monopol der Fernsehgesellschaften für die Informationen über die wöchentlichen Programmvorschauen

  • EU-Kommission

    RTE und ITP / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Untersagung einer Veröffentlichung der wöchentlichen Programmvorschauen von Fernsehsendern; Erteilung von Lizenzen für die Veröffentlichung wöchentlicher Programmvorschauen; Fehlerhafte Auslegung des Begriffs des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung im Sinne des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Magill

    82/205/EWG

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 86 Abs. 2 b; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Urheberrecht an Programmvorschauen und Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Begriff - Monopol der Fernsehgesellschaften für die Informationen über die wöchentlichen Programmvorschauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Weigerung des Inhabers von Exklusivrechten, eine Veröffentlichung zu genehmigen, ist Mißbrauch einer beherrschenden Stellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1995, 490
  • ZUM 1996, 78
  • afp 1996, 266
 
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Wird zitiert von ... (186)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    [46] Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts, hier des Rechts, eine Verletzungsklage zu erheben, zu den Vorrechten des Inhabers eines Rechts des geistigen Eigentums, so dass sie als solche keinen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung ausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteile Volvo, 238/87, EU:C:1988:477, Rn. 8, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 49, und IMS Health, C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 34).

    [47] Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann jedoch die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts durch den Inhaber unter außergewöhnlichen Umständen ein missbräuchliches Verhalten im Sinne von Art. 102 AEUV darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Volvo, 238/87, EU:C:1988:477, Rn. 9, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 50, und IMS Health, C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 35).

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Die Kommission sei berechtigt, andere "außergewöhnliche Umstände" zu berücksichtigen als die, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743, im Folgenden: Urteil Magill), herausgearbeitet und in seinem Urteil vom 29. April 2004, 1MS Health (C-418/01, Slg. 2004, I-5039), bestätigt habe.
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Die dem Inhaber eines Immaterialgüterrechts zustehenden Ausschließlichkeitsrechte können alleine die marktbeherrschende Stellung nicht begründen (EuGH, Urteil vom 6. April 1995 - C-241/91, Slg. 1995, I-743 = EuZW 1995, 339 Rn. 46 - Magill TV Guide; BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).
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