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   EuGH, 05.11.2002 - C-325/00   

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EuGH, 05.11.2002 - C-325/00 (https://dejure.org/2002,1095)
EuGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - C-325/00 (https://dejure.org/2002,1095)
EuGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - C-325/00 (https://dejure.org/2002,1095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Güte- und Herkunftszeichen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG]
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Maßnahmen zur Förderung inländischer Erzeugnisse seitens einer Einrichtung, die von einem Mitgliedstaat als privatrechtliche Gesellschaft geschaffen worden ist und durch einen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des freien Warenverkehrs; Verpflichtung aus Artikel 30 EG-Vertrag bei der Vergabe des Gütezeichens Markenqualität aus deutschen Landen an in Deutschland hergestellte Fertigerzeugnisse; Güte- und Herkunftszeichen

  • Judicialis

    EGV Art. 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Güte- und Herkunftszeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH untersagt staatlich geförderte Werbung mit "Qualität aus deutschen Landen"

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 05.11.2002)

    Europarichter verwerfen Agrar-Siegel

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Deutschland

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vergabe des CMA-Gütezeichens durch die Bundesregierung ist unzulässig -Entscheidung des europäischen Gerichtshofs nach Artikel 28 EG-Vertrag (freier Warenverkehr)-

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.11.2002)

    Deutsches Agrar-Gütesiegel verworfen // Markenqualität bald nicht nur "aus deutschen Landen"

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28, 30, 226 EG
    Gemeinschaftsrecht, Gemeinschaftswidrigkeit eines nationalen Gütezeichens (CMA)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Von der öffentlichen Einrichtung "Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH" ("CMA") vergebenes Herkunfts- und Gütezeichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3609
  • NVwZ 2003, 466 (Ls.)
  • GRUR Int. 2002, 1021
  • EuZW 2003, 23
  • DVBl 2003, 128
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-325/00
    Eine solche Einrichtung, die durch ein innerstaatliches Gesetz eines Mitgliedstaats geschaffen worden ist und durch einen von den Erzeugern zu entrichtenden Beitrag finanziert wird, kann nach dem Gemeinschaftsrecht nicht dieselbe Freiheit hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung genießen wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften (in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 222/82, Apple and Pear Development Council, Slg. 1983, 4083, Randnr. 17).

    Eine solche Regelung, die zur Förderung des Absatzes in Deutschland hergestellter Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft eingeführt wurde und deren Werbebotschaft die deutsche Herkunft der betreffenden Erzeugnisse hervorhebt, kann die Verbraucher dazu veranlassen, anstelle importierter Erzeugnisse die mit dem CMA-Gütezeichen versehenen Erzeugnisse zu kaufen (in diesem Sinne Urteile Kommission/Irland, Randnr. 25, und Apple and Pear Development Council, Randnr. 18).

  • EuGH, 24.11.1982 - 249/81

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-325/00
    Im Gegensatz zu der Situation, um die es im Urteil vom 24. November 1982 in der Rechtssache 249/81 (Kommission/Irland, Slg. 1982, 4005) gegangen sei, habe die CMA nicht nur die Rechtsform einer privaten Kapitalgesellschaft, sondern ihre Organe würden auch nach privatrechtlichen Regeln bestellt, und ihre Mittel stammten aus der Wirtschaft.

    Eine solche Regelung, die zur Förderung des Absatzes in Deutschland hergestellter Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft eingeführt wurde und deren Werbebotschaft die deutsche Herkunft der betreffenden Erzeugnisse hervorhebt, kann die Verbraucher dazu veranlassen, anstelle importierter Erzeugnisse die mit dem CMA-Gütezeichen versehenen Erzeugnisse zu kaufen (in diesem Sinne Urteile Kommission/Irland, Randnr. 25, und Apple and Pear Development Council, Randnr. 18).

  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-325/00
    Der Umstand, dass die Verwendung des CMA-Gütezeichens fakultativ ist, nimmt diesem nicht den Charakter eines Handelshemmnisses, da seine Verwendung den Absatz der fraglichen Erzeugnisse gegenüber den Erzeugnissen, die davon nicht profitieren, begünstigt oder begünstigen kann (in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-325/00
    Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt Artikel 30 EG-Vertrag das Verbot jeder Regelung oder sonstigen Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (u. a. Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-325/00
    Der Gerichtshof hat zwar, wie die deutsche Regierung ausführt, in seinem Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91 (Exportur, Slg. 1992, I-5529) anerkannt, dass der Schutz geografischer Angaben unter bestimmten Voraussetzungen unter den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Artikel 36 EG-Vertrag fallen kann; jedenfalls eine Regelung wie die vorliegende, die zur Bestimmung des Herkunftsbereichs auf das gesamte deutsche Hoheitsgebiet abstellt und für alle Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft gilt, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, ist nicht als geografische Angabe anzusehen, die nach Artikel 36 EG-Vertrag gerechtfertigt sein kann.
  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene

    Unzulässig ist im Gebiet der Europäischen Union zwar staatliche Werbung für "Deutschen Wein" (vgl. zu einer mitgliedstaatlichen Organen zuzurechnenden Werbung mit der nationalen Herkunft eines Produkts EuGH, Urteil vom 5. November 2002, Kommission/Deutschland, C-325/00, Slg. 2002, I-9977).

    Ob im Zeitraum vor den angeführten Gesetzesänderungen eine Überprüfung ausreichend häufig erfolgt war, und ob der Pflicht zur Überprüfung bei besonderem Anlass (vgl. BVerfGE 108, 186 ), der hier durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum CMA-Gütezeichen vom 5. November 2002 (Kommission/Deutschland, C-325/00, Slg. 2002, I-9977) gegeben war, innerhalb angemessener Zeit genügt wurde, bedarf keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06

    Sonderabgabe Absatzfonds

    Die Möglichkeiten hierzu hält das vorlegende Gericht unter Hinweis auf die sogenannte Werbeleitlinie der Kommission (Abl. EG Nr. C 252/03 vom 12. September 2001, S. 5 ff.) sowie insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 5. November 2002 (Rs. C-325/00, Slg. 2002, I-9977) wegen der zunehmend weiten Auslegung des Art. 28 EG für zu gering, um von einer Gruppennützigkeit der Aufkommensverwendung auszugehen.

    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Verwendung des CMA-Gütesiegels in der bisherigen Form festgestellt hatte (EuGH, Urteil vom 5. November 2002, Rs. C-325/00, Slg. 2002, I-9977), blieb die Ersetzung dieses Kennzeichens durch das herkunftsneutrale QS-Zeichen, das auch anderen als deutschen Produzenten zugänglich ist, ohne erkennbare Auswirkungen ebenso wie die im Herbst 2002 eröffnete und unter besonderer Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben gestaltete Kampagne "Deutschland hat GesCMAck", bei der zum Teil auf die Nennung der Herkunft der Produkte vollständig verzichtet wurde mit der Erwartung, der Adressat werde die Herkunft "zwischen den Zeilen" herauslesen.

  • EuGH, 14.09.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Mengenmäßige

    Dient das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung für die Brotherstellung - falls es als mengenmäßige Beschränkung anzusehen ist - lediglich einem qualitativen Zweck, d. h., dient es lediglich zur qualitativen Unterscheidung im Hinblick auf die Eigenschaften des vorgebackenen Brotes (Geruch, Geschmack, Farbe und Aussehen der Kruste) und auf seinen Nährwert (Urteil des Gerichtshofes vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-325/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-9977), oder dient es dem Schutz des Verbrauchers und der Gesundheit der Bevölkerung vor einer etwaigen Verfälschung seiner Qualität (Entscheidung 3852/2002 des Symvoulio tis Epikrateias)?.

    22 Eine nationale Regelung entspricht jedoch nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die gewählten Mittel nicht nur zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind, sondern auch das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (Urteile vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-463/01, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-11705, Randnr. 78, und in der Rechtssache C-309/02, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, Slg. 2004, I-11763, Randnr. 79).

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 229/03

    Pietra di Soln

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften genießen geographische Herkunftsangaben i.S. der §§ 126 ff. MarkenG Schutz als gewerbliches und kommerzielles Eigentum i.S. des Art. 30 EG (vgl. EuGH, Urt. v. 10.11.1992 - C-3/91, Slg. 1992, I-5529 Tz 37 = GRUR Int. 1993, 76 - Exportur/Turrón; Urt. v. 5.11.2002 - C-325/00, Slg. 2002, I-9977 Tz 27 = GRUR Int. 2002, 1021 = WRP 2002, 1420 - CMA-Gütezeichen).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 32.10

    Abgabe für den Deutschen Weinfonds; Aufgaben des Weinfonds; Marketing;

    Zwar ist der Beigeladene - als eine durch innerstaatliches Gesetz eines Mitgliedstaates geschaffene und durch einen von den Erzeugern zu entrichtenden "Beitrag" finanzierte Einrichtung - verpflichtet, die Grundregeln des Vertrags über den freien Warenverkehr zu beachten, und er genießt auch hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung nicht dieselbe Freiheit wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - Rs. C-325/00 - Slg. 2002 I-9977 = NJW 2002, 3609 zur Vergabe von nationalen Gütezeichen durch die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2010 - 8 A 10246/10

    Winzer müssen Abgabe für Deutschen Weinfonds zahlen

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zum CMA-Gütezeichen entschieden, dass die Vergabe eines Gütezeichens, das die inländische Herkunft der betreffenden Erzeugnisse hervorhebt, durch eine Einrichtung, die über eine von den Erzeugern zu entrichtende Abgabe finanziert wird, als eine dem Staat zuzurechnende Maßnahme anzusehen ist; sie sei deshalb im Sinne von Art. 28 EGV (jetzt: Art. 34 AEUV) geeignet, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, und könne daher gegen das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen verstoßen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. November 2002, NJW 2002, S. 3609 ff.).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 5.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Zwar ist der Beklagte - als eine durch innerstaatliches Gesetz eines Mitgliedstaates geschaffene und durch einen von den Erzeugern zu entrichtenden "Beitrag" finanzierte Einrichtung - verpflichtet, die Grundregeln des Vertrags über den freien Warenverkehr zu beachten, und er genießt auch hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung nicht dieselbe Freiheit wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - Rs. C-325/00 - Slg. 2002 I-9977 = NJW 2002, 3609 zur Vergabe von nationalen Gütezeichen durch die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft ).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 10.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Zwar ist der Beklagte - als eine durch innerstaatliches Gesetz eines Mitgliedstaates geschaffene und durch einen von den Erzeugern zu entrichtenden "Beitrag" finanzierte Einrichtung - verpflichtet, die Grundregeln des Vertrags über den freien Warenverkehr zu beachten, und er genießt auch hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung nicht dieselbe Freiheit wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - Rs. C-325/00 - Slg. 2002 I-9977 = NJW 2002, 3609 zur Vergabe von nationalen Gütezeichen durch die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft ).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 3.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Zwar ist der Beklagte - als eine durch innerstaatliches Gesetz eines Mitgliedstaates geschaffene und durch einen von den Erzeugern zu entrichtenden "Beitrag" finanzierte Einrichtung - verpflichtet, die Grundregeln des Vertrags über den freien Warenverkehr zu beachten, und er genießt auch hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung nicht dieselbe Freiheit wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - Rs. C-325/00 - Slg. 2002 I-9977 = NJW 2002, 3609 zur Vergabe von nationalen Gütezeichen durch die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft ).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 11.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Zwar ist der Beklagte - als eine durch innerstaatliches Gesetz eines Mitgliedstaates geschaffene und durch einen von den Erzeugern zu entrichtenden "Beitrag" finanzierte Einrichtung - verpflichtet, die Grundregeln des Vertrags über den freien Warenverkehr zu beachten, und er genießt auch hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung nicht dieselbe Freiheit wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - Rs. C-325/00 - Slg. 2002 I-9977 = NJW 2002, 3609 zur Vergabe von nationalen Gütezeichen durch die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft ).
  • VG Köln, 18.05.2006 - 13 K 2230/05
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10882/10

    Winzer und Kellereien müssen Abgabe für Weinwerbung zahlen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10

    Verfassungs- und Europarechtskonformität der Abgabe an den Deutschen Weinfonds

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11

    Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der

  • VG Koblenz, 16.12.2009 - 5 K 639/09

    Weinfondsabgabe verfassungsgemäß

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15

    Medisanus

  • VG Köln, 19.02.2015 - 7 L 2088/14

    Untersagung des Inverkehrbringens von Fertigarzneimitteln durch sog.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und

  • OLG München, 09.10.2003 - 29 U 2690/03

    Markenschutz: "Solnhofer Platte" - "Pietra di Soln"

  • FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00

    Umsatzsteuerbefreiung; Leistungsort; Bankmäßige Vermögensverwaltung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-316/22

    Gabel Industria Tessile und Canavesi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288

  • VG Neustadt, 10.06.2010 - 2 K 1222/09

    Weinwerbeabgaben: Klagen abgewiesen

  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 2690/03

    Markenrechtsschutz - zur Zulässigkeit einer Internetwerbung mit der Bezeichnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-361/12

    Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

  • VGH Hessen, 21.11.2003 - 10 UZ 984/03

    Beachtliche Sachlageänderung im Berufungszulassungsverfahren

  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-95/14

    UNIC und UNI.CO.PEL - Kennzeichnungspflicht mit der Angabe des Warenursprungs -

  • VGH Hessen, 11.03.2011 - 11 A 2510/10
  • VG Köln, 04.10.2010 - 13 K 8443/09

    Beitragspflicht des Betreibers einer Geflügelschlachterei zum Absatzfonds;

  • VG Köln, 28.10.2010 - 13 K 1141/10

    Erstattung eines für einen Absatzfonds geleisteten Beitrags und Bestehen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2013 - 16 A 2861/11

    Erhebung von Beiträgen nach § 10 Abs. 3 Nr. 7 AFoG i.R.e. Betriebsprüfung

  • VG Köln, 10.06.2010 - 13 K 5186/09

    Anspruch auf Rücknahme von bestandskräftigen belastenden Beitragsbescheiden nach

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