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   EuGH, 23.10.2003 - C-115/02   

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https://dejure.org/2003,1872
EuGH, 23.10.2003 - C-115/02 (https://dejure.org/2003,1872)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.2003 - C-115/02 (https://dejure.org/2003,1872)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - C-115/02 (https://dejure.org/2003,1872)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Zollamtliche Zurückhaltungsverfahren - Waren im Durchfuhrverkehr, die in einem Drittstaat in den Verkehr gebracht werden sollen - Kraftfahrzeugteile

  • Europäischer Gerichtshof

    Rioglass und Transremar

  • EU-Kommission PDF

    Administration des douanes et droits indirects gegen Rioglass SA und Transremar SL.

    Artikel 28 EG bis 30 EG
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Artikel 28 EG bis 30 EG - Anwendungsbereich - Waren im Durchfuhrverkehr durch einen Mitgliedstaat, die für ein Drittland bestimmt sind - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Administration des douanes et droits indirects gegen Rioglass SA und Transremar SL

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Zurückhaltung in Spanien hergestellter und nach Polen transportierter Kraftfahrzeugteile wegen des Verdachts der Markennachahmung; Zulässigkeit von Verfahren zur Zurückhaltung in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 234; ; Code de la propriété intellectuelle (Frankreich) Art. L.716-8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 28
    Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Zollamtliche Zurückhaltungsverfahren - Waren im Durchfuhrverkehr, die in einem Drittstaat in den Verkehr gebracht werden sollen - Kraftfahrzeugteile

  • rechtsportal.de

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Artikel 28 EG bis 30 EG - Anwendungsbereich - Waren im Durchfuhrverkehr durch einen Mitgliedstaat, die für ein Drittland bestimmt sind - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 28, EGV Art 30
    Durchfuhr; Frankreich; Ware; Zoll; Zurückbehaltung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation (Paris), Kammer für Handels-, Finanz- und Wirtschaftssachen - Auslegung von Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften, die Verfahren zur Zurückhaltung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2004, 39
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    In diesem Zusammenhang verwies die Cour de cassation auf das Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG verstoßen hat, dass sie auf der Grundlage des Code de la propriété intellectuelle Verfahren zur Zurückhaltung von Waren durch die Zollbehörden durchgeführt hat, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig hergestellt und dazu bestimmt waren, nach ihrer Durchfuhr durch französisches Hoheitsgebiet in einem anderen Mitgliedstaat, in dem sie rechtmäßig vertrieben werden dürfen, in den Verkehr gebracht zu werden.

    Nach Auffassung von Rioglass und Transremar sind die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Frankreich vollständig auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Das Urteil Kommission/Frankreich sei also im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Demzufolge seien die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Frankreich auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Dazu ist zunächst festzustellen, dass eine Maßnahme der zollamtlichen Zurückhaltung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die den Warenverkehr verzögert und zur völligen Blockierung der Waren führen kann, falls das zuständige Gericht deren Einziehung anordnet, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs bewirkt und folglich eine Behinderung dieser Freiheit darstellt (vgl. zu den gleichen französischen Rechtsvorschriften Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

    Artikel 30 EG lässt Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97, FDV, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Was das Gebiet der Marken angeht, so besteht nach ständiger Rechtsprechung der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, dem Inhaber das ausschließliche Recht zu sichern, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen und ihn so vor Konkurrenten zu schützen, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (u. a. Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Winthrop, Slg. 1974, 1183, Randnr. 8, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22).
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Was das Gebiet der Marken angeht, so besteht nach ständiger Rechtsprechung der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, dem Inhaber das ausschließliche Recht zu sichern, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen und ihn so vor Konkurrenten zu schützen, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (u. a. Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Winthrop, Slg. 1974, 1183, Randnr. 8, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Was das Gebiet der Marken angeht, so besteht nach ständiger Rechtsprechung der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, dem Inhaber das ausschließliche Recht zu sichern, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen und ihn so vor Konkurrenten zu schützen, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (u. a. Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Winthrop, Slg. 1974, 1183, Randnr. 8, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22).
  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Artikel 30 EG lässt Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97, FDV, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).
  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Artikel 30 EG lässt Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97, FDV, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 13, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).
  • EuGH, 01.07.1993 - C-312/91

    Metalsa

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    29 bis 31, vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Dieser Grundsatz wird im Übrigen durch die Erwähnung der Durchfuhr in Artikel 30 EG bestätigt (in diesem Sinne Urteile vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 16, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 14).
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung (Urteile vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnrn.
  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
    Die französische Regierung trägt daher unter Bezugnahme auf das Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80 (Polydor, Slg. 1982, 329) und unter Hinweis darauf, dass sich die Zielsetzung des Abkommens von der der Artikel 28 EG bis 30 EG unterscheide, vor, dass Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens dahin auszulegen sei, dass er es nicht ausschließe, dass die Zollbehörden eines Mitgliedstaats Verfahren zur Zurückhaltung von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durchführten, die dazu bestimmt seien, nach ihrer Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates in Polen in den Verkehr gebracht zu werden.
  • EuGH, 27.09.2001 - C-63/99

    DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND

  • EuGH, 11.05.1999 - C-350/97

    DIE GELTENDE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DEN SCHLACHTTIERTRANSPORT VERSTÖSST

  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausnahmen vom Grundsatz der Freizügigkeit nur zugelassen werden können, soweit sie zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand des betreffenden geistigen Eigentums ausmachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar, C-115/02, Slg. 2003, I-12705, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende

    Die bloße Gefahr, dass die Waren nicht an ihrem Zielort ankommen und eventuell im Durchfuhrmitgliedstaat Deutschland unbefugt in den Verkehr gebracht werden, reicht nicht für die Annahme aus, dass wesentliche Funktionen der Marke in Deutschland beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C-115/02, Slg. 2003, I-12705 = GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; EuGH, Urteil vom 9. November 2006 - C-281/05, Slg. 2006, I-10881 = GRUR 2007, 146 Rn. 23 ff. - Montex Holdings/Diesel; EuGH, GRUR Int. 2012, 134 Rn. 55 ff. - Philips und Nokia; BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 246/02, GRUR 2007, 876 Rn. 18 = WRP 2007, 1185 - DIESEL II; BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 66/04, GRUR 2007, 875 Rn. 12 = WRP 2007, 1184 - Durchfuhr von Originalware; BGH, Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 235/10, GRUR 2012, 1263 Rn. 30 = WRP 2012, 1530 - Clinique happy).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer

    19 Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Durchfuhr, die darin besteht, in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte Waren durch das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten in einen Drittstaat zu befördern, kein Inverkehrbringen der betreffenden Waren bedeutet und folglich den spezifischen Gegenstand des Markenrechts nicht verletzen kann (vgl. zu einer Durchfuhr von Waren aus Spanien durch Frankreich nach Polen Urteil vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-115/02, Rioglass und Transremar, Slg. 2003, I-12705, Randnr. 27).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-446/09

    Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen, unter denen die Zollbehörden der

    Offenkundig können diese Vorgänge als solche nicht als Inverkehrbringen von Waren in der Union angesehen werden (vgl. zu innergemeinschaftlichen Durchfuhren Urteile vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar, C-115/02, Slg. 2003, I-12705, Randnr. 27, und Montex Holdings, Randnr. 19).

    42 und 43, und - zu Marken - Urteile Rioglass und Transremar, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2005, Class International, C-405/03, Slg. 2005, I-8735, Randnr. 47, sowie Montex Holdings, Randnr. 21).

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04

    Durchfuhr von Originalware

    Denn eine bloße Durchfuhr ist nicht mit der Vermarktung der betreffenden Waren im Durchfuhrland verbunden und kann daher den spezifischen Gegenstand des Markenrechts nicht verletzen (EuGH, Urt. v. 23.10.2003 - C-115/02, Slg. 2003, I-12705 Tz. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass; EuGH GRUR 2007, 146 Tz. 19 - Montex Holdings/Diesel).

    Dies beruht auf der Auslegung von Art. 5 Abs. 1 und 3 MarkenRL und gilt somit auch dann, wenn die Waren im Durchfuhrverkehr nicht für einen Mitgliedstaat, sondern für ein Drittland bestimmt sind (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 39 Tz. 20 - Rioglass).

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 246/02

    DIESEL

    a) Der Senat sieht sich in seiner Auffassung durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-115/02 (GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass) bestärkt.

    Schließlich stellt sich für beide Sachverhaltsalternativen (Mitgliedstaat oder assoziierter Staat) die Frage, ob die Zulässigkeit der Durchfuhr davon abhängt, daß die Ware in dem Ursprungsland rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 39 Tz. 27 - Rioglass).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10

    Orion

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass es keine rechtsverletzende Benutzung einer Marke in einem Mitgliedstaat der Union darstellt, wenn eine mit der Marke gekennzeichnete Ware lediglich durch das Gebiet dieses Mitgliedstaats in einen Drittstaat befördert wird (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C115/02, Slg. 2003, I12705 Rn. 27 = GRUR Int. 2004, 39 - Rioglass; Urteil vom 9. November 2006 - C281/05, Slg. 2006, I-10881 Rn. 19 = GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich dadurch grundlegend von einer zeitweiligen Lagerung von Ware in einem inländischen Zolllager im Zollverschlussverfahren oder der bloßen ungebrochenen Durchfuhr von für einen ausländischen Empfänger bestimmter Ware durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 39 Rn. 27 - Rioglass; GRUR 2007, 146 Rn. 19 f. - Montex Holdings/Diesel; BGH, GRUR 2007, 875 Rn. 13 - Durchfuhr von Originalware).

  • OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03

    Markenrechtsschutz: Ungebrochener Transit markenrechtlich geschützter

    Entgegen der auf eine breite Literaturmeinung ( vgl. Sack, RIW 1995, S.177 (181 ff); Fezer, Markengesetz, 3.Aufl., § 14 Rn.483; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2.Aufl., § 14 Rn.199 ff) gestützten Rechtsansicht des Landgerichts geht der Senat -insoweit in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - Az.: C-115/02- ( GRUR Int. 2004, S. 39f )- nicht davon aus, dass jeder ohne Erlaubnis des Rechtsträgers erfolgte Transit gekennzeichneter Ware durch das Bundesgebiet eine Verletzungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG darstellt, die zu einem Unterlassungsanspruch nach Abs. 5 dieser Bestimmung führt.

    In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2003 (a.a.O.) hat der Gerichtshofs in Bezug auf einen mit der hier zu beurteilenden Fallgestaltung in den wesentlichen Punkten vergleichbaren Sachverhalt unter den Ziffern 25, 26 und 27 wörtlich ausgeführt: "Was das Gebiet der Marken angeht, so besteht nach ständiger Rechtsprechung der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, dem Inhaber das ausschließliche Recht zu sichern, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen und ihn so vor Konkurrenten zu schützen, die unter Mißbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Ware veräußern ... .".

    Da jedoch entsprechend der vorstehenden Erläuterungen der bloße Transit einer ansonsten markenrechtlich nicht bedenklichen Ware unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 23. Oktober 2003 (a.a.O.) keine markenrechtliche Verletzung darstellt, erfährt diese Feststellung auch unter Einbeziehung der sich aus der Entscheidung des EuGH vom 6. April 2000 ergebenden Grundsätze keine Einschränkung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale

    66 - Urteil Pfeiffer (zitiert in Fn. 65, Randnr. 22) und zur Warenverkehrsfreiheit die Urteile vom 31. Oktober 1974, Centrafarm und de Peijper (16/74, Slg. 1974, 1183, Randnr. 7 [4/7 der deutschen Fassung]), vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12), sowie vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, Slg. 2003, I-12705, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16

    CX - Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen

    CX beruft sich zudem auf das Urteil vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595), zu Gewalttaten, die in Frankreich gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten begangen wurden, das Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), in Bezug auf eine Vollsperrung der Brennerautobahn über nahezu 30 Stunden sowie auf das Urteil vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, EU:C:2003:587), zu einer Maßnahme der zollamtlichen Zurückhaltung, die den Warenverkehr verzögerte und zur völligen Blockierung der Waren führen konnte.

    Die Urteile vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595), vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), und vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, EU:C:2003:587), betrafen Situationen, in denen die Beförderung der betreffenden Waren vollständig unterbunden worden war.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-446/09

    Philips - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-495/09

    Nokia - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-119/10

    Frisdranken Industrie Winters - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Recht des

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Beherrschende Stellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-405/03

    Class International

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Recht des Inhabers einer Marke, die Durchfuhr von

  • FG Sachsen, 16.09.2021 - 4 K 412/21

    Rechtmäßige Sicherstellungsverfügung einer Luftfrachtsendung von Chemikalien

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.2004 - C-16/03

    Peak Holding

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