Rechtsprechung
   EuGH, 12.02.2004 - C-265/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,195
EuGH, 12.02.2004 - C-265/00 (https://dejure.org/2004,195)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - C-265/00 (https://dejure.org/2004,195)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - C-265/00 (https://dejure.org/2004,195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Eintragungshindernis - Sprachliche Neuschöpfung, deren Bestandteile Merkmale der betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreiben

  • markenmagazin:recht

    Art. 3 RL 89/104/EWG
    Biomild

  • Europäischer Gerichtshof

    Campina Melkunie

  • EU-Kommission PDF

    Campina Melkunie BV gegen Benelux-Merkenbureau.

    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können - Begriff - Sprachliche Neuschöpfung, deren Bestandteile ...

  • EU-Kommission

    Campina Melkunie BV gegen Benelux-Merkenbureau

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • aufrecht.de

    Zusammengesetzte Marken

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Weigerung eines nationalen Markenamtes, das beantragte Zeichen "BIOMILD" als Marke einzutragen; Eintragungsfähigkeit eines zusammengesetzten Wortzeichens mit einzelnen beschreibenden Bestandteilen; Freihaltebedürfnis ...

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 2; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rat... es vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 3 Abs. 1; ; Einheitliches Benelux-Markengesetzes Art. 1; ; Einheitliches Benelux-Markengesetzes Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Benelux-Gerechtshof - Auslegung der Artikel 2 und 3 Absatz 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Neues, aus zwei Bestandteilen ohne ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 680
  • GRUR Int. 2004, 410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (1885)

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Die Zusammenfügung beschreibender Angaben kann im Einzelfall dazu führen, dass sich die Gesamtbezeichnung nicht in einer Sachangabe erschöpft, sondern ihr im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen Unterscheidungskraft zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, GRUR 2004, 674 Rn. 99 - Postkantoor; Urteil vom 12. Februar 2004 - C-265/00, GRUR 2004, 680 Rn. 43 - BIOMILD; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 16 = WRP 2012, 337 - Link economy; BGH, GRUR 2014, 1204 Rn. 16 - DüsseldorfCongress).

    Einer Marke, die sich aus mehreren Wortbestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, kann der beschreibende Charakter im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG fehlen, wenn sie einen Eindruck erweckt, der über die bloße Zusammenfügung ihrer beschreibenden Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 99 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rn. 43 - BIOMILD; BGH, Beschluss vom 15. April 1966 - Ib ZB 85/64, GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Im Übrigen reicht es für das Vorliegen des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aus, wenn das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen eine beschreibende Angabe enthält (vgl. EuGH, Urt. v. 12.2.2004 - C-265/00, Slg. 2004, I-1699 = GRUR 2004, 680 Tz. 38 - Campina Melkunie/ Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH, Beschl. v. 12.8.2004 - I ZB 1/04, GRUR 2005, 257, 258 = WRP 2005, 217 - Bürogebäude).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Der Umstand allein, dass jeder dieser Bestandteile für sich genommen nicht unterscheidungskräftig ist, schließt nämlich nicht aus, dass deren Kombination unterscheidungskräftig sein kann (vgl. analog Urteile vom 12. Februar 2004 in den Rechtssachen C-265/00, Campina Melkunie, Slg. 2004, I-0000, Randnrn. 40 und 41, und C-363/99, Koninklijke KPN Nederland, Slg. 2004, I-0000, Randnrn. 99 und 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht