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   EuG, 09.07.2004 - T-270/02   

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https://dejure.org/2004,42529
EuG, 09.07.2004 - T-270/02 (https://dejure.org/2004,42529)
EuG, Entscheidung vom 09.07.2004 - T-270/02 (https://dejure.org/2004,42529)
EuG, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - T-270/02 (https://dejure.org/2004,42529)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2004, 951
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BPatG, 10.07.2012 - 33 W (pat) 528/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ETHIKBANK" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    An einem beschreibenden Charakter ändert sich daher nicht deshalb etwas, weil Produktmerkmale nicht konkret präzisiert werden (vgl. EuG GRUR Int. 2003, 834 - BEST BUY, bestätigt durch EuGH GRUR Int. 2011, 255; EuG GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner; EuG GRUR Int. 2005, 905 (Nr. 63 bis 66) - Top; BPatG MarkenR 2007, 351 - Topline; EuG T-373/07 - PrimeCast).
  • BPatG, 26.02.2013 - 33 W (pat) 529/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "VANTAGE" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Das gilt auch, wenn es sich lediglich um eine Anspielung auf Qualitätsmerkmale, ohne konkrete Präzisierung derselben handelt (vgl. HABM 0192/04-1 - MASTERCAM; BPatG 32 W (pat) 90/99; BPatG 28 W (pat) 45/96; vgl. auch EuG GRUR Int. 2003, 834 - BEST BUY; EuG GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner; BPatG 27 W (pat) 23/05 - BESTWORK).
  • BPatG, 18.03.2016 - 30 W (pat) 25/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurpartner (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

    Der Bestandteil "partner" wird im Geschäftsverkehr in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet, um Verbindungen oder partnerschaftliche Beziehungen zu beschreiben und dabei positive Konnotationen der Zuverlässigkeit und der Dauer zu vermitteln (vgl. EuG, GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner; BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 27. März 2006, 30 W (pat) 29/04 - NÄHRSTOFFPARTNER), wobei der Verkehr auch an Wortkombinationen mit dem Wort "-partner" und einem vorangestellten Substantiv zur näheren Bestimmung gewöhnt ist (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 29. Juli 2015, 29 W (pat) 88/12 - TimePartner).
  • BPatG, 24.01.2022 - 25 W (pat) 574/19
    Der weitere Zeichenbestandteil "PARTNER" wird im Geschäftsverkehr in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet, um Verbindungen oder partnerschaftliche Beziehungen zu beschreiben und dabei positive Konnotationen der Zuverlässigkeit und der Dauer zu vermitteln (vgl. EuG GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner; BPatG 30 W (pat) 29/04 - NÄHRSTOFFPARTNER), wobei der Verkehr auch an Wortkombinationen mit einem vorangestellten Substantiv zur näheren Bestimmung gewöhnt ist (vgl. BPatG 29 W (pat) 88/12 - TimePartner; 30 W (pat) 25/14 - jurpartner).
  • BPatG, 15.10.2009 - 30 W (pat) 1/09
    Demgemäß ist solchen bloßen Zusammenschreibungen in der Rechtsprechung keine den Schutz begründende Bedeutung beigemessen worden (vgl. EuG GRUR Int. 2004, 951 -bestpartner; EuG MarkenR 2000, 447 -TRUSTEDLINK; EuG GRUR Int. 2000, 429 Nr. 26 -COMPANYLINE; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rdn. 127).
  • BPatG, 24.07.2007 - 27 W (pat) 46/07
    Die Schreibweise der angemeldeten Bezeichnung, d. h. die Zusammenschreibung in Großbuchstaben, ist - da allgemein werbeüblich - nicht geeignet, allein deshalb ein markenmäßiges Verständnis aufkommen zu lassen (EuG GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner; BPatG 30 W (pat) 1/06 - BESTWORK).
  • BPatG, 27.03.2006 - 30 W (pat) 29/04
    Der Bestandteil "Partner" wird im Geschäftsverkehr in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet, um Verbindungen oder partnerschaftliche Beziehungen zu beschreiben und dabei positive Konnotationen der Zuverlässigkeit und der Dauer zu vermitteln (vgl. EuG, GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner).
  • BPatG, 05.03.2007 - 30 W (pat) 81/05
  • BPatG, 04.04.2006 - 27 W (pat) 222/04
  • BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 1/06
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