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   EuGH, 04.10.2011 - C-403/08 und C-429/08   

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https://dejure.org/2011,8
EuGH, 04.10.2011 - C-403/08 und C-429/08 (https://dejure.org/2011,8)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2011 - C-403/08 und C-429/08 (https://dejure.org/2011,8)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08 (https://dejure.org/2011,8)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Satellitenrundfunk - Ausstrahlung von Fußballspielen - Empfang der Rundfunksendung mit Satellitendecoder-Karten - Satellitendecoder-Karten, die rechtmäßig auf den Markt eines Mitgliedstaats gebracht wurden und in einem anderen Mitgliedstaat benutzt werden - Verbot des ...

  • openjur.de

    Artt. 101, 56 AEUV; Artt. 5, 2, 3 RL29_2001; Artt. 3, 2 RL98_84
    Satellitenrundfunk; Ausstrahlung von Fußballspielen; Empfang der Rundfunksendung mit Satellitendecoder-Karten; Satellitendecoder-Karten, die rechtmäßig auf den Markt eines Mitgliedstaats gebracht wurden und in einem anderen Mitgliedstaat benutzt werden

  • Europäischer Gerichtshof

    Football Association Premier League u.a.

    Satellitenrundfunk - Ausstrahlung von Fußballspielen - Empfang der Rundfunksendung mit Satellitendecoder-Karten - Satellitendecoder-Karten, die rechtmäßig auf den Markt eines Mitgliedstaats gebracht wurden und in einem anderen Mitgliedstaat benutzt werden - Verbot des ...

  • EU-Kommission PDF

    Football Association Premier League u.a.

    Satellitenrundfunk - Ausstrahlung von Fußballspielen - Empfang der Rundfunksendung mit Satellitendecoder-Karten - Satellitendecoder-Karten, die rechtmäßig auf den Markt eines Mitgliedstaats gebracht wurden und in einem anderen Mitgliedstaat benutzt werden - Verbot des ...

  • EU-Kommission

    Football Association Premier League u.a.

    Satellitenrundfunk - Ausstrahlung von Fußballspielen - Empfang der Rundfunksendung mit Satellitendecoder-Karten - Satellitendecoder-Karten, die rechtmäßig auf den Markt eines Mitgliedstaats gebracht wurden und in einem anderen Mitgliedstaat benutzt werden - Verbot des ...

  • R&W Online

    Regelungen zur räumlichen Begrenzung von Fußball-Ausstrahlungsrechten europarechtswidrig

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der illegalen Vorrichtung i.S.d. Art. 2 Buchst. e RL 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten bzgl. Decodiervorrichtungen

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der illegalen Vorrichtung i.S.d. Art. 2 Buchst. e RL 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten bzgl. Decodiervorrichtungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bezahlfernsehen über Satellit - unzulässige Lizenzierung von Fußballligaspielen nach Mitgliedstaaten gegenüber Endkunden

  • kanzlei.biz

    Billiger Fußball für die Europäer

  • Betriebs-Berater

    Exklusive Vermarktung von Fußballlizenzen gekippt

  • Betriebs-Berater

    Exklusive Vermarktung von Fußballlizenzen gekippt

  • opinioiuris.de

    Satellitenrundfunk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satellitenrundfunk - Ausstrahlung von Fußballspielen - Empfang der Rundfunksendung mit Satellitendecoder-Karten - Satellitendecoder-Karten, die rechtmäßig auf den Markt eines Mitgliedstaats gebracht wurden und in einem anderen Mitgliedstaat benutzt werden - Verbot des ...

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAPL / Karen Murphy

  • datenbank.nwb.de

    Exklusivität der Übertragung von Fußballspielen - Vermarktungsrechte für Spiele der Premier League

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen ...

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Nationale Exklusivrechte beim PayTV verboten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Exklusivvermarktung von Fußballspielen in nur einem Land europarechtswidrig - ausländische Decoderkarten dürfen importiert und genutzt werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Territoriale Exklusivität von Übertragungsrechten verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit und EU-Wettbewerbsrecht

  • heise.de (Pressebericht, 04.10.2011)

    Exklusivlizenzen für Sport im Pay-TV sind wettbewerbswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 21.12.2011)

    Im Abseits

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lizenzsystem der Premier League verstößt gegen EU-Recht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Exklusivvermarktung von TV-Fußball-Rechten verstößt gegen EU-Recht

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH kippt exklusive TV-Fußball-Rechte

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Empfang von Fußballübertragungen mit Decodern ausländischer Bezahlsender darf nicht untersagt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Empfang von Fußballübertragungen mit Decodern ausländischer Bezahlsender darf nicht untersagt werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Exklusiv-Vermarktung von TV-Fußballrechten unzulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Exklusivität der Übertragung von Fußballspielen

  • spiegel.de (Pressebericht, 04.10.2011)

    Pay-TV: Fußballschauen wird billiger

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 04.10.2011)

    Fußball-Exklusivvermarktung: Pay-TV-Markt muss neu geregelt werden

  • spiegel.de (Pressebericht, 04.10.2011)

    Reaktionen auf EuGH-Urteil: Investoren fürchten Preisverfall bei Fußball-Pay-TV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nationale Fussball-TV-Exklusivvermarktung rechtswidrig

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Pay-TV in "Karen Murphy”

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tor! Britische Pub-Wirtin zwingt mächtige Fußballliga in die Knie

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Territorial exklusive TV-Lizenzen kartellrechtswidrig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klauseln in Exklusivverträgen zur Vermarktung von Fußballrechten für unzulässig erklärt - Pay-TV bald deutlich günstiger?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Exklusiv-Vermarktung von TV-Fußballrechten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Exklusive Vermarktung von Fußballlizenzen gekippt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen dürfen Mitgliedsstaaten nicht die Verwendung ausländischer Dekoderkarten untersagen - Fußballspiele an sich genießen keinen urheberrechtlichen Schutz

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Exklusivvermarktung von TV-Fußballrechten // Fußball-Schauen mit Decoderkarten aus dem Ausland erlaubt

Besprechungen u.ä. (9)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 34, 56 AEUV
    Vereinbarkeit eines Lizenzsystems für die Übertragung von Fußballspielen mit Unionsrecht

  • verschmelzungsbericht.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine landesbezogene Exklusivvermarktung von Fußballübertragungen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein absoluter Gebietsschutz für Exklusivlizenzen im Satellitenfernsehen

  • computerundrecht.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    Die territoriale Exklusivitätsvereinbarung bei Fußball-Übertragungen - Ein Modell der Vergangenheit! (Prof. Dr. Thomas Hoeren, Julia Ariella Bilek; CR 2011, 735)

  • medienrecht-blog.com (Entscheidungsbesprechung)

    Fußball ohne Grenzen

  • lentzestopper.eu PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Vergabe von Medienrechten in der EU (RA Dr. Bernd Kuhn, RA Gregor Lentze; SpuRt 6/2011, S. 222-226)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Exklusivlizenzen für TV-Sportübertragungen

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    EuGH zu Fußballübertragungen: Bald Pay-TV aus England in der Kneipe um die Ecke?

  • sportrecht.org PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Seminararbeit zum Sportrecht: Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice vom 17.9.2008 (Rs. C-403/08) und vom 29.9.2008 (Rs. C-429/08) - Auswirkungen auf die europaweite Vermarktung von TV-Rechten an Fußballspielen

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 29. September 2008 - Karen Murphy / Media Protection Services Limited

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 17. September 2008 - The Football Association Premier League Ltd, Netmed Hellas SA, Multichoice Hellas SA/ QC Leisure, David Richardson, AV Station plc, ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 28 EG, 30 EG, 49 EG und 81 EG sowie von Art. 2 Buchst. a und e, 4 Buchst. a und 5 der Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 1998 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 213
  • GRUR 2012, 156
  • GRUR Int. 2011, 1063
  • GRUR Prax 2011, 453
  • EuZW 2012, 466
  • MMR 2011, 817
  • BB 2011, 2497
  • K&R 2011, 713
  • K&R 2011, 719
  • DÖV 2011, 938
  • ZUM 2011, 803
  • afp 2011, 462
  • SpuRt 2011, 245
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
    Der Rechtsprechung ist insoweit zu entnehmen, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass die eine der beiden Freiheiten gegenüber der anderen völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, und vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 43).

    Unter diesen Umständen kann die Tätigkeit der Bereitstellung solcher Geräte nicht losgelöst von der mit der Dienstleistung verbundenen Tätigkeit beurteilt werden, der diese erste Tätigkeit zugeordnet ist (vgl. entsprechend Urteil Schindler, Randnrn.

  • EuGH, 05.03.2009 - C-222/07

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF FERNSEHVERANSTALTER VERPFLICHTEN, EINEN TEIL IHRER

    Auszug aus EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
    Für die Prüfung der Rechtfertigung einer Beschränkung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen ist zu beachten, dass eine Beschränkung von durch den Vertrag verbürgten Grundfreiheiten nur gerechtfertigt sein kann, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten, im Allgemeininteresse liegenden Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedoch darf eine solche Beschränkung zusätzlich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um das Ziel des Schutzes des fraglichen geistigen Eigentums zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil UTECA, Randnrn.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
    Für eine solche Einordnung muss es sich bei dem betreffenden Objekt nämlich um ein Original in dem Sinne handeln, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 37).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-192/04

    Lagardère Active Broadcast - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

    Auszug aus EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
    Wie der 17. Erwägungsgrund der Satellitenrundfunkrichtlinie bestätigt, muss eine solche Vergütung im Fernsehbereich daher u. a. in einem vernünftigen Zusammenhang mit den Parametern der betreffenden Sendungen wie ihrer tatsächlichen und potenziellen Einschaltquote und der sprachlichen Fassung stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2005, Lagardère Active Broadcast, C-192/04, Slg. 2005, I-7199, Randnr. 51).
  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

    Auszug aus EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
    Zu Lizenzverträgen über Rechte des geistigen Eigentums ist der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen, dass der Umstand allein, dass der Rechtsinhaber einem einzigen Lizenznehmer das ausschließliche Recht eingeräumt hat, einen Schutzgegenstand von einem Mitgliedstaat aus über Rundfunk auszustrahlen und somit dessen Ausstrahlung durch Dritte in einem bestimmten Zeitraum zu verbieten, nicht für die Feststellung ausreicht, dass eine solche Vereinbarung einen wettbewerbswidrigen Zweck hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a., 262/81, "Coditel II", Slg. 1982, 3381, Randnr. 15).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
    Nach ständiger Rechtsprechung soll der spezifische Gegenstand des geistigen Eigentums insbesondere den Inhabern der betreffenden Rechte den Schutz der Befugnis gewährleisten, das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung der Schutzgegenstände dadurch kommerziell zu nutzen, dass gegen Zahlung einer Vergütung Lizenzen erteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Musik-Vertrieb membran und K-tel International, Randnr. 12, und vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, Slg. 1993, I-5145, Randnr. 20).
  • EuGH, 03.02.2000 - C-293/98

    EGEDA

    Auszug aus EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
    Diese Regelungen zur Mindestharmonisierung bieten aber - anders als die Urheberrechtsrichtlinie - keine Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von Vervielfältigungshandlungen, die im Speicher eines Satellitendecoders und auf einem Fernsehbildschirm erfolgen (vgl. entsprechend Urteile vom 3. Februar 2000, Egeda, C-293/98, Slg. 2000, I-629, Randnrn.
  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten,

  • EuGH, 23.10.2003 - C-115/02

    Rioglass und Transremar

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet

  • EuGH, 18.03.2010 - C-136/09

    Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon

  • EuGH, 26.04.2017 - C-527/15

    Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach

    Der Gerichtshof hat schließlich wiederholt hervorgehoben, dass es nicht unerheblich ist, ob eine Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 Erwerbszwecken dient (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 204, vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a., C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 42, und vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 38).

    Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die oben aufgeführten Voraussetzungen eng auszulegen sind, denn Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 stellt eine Abweichung von der allgemeinen Regel dieser Richtlinie dar, wonach der Inhaber des Urheberrechts jeder Vervielfältigung seines geschützten Werks zustimmen muss (Urteile vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, EU:C:2009:465, Rn. 56 und 57, vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 162, Beschluss vom 17. Januar 2012, 1nfopaq International, C-302/10, EU:C:2012:16, Rn. 27, und vom 5. Juni 2014, Public Relations Consultants Association, C-360/13, EU:C:2014:1195, Rn. 23).

    Wie insoweit dem 33. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 zu entnehmen ist, gilt eine Nutzung als rechtmäßig, wenn sie vom Inhaber des betreffenden Rechts zugelassen oder wenn sie nicht durch die anwendbare Regelung beschränkt ist (vgl. auch Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 168, und Beschluss vom 17. Januar 2012, 1nfopaq International, C-302/10, EU:C:2012:16, Rn. 42).

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 170 bis 172), festgestellt, dass aus der Sicht der Fernsehzuschauer die in dieser Rechtssache in Rede stehenden kurzzeitigen Vervielfältigungshandlungen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Satellitendecoders und des Fernsehbildschirms ermöglichten, den Empfang von Sendungen, die geschützte Werke enthielten, ermöglichen.

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Das Urheberrecht im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG könne daher nur in Bezug auf ein Schutzobjekt angewandt werden, bei dem es sich um ein Original in dem Sinne handele, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstelle (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-5/08, Slg. 2009, I-6569 = GRUR 2009, 1041 Rn. 33 bis 37 - Infopaq/DDF; Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-393/09, Slg. 2010, I-13971 Rn. 45 = GRUR 2011, 220 - BSA/Kulturministerium; Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 97 und 155 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy; Urteil vom 1. Dezember 2011 - C-145/10, GRUR 2012, 166 Rn. 87 - Painer/Standard u.a.; Urteil vom 1. März 2012 - C-604/10, GRUR 2012, 386 Rn. 37 = WRP 2012, 695 - Football Dataco u.a./Yahoo u.a.; Urteil vom 2. Mai 2012 - C-406/10, GRUR 2012, 814 Rn. 65 = WRP 2012, 802 - SAS Institute/WPL).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof die Prüfung der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Gegenstand nach den von ihm aufgestellten Maßstäben um eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers handelt, in diesem Fall wie auch in anderen Fällen den nationalen Gerichten zugewiesen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 1041 Rn. 48 - Infopaq/DDF; GRUR 2011, 220 Rn. 47 - BSA/Kulturministerium; GRUR 2012, 156 Rn. 158 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2012, 166 Rn. 94 - Painer/Standard u.a.; GRUR 2012, 386 Rn. 43 - Football Dataco u.a./Yahoo u.a.; GRUR 2012, 814 Rn. 68 - SAS Institute/WPL).

    Eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers setzt voraus, dass ein Gestaltungsspielraum besteht und vom Urheber dafür genutzt wird, seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck zu bringen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 1041 Rn. 45 - Infopaq/DDF; GRUR 2011, 220 Rn. 48 bis 50 - BSA/Kulturministerium; GRUR 2012, 156 Rn. 98 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2012, 166 Rn. 89 bis 93 - Painer/Standard u.a.; GRUR 2012, 386 Rn. 38 f. - Football Dataco u.a./Yahoo u.a.; GRUR 2012, 814 Rn. 67 - SAS Institute/WPL).

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Zwar müssen die in den Richtlinien 2001/29 und 2009/24 verwendeten Begriffe grundsätzlich dieselbe Bedeutung haben (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Randnrn.

    Zum Vorbringen der Kommission, das Unionsrecht sehe für Dienstleistungen keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts vor, ist festzustellen, dass der Zweck des Grundsatzes der Erschöpfung des Rechts auf Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke darin besteht, die Einschränkungen der Verbreitung dieser Werke auf das zum Schutz des spezifischen Gegenstands des betreffenden geistigen Eigentums Erforderliche zu begrenzen, um so eine Abschottung der Märkte zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Metronome Musik, C-200/96, Slg. 1998, I-1953, Randnr. 14, vom 22. September 1998, FDV, C-61/97, Slg. 1998, I-5171, Randnr. 13, sowie Urteil Football Association Premier League u. a., Randnr. 106).

    Eine solche Beschränkung des Wiederverkaufs von aus dem Internet heruntergeladenen Programmkopien ginge über das zur Wahrung des spezifischen Gegenstands des fraglichen geistigen Eigentums Erforderliche hinaus (vgl. in diesem Sinne Urteil Football Association Premier League u. a., Randnrn.

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