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   BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08   

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https://dejure.org/2010,650
BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08 (https://dejure.org/2010,650)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - KZR 31/08 (https://dejure.org/2010,650)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - KZR 31/08 (https://dejure.org/2010,650)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 82 EG, § 21 TKG, § 33 Abs 3 GWB, Art 102 AEUV
    Missbrauch der Markstellung durch Telekommunikationsunternehmen: Gewährung des Marktzugangs nur unter den von der Regulierungsbehörde festgesetzten Bedingungen - GSM-Wandler

  • JurPC

    GSM-Wandler

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Mobilfunkunternehmens gegen einen Betreiber sog. GSM-Wandler auf Schadensersatz sowie auf Unterlassung der Nutzung ihrer Mobilfunkkarten in GSM-Wandlern zur Ein- oder Weiterleitung von Verbindungen zur Umgehung von Gebühren; Anspruch eines Betreibers sog. ...

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Missbrauch der Markstellung durch Telekommunikationsunternehmen: Gewährung des Marktzugangs nur unter den von der Regulierungsbehörde festgesetzten Bedingungen - GSM-Wandler

  • rewis.io

    Missbrauch der Markstellung durch Telekommunikationsunternehmen: Gewährung des Marktzugangs nur unter den von der Regulierungsbehörde festgesetzten Bedingungen - GSM-Wandler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Mobilfunkunternehmens gegen einen Betreiber sog. GSM-Wandler auf Schadensersatz sowie auf Unterlassung der Nutzung ihrer Mobilfunkkarten in GSM-Wandlern zur Ein- oder Weiterleitung von Verbindungen zur Umgehung von Gebühren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Nutzung von SIM-Karten in GSM-Gateways muss nicht erlaubt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mobilfunker muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    E-Plus ist gestattet die Nutzung von SIM-Karten in GSM-Gateways zu verbieten

  • heise.de (Pressemeldung, 29.06.2010)

    Mobilfunker darf Nutzung von SIM-Karten in GSM-Gateways verbieten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GSM-Gateways

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    E-Plus muss Einsatz von SIM-Karten in GSM-Gateways nicht erlauben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter E-Plus nicht verpflichtet, Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways zu gestatten

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mobilfunk und Kartellrecht - E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 165
  • WM 2010, 1950
  • MMR 2010, 786
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in näher bezeichneter Weise rechtswidrig verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe, m.w.N.).

    Erklärungen, die im Rahmen der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden, reichen dafür jedoch als solche noch nicht aus (vgl. BGH Urt. v. 24.4.1986 - I ZR 56/84, GRUR 1987, 45, 46 f. - Sommerpreiswerbung; Urt. v. 26.1.2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429, 431 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln; BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Einer Partei, die ihren Rechtsstandpunkt in einem gerichtlichen Verfahren verfolgt, kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, sie werde eine gerichtliche Entscheidung, mit der die Rechtslage geklärt wird, nicht beachten (BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Die Anforderungen an die Annahme einer hier in Rede stehenden unzulässigen gezielten Behinderung von Mitbewerbern haben sich allerdings nicht geändert (vgl. BGH, Urt. v. 11.1.2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Tz. 12 - Außendienstmitarbeiter; BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 164/04, GRUR 2007, 987 Tz. 32 = WRP 2007, 1341 - Änderung der Voreinstellung I; Urt. v. 5.2.2009 - I ZR 119/06, GRUR 2009, 876 Tz. 12 = WRP 2009, 1086 - Änderung der Voreinstellung II).

    Eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt insbesondere dann vor, wenn Mittel eingesetzt werden, die dazu führen, dass der Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (vgl. BGHZ 171, 73 Tz. 22 - Außendienstmitarbeiter, m.w.N.).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Das kann bei einer (auch nur mittelbaren) Einwirkung auf Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers der Fall sein, wenn das behindernde Unternehmen darauf abzielt, sich oder Dritten einen unberechtigten kostenlosen oder kostengünstigeren Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.2004 - I ZR 26/02, GRUR 2004, 877, 879 = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 10.48; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4.10 Rdn. 10/61).

    c) Das für die Annahme eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 1 UWG 1909) wird dadurch begründet, dass sich die Beklagte mit der konkret beanstandeten Wettbewerbshandlung an dieselben Festnetzbetreiber wendet, denen E-Plus ihre Leistungen anbietet (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 878 f. - Werbeblocker, m.w.N.).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    E-Plus musste aber auch in diesem Fall call media eine solche Nutzung nicht von sich aus anbieten (vgl. BGH, Urt. v. 6.5.2009 - KZR 39/06, BGHZ 180, 312 Tz. 30 - Orange-Book-Standard).

    Selbst wenn call media vor August 2006 von E-Plus als marktbeherrschendem Unternehmen nach Art. 82 EG i.V. mit § 33 GWB die Belieferung mit SIM-Karten zum Zwecke des Einsatzes in GSM-Wandlern grundsätzlich hätte verlangen können, oblag es call media, E-Plus ein annahmefähiges Angebot zu Vertragsbedingungen zu machen, die E-Plus nicht ohne Verstoß gegen Art. 82 EG hätte ablehnen können (vgl. BGHZ 180, 312 Tz. 29/30 - Orange-Book-Standard).

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02

    Zu den Entgelten für die Verbindung anderer Telefonnetze mit dem öffentlichen

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Insbesondere kann nicht allein wegen Erlasses von Verfügungen einer Regulierungsbehörde angenommen werden, dem betroffenen Unternehmen stehe ein für die Annahme eines Missbrauchs i.S. von Art. 82 EG erforderlicher Verhaltensspielraum auf dem regulierten Markt nicht (mehr) zu (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1256 - Verbindung von Telefonnetzen).

    Da es auf die technische Ausgestaltung der Schnittstelle nicht ankommt (BGH, Urt. v. 10.2.2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1259 - Verbindung von Telefonnetzen; Piepenbrock/Attendorn, BeckTKG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 36; Säcker in Berliner Kommentar zum TKG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 107; vgl. auch Elkettani, ebenda, Einl. IV Rdn. 126), genügt hierfür auch eine Verbindung über Funkfrequenzen.

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Bei einer Geschäftsverweigerung, die sich (lediglich) auf einen Drittmarkt auswirkt, kann von einem missbräuchlichen Handeln des den vor- oder nachgelagerten Markt beherrschenden Unternehmens nur ausgegangen werden, wenn das verweigerte Gut oder die abgelehnte Dienstleistung auf dem abgeleiteten Markt unerlässlich, also insbesondere nicht ersetzbar ist und demnach durch die Geschäftsverweigerung auf dem Drittmarkt Marktzutrittschranken für Wettbewerber errichtet werden (vgl. EuGH WuW/E EU-R 127 Tz. 40 ff. - Bronner; Möschel in Immenga/Mestmäcker aaO Art. 82 Rdn. 220 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es sich bei dem E-Plus-Netz um eine notwendige Einrichtung im Sinne der sogenannten Essential-facility-Doktrin (vgl. § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB) für den Zutritt auf den Terminierungsmarkt handelt (vgl. dazu die Entscheidungen EuGH, Urt. v. 6.4.1995 - C-241/91, Slg. 1995, I-742 = GRUR Int. 1995, 490 Tz. 54 f., 70 - Magill; EuGH WuW/E EU-R 127 Tz. 34 ff. - Bronner; Urt. v. 29.4.2004 - C-418/01, Slg. 2004, I-5039 = WuW/E EU-R 804 Tz. 17, 40 ff. - IMS-Health, denen ein solches Wettbewerbsverhältnis zugrunde lag; vgl. ferner BGH, Urt. 4.11.2003 - KZR 16/02, BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon; Möschel in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 19 GWB Rdn. 180, 187 m.w.N.).

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Die Haftung des Beklagten zu 2 folgt daraus, dass er als Geschäftsführer die Verletzungshandlungen entweder veranlasst hat oder zumindest hätte unterbinden können (vgl. BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 279/02, GRUR 2005, 1061, 1064 = WRP 2005, 1511 - Telefonische Gewinnauskunft, m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Für den bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch ist die sog. dreifache Schadensberechnung, die auch die Herausgabe des Verletzergewinns umfasst, nur bei der Verletzung vermögenswerter Bestandteile von Persönlichkeitsrechten (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1956 - I ZR 62/54, BGHZ 20, 345, 353 f. - Paul Dahlke; Urt. v. 1.12.1999 - I ZR 49/97, BGHZ 143, 214, 232 - Marlene Dietrich) sowie bei der Verletzung von Namensrechten (vgl. BGH, Urt. v. 16.2.1973 - I ZR 74/71, BGHZ 60, 206, 208 - Miss Petite) anerkannt.
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    Die danach grundsätzlich zulässige Verallgemeinerung des Verletzungsunterlassungsanspruchs erfasst alle Handlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform der begangenen Handlung zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 23 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung, m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 319/01

    Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08
    d) Die Nutzung des E-Plus-Mobilfunknetzes durch call media ohne Einverständnis von E-Plus oder deren Muttergesellschaft zu dem gewerblichen Zweck, für ihre Kunden Festnetzgespräche an E-Plus-Mobilfunkkunden zuzustellen, stellt ferner eine Beeinträchtigung des Eigentums der Muttergesellschaft von E-Plus an ihrem Mobilfunknetz dar (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 175 ff.).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

  • BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84

    Sommerpreiswerbung

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06

    Änderung der Voreinstellung II

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06

    Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns bei Verletzung von

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - U (Kart) 29/06

    Das generelle Verbot für den Einsatz von SIM-Karten in sog. GSM-Wandlern ist

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Das Angebot der Beklagten zu 1) ist nicht vergleichbar mit Verhaltensweisen, durch die unmittelbar oder mittelbar auf Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers eingewirkt wird (vgl. BGH GRUR Int. 2011, 165 Tz. 42 - GSM-Wandler: Verschaffung eines kostenlosen Zugangs zu einer entgeltlich angebotenen Leistung).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Herausgabe des vom Schädiger tatsächlich erzielten Gewinns betrifft ausschließlich Immaterialgüterrechte sowie wettbewerbsrechtlich geschützte Positionen und folgt aus deren besonderer Verletzlichkeit und dem sich daraus ergebenden besonderen Schutzbedürfnis des Verletzten (BGH, Urteile vom 29. Juni 2010 - KZR 31/08, WM 2010, 1950 Rn. 47 und vom 8. Oktober 1971 - I ZR 12/70, BGHZ 57, 116, 117 ff.; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 252 Rn. 53 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur

    (1) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass es sich bei den dem Betrieb des Mobilfunknetzes der Klägerin dienenden technischen - körperlich abgrenzbaren - Anlagen um Sachen im Sinne von § 90 BGB handelt, auf welche die Beklagte mit der Einleitung von Daten oder Signalen in das Mobilfunknetz infolge der damit einhergehenden Mitnutzung dieser Infrastruktureinrichtungen eingewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 31/08, WM 2010, 1950 Rn. 61).

    Ein auf Wiederholungsgefahr gründender Unterlassungsanspruch erstreckt sich nicht nur auf identische Verletzungshandlungen, sondern erfasst im Interesse eines wirksamen Rechtschutzes ebenso alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2021 - I ZR 146/20, GRUR 2022, 399 Rn. 11; Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 31/08, WM 2010, 1950 Rn. 51).

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht unter dem Gesichtspunkt der sog. Erstbegehungsgefahr, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in näher bezeichneter Weise rechtswidrig verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 31/08, WM 2010, 1950, Rn. 50, juris).
  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in näher bezeichneter Weise rechtswidrig verhalten (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 31/08 -, Rn. 50, juris).
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

    (dd) Das Berufungsgericht hat darüber hinaus verkannt, dass wegen des Vorrangs des Unionsrechts stets zu prüfen ist, ob Art. 102 AEUV zur Anwendung kommt (vgl. zur Anwendbarkeit von Art. 82 EG: BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 31/08, GRUR Int. 2011, 165 Rn. 32 - GSM-Wandler).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

    Der Bundesgerichtshof ist in einer weiteren telekommunikationsrechtlichen Entscheidung ferner davon ausgegangen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen grundsätzlich nicht missbräuchlich handelt, wenn es anderen Unternehmen, die Zugang zu dem von ihm beherrschten Markt begehren, diesen nur unter den von der Regulierungsbehörde festgesetzten Bedingungen gewährt, weil es dem marktbeherrschenden Unternehmen wegen der durch die Festsetzung der Regulierungsbehörde bewirkten Beschränkung seines Verhaltensspielraums im Regelfall nicht zumutbar ist, Dritten einen alternativen, mit einer weiteren Beschränkung seiner Interessen verbundenen Zugang zu gewähren (BGH, Urteil vom 29.06.2010 - KZR 31/08 , Rn. 35 bei juris - GSM-Wandler ).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (BGH GRUR 2011, 433 [Tz. 27] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung ; 2010, 855 [Tz. 17] - Folienrollos ; 2010, 253 [Tz. 10] - Fischdosendeckel ; WM 2010, 1950 [Tz. 51] - GSM-Wandler ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. [2011], § 12, 6.4; Büscher in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 12, 390).
  • LG Köln, 17.06.2021 - 88 O (Kart) 1/21
    Insoweit kann auch auf BGH KZR 31/08, Urteil vom 19.06.2010 - GSM-Wandler -, Rz. 35 abgestellt werden, wonach bei Verpflichtung eines marktbeherrschenden Unternehmen durch eine Verfügung der Bundesnetzagentur, den Zugang zu bestimmten Bedingungen zu gewähren, regelmäßig der Gefahr einer missbräuchlichen Zugangsverweigerung in einem ausreichendem Maße begegnet wird.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
    Der Bundesgerichtshof ist in einer weiteren telekommunikationsrechtlichen Entscheidung ferner davon ausgegangen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen grundsätzlich nicht missbräuchlich handelt, wenn es anderen Unternehmen, die Zugang zu dem von ihm beherrschten Markt begehren, diesen nur unter den von der Regulierungsbehörde festgesetzten Bedingungen gewährt, weil es dem marktbeherrschenden Unternehmen wegen der durch die Festsetzung der Regulierungsbehörde bewirkten Beschränkung seines Verhaltensspielraums im Regelfall nicht zumutbar ist, Dritten einen alternativen, mit einer weiteren Beschränkung seiner Interessen verbundenen Zugang zu gewähren (BGH, Urteil vom 29.06.2010 - KZR 31/08 , Rn. 35 bei juris - GSM-Wandler ).
  • LG Hamburg, 12.01.2016 - 406 HKO 61/15

    Telekommunikationsdienstleistungen: Vertriebsbehinderung durch eine unzulässige

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