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   BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08   

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https://dejure.org/2011,5258
BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08 (https://dejure.org/2011,5258)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2011 - X ZR 72/08 (https://dejure.org/2011,5258)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2011 - X ZR 72/08 (https://dejure.org/2011,5258)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Art 54 EuPatÜbk, Art 84 EuPatÜbk, Art 105a EuPatÜbk, Art 105b EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei der Prüfung des Vorliegens der erfinderischen Tätigkeit i.R.d. Zusammensetzung eines kosmetischen Sonnenschutzmittels ist nicht ausschließlich auf die "Aufgabe" in der Streitpatentbeschreibung abzustellen; Prüfungsrahmen in Bezug auf das Erfordernis der Klarheit in ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die der Beschreibung des Streitpatents zu entnehmende Aufgabe als Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfungsrahmen in Bezug auf das Erfordernis der Klarheit in einem Nichtigkeitsverfahren hinsichtlich eines beschränkten Patentsanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; Prüfung der vom Europäischen Patentamt gebilligten beschränkten Fassung des Patents auf das Erfordernis der Klarheit - kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    URTEIL UNVOLLSTÄNDIG!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonnenschutzmittel als patentfähige Problemlösung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 15
  • GRUR 2011, 607
  • GRUR Int. 2011, 625
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Die französische Cour de cassation hat nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs in einer der Sachen "Google France und Google" (GRUR 2010, 445) die Annahme des Berufungsgerichts als nicht rechtsfehlerhaft erachtet, dass nicht jede Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei, auch wenn die Anzeige die fragliche Marke nicht erwähne, das eigene, nicht verwechselbare Unterscheidungszeichen verwende und in einer separaten Kolumne unter der Überschrift "geschäftliche Links" oberhalb oder rechts von den Ergebnissen der eigentlichen Recherche erscheine (Urteil vom 13. Juli 2010, GRUR Int. 2011, 625, 627 - CNRRH; vgl. dazu Henning-Bodewig, GRUR Int. 2011, 592).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Dies schließt nicht aus, dass bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit auch andere technische Probleme zu berücksichtigen sind, zu deren Lösung der Fachmann veranlasst sein kann, die technische Lehre der Erfindung vorzuschlagen oder jedenfalls in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 11. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 12, 14 - kosmetisches Sonnenschutzmittel III).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    In der Beschreibung enthaltene Angaben zur Aufgabenstellung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis enthalten, entheben aber nicht davon, den Patentanspruch anhand der dafür maßgeblichen Kriterien auszulegen und aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 12 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III, jeweils mwN).
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