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   OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00   

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OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00 (https://dejure.org/2000,2690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2000 - 3 U 115/00 (https://dejure.org/2000,2690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 3 U 115/00 (https://dejure.org/2000,2690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12; MarkenG § 5 § 15
    Verwendung einer fremden Marke als Internet-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr durch Domain "buecher1001.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    1001buecher.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 838
  • MMR 2001, 195 (Ls.)
  • K&R 2001, 422
  • ZUM 2001, 410
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00
    Vielmehr nimmt der Verkehr nach der Lebenserfahrung das Kennzeichen in seiner Gesamtheit mit all seinen Bestandteilen, wie es ihm bei der konkreten Verwendung entgegentritt, auf, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 00, 608 (610) - ARD-1).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. BGH GRUR 00, 608 (610 f.) - "ARD-1").

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00
    Insoweit ist auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen, verständigen und kritisch prüfenden Verbrauchers auszugehen (vgl. EuGH GRUR Int. 99, 734 ff. (736, TZ 26) - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506 ff. - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98

    Priorität der Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00
    Vielmehr dienen sie daneben regelmäßig dazu, gleichzeitig mit der Adressierung einen Hinweis auf die Herkunft von einer bestimmten Person oder einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. auch das Urteil des Senats v. 5.11.1998 in NJW-RR 99, 625 - emergency.de).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00
    Darauf, ob die von der Antragstellerin über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren benutzte Bezeichnung einen solchen Grad an Bekanntheit erlangt hat, dass sie bereits als ein im Sinne der Rechtsprechung (BGHZ 28, 320 ff. - Quick, Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., Allg. Rdnr. 138 a ff.) "berühmtes" Zeichen angesehen werden kann, kommt es nicht an.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00
    Ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH WRP 99, 936 (938) - HONKA).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00
    Auch einfachen Zahlen kommt vielmehr grundsätzlich normale Kennzeichnungskraft zu (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG , RN 205 zu § 14 MarkenG ; BGH GRUR 96, 977 - P3-drano/DRANO).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00
    Dabei sind alle relevanten Umstände des Falles zu berücksichtigen, insbesondere der Marktanteil der Marke, die Intensität, die geographische Ausdehnung und die Dauer ihrer Benutzung sowie der Umfang der Investitionen, die das Unternehmen zu ihrer Förderung getätigt hat (EuGH, WRP 99, 1130 ff. (1132) - Chevy).
  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

    Vielmehr dienen sie daneben regelmäßig dazu, gleichzeitig mit der Adressierung einen Hinweis auf die Herkunft von einer bestimmten Person oder einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 99, 625 - emergency.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 839 -1001buecher.de; OLG München NJW-RR 98, 984, 985 - Freundin).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass die Zeichenidentität und -ähnlichkeit eines Domainnamens mit einem Kennzeichen anhand der Second-Level-Domain (vorliegend: eltern-online) unabhängig von der Top-Level-Domain (hier: de) zu bestimmen ist, denn in der Endung "de" erkennt der Nutzer lediglich einen Hinweis darauf, welcher geografischen Herkunft - hier: Deutschland - das Angebot ist (OLG Hamburg MMR 02, 682, 683 - siehan.de; OLG Hamburg MMR 02, 825, 826 - motorradmarkt.de; OLG Hamburg GRUR-RR 02, 100, 102 - Derrick.de; OLG Hamburg GRUR 01, 838, 840 -1001 buecher.de).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 2 U 222/05

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch des Inhabers der geschützten

    c) Ob § 15 Abs. 3 MarkenG entsprechend seinem Wortlaut nur dann anzuwenden ist, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht (so wohl Ekey/Klippel/Pahlow, Markenrecht, 2003, § 15 MarkenG Rdnr. 63; Ingerl/Rohnke, § 15 Rdnr. 85), oder aber auch bei bestehender Verwechslungsgefahr (Fezer, § 15 MarkenG Rdnr. 19; parallel werden § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG auch angewendet von OLG Hamburg GRUR 2001, 838, 840 - 1001buecher.de), kann dahingestellt bleiben, da schon aufgrund des Verstoßes gegen § 15 Abs. 2 MarkenG ein Unterlassungsanspruch gegeben ist.
  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06

    Schutz von Unternehmenskennzeichen: Branchennähe zwischen Hotelkette und

    Eine marken- oder firmenmäßige Benutzung von Domains wird regelmäßig angenommen, wenn sie zu einer aktiven Homepage führen (OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4080, 4083 - www.metrosex.de; Ingerl/Rohnke, 2. Aufl., nach § 15 MarkenG, Rn. 80 m.w.N.).

    Für die Kennzeichenverletzung durch Domains gelten die allgemeinen Grundsätze der Verwechslungsgefahr (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de).

  • LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 75/18

    Markenrechtsverletzung durch einen Werbeslogan

    Für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der Ausnutzung der Unterscheidungskraft ist nicht zwingend die Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Marke erforderlich, sondern es genügt schon eine Aufmerksamkeitsausbeutung (vgl. BGH NJW 2005, 2856, 2857 - Lila Postkarte; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.- de; GRUR-RR 2002, 389, 392 - die tagesschau; GRUR 2001, 838, 841 - 1001 buecher.de; OLG Köln GRUR-RR 2005, 339, 341 - Kleiner Feigling II; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott).
  • KG, 18.08.2006 - 5 W 190/06

    Markenrechtsverletzung durch Internet-Werbung: Verantwortlichkeit des Werbenden

    Ob schon dann regelmäßig eine kennzeichenmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegt, wenn der Domain-Name zu einer aktiven Homepage führt (so etwa OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839; OLG München, MMR 2000, 277; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdn. 80 m.w.N.), kann hier dahingestellt bleiben.
  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2787/10

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenrechtsverletzung: Zeitliche Grenze

    Ihnen kommt als Markenform grundsätzlich normale Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX ; BGH GRUR 1996, 977 - P3-drano/DRANO ; OLG Köln MarkenR 2006, 118, 119 - Buchstabe als Reißverschlußanhänger ; OLG Hamburg GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de ; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 581).
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