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   OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04   

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https://dejure.org/2005,5746
OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04 (https://dejure.org/2005,5746)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2005 - 6 U 179/04 (https://dejure.org/2005,5746)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2005 - 6 U 179/04 (https://dejure.org/2005,5746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; PflSchG § 20 Abs. 2 Ziff. 2; Richtlinie 91/414/EWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inverkehrbringen eines in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels; Chemische Identität mit zugelassenem Konkurrenzprodukt; Zulassung im Mitgliedstaat der EU; Richtlinienkonforme Auslegung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG); Anforderungen an einen ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; PflSchG § 20 Abs. 2 Ziff. 2; ; Richtlinie 91/414/EWG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verkehrsfähigkeit des aus Drittland importierten Pflanzenschutzmittels bei ungeprüfter Stoffidentität mit zugelassenem Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 962
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 73/92

    "Zulassungsnummer"; Anbringung der Gebrauchsanleitung auf der Verpackung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04
    a) Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 94, 818 - "Zulassungsnummer I"; WRP 96, 210 - "Zulassungsnummer II" und a.a.O. - "Zulassungsnummer III") die Zulassung für Pflanzenschutzmittel nicht hersteller-,sondern produktbezogen.
  • EuGH, 11.03.1999 - C-100/96

    British Agrochemicals Association

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04
    Die Richtlinie findet folglich auf das Inverkehrbringen eines aus einem Drittland importierten Pflanzenschutzmittels selbst dann Anwendung, wenn dieses Mittel nach Ansicht der zuständigen Behörden des Einfuhrmitgliedstaates mit einem Referenzmittel übereinstimmt, das bereits gemäß der Richtlinie zugelassen wurde (Urteil des EUGH vom 11.03.1999 - "Agrochemicals " -, RS. C - 100/96, EuZW 99, 341 ff., Rz. 41 ff. insb. 42 u.47).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 134/00

    Zulassungsnummer III

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04
    Die - geschickte - Wahl der Speditionsroute ist zulassungsrechtlich ohne Bedeutung, das Mittel wird nicht während der Fahrt durch EG Staaten in dem zweiten angesteuerten Land zu einem Parallelimport aus einem EG - Mitgliedstaat ( a.A. Ouart WRP 2005, 323, 327 als argumentum ad absurdum gegen von ihm angenommene Konsequenzen aus BGH GRUR 2003, 243 = WRP 2003, 268 - "Zulassungsnummer III").
  • LG Köln, 24.08.2004 - 33 O 119/04

    Unterlassungsanspruch gegen den Vertrieb eines Pflanzenschutzmittels;

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04
    1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.8.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 119/04 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 194/93

    Zulassungsnummer II

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04
    a) Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 94, 818 - "Zulassungsnummer I"; WRP 96, 210 - "Zulassungsnummer II" und a.a.O. - "Zulassungsnummer III") die Zulassung für Pflanzenschutzmittel nicht hersteller-,sondern produktbezogen.
  • Drs-Bund, 26.01.2005 - BT-Drs 15/4737
    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04
    Der Senat sieht sich in seiner Entscheidung weiter dadurch bestätigt, dass - vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung "Agrochemicals" (a.a.O.) - in dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (BT-Drucksache 15/4737 v. 26.1.2005), die Einfügung eines § 16 c in das Pflanzenschutzgesetz beabsichtigt ist, wonach derjenige, der im Wege des Parallelimports ein in einem anderen EG-Mitgliedstaat zugelassenes Pflanzenschutzmittel, das mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmt, hier einführen und in Verkehr bringen will, verpflichtet sein soll, beim BVL die Feststellung der Verkehrsfähigkeit zu beantragen.
  • OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    Damit hat der Gesetzgeber eine völlige Neuregelung des Parallelimports vorgenommen, Rechtswirkungen aus früherem Richterrecht beseitigt (vgl. insoweit auch OLG Köln GRUR 2005, 962, 964) und damit ein in sich geschlossenes und stimmiges Regelungssystem getroffen.

    a) Die Zulassungsbestimmungen des PflSchG sind Marktverhaltensregeln im Sinn des § 4 Nr. 11 UWG (OLG Köln GRUR 2005, 962, 964; vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4, 11.148 [dort zu §§ 11, 20 PflSchG]; Link in Ullmann a.a.O. [Stand: 28.07.2006], § 4 Nr. 11, 164).

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 51/10

    "Unzulässiger Reimport von Pflanzenschutzmitteln"; Zulässigkeit des Reimports

    Die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 PflSchG, wonach Pflanzenschutzmittel nur in den Verkehr gebracht oder in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden dürfen, wenn sie vom BVL zugelassen sind, stellen Marktverhaltensregeln i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG dar, deren Verletzung Unterlassungsansprüche auslöst (vgl. BGH WRP 03, 268 - "Zulassungsnummer III"; Senat, GRUR 05, 962).
  • LG Bonn, 22.06.2006 - 14 O 50/06
    Mit der Identitätsprüfung sei die zuständige Zulassungsbehörde und damit eine Instanz befasst gewesen, die aus eigener Sachkunde die Auswirkungen zu beurteilen in der Lage gewesen sei (vgl. a. OLG Köln, Urteil vom 27.04.2005, 6 U 179/04, u. a. Seiten 5 f., der Antragsgegnerin als Partei bekannt).
  • LG Bonn, 14.07.2005 - 14 O 58/05
    Entscheidend ist allein, dass das Pflanzenschutzmittel im EU-Wirtschaftsraum nirgendwo auf die Identität mit "O" untersucht worden ist (so teilweise wörtlich: Der für Wettbewerbssachen im OLG-Bezirk Köln zuständige 6. Senat des OLG Köln in dem am 27.04.2005 verkündeten Urteil 6 U 179/04 - der Antragsgegnerin als Partei bekannt, Einschlägigkeit von der Antragstellerin sowohl schriftsätzlich als auch im Termin vorgetragen - UA Seiten 4, 5).
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