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   OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05   

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https://dejure.org/2006,1247
OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05 (https://dejure.org/2006,1247)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2006 - 5 U 58/05 (https://dejure.org/2006,1247)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 5 U 58/05 (https://dejure.org/2006,1247)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht durch die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik als Handy-Klingelton; Gleichbehandlung monophoner und polyphoner Klingeltöne; Vergleichbarkeit der Nutzung von Musik als Klingelton und einer Merchandising-Nutzung; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Handy-Klingeltöne II / Handyklingeltöne II / Handy Klingeltöne II

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 14, 23, 97 UrhG

  • online-und-recht.de
  • mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)

    Klingeltöne und Urheberrecht IV

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Nutzung von Musik als Klingelton

  • Judicialis

    UrhG § 14; ; UrhG § 23

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 14 § 23
    Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts gemäß §§ 14 , 23 UrhG bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik als Handy-Klingelton - Berechtigung der GEMA Musik als Handy-Klingelton ohne Zustimmung der Urheber zu vergeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik als Klingelton für Handys

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Deutsche Klingeltonanbieter müssen Lizenzgebühren direkt an Musikverlag zahlen

  • heise.de (Pressebericht, 18.01.2006)

    Bitkom sieht deutsche Klingeltonanbieter im Nachteil

  • heise.de (Pressebericht, 18.01.2006)

    Bitkom sieht deutsche Klingeltonanbieter im Nachteil

  • idkv.de (Leitsatz)

    Nutzung von Musik als Klingelton

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 14, 23 UrhG
    Handy-Klingeltöne II; Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Klingeltöne und Urheberrecht IV

  • beck.de (Leitsatz)

    Übertragung des Bearbeitungsrechts bei der Lizenzierung von Klingeltönen - Handy-Klingeltöne II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Klingeltöne und Urheberrecht IV

  • 123recht.net (Kurzinformation, 22.2.2006)

    Die Verwendung von Musikstücken als Handy-Klingelton

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 323
  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 200 (Ls.)
  • MMR 2006, 315
  • ZUM 2006, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
    Die Nutzung von Musik als Klingelton kommt eher einer Merchandising-Nutzung nahe als der herkömmlichen Nutzung in Konzerten, im Rundfunk oder auf Tonträgern ( Fortführung der Senatsrechtsprechung, s. GRUR-RR 2002, 249 ).

    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird ( Senat GRUR-RR 2002, 249,251; zuvor LG Hamburg GRUR-RR 2001, 259 ).

    Dass es sich bei der Bearbeitung und Nutzung eines Musikwerks als Handy-Klingelton um eine abgrenzbare Nutzungsform in diesem Sinne handelt, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4.2.2002 im Einzelnen ausgeführt ( GRUR-RR 2002, 249 ).

  • OLG Hamburg, 01.03.1990 - 3 U 210/89

    Rundfunkwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
    Eine dingliche Beschränkung bei der Übertragung von Nutzungsrechten ist wirksam, wenn es sich um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsformen handelt ( BGH GRUR 2001, 153, 154 "OEM-Version"; OLG Hamburg GRUR 91, 599 "Rundfunkwerbung" ).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
    Eine dingliche Beschränkung bei der Übertragung von Nutzungsrechten ist wirksam, wenn es sich um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsformen handelt ( BGH GRUR 2001, 153, 154 "OEM-Version"; OLG Hamburg GRUR 91, 599 "Rundfunkwerbung" ).
  • LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01

    Handy-Klingeltöne / Handy - Klingelton

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird ( Senat GRUR-RR 2002, 249,251; zuvor LG Hamburg GRUR-RR 2001, 259 ).
  • LG München I, 20.07.2005 - 21 O 11289/05

    Bestimmung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einräumung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
    Dies hat das Landgericht zutreffend erkannt und dem schließt sich der Senat an ( zustimmend auch LG München, Urteil vom 20.7.2005 zum Aktz. 21 O 11289/05, S.10, hier vorgelegt als Anlage BK 3 ; Klees/Lange CR 05, 684,687, Anlage BB 8; Von Einem ZUM 2005, 540, Anlage BB 7).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
    Die Aktivlegitimation des Klägers zu 1 folgt aus seiner Stellung als Urheber, diejenige der Klägerin zu 2 als Verlag daraus, dass sie Inhaberin umfassender ausschließlicher Nutzungsrechte ist und ein berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung hat, da ihr durch eine unberechtigte Nutzung des Musikwerks als Handy-Klingelton auch eigene Lizenzeinnahmen entgehen ( BGH GRUR 99, 984, 985 "Laras Tochter").
  • OLG Frankfurt, 20.12.1994 - 11 U 63/94

    Springtoifel

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05
    Unter einer anderen Beeinträchtigung in diesem Sinne kommen auch Nutzungsformen in Betracht, durch das Werk indirekt betroffen ist, etwa wenn das Werk in einem die Rechte des Urhebers verletzenden Zusammenhang präsentiert wird ( s. dazu eingehend Schricker-Dietz, UrhR, 2.Aufl., § 14 Rn.23 und als Beispielsfall OLG Frankfurt GRUR 95, 215, 216 "Springtoifel" : Veröffentlichung von Musik auf einem Sampler mit Musikstücken aus der rechtradikalen Szene ).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Hamburg GRUR 2006, 323 = ZUM 2006, 335).
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II).

    In der Sache selbst hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne) und vom 18.01.06 (Senat GRUR 06, 323 - Rock my life) dargelegt hat.

    Einer weitere Auseinandersetzung mit dem GEMA-BV 2002, der in seinem Wortlaut insoweit noch nicht unmissverständlich gefasst war (siehe hierzu Senat GRUR 06, 323, 324 - Rock my life), bedarf es an dieser Stelle ebenfalls nicht.

  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06

    Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U 15/07 - Anita) dargelegt hat.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (Az. 5 U 58/05) (GRUR 2006, 323, 324f - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

    (1) Hierzu hatte der Senat in dem Urteil vom 18.01.06 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II)ausgeführt:.

    Zu dieser Frage hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06

    Urheberrechtsschutz für ein Musikwerk: Verwendung einer Melodie als

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U ../07 - A....) dargelegt hat.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (Az. 5 U ../05) (GRUR 2006, 323, 324f - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

    (1) Hierzu hatte der Senat in dem Urteil vom 18.01.06 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II)ausgeführt:.

    Zu dieser Frage hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

  • KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit

    Auch sei der vertraglichen Disponibilität dann eine Grenze gesetzt, wenn - wie vorliegend durch die Klauseln - der Kreative die konkrete Gestalt des zukünftig verwerteten Werkes nicht kennt (vgl. BGH GRUR 1998, 376 ; OLG Hamburg GRUR 2006, 323 ).

    Gleiches gilt für das angeführte Urteil des OLG Hamburg GRUR 2006, 323 (Rn. 45 bei juris), das offen lässt, ob eine umfassende Übertragung des Rechts zur Bearbeitung eines Musikwerks als Handy-Klingelton zur Wahrnehmung durch die GEMA überhaupt rechtlich zulässig ist oder ob dieses Recht dem Kernbereich des Urheberpersönlichkeitsrecht zuzurechnen ist, welches einer pauschalen Übertragung nicht zugänglich ist.

  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als

    Ihre Aktivlegitimation als Verlag folgt daraus, dass sie Inhaberin umfassender ausschließlicher Nutzungsrechte ist und ein berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung hat, da ihr durch eine unberechtigte Nutzung des Musikwerks als Handy-Klingelton auch eigene Lizenzeinnahmen entgehen (BGH GRUR 1999, 984, 985 "Laras Tochter"; Urteil des HansOLG H. vom 18. Januar 2006, Gz. 5 U 58/05).

    Das Hanseatische Oberlandesgericht H. hat in seiner Entscheidung vom 18. Januar 2006 (Gz. 5 U 58/05) dazu ausgeführt:.

  • LG Hamburg, 10.03.2006 - 308 O 514/05

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, ein Musikwerk als

    Insoweit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Hamburg in einem Urteil vom 18.01.2006 (GRUR 2006, 323, 324 f - Handyklingeltöne II) verwiesen, in denen entsprechende Wertungen der Kammer in dem erstinstanzlichen Urteil bestätigt und ergänzt werden.

    Auch insoweit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Hamburg in dem Urteil vom 18.01.2006 (GRUR 2006, 323, 326 - Handyklingeltöne II) verwiesen (im Ergebnis ebenso LG München I, ZUM 2005, 920, 921 f).

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