Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1520
BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52 (https://dejure.org/1953,1520)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1953 - I ZR 55/52 (https://dejure.org/1953,1520)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1953 - I ZR 55/52 (https://dejure.org/1953,1520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 252
  • DB 1953, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 12.12.1903 - I 313/03

    Gebrauch einer Firma nach Verkauf eines einzelnen Geschäftszweigs

    Auszug aus BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52
    Hierbei kann im Streitfall dahinstehen, ob etwa die Firmenbildung der Klägerin gegen § 4 GmbH-Gesetz verstößt oder einer etwa gewollten Firmenveräusserung unter gleichzeitiger Übertragung eines unselbständigen Geschäftszweiges § 23 HGB entgegensteht, weil der Rest des Geschäftes mit der Firma von der Beklagten zurückbehalten wurde (RGZ 56, 187).
  • RG, 31.08.1943 - II 26/43

    1. Zum Erfordernis der deutlichen Unterscheidbarkeit der Firmen im Sinne des § 30

    Auszug aus BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52
    In solchen Fällen ist vielmehr ein billiger Ausgleich der gegenseitigen Interessen erforderlich (RGZ 171, 321 [326]; RG in JW 1929, 3075).
  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

    Hier wurde schon seinerzeit auf die Möglichkeit verwiesen, eine Firma gleichen Namens so unterscheidungskräftig zu gestalten, dass auch der Gebrauch des gleichen Namens eine Verwechslungsgefahr ausschließe (vgl. BGHZ 4, 96 - Farina/Urköll"sch; BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel; BGH GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 78).

    Werde durch eine sachliche oder räumliche Ausdehnung des Geschäftsbetriebs die schon bestehende Verwechslungsgefahr erhöht, so müsse in erster Linie das sich ausdehnende Unternehmen durch unterscheidende Zusätze oder sonstige Merkmale für die Beseitigung der gesteigerten Verwechslungsgefahr sorgen (BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; GRUR 1958, 90 - Hähnel; GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 86).

  • OLG Nürnberg, 31.08.2018 - 3 U 935/17

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Unternehmenskennzeichen "Gauff"

    (1) Eine Störung der Gleichgewichtslage ist zu verneinen, wenn die erhöhte Verwechslungsgefahr durch die Wiederbelebung eines nur vorübergehend stillgelegten Teilarbeitsgebietes der älteren Firma hervorgerufen wird (BGH, GRUR 1953, 252 (254) - Hoch-Tiefbau; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl. 2012, Rn. 4445).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Ob bei einer Namenskollision zwischen redlichen Wettbewerbern nur der jüngere oder auch der ältere Wettbewerber durch geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Verwechselungsgefahr beizutragen hat, richtet sich nach der aus den beiderseitigen gewerblichen und wettbewerblichen Gegebenheiten herzuleitenden Interessenlage (BGH GRUR 1953, 252 [255] - Hoch- und Tiefbau).
  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Interessenkollision durch eine Veränderung der kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage dem zeitlichen Vorrang des Kennzeichnungsrechts als solchem dann keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt, wenn an sich verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnungen lange Zeit unbeanstandet nebeneinander benutzt worden sind und an ihnen ein wertvoller Besitzstand erwachsen ist (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief; 1958, 90, 92 - Hähnel).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, daß die an sich verwechslungsfähigen Unternehmenskennzeichnungen bislang auf Grund des unterschiedlichen räumlichen und/oder sachlichen Wirkungskreises der Unternehmen zu keiner Interessenverletzung geführt haben und erst die einseitige Veränderung dieser kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage im räumlichen Bereich (vgl. BGH GRUR 1958, 90, 92 - Hähnel) oder im sachlichen Wirkungskreis (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief) durch das eine Unternehmen die berechtigten Interessen des anderen Unternehmens, das seit altersher eine verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnung führt, verletzt.

  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 40/68

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

    Andere Gesichtspunkte können eingreifen, wenn bei Aufnahme der Benutzung durch die Beteiligten die beiderseitigen Interessen noch nicht berührt worden und erst später zusammengestoßen sind (BGH GRUR 1953, 252 - Hoch- und Tiefbau; GRUR 1963, 218 - Mampe Halb und Halb II) oder wenn beide Parteien über lange Zeit eine an sich verwechslungsfähige Bezeichnung geführt haben ohne das wechselseitig zu beanstanden (BGH GRUR 1953, 252 - Weyland u. Hoever).

    Für solche Fälle ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß zur Abgrenzungsmaßnahmen derjenige verpflichtet ist, der einen bis dahin bestehenden kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtszustand verändert hat (BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch- und Tiefbau; GRUR 1967, 355, 357 - Rabe).

  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

    Entscheidend ist vielmehr das Ausmaß der Verkehrsgeltung von Firmenschlagwort und Firmenbestandteil der Klägerin im Zeitpunkt der Entstehung der Kennzeichnungsrechte der Beklagten (vgl. BGHZ 19, 23, 28, 30 - Magirus; BGH Urt. v. 8.10.1969 - I ZR 7/68, GRUR 1970, 27, 29 - Ein-Tannen-Zeichen; insoweit nicht in BGHZ 52, 365; siehe auch Urt v. 27.1.1953 - I ZR 55/52, GRUR 1953, 252, 254 - Hoch- und Tiefbau; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. Kap. 57 Rdn. 15).
  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    In solchen Fällen ist vielmehr ein billiger Ausgleich der gegenseitigen Interessen erforderlich (BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hochbau-Tiefbau).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Geht man von einer solchen Wettbewerbslage aus, dann folgt daraus, daß beide Parteien eine etwaige durch den Wort bestandteil des Gegenzeichens verursachte Verwechslungsgefahr hinnehmen müßten, daß aber jede Partei nach anerkannten zeichenrechtlichen Grundsätzen (vgl. GRUR 1953, 252, 254 - Hochbau; 1958, 90, 92 - Hähnel; 1963, 218, 221 - Mampe) von der anderen verlangen könnte, keine solchen weiteren Veränderungen vorzunehmen, die zur Steigerung einer bereits vorhandenen Verwechslungsgefahr führen würden.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 84/69

    Wort-Bildzeichen Zamek mit weißer Schrift auf dunklem Grund - Wettbewerber auf

    Doch gilt dies nicht uneingeschränkt; so ist z.B. in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß neu auftretende Kollisionen nicht nach dem ursprünglichen Zeitvorrang, sondern unter Abwägung der in Streit stehenden Interessen zu lösen sind, wenn auf gleichem oder verwandtem Warengebiet zwei verwechslungsfähige Firmen lange Zeit unangefochten nebeneinander bestanden haben (vgl. BGH GRUR 1953, 252 - Hochbau-Tiefbau); ähnliches gilt auch im Recht der Gleichnamigen, soweit dem jüngeren Namensträger das Recht zur Führung seines Namens an sich nicht verweigert werden kann (vgl. BGH GRUR 1957, 342 - Underberg).
  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

    Bei der sachlich-rechtlichen Beurteilung des Ergebnisses der von ihn noch vorzunehmenden Auslegung wird das Berufungsgericht von den Rechtsgrundsätzen ausgehen müssen, die in der Rechtsprechung für das wettbewerbliche Verhalten sogenannter gleichnamiger Unternehmen entwickelt worden sind (vgl. BGH GRUR 1953, 252 ff; GRUR 1957, 34-6 ff - Underberg).
  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 139/85

    Firmenbezeichnung - Familienname - Verwechslungsgefahr

  • OLG Hamm, 10.09.1981 - 4 U 190/81

    Anforderungen an die Schutzbedürftigkeit der Firma "Volksbank"

  • BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.04.1957 - IV ZR 2/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1959 - I ZR 118/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 17/69

    Materiell-rechtliche Schutzfähigkeit von Farbzusammenstellungen auf

  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 62/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 18/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1965 - Ib ZR 56/63

    Wettbewerbsverstoß durch Eingriff in fremde Kennzeichnungsrechte -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht