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   BGH, 26.11.1954 - I ZR 244/52   

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BGH, 26.11.1954 - I ZR 244/52 (https://dejure.org/1954,1597)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1954 - I ZR 244/52 (https://dejure.org/1954,1597)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1954 - I ZR 244/52 (https://dejure.org/1954,1597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 338
  • DB 1955, 120
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 14.03.1923 - I 367/22

    Urheberrecht an Filmen; Filmverleihvertrag

    Auszug aus BGH, 26.11.1954 - I ZR 244/52
    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß der Lizenzgeber für die technische Ausführbarkeit der Erfindung grundsätzlich haftet, also für den Mangel der Erfindung selbst, nicht aber für die gewerbliche Verwertbarkeit, also für die Möglichkeit, die Erfindung nutzbringend auszubeuten (RGZ 106, 362 [366]).
  • RG, 01.03.1911 - I 366/10

    Patent; Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 26.11.1954 - I ZR 244/52
    Diese Grundsätze gelten auch für den gesellschaftsartigen Lizenzvertrag (RGZ 75, 400 [402]; RG MuW 36, 449; RG GRUR 34, 542; 43, 35).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15

    Patentverletzung: Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von

    b) Die Beklagte stützt sich deshalb auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge der Lizenznehmer mit dem Erwerb einer ausschließlichen Lizenz, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, das Recht erwirbt, die Erfindung nicht nur selbst zu nutzen, sondern auch Dritten die Nutzung zu gestatten (BGH GRUR 2002, 801 juris-Rn. 31 - Abgestuftes Getriebe; vgl. auch BGH GRUR 1953, 114, 118 - Heizflächenreinigung; BGH GRUR 1955, 338, 340 - Beschlagfreie Brillengläser).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

    Den in den angeführten Kommentarstellen ferner in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs GRUR 1955, 338 und GRUR 1974, 335 ist eine gegenteilige Aussage nicht zu entnehmen.
  • BPatG, 22.05.2006 - 21 W (pat) 42/04
    Sie hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung (BGH GRUR 1955, 338; BGH GRUR 1965, 298; BlPMZ 1985, 117; Benkard PatG GbmG, 8. Aufl., PatG § 1 Rdn. 71) ausgeführt, dass als Voraussetzung für eine mögliche Patentierung die Erfindung technisch brauchbar sein müsse.
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 5/55

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht hat jedoch, abgesehen von zulässigen Angriffen gegen die Tatsachenfeststellung als solche, zu prüfen, ob der Rechtsbegriff der Vertragsauflösung aus wichtigem Grunde nicht verkannt ist und ob der Tatrichter bei der Prüfung, ob ein bestimmtes Verhalten die Kündigung aus wichtigem Grunde rechtfertigt, nicht gegen Rechtsgrundsätze und Auslegungsregeln verstoßen und ob er dabei den Prozeßstoff erschöpft hat (BGH LM Nr. 4 zu § 9 PatG = GRUR 1955, 338 - Brillengläser).

    Dabei wird das Berufungsgericht unter Beachtung der von dem Senat in seiner oben erwähnten Entscheidung (LM Nr. 4 z § 9 PatG = GRUR 1955, 338 - Brillengläser) entwickelten Rechtsgrundsätze auch erneut prüfen müssen, ob es noch gerechtfertigt ist, das Verhalten des Klägers anläßlich des Besuches des Materialfachmannes des Wi. Gußstahlwerks im Jahre 1950 mit heranzuziehen.

  • BGH, 11.10.1977 - X ZR 24/76

    Zahlung von Lizenzgebühren - Haftung des Lizenzgebers - Technische Brauchbarkeit

    Die Rechtsprechung vertritt allerdings den Standpunkt, daß der Lizenzgeber mangels anderweiter Vereinbarungen regelmäßig nicht für die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Lizenzgegenstandes hafte, sondern lediglich für dessen technische Brauchbarkeit (vgl. RGZ 75, 400, 403 f; BGH GRUR 1955, 338, 340/41 - beschlagfreie Brillengläser; 1960, 44, 45 f - Uhrgehäuse; 1961, 466, 467 - Gewinderollkopf; 1965, 298, 301 - Reaktionsmeßgerät - m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1964 - Ia ZR 212/63

    Rechtsmittel

    Sie haften darüber hinaus, wie das Berufungsgericht im Kern richtig erkannt hat, dem Beklagten auch dafür, daß das nach der Lehre des Gebrauchsmusters gebaute Gerät brauchbar ist, d.h. den erstrebten technischen Verwendungszweck, auf den noch im einzelnen zurückzukommen sein wird, erreicht (vgl. BGH GRUR 1955, 338, 340 - Beschlagfreie Brillengläser).
  • BGH, 06.11.1959 - I ZR 182/57

    Rechtsmittel

    Dabei ist namentlich zu berücksichtigen, daß es im vorliegenden Falle nicht wie in der vom erkennenden Senat entschiedenen Sache I ZR 244/52 (GRUR 1955, 338), auf die das Berufungsgericht verweist, zu einer wenigstens zeitweiligen Einigung der Parteien gekommen ist, die hätte vermuten lassen, daß der Kläger über die vorausgegangenen Vorkommnisse hinwegsehen wollte.
  • LG Düsseldorf, 22.09.2005 - 4a O 295/05

    Lawinen-Verschütteten-Suchsystem II

    In der Rechtsprechung ist - vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes - ein wichtiger Grund bei Lizenzverträgen, bei denen es sich zweifelsfrei um Dauerschuldverhältnisse handelt, insbesondere dann angenommen worden, wenn die im Vertrag vorausgesetzte Brauchbarkeit nicht erreicht werden kann und ein wesentlicher Wertverlust durch die Entwicklung auf dem betreffenden Gebiet eintritt (vgl. BGH, GRUR 1955, 338, 341 - Brillengläser).
  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 193/56

    Rechtsmittel

    Für fehlende Fabrikationsreife der Erfindung haftet der Lizenzgeber, wie auch die Revision nicht verkennt, nur auf Grund entsprechender Parteivereinbarung (BGH in GRUR 1955, 338, 340 = Betriebs-Berater 1955, 78; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1957 - I ZR 206/55).
  • BGH, 24.03.1970 - X ZR 65/68

    Anspruch auf Lizenzgebühren für Patent - Brauchbarkeit einer Erfindung -

    Dafür könnten die nicht unerheblichen Mindestumsatzzahlen sprechen, zu denen sich der Beklagte nach einer relativ kurzen Anlaufzeit verpflichtet hat (vgl. § 6 des Lizenzvertrages) (Lüdecke/Fischer aaO B 9), wobei andererseits der Erfahrungssatz zu beachten ist, daß der Lizenzgeber in der Regel keine Haftung für die Fabrikationsreife der Erfindung übernimmt (vgl. BGH GRUR 1955, 338, 340 f - beschlagfreies Brillenglas).
  • BGH, 25.02.1965 - Ia ZR 240/63

    Bestimmung des Schutzumfangs eines Vertragspatents - Zahlungsanspruch wegen

  • BGH, 15.02.1957 - I ZR 206/55

    Rechtsmittel

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