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   BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53   

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BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53 (https://dejure.org/1955,2501)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1955 - I ZR 141/53 (https://dejure.org/1955,2501)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1955 - I ZR 141/53 (https://dejure.org/1955,2501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 573
  • DB 1955, 822
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 04.04.1906 - I 492/05

    Neue Tatsachen in der Revisionsinstanz.

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53
    Ein Patent ist im Verletzungsstreit vom Revisionsgericht auch dann in der Fassung zugrunde zu legen, die es im Nichtigkeitsstreit durch Teilvernichtung oder Klarstellung eines Anspruchs erhalten hat, wenn die Entscheidung des Nichtigkeitsstreites erst nach Abschluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht ergangen ist (Bestätigung von RG MuW 1940, 116; RGZ 63, 140; 148, 400).

    Das Revisionsgericht muß daher das Patent in der Fassung, die es zur Zeit der Verhandlung vor ihm hat, ebenso seiner Entscheidung zugrunde legen, wie es ein Gesetz in der Fassung zugrunde legen müßte, die es im Wege der sog. authentischen Interpretation durch ein späteres Gesetz bekommen hat (RG MuW 1940, 116; RGZ 63, 140; 148, 400 [402]).

  • RG, 12.10.1935 - I 292/34

    1. Kann im Patentverletzungsstreit noch in der Revisionsinstanz berücksichtigt

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53
    Ein Patent ist im Verletzungsstreit vom Revisionsgericht auch dann in der Fassung zugrunde zu legen, die es im Nichtigkeitsstreit durch Teilvernichtung oder Klarstellung eines Anspruchs erhalten hat, wenn die Entscheidung des Nichtigkeitsstreites erst nach Abschluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht ergangen ist (Bestätigung von RG MuW 1940, 116; RGZ 63, 140; 148, 400).

    Das Revisionsgericht muß daher das Patent in der Fassung, die es zur Zeit der Verhandlung vor ihm hat, ebenso seiner Entscheidung zugrunde legen, wie es ein Gesetz in der Fassung zugrunde legen müßte, die es im Wege der sog. authentischen Interpretation durch ein späteres Gesetz bekommen hat (RG MuW 1940, 116; RGZ 63, 140; 148, 400 [402]).

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53
    Zur Erläuterung des Anspruchs sind jedoch weitere Auslegungsmittel, insbesondere die Patentbeschreibung, heranzuziehen (BGHZ 3, 365 [370]).
  • BGH, 21.11.1950 - I ZR 49/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an (vgl. BGH GRUR 1951, 70).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Nach ständiger Rechtsprechung fällt eine Ausführungsform, die von allen Merkmalen des Patents Gebrauch macht, auch dann in dessen Schutzbereich, wenn sie einen zusätzlichen Vorteil aufweist (vgl. Sen.Urt. v. 19.11.1996 - X ZR 111/94, Umdruck S. 21; zur früheren Rechtslage auch BGH, Urt. v. 23.02.1962 - I ZR 114/60, GRUR 1962, 354, 356 - Furniergitter; Urt. v. 12.07.1955 - I ZR 141/53, GRUR 1955, 573, 574 - Kabelschelle).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Die von der Revision geleugnete Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Klägerin ergibt sich grundsätzlich aus der Rückwirkung der Gebrauchsmusterlöschung (RG GRUR 1934, 666, 667; BGH GRUR 1955, 573, 574).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14

    Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents

    Dies hat zur Folge, dass die Wirkungen des Patents im Umfang der Nichtigerklärung als von Anfang an nicht eingetreten gelten (BGH, GRUR 1955, 573 - Kabelschelle; BGH, GRUR 1963, 519 ff. - Klebemax; BGH, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Busse/Keukenschrijver, a. a. O.), und zwar auch gegenüber dem (zumindest teilweise erfolglosen) Kläger des ersten Nichtigkeitsverfahrens und auch unabhängig davon, wie und womit das entsprechende, im Nichtigkeitsverfahren ergangene Urteil begründet ist.
  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

    Nach gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung hat die Nichtigerklärung eines Patents rückwirkende Kraft und nimmt dem vernichteten Schutzrecht nachträglich jede Rechtswirkung, so daß das Recht von Anfang an als bloßes Scheinrecht zu gelten hat und einer jüngeren Anmeldung nicht schutzhindernd entgegengehalten werden kann (so unter anderem RGZ 123, 113, 115; 170, 346, 354; BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] ; BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle; GRUR 1958, 134, 136 - Milchkanne).
  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    In den Entscheidungsgründen des Nichtigkeitsurteils, die an die Stelle der Ausführungen in der Patentschrift treten (BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle), wird u.a. dargelegt (vgl. S. 4 ff der Ausfertigung): Dem Patent 895 426 liege nach der beschränkten Fassung des Patentanspruchs 1 die Aufgabe zugrunde, eine Bandanlage zum Verladen von Stück- und Schüttgut auf Fahrzeuge der im Oberbegriff beschriebenen Art zu verbessern, so daß sie das Beladen der Fahrzeuge beschleunige sowie gleichmäßig und mühelos mache.
  • BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60

    Patentrechtliche Ausgestaltung des Gebrauchsmusterschutzes - Vorliegen einer

    Sie trägt damit dem für Patentverletzungssachen allgemein anerkannten Grundsatz Rechnung, daß eine sachliche Änderung des Klageschutzrechts, auch wenn sie erst nach Beendigung des Verfahrens in den Tatsacheninstanzen eingetreten ist, vom Revisionsgericht zu beachten ist (BGHZ 3, 365, 367 f; BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschellen).

    Die Tragweite einer solchen Beschränkung ist nach feststehender Rechtsprechung in erster Linie nach dem neuen Anspruchswortlaut zu beurteilen; als Auslegungsmittel kann jedoch auf die Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden, vorausgesetzt, daß der Wille zur Beschränkung nicht nur in den Gründen, sondern auch in der neuen Fassung des Anspruchs selbst seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 573; 1958, 179 - Resin; 1961, 335, 337 - Bettcouch).

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63

    Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des

    Einer Klärung der Frage, welche Kombination das Berufungsgericht als Gegenstand der Erfindung angesehen hat, bedarf es jedoch nicht; denn dem Revisionsgericht obliegt ohnehin die selbständige Auslegung der Patentschrift und der Entscheidung des Nichtigkeitssenats vom 11. Dezember 1956, die zur teilweisen Vernichtung des Klagepatents geführt hat und deren Begründung insoweit an die Stelle der Ausführungen der Patentschrift tritt (BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle), darauf hin, was als Gegenstand der Erfindung anzusehen ist (Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl., § 47 PatG Rdn. 85 a.E., 88).
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Die Fassung, die das Bundespatentgericht dem Patent klarstellend gegeben hat, ist nicht nur "zwischen den Parteien maßgeblich", sondern bewirkt eine rechtsgestaltende rückwirkende Änderung der Anspruchsfassung (vgl. BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle; RG GRUR 1943, 205 - Mehrschichtenglas).
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63

    Allgemeiner Erfindungsgedanke bei der Identitätsprüfung

    Legt man dagegen das Klagepatent auf Grund der Entscheidung des Nichtigkeitssenats vom 30. November 1954 aus, die zur teilweisen Vernichtung des Patents geführt hat und deren Begründung insoweit an die Stelle der Ausführungen der Patentschrift tritt (BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle), so muß man den Anspruch 16 auf den Anspruch 10 zurückbeziehen, der seinerseits über den Anspruch 9 auf den Anspruch 1 als Oberbegriff zurückgreift.
  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 10/63

    Rechtsmittel

    Gleiches gilt, soweit im Nichtigkeitsverfahren die Ansprüche aus Gründen der Klarstellung neu gefaßt worden sind (RGZ 170, 346, 357; BGH in GRUR 1955, 573, 574 - Kabelschelle; Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl., § 13 PatG Rdn. 41, 42).
  • BGH, 06.07.1962 - I ZR 74/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei

  • BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60

    Furniergitter

  • BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1962 - I ZR 141/59

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 29.05.2008 - 4b O 188/07

    Navigationssystem zum Leiten eines Fahrzeuges entlang einer vorgegebenen Route

  • BGH, 29.10.1968 - X ZR 77/65

    Patentverletzungssache hinsichtlich eines Verfahrens zur Herstellung von Schuhen

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 235/63

    Herstellung von Flaschen und ähnlichen Hohlkörpern aus thermoplastischen

  • BGH, 09.02.1962 - I ZR 30/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 251/55

    Rechtsmittel

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