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   BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53   

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BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53 (https://dejure.org/1955,155)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1955 - I ZR 64/53 (https://dejure.org/1955,155)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1955 - I ZR 64/53 (https://dejure.org/1955,155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 1
  • NJW 1955, 1435
  • GRUR 1955, 575
  • DB 1955, 893
  • DB 1955, 894
  • DB 1955, 919
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 12.12.1905 - II 193/05

    Inwieweit können gegen einen ausländischen Staat Klagen aus einem lediglich

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
    Es kann für den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt auf sich beruhen, ob dieser Grundsatz (vgl. auch RGZ 62, 165; 102, 253) auch noch in Zeiten anwendbar ist, in denen Staaten in einem immer stärkeren Umfang dazu übergehen, sich im Wirtschaftsleben zu betätigen, ohne dass diese Betätigung noch in einem erkennbaren Zusammenhang zu ihren hoheitlichen Aufgaben stehen würde (Stein-Jonas 18. Aufl. V A vor § 1; Riezler, Internationales Zivilprozeßrecht S. 387 ff; OGH Wien GRUR 1950, 531 [538]).
  • RG, 20.12.1939 - II 101/39

    1. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. 2. Ist das für einen

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
    Diese nunmehr in Art. 6 D der neuen Londoner Fassung vom 2. Juni 1934 (RGBl. 1937 II S. 583) ausdrücklich ausgesprochene Folge galt nach deutscher Rechtsauffassung auch schon für die frühere Zeit (RGZ 162, 282 [289]; Reimer; Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht Kap. 36 Anm. 4; Baumbach-Hefermehl § 35 WZG Anm. 4 D; Pinzger, Das deutsche Warenzeichenrecht § 35 WZG Anm. 20).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53

    Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
    Als solche unterliegen sie aber allein der deutschen Rechtsordnung, durch die sie begründet worden sind und von der sie nunmehr allein ihren Schutz herleiten (vgl. Urteil vom 10. Mai 1955 - I ZR 120/53 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51

    Reichsschatzanweisungen in Sammelverwahrung

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
    In Ermangelung solcher Vorschriften und mangels eines besonderen Staatsvertrages, durch den das Enteignungsdekret vom 24. Oktober 1945 von der deutschen Bundesrepublik anerkannt worden wäre, verbleibt es mithin bei den seit langem anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen Privatrechts, dass Enteignungsmaßnahmen eines Staates nur das Vermögen ergreifen, das seiner Gebietshoheit unterliegt, ihre Wirkungen also an der Grenze des Landes enden, von dem sie ausgegangen sind (vgl. BGHZ 2, 218 [222]; 5, 27 [35]).
  • BGH, 29.01.1953 - IV ZR 201/51

    Enteignung Sudetendeutscher

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
    Damit macht die Revision das Fehlen einer selbständigen Prozeßvoraussetzung geltend, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (RGZ 157, 389 [391/392]; BGHZ 8, 378 [BGH 29.01.1953 - IV ZR 201/51] [379]; Stein-Jonas 18. Aufl. Anm. V C vor § 1 ZPO).
  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
    In Ermangelung solcher Vorschriften und mangels eines besonderen Staatsvertrages, durch den das Enteignungsdekret vom 24. Oktober 1945 von der deutschen Bundesrepublik anerkannt worden wäre, verbleibt es mithin bei den seit langem anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen Privatrechts, dass Enteignungsmaßnahmen eines Staates nur das Vermögen ergreifen, das seiner Gebietshoheit unterliegt, ihre Wirkungen also an der Grenze des Landes enden, von dem sie ausgegangen sind (vgl. BGHZ 2, 218 [222]; 5, 27 [35]).
  • RG, 16.05.1938 - I 232/37

    1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
    Damit macht die Revision das Fehlen einer selbständigen Prozeßvoraussetzung geltend, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (RGZ 157, 389 [391/392]; BGHZ 8, 378 [BGH 29.01.1953 - IV ZR 201/51] [379]; Stein-Jonas 18. Aufl. Anm. V C vor § 1 ZPO).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier II

    Löschungsgründe nach dieser Vorschrift sind solche zeichenrechtlicher Art (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - I ZR 64/53, GRUR 1955, 575, 578 - Hückel).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 7. Juni 1955 (BGHZ 18, 1 [9]) offengelassen, ob der Satz, daß ein ausländischer Staat selbst in reinen Privatrechtsstreitigkeiten in der Regel von inländischer Gerichtsbarkeit befreit sei, auch noch in Zeiten anwendbar sei, "in denen Staaten in einem immer stärkeren Umfang dazu übergehen, sich im Wirtschaftsleben zu betätigen, ohne daß diese Betätigung noch in einem erkennbaren Zusammenhang mit ihren hoheitlichen Aufgaben stehen würde".
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    Die Gerichtsbarkeit über einen Verfahrensbeteiligten muss daher als selbständige Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen beachtet werden (BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03 - NJW-RR 2003, 1218, 1219; BGHZ 18, 1, 5 f ; BayObLG FamRZ 1972, 212; OLG München FamRZ 1972, 210, 211) und zwar ohne jede Bindung an vorangegangene Entscheidungen.
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