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   BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55   

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https://dejure.org/1957,843
BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55 (https://dejure.org/1957,843)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1957 - I ZR 84/55 (https://dejure.org/1957,843)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1957 - I ZR 84/55 (https://dejure.org/1957,843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 911
  • GRUR 1957, 482
  • DB 1957, 403
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55
    Der Nichtigkeitssenat des Patentamts hat in der angefochtenen Entscheidung die Auffassung vertreten, das Verlangen der Kläger, das Streitpatent für nichtig zu erklären, könne unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (BGHZ 10, 22 [23]; BGH GRUR 1955, 535 [536]; GRUR 1956, 264) schon deswegen nicht beanstandet werden, weil der Beklagte die Kläger wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch genommen habe.

    Denn es kommt für die Beurteilung der Frage, ob das Vorgehen der Kläger gegen Treu und Glauben verstößt, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BGH GRUR 1956, 264 [265]).

    Der Lizenznehmer ist nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht zwar grundsätzlich nicht gehindert, des ihm zur Ausnutzung überlassene Patent mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen (RG Bl f PMZ 1913, 158; RGZ 101, 235 [237]; BGH GRUR 1956, 264; Lindenmaier PatG Anm. 52 zu § 9 PatG; Benkard PatG 3. Aufl. Anm. 1 a zu § 13 PatG; Schippel GRUR 1955, 322 ff mit Hinweisen auf das ausländische Recht).

  • RG, 22.01.1921 - I 240/20

    Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55
    Der Lizenznehmer ist nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht zwar grundsätzlich nicht gehindert, des ihm zur Ausnutzung überlassene Patent mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen (RG Bl f PMZ 1913, 158; RGZ 101, 235 [237]; BGH GRUR 1956, 264; Lindenmaier PatG Anm. 52 zu § 9 PatG; Benkard PatG 3. Aufl. Anm. 1 a zu § 13 PatG; Schippel GRUR 1955, 322 ff mit Hinweisen auf das ausländische Recht).

    Ein solches Vorgehen kann aber mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles nach Treu und Glauben unzulässig sein (RG Bl. f PMZ 1913, 158; RGZ 101, 235 [237]).

    Es kommt dabei auf alle Umstände des Einzelfalles an (RGZ 101, 235 [237]).

  • RG, 11.11.1933 - I 130/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Patentlizenz ein

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55
    Denn ein gesellschaftsähnlicher Vertrag begründet ein persönliches Vertrauensverhältnis, das in besonderem Maße von dem Gedanken von Treu und Glauben beherrscht wird (RGZ 142, 212 [216]).

    Sie rechtfertigten nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (RGZ 142, 212 [214]; RG MuW 1935, 407) die Annahme eines gesellschaftsähnlichen Verhältnisses.

  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55
    Es kann dahingestellt bleiben, ob in der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches eine Rücktrittserklärung zu erblicken ist und ob der Beklagte aus den in der Klageschrift angeführten Gründen zum Rücktritt von dem schwebend unwirksamen Verträge berechtigt war (vgl. dazu BGH BB 1953, 548 [549]; BGH vom 19. Juni 1953 - V ZR 83/51 - LM MRG Nr. 52 Art V Nr. 2).
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55
    Der Nichtigkeitssenat des Patentamts hat in der angefochtenen Entscheidung die Auffassung vertreten, das Verlangen der Kläger, das Streitpatent für nichtig zu erklären, könne unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (BGHZ 10, 22 [23]; BGH GRUR 1955, 535 [536]; GRUR 1956, 264) schon deswegen nicht beanstandet werden, weil der Beklagte die Kläger wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch genommen habe.
  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55
    Der Nichtigkeitssenat des Patentamts hat in der angefochtenen Entscheidung die Auffassung vertreten, das Verlangen der Kläger, das Streitpatent für nichtig zu erklären, könne unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (BGHZ 10, 22 [23]; BGH GRUR 1955, 535 [536]; GRUR 1956, 264) schon deswegen nicht beanstandet werden, weil der Beklagte die Kläger wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch genommen habe.
  • BGH, 29.11.2011 - X ZR 23/11

    Rohrreinigungsdüse

    Nach Treu und Glauben sei, wie sich aus BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - I ZR 84/55, GRUR 1957, 482 - Chenillefäden für den umgekehrten Fall ergebe, die Nichtangriffspflicht des Alleingesellschafters auch von der Gesellschaft zu beachten.
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Ort, vom 29. Januar 1957 - I ZR 84/55,-GRÜR 1957, 482 - Chenillefäden.
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    a) Vertragliche Beziehungen, die nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage entgegenstehen können, kommen insbesondere bei Lizenzverträgen (RGZ 101, 235, 237; BGH GRUR 1956, 254 - Wendemanschette I; 1957, 482, 483 - Chenillefäden; 1957, 485, 487 - Chenillemaschine; 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 245 - Gewindeschneidvorrichtungen), beim Verkauf von Schutzrechten und bei deren Einbringung in eine Gesellschaft (BGH GRUR 1955, 535 - Zählwerkgetriebe) sowie bei die Herstellung und den Vertrieb patentgeschützter Gegenstände aufteilenden Zusammenarbeitsverträgen (BGH GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung) in Betracht, jedoch endet bei Lizenzverträgen die Bindung regelmäßig mit Ablauf der Vertragsdauer (BGH GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 245 - Gewindeschneidvorrichtungen; 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung).
  • BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung -

    Dies gilt trotz der vorhandenen rechtlichen Selbständigkeit von Kläger und der durch eine Nichtangriffsabrede verpflichteten dritten Rechtspersönlichkeit insbesondere auch dann, wenn beide bei wirtschaftlicher Betrachtung ein und dieselbe Person sind, und es wegen der wirtschaftlichen Identität dem Kläger ohne Weiteres zumutbar ist, die dem Dritten gesetzten Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu beachten (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden).

    Dies ist in der Rechtsprechung beispielsweise für das Verhältnis einer GmbH zu ihrem Alleingesellschafter und umgekehrt angenommen worden (BGH GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage; GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden; Benkard/ Rogge , PatG, 10. Aufl. (2006), § 22 Rdnr. 44; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. (2003), § 81 Rdnr. 67) nicht aber für eine Konzernverbundenheit (BPatGE 27, 55), es sei denn die Tochtergesellschaft wird von der Konzernmutter zu 100% beherrscht und nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Konzernmutter als ihr verlängerter Arm wahr (vgl. BPatGE 43, 125, 127 - Gatterfeldlogik).

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

    Es ist indes auch Lizenznehmern nicht schlechthin verwehrt, die Nichtigerklärung des Patents, an dem ihnen die Lizenz eingeräumt worden ist, zu betreiben, und zwar unter Umständen sogar auch dann nicht, wenn es sich um eine ausschließliche Lizenz handelt (RGZ 101, 235, 237; vgl. auch BGH GRUR 1957, 482, 483 - Chenillefäden; PA MittDPatAnw 1960, 77), wenn auch gerade in diesem letzteren Falle die Annahme eines sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden Angriffsverbotes vielfach geboten sein wird.

    Denn oft wird durch Abkommen, die die Gewährung einer ausschließlichen Lizenz zum Gegenstand haben, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragschließenden eingeleitet, die eine besondere Rücksichtnahme der Beteiligten auf die gegenseitigen Interessen erfordert; oder die vertraglichen Beziehungen erhalten gar einen gesellschaftsähnlichen Charakter, woraus sich ebenfalls die Pflicht der Vertragspartner ergibt, alles zu unterlassen, was den Interessen des anderen Vertragsteiles zu schaden geeignet ist (BGH GRUR 1957, 482, 483; 1958, 177, 178; 1965, 135, 137).

  • BGH, 10.07.2012 - X ZR 98/11

    Nichtigkeit eines Patents betreffend Verfahren zum Entleeren von rieselfähigem

    b) Weiterhin verbietet es der Grundsatz von Treu und Glauben, eine Nichtigkeitsklage zu erheben, wenn sich eine andere juristische Person zum Nichtangriff vertraglich verpflichtet hat und diese mit dem Kläger wirtschaftlich identisch ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1956 - I ZR 187/54, GRUR 1956, 264 f. - Wendemanschette I; vom 29. Januar 1957 - I ZR 84/55, GRUR 1957, 482, 485 unter III - Chenillefäden; vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900 unter III - Entwässerungsanlage; vom 29. November 2011 - X ZR 223/11, GRUR 2012, 540 - Rohrreinigungsdüse I).
  • BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Strohmanneigenschaft wegen des unmittelbaren eigenen Interesses, die Schutzfähigkeit überprüfen und die Patente gegebenenfalls für nichtig erklären zu lassen, zu verneinen ist, in denen aber bei wirtschaftlicher Betrachtung Kläger und Verpflichteter ein und dieselbe Person sind, und wegen der wirtschaftlichen Identität es dem Kläger ohne Weiteres zumutbar ist, die dem Dritten gesetzten Grenzen wirtschaftlichen Handelns zu beachten (BGH GRUR 1987, 900, 903 -Entwässerungsanlage; BGH GRUR 1957, 482, 485 - Chenillefäden).
  • BPatG, 03.12.2009 - 10 Ni 8/08
    Ungeachtet des Eigeninteresses eines Klägers an der Patentvernichtung muss seine Klage, selbst wenn er kein "Strohmann" ist, auch dann als unzulässig angesehen werden, wenn er und der durch eine Nichtangriffsabrede Verpflichtete - trotz der vorhandenen rechtlichen Selbständigkeit beider Rechtspersönlichkeiten -bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Einheit darstellen, so wie es in der Rechtsprechung beispielsweise für das Verhältnis einer GmbH zu ihrem Alleingesellschafter und umgekehrt angenommen worden ist (vgl. BGH GRUR 1987, 900 -Entwässerungsanlage; GRUR 1957, 482 - Chenillefäden; Benkard, a. a. O., § 22 Rdn. 44; Busse, a. a. O, § 81 Rdn. 67).
  • BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63

    Rechtsmittel

    Die ergänzende Vertragsauslegung kann insbesondere dann dazu führen, daß die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen, werden muß, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer Ausgestaltung im einzelnen, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BGH Urt. v. 29. September 1961 - I ZR 47/59; BGH GRUR 1958, 177, 178; 1957, 482, 484; 1957, 485, 486; 1955, 535, 537; DPA Mitt. 1960, 77).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 86/55

    Rechtsmittel

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob sich ein derartiges Vorgehen der Klägerin schon im Hinblick auf das durch den Lizenzvertrag an sich begründete allgemeine Vertrauensverhältnis nach Treu und Glauben verbietet (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1957 in der Parallelsache I ZR 84/55).
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

  • BPatG, 08.05.2012 - 1 Ni 1/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Haarformgerät - fehlende Neuheit -

  • BPatG, 20.01.2005 - 2 Ni 25/03
  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 113/57

    Rechtsmittel

  • BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 85/55

    Rechtsmittel

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