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   BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56   

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BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56 (https://dejure.org/1957,878)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1957 - I ZR 38/56 (https://dejure.org/1957,878)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1957 - I ZR 38/56 (https://dejure.org/1957,878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 213
  • GRUR 1958, 339
  • DB 1958, 222
  • DB 1958, 597
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
    Das Klagebegehren könnte auf zeichenrechtliche Bestimmungen nur dann mit Erfolg gestützt werden, wenn die miteinander zu vergleichenden Waren der Parteien gleichartig im Sinne des Warenzeichengesetzes wären; denn Warengleichartigkeit ist sowohl Voraussetzung des Warenzeichen wie des Ausstattungsschutzes (BGHZ 19, 23, 25) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] .

    Eine solche wettbewerbliche Nähe der von der Beklagten vertriebenen Großbaumaschinen zu den der Klägerin zeichenrechtlich geschützten optischen und physikalischen Geräten ist aber vom Berufungsgericht rechtlich bedenkenfrei verneint worden, weil optische und physikalische Einrichtungen, die etwa mit den Großbaumaschinen der Beklagten als notwendige Bestandteile verbunden sein sollten, nach der Verkehrsauffassung nicht bestimmend für das Wesen dieser Großbaumaschinen sind (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1955 - I ZR 157/53 - Magirus, GRUR 1956, 172, 174 f; RG GRUR 1942, 558, 559).

    Bei Prüfung dieser Frage muß das Ausmaß der Verwechslungsfähigkeit der Vergleichszeichen wie der Umfang einer etwaigen Verkehrsgeltung des angeblich verletzten Zeichens außer Betracht bleiben (BGHZ 19, 23, 25 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; vgl. auch Entscheidung des Beschwerdesenats 2 b des Patentamts vom 31. Mai 1957, MittDPatAnw S. 138).

    Denn für die Frage, ob ähnliche Bezeichnungen beteiligte Verkehrskreise zur Annahme geschäftlicher Beziehungen verleiten, fällt auch ins Gewicht, welche Arbeitsgebiete nach der Verkehrsauffassung typisch für die diese Bezeichnungen führenden Unternehmungen sind (BGH in GRUR 1956, 172, 174 rechte Spalte - Magirus).

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat, kann ein solcher Schutz, der weder Warengleichartigkeit noch Verwechslungsgefahr voraussetzt, nur in besonders gelagerten Ausnahmefüllen bei weithin bekannten Kennzeichnungen eingreifen, wenn in deren Alleinstellung durch die Benutzung gleicher oder ähnlicher Bezeichnungen eingebrochen und damit die auf der Einmaligkeit der Bezeichnung beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigt wird (BGHZ 15, 107, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; 19, 23 - Magirus).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht es abgelehnt, diesen Sonderschutz bereits einer Marke zuzubilligen, die "auf dem Wege" zur Berühmtheit ist (BGHZ 19, 23, 27 f [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus).

  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
    Er kann insbesondere auch gegenüber einem Warenzeichen durchgreifen, das für ungleichartige Waren geführt wird (BGHZ 15, 107 - Koma).

    Erscheint es aber nach der Lebenserfahrung ausgeschlossen, beteiligte Verkehrskreise könnten durch die Ähnlichkeit der Firmen- und Warenbezeichnungen von Unternehmen völlig verschiedener Branche zu der irrigen Vorstellung verleitet werden, diese Unternehmen stünden in irgendwie gearteten Beziehungen zueinander, so würde es der Lebenswirklichkeit widersprechen, die Gefahr einer "Verwechslung" anzunehmen (BGHZ 15, 107, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma).

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat, kann ein solcher Schutz, der weder Warengleichartigkeit noch Verwechslungsgefahr voraussetzt, nur in besonders gelagerten Ausnahmefüllen bei weithin bekannten Kennzeichnungen eingreifen, wenn in deren Alleinstellung durch die Benutzung gleicher oder ähnlicher Bezeichnungen eingebrochen und damit die auf der Einmaligkeit der Bezeichnung beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigt wird (BGHZ 15, 107, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; 19, 23 - Magirus).

  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
    Der selbständige Namensschutz aus § 16 Abs. 1 UWG ist weder davon abhängig, daß die fragliche Bezeichnung einen Teil des unverkürzten Firmennamens, wie er im Handelsregister eingetragen ist, bildet (BGHZ 11, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] -KfA), noch daß die Bezeichnung von dem Namensträger selbst im geschäftlichen Verkehr als Firmenschlagwort herausgestellt wird.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 149/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
    Herrn maßgebend ist allein die Verkehrsauffassung, die sich auch unabhängig von der Art der Werbung der Klägerin entwickeln kann (BGH GRUR 1957, 87 f - Meisterhand).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53

    Alpha

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
    Für die Frage der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit, die nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ist aber allein entscheidend, ob nach der Verkehrsauffassung die unter einem bestimmten Warenzeichen angebotenen fertiggestellten Gesamterzeugnisse ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikation- und Verkaufsstätten mit den in Vergleich zu setzenden Waren so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (Urteil des Senats vom 25. Juni 1954 I ZR 7/53 - Irus - Urus -, Lindenmaier-Möhring WZG § 24 Nr. 8; BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; BGHZ 19, 19, 25 [BGH 09.11.1955 - IV ZR 196/54] - Magirus).
  • BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54

    Kreditabdeckung durch Forderungsabtretung

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
    Für die Frage der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit, die nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ist aber allein entscheidend, ob nach der Verkehrsauffassung die unter einem bestimmten Warenzeichen angebotenen fertiggestellten Gesamterzeugnisse ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikation- und Verkaufsstätten mit den in Vergleich zu setzenden Waren so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (Urteil des Senats vom 25. Juni 1954 I ZR 7/53 - Irus - Urus -, Lindenmaier-Möhring WZG § 24 Nr. 8; BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; BGHZ 19, 19, 25 [BGH 09.11.1955 - IV ZR 196/54] - Magirus).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56
    Für die Frage der zeichenrechtlichen Warengleichartigkeit, die nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ist aber allein entscheidend, ob nach der Verkehrsauffassung die unter einem bestimmten Warenzeichen angebotenen fertiggestellten Gesamterzeugnisse ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikation- und Verkaufsstätten mit den in Vergleich zu setzenden Waren so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (Urteil des Senats vom 25. Juni 1954 I ZR 7/53 - Irus - Urus -, Lindenmaier-Möhring WZG § 24 Nr. 8; BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; BGHZ 19, 19, 25 [BGH 09.11.1955 - IV ZR 196/54] - Magirus).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Dies gilt jedenfalls für den Schutz der bekannten Marke nach altem Recht (vgl. BGHZ 19, 23, 27 f. - Magirus; 25, 369, 372 - Wipp; BGH, Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 38/56, GRUR 1958, 339, 341 - Technika; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 21 Rdn. 73; Fezer aaO § 14 MarkenG Rdn. 450), ohne daß es einer Klärung bedarf, ob nach dem Markengesetz derselbe oder ein späterer Zeitrang maßgeblich ist.
  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Entscheidend kommt es insoweit auf die Frage an, welche Arbeitsgebiete und/oder Waren nach der Verkehrsauffassung typisch für die die Kennzeichnungen führenden Unternehmen sind (BGH, Urt. v. 11.11.1955 - I ZR 157/53, GRUR 1956, 172, 174 - Magirus, in BGHZ 19, 23 insoweit nicht abgedruckt; Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 38/56, GRUR 1958, 339, 341 - Technika; Urt. v. 5.6.1959 - I ZR 63/58, GRUR 1959, 484, 486 - Condux).
  • BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58

    Rechtsmittel

    Schon durch diese Kennzeichnungskraft unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem in BGH GRUR 1958, 339 - Technika - entschiedenen.

    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist nun allerdings die fabrikationstechnische oder sonstige wirtschaftliche Nähe der beiderseitigen Geschäftsbereiche von besonderer Bedeutung (BGH GRUR 1957, 488, 490 - MHZ; RG GRUR 1937, 148 - Kronprinz), denn die abstrakte Annahme einer Verwechslungsgefahr nur auf Grund einer weitgehenden Übereinstimmung geschäftlicher Bezeichnungen würde der Lebenswirklichkeit widersprechen, wenn die von den Beteiligten unter diesen Bezeichnungen vertriebenen Waren nach der Verkehrsauffassung einander völlig wesensfremd sind (BGH GRUR 1958, 339, 341 - Technika).

    Sie stehen sich gewiß nicht ferner als z.B. die Herstellung vom Fahrrädern und Motorrädern einerseits und Petroleumgasöfen andererseits, für welche das Reichsgericht die erforderliche Warennähe bei Anwendung des § 16 Abs. 1 bejaht hat (GRUR 1937, 148 - Kronprinz), und andererseits näher als die Hersteller von schweren Baumaschinen und hochwertigen Fotoapparaten (BGH GRUR 1958, 339 - Technika).

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89

    Avon

    Dieser Gedanke ist - wenngleich im Hinblick auf die grundsätzlich erforderliche allgemeine überragende Bekanntheit einer berühmten Kennzeichnung nur in Grenzen - auch auf den Besitz, stand einer berühmten Kennzeichnung übertragbar (vgl. schon BGH, Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 38/56, GRUR 1958, 339, 341 f. Technika).
  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88

    "Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs

    Ein Sonderschutz aus diesem Gesichtspunkt scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Marke oder das Unternehmenskennzeichen durch die beanstandete Geschäftsbezeichnung nicht in ihrer Alleinstellung berührt wird (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1957 - I ZR 38/56, GRUR 1958, 339 - Technika; Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 85/57, GRUR 1959, 25, 29 - Triumph; Urt. v. 2.4.1987 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 - Camel Tours).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Fehlt es an dieser Alleinstellung, dann ist für den Sonderschutz unter dem Gesichtspunkt der Verwässerung kein Raum (vgl. Urteil des Senats vom 25.10.1957 - I ZR 38/56 - Technika und vom 14.2.1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen).
  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 11/82

    Branchennähe von modischen Damenschuhen und Ski-Bekleidungsstücken

    Dabei kann es nämlich - was der Bundesgerichtshof wiederholt für die Verwechslungsgefahr insgesamt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 15, 107, 111 - Koma; BGH GRUR 1958, 339, 341 - Technika; GRUR 1960, 550, 551 = WRP 1960, 286 - Promonta) - nicht allein auf jede rein theoretische Möglichkeit einer Sortimentsausweitung ankommen, sondern nur auf eine solche, die nach den wirklichen Gegebenheiten des Einzelfalles nicht gänzlich fernliegt.
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Ohne Rechtsirrtum hat das Berufungsgericht ferner in Erwägung gezogen, daß mit wachsendem "Abstand" der Waren die Gefahr einer Verwechslung der Firmenzeichen abnimmt (BGH GRUR 1958, 339 - Technika; GRUR 1959, 484, 485 - Condux), und aus diesem Grunde die Bekanntheit des Sonnen-Kennzeichens für die von der Klägerin geführten, aber nicht als Konserven vertriebenen Waren nicht als entscheidungserheblich für die Frage angesehen, ob Verwechslungen bei Verwendung des Sunkist-Zeichens für Fruchtsaftkonserven und die übrigen Waren der Anmeldung der Beklagten zu 1 zu besorgen sind.
  • BPatG, 19.07.2018 - 28 W (pat) 10/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "H-TEC/HYDAC (Unionsmarke)" - zur rechtserhaltenden

    Ebenso ist bislang noch davon auszugehen, dass die genannten Zubehörteile vornehmlich im Rahmen des Ersatzteilgeschäfts geliefert werden, auf das es jedoch bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit von Sachgesamtheiten und dazugehörenden Einzelteilen nicht ankommt (vgl. BGH GRUR 1958, 339, 340- Technika).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen für einen Schutz gegen Verwässerung im vorliegenden Fall verneint hat, steht nach Sachlage durchaus im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, I ZR 38/56 - Technika, unter III).
  • LG Frankfurt/Main, 10.09.1997 - 6 O 261/97

    Lit.de

  • BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
  • BPatG, 09.01.2003 - 25 W (pat) 279/01
  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 115/74

    Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung

  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 123/67

    Streit zwischen Herstellern von Körperpflegemitteln und Pharmazeutika über die

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