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   BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56   

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https://dejure.org/1957,520
BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56 (https://dejure.org/1957,520)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1957 - I ZR 14/56 (https://dejure.org/1957,520)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1957 - I ZR 14/56 (https://dejure.org/1957,520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1761 (Ls.)
  • GRUR 1958, 90
  • DB 1957, 1047
  • JR 1958, 218
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54

    Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56
    Denn an einer Firma, die gegen § 3 UWG verstößt, kann ein schutzwürdiger Besitzstand nicht anerkannt werden (BGHZ 16, 196, 201 ff [BGH 31.01.1955 - III ZR 77/54] Dun-Europa).
  • BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56
    Sie steht, wie das Berufungsgericht zu Recht hervorhebt, im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen, die der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1953 - I ZR 55/52 - (Lind./Mohr. § 16 UWG Nr. 5 - GRUR 1953, 252 - Hoch- und Tiefbau) herausgestellt hat.
  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

    Hier wurde schon seinerzeit auf die Möglichkeit verwiesen, eine Firma gleichen Namens so unterscheidungskräftig zu gestalten, dass auch der Gebrauch des gleichen Namens eine Verwechslungsgefahr ausschließe (vgl. BGHZ 4, 96 - Farina/Urköll"sch; BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel; BGH GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 78).

    Werde durch eine sachliche oder räumliche Ausdehnung des Geschäftsbetriebs die schon bestehende Verwechslungsgefahr erhöht, so müsse in erster Linie das sich ausdehnende Unternehmen durch unterscheidende Zusätze oder sonstige Merkmale für die Beseitigung der gesteigerten Verwechslungsgefahr sorgen (BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; GRUR 1958, 90 - Hähnel; GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 86).

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Interessenkollision durch eine Veränderung der kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage dem zeitlichen Vorrang des Kennzeichnungsrechts als solchem dann keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt, wenn an sich verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnungen lange Zeit unbeanstandet nebeneinander benutzt worden sind und an ihnen ein wertvoller Besitzstand erwachsen ist (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief; 1958, 90, 92 - Hähnel).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, daß die an sich verwechslungsfähigen Unternehmenskennzeichnungen bislang auf Grund des unterschiedlichen räumlichen und/oder sachlichen Wirkungskreises der Unternehmen zu keiner Interessenverletzung geführt haben und erst die einseitige Veränderung dieser kennzeichnungsrechtlichen Benutzungslage im räumlichen Bereich (vgl. BGH GRUR 1958, 90, 92 - Hähnel) oder im sachlichen Wirkungskreis (vgl. BGH GRUR 1953, 252, 254 - Hoch-Tief) durch das eine Unternehmen die berechtigten Interessen des anderen Unternehmens, das seit altersher eine verwechslungsfähige Unternehmenskennzeichnung führt, verletzt.

    Das setzt hier voraus, daß durch die Zeichenbenutzung der Beklagten nicht nur ein Irrtum über die Herkunftsstätte begründet wird, sondern ferner über die behauptete Verkehrsgeltung hinaus die Bezeichnung "00" zugunsten der Klägerin nach der Verkehrsauffassung zu einem Kennzeichen für die besondere Güte ihrer Ware geworden ist (BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel).

  • OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04

    Zulässigkeit der Werbung der Peek & Cloppenburg KG Süd im Gebiet der Peek &

    Diese Regeln gelten auch für Veränderungen, die nicht die Firmierung selbst betreffen, sondern durch Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs entstehen (BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel).
  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

    Diese Regeln gelten auch für Veränderungen, die nicht die Firmierung selbst betreffen, sondern unter Beibehalten der bisherigen Firmenbezeichnungen der Parteien durch Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs entstehen (BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel).
  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

    Diese Regeln gelten auch für Veränderungen, die nicht die Firmierung selbst betreffen, sondern unter Beibehalten der bisherigen Firmenbezeichnungen der Parteien durch Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs entstehen (BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel).
  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 142/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Recht der Gleichnamigen: Gestaltung eines

    Diese Regeln gelten auch für Veränderungen, die nicht die Firmierung selbst betreffen, sondern unter Beibehalten der bisherigen Firmenbezeichnungen der Parteien durch Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsbereichs entstehen (BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Geht man von einer solchen Wettbewerbslage aus, dann folgt daraus, daß beide Parteien eine etwaige durch den Wort bestandteil des Gegenzeichens verursachte Verwechslungsgefahr hinnehmen müßten, daß aber jede Partei nach anerkannten zeichenrechtlichen Grundsätzen (vgl. GRUR 1953, 252, 254 - Hochbau; 1958, 90, 92 - Hähnel; 1963, 218, 221 - Mampe) von der anderen verlangen könnte, keine solchen weiteren Veränderungen vorzunehmen, die zur Steigerung einer bereits vorhandenen Verwechslungsgefahr führen würden.
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Die sog. Popularklage gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 3 erfordert ähnlich wie eine Klage wegen irreführenden Kennzeichengebrauchs gemäß § 3 UWG über den bloßen Herkunftsirrtum hinaus eine inhaltliche Unrichtigkeit, etwa eine Täuschung über die mit dem Zeichen verbundene Gütevorstellung (Baumbach-Hefermehl, 8. Aufl. Anm. 24 zu § 11 WZG und 9. Aufl. Anm. 118 zu § 3 UWG; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. S. 333; RGZ 111, 192, 197 - Goldina; MUW 1939, 315, 316 - Original Bergmann; BGH GRUR 1959, 25, 29 - Triumph; GRUR 1957, 350 - Raiffeisensymbol; vgl. ferner BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel; GRUR 1965, 676, 677 - Nevada-Skibindung).
  • BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56

    Zeichenentwertung durch berühmte Marke

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  • BGH, 18.09.1959 - I ZR 118/57

    Rechtsmittel

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in den Urteilen vom 27. Januar 1953 (GRUR 1953, 252 - Hochbau/Tiefbau -) und vom 20. September 1957 (GRUR 1958, 90 - Hähnel -) aufgestellt hat, liegt es daher der Beklagten ob, die Gefahr von Verwechslungen mit der Klägerin bei dem Vertrieb von Suppen zu beseitigen oder doch wenigstens bis zur Grenze des Zumutbaren auf ein Mindestmaß herabzusetzen, ohne daß es darauf ankommt ob Max Z. früher als Bernhard Z. den Vertrieb von Suppen unter dem Namen Z. begonnen hatte und ob die Beklagte sich auf diese frühere Tätigkeit Max Z.'s berufen kann.
  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 17/69

    Materiell-rechtliche Schutzfähigkeit von Farbzusammenstellungen auf

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