Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,33
BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57 (https://dejure.org/1958,33)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1958 - I ZR 152/57 (https://dejure.org/1958,33)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1958 - I ZR 152/57 (https://dejure.org/1958,33)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,33) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 320
  • NJW 1959, 675
  • MDR 1959, 271
  • GRUR 1959, 182
  • BB 1959, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Nach der vom Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts vertretenen Rechtsmeinung ist ein Zeichen dann berühmt, wenn es über die Abnehmerkreise hinaus, d.h. auch außerhalb des betreffenden Konkurrenzgebietes in weitesten Kreisen bekannt ist (vgl. u.a. BGHZ 19, 23, 27 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus).

    Diesem Sonderschutz aus dem Rechtsgedanken der Verwässerung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Inhaber eines solchen Kennzeichens ein berechtigtes Interesse daran hat, daß ihm seine unter großem Aufwand von Zeit und Geld erworbene Alleinstellung erhalten bleibt und daß alles vermieden wird, was die Eigenart und den kennzeichnenden Charakter seiner Kennzeichnung verwässern und damit die auf deren Einmaligkeit beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigen könnte (BGHZ 15, 107, 112 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 435? 436 - Eucerin; BGH GRUR 1958, 500, 503 - Mecki-Igel).

    Ein solcher Sonderschutz aus dem Rechtsgedanken der Verwässerung darf jedoch, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (vgl. u.a. BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus) nur mit großer Vorsicht und nur bei besonders gelagerten Ausnahmetatbeständen gewährt werden.

  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Diesem Sonderschutz aus dem Rechtsgedanken der Verwässerung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Inhaber eines solchen Kennzeichens ein berechtigtes Interesse daran hat, daß ihm seine unter großem Aufwand von Zeit und Geld erworbene Alleinstellung erhalten bleibt und daß alles vermieden wird, was die Eigenart und den kennzeichnenden Charakter seiner Kennzeichnung verwässern und damit die auf deren Einmaligkeit beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigen könnte (BGHZ 15, 107, 112 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 435? 436 - Eucerin; BGH GRUR 1958, 500, 503 - Mecki-Igel).

    Ersichtlich ist es dabei von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die Ausbeutung der Werbekraft eines allgemein bekannten Zeichens, durch die dessen Werbekraft beeinträchtigt wird, ein Umstand sein kann, der die Annahme einer sittenwidrigen Handlungsweise zu begründen geeignet ist (BGHZ 15, 107, 113 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma).

  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55

    Spiegel der Woche

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Da die Titel aber im geschäftlichen Verkehr auch in Fällen in Erscheinung treten, in denen von Inhalt und Aufmachung der damit gekennzeichneten Zeitschriften keine Kenntnis genommen werden kann, sich überdies auch Aufmachung und Charakter Von Zeitschriften ändern können, sind Zeitschriftentitel nur für sich allein zu betrachten (so zutreffend OLG Freiburg GRUR 1952, 524, 525; Tetzner, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 2. Aufl. Bem. 49 zu § 16 UWG; vgl. auch BGH GRUR 1958, 141, 143 - Spiegel der Woche).

    Je bekannter ein Zeichen ist, umso größer ist seine Kennzeichnungskraft und damit die Gefahr, daß das Publikum ein anderes Zeichen, das sich auch nur entfernt an das bekannte Zeichen anlehnt, mit dem Erinnerungsbild, das es von dem bekannten Zeichen besitzt, in Verbindung bringt (so u.a. BGH NJW 1951; 843, 844- Widia Ardia; BGH GRUR 1957, 281, 283 - Karo As; BGH GRUR 1958, 141, 142 - Spiegel der Woche).

  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Diesem Sonderschutz aus dem Rechtsgedanken der Verwässerung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Inhaber eines solchen Kennzeichens ein berechtigtes Interesse daran hat, daß ihm seine unter großem Aufwand von Zeit und Geld erworbene Alleinstellung erhalten bleibt und daß alles vermieden wird, was die Eigenart und den kennzeichnenden Charakter seiner Kennzeichnung verwässern und damit die auf deren Einmaligkeit beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigen könnte (BGHZ 15, 107, 112 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 435? 436 - Eucerin; BGH GRUR 1958, 500, 503 - Mecki-Igel).
  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Diesem Sonderschutz aus dem Rechtsgedanken der Verwässerung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Inhaber eines solchen Kennzeichens ein berechtigtes Interesse daran hat, daß ihm seine unter großem Aufwand von Zeit und Geld erworbene Alleinstellung erhalten bleibt und daß alles vermieden wird, was die Eigenart und den kennzeichnenden Charakter seiner Kennzeichnung verwässern und damit die auf deren Einmaligkeit beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigen könnte (BGHZ 15, 107, 112 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 435? 436 - Eucerin; BGH GRUR 1958, 500, 503 - Mecki-Igel).
  • BGH, 13.04.1956 - I ZR 41/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats (BGH LM Nr. 16 zu § 16 UWG = GRUR 1956, 321 - Synochem/Firmochem) hat das Landgericht insoweit ausgeführt, der Betrachter oder Hörer, der sich ausgeprägt sinngebundenen Kennzeichnungen gegenübersehe, würde damit leicht fassliche und einprägsame Begriffsvorstellungen verbinden, die ihm Wortbild und Klang besser einprägten als das bei willkürlich gebildeten Buchstaben und Klangfolgen möglich sei, so daß etwaige visuelle oder akustische Anklänge völlig in den Hintergrund gedrängt würden und unschädlich seien.
  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    In einem weiteren Urteil (BGH GRUR 1958 81, 82 - Tymopect/Rigopect) hat der Senat diesen Grundsatz bestätigt und auf den Fall ausgedehnt, daß die Möglichkeit einer Anknüpfung an einen im Verkehr bekannten Begriff nur bei einer von zwei sich einander gegenüberstehenden.
  • BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52

    Buchgemeinschaft I

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (BGH GRUR 1955, 95 - Buchgemeinschaft - BGHZ 21, 85, 90 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] - Spiegel -), ist der Begriff der Verwechslungsgefahr für alle gewerblichen Kennzeichnungsmittel der gleiche.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (BGH GRUR 1955, 95 - Buchgemeinschaft - BGHZ 21, 85, 90 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] - Spiegel -), ist der Begriff der Verwechslungsgefahr für alle gewerblichen Kennzeichnungsmittel der gleiche.
  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
    Je bekannter ein Zeichen ist, umso größer ist seine Kennzeichnungskraft und damit die Gefahr, daß das Publikum ein anderes Zeichen, das sich auch nur entfernt an das bekannte Zeichen anlehnt, mit dem Erinnerungsbild, das es von dem bekannten Zeichen besitzt, in Verbindung bringt (so u.a. BGH NJW 1951; 843, 844- Widia Ardia; BGH GRUR 1957, 281, 283 - Karo As; BGH GRUR 1958, 141, 142 - Spiegel der Woche).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    b) Das Berufungsgericht hat nämlich nicht hinreichend beachtet, daß - auch bei seiner Betrachtungsweise - verbleibende klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen vom Verkehr wesentlich schneller erfaßt werden, so daß es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist (vgl. BGHZ 28, 320, 323 f. - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion; Urt. v. 24.6.1982 - I ZR 62/80, GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 256 - Zentis).

    Ein solcher Rest von Verwechslungsgefahr kann nämlich, da er ersichtlich praktisch nicht ins Gewicht fällt, unbeachtet bleiben (vgl. BGHZ 28, 320, 325 - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion).

    Der von den Klägerinnen beanspruchte Sonderschutz aus dem Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr ihrer Klagebezeichnung "Bally" als eines berühmten Kennzeichens, welcher seine Rechtsgrundlage in § 1004,§ 823 Abs. 1 BGB findet (BGHZ 28, 320, 328 - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 2.4.1988 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 - Camel Tours; Urt. v. 21.9.1989 - I ZR 34/88, GRUR 1990, 37, 39 - Quelle), scheidet aus.

    Ist aber - wie im Streitfall - im Hinblick auf die leichte begriffliche Erfaßbarkeit der angegriffenen Bezeichnung "BALL" der Grad der kennzeichnungsrechtlichen Verwechslungsgefahr trotz der Warengleichartigkeit und der überschneidenden Geschäftsbereiche als gering einzustufen, kann eine Beeinträchtigung des Werbewerts der berühmten Marke nicht angenommen werden (vgl. BGHZ 28, 320, 327 - Quick/ Glück; BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister; BGH-Quelle aaO.).

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Es bildet den Hauptunterschied gegenüber dem Schutz, der auch den nicht derart weithin bekannten Kennzeichnungen, nach § 12 BGB und § 16 UWG zu gewähren ist, daß sog. berühmte Zeichen auch bei fehlen geschäftlicher Berührungsmöglichkeiten Schutz nach § 12 BGB genießen können (BGHZ 19, 23 - Magirus); dieser Schutz findet seine Grenze nicht schon an dem Bereich der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, geht vielmehr über diesen Bereich noch hinaus, weil die mit diesen Zeichen und nur mit ihnen verbundene besonders große Werbekraft, die ihrerseits wesentlich auf ihrer Einmaligkeit in Verbindung mit ihrer überragenden Verkehrsbekanntheit beruht, in erhöhtem Maße schutzwürdig erscheint (RGZ 170, 137, 153 - Bayer-Kreuz; BGH a.a.O. und GRUR 1958, 341 - Technika; 1959, 182, 184 - Quick/Glück).

    Der Schutz des berühmten Unternehmenskennzeichens gegen die Verwendung gleicher oder ähnlicher Unternehmenszeichen auch auf entfernt liegenden Geschäftsgebieten setzt nicht voraus, daß die unter der Bezeichnung vertriebene Ware des Verletzten objektiv von herausragender Qualität wäre (BGH GRUR 1959, 182, 184 - Quick/Glück); es ist insbesondere nicht nötig, daß die Wertschätzung des Zeichens auf konkreten Vorstellungen über die Güte der Ware beruht (Ulmer ZHR Bd. 114 S. 43, 49); ausreichend und erforderlich ist vielmehr nur, daß im Publikum mit dem Zeichen eine allgemeine Wertschätzung verbunden ist, da andernfalls nicht von einer besonderen Werbekraft und damit nicht von einem schutzwürdigen Gut auf Seiten des Kennzeicheninhabers die Rede sein könnte.

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    a) Die Ähnlichkeit von Wortzeichen ist anhand ihres Klangs, ihres Schriftbilds und ihres Sinngehalts zu ermitteln, wobei regelmäßig die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht (EuGH, Urt. v. 22.6.1999 - C-342/97, Slg 1999, I - 3819 Tz. 27 f. = GRUR Int 1999, 734 = WRP 1999, 806 - Lloyd; BGHZ 28, 320, 324 - Quick/Glück; 139, 340, 347 - Lions).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht