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BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 8, 350
- NJW 1959, 1507
- MDR 1959, 866
- GRUR 1959, 435
- DVBl 1959, 740
- DÖV 1959, 786
Wird zitiert von ... (35)
- BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00
Tätigkeit der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamtes keine …
Wie vor allem die Herauslösung der ehemals in das Patentamt integrierten Beschwerde- und Nichtigkeitssenate und deren Umgestaltung zum Bundespatentgericht (vgl. dazu BVerwGE 8, 350) sowie die Differenzierung zwischen beiden Institutionen im Patentgesetz zeigen, sollte das Deutsche Patentamt nach dem Willen des Gesetzgebers seinen Charakter als Verwaltungsbehörde behalten. - BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63
Rechtsmittel
Eine andere Bewertung ergibt sich nicht daraus, daß sich im Verfahren vor dem Berufungsausschuß streitende Parteien gegenüberstehen; denn dies ist häufig auch im Verfahren vor den zahlreichen anderen im Bereich der vollziehenden Gewalt gebildeten Ausschüssen, die über Verwaltungs-Rechtsbehelfe entscheiden, der Fall (vgl. BVerwGE 8, 350 [354]).Das Berufungsgericht ist bei seinen in Rede stehenden Darlegungen rechtsfehlerfrei von dem in der Rechtsprechung und im Schrifttum erarbeiteten Begriff des Gerichts als eines Organs der öffentlichen Gewalt ausgegangen, das eine besondere, von der Exekutive getrennte Institution ist, als unbeteiligter Dritter über rechtliche Streitigkeiten entscheidet und dessen Mitglieder sachlich und persönlich unabhängig sind (vgl. insbesondere BVerfGE 4, 331-[346]; 10, 200 [216] sowie BVerwGE 8, 350 [354]).
- BGH, 26.10.1962 - I ZB 3/62
Rechtsmittel
Das gilt auch gegenüber der Tatsache, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) die Entscheidungen der Beschwerdesenate des Patentamts nicht als "endgültig" anzusehen waren, sondern als Verwaltungsakte der Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten unterlagen.Von dem damaligen Rechtszustand vor Inkrafttreten des Sechsten Überleitungsgesetzes vom 23. März 1961 ausgehend, hat es ausgeführt: den Entscheidungen des Deutschen Patentamts komme nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) die Eigenschaft von Verwaltungsakten zu, gegen die der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei; gegen die eine Patenterteilung ablehnenden Bescheide der Beklagten habe daher vor dem örtlich und sachlich zuständigen Verwaltungsgericht München eine Anfechtungsklage erhoben werden können; da die Klägerin von der Beklagten die Vornahme einer Amtshandlung begehre, habe sie auch eine Verpflichtungsklage erheben können; die erst am 1. April 1960, also nach Klagerhebung in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) habe die Zulässigkeit dieser vordem erhobenen Rechtsbehelfe nicht berührt (§ 195 Abs. 6 Nr. 5 VwGO); die Klage sei gemäß § 1 des Gesetzes über die Frist für die Anfechtung von Entscheidungen des Deutschen Patentamts von 17. Februar 1960 (BGBl. I S. 78) auch rechtzeitig angebracht worden.
Daran ändert es auch nichts, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) die Entscheidungen der Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts nicht als "endgültig" (§ 35 PatG damaliger Fassung), sondern als der Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten unterliegende Verwaltungsakte anzusehen waren.
- BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit
Dies entspricht auch der Feststellung im ersten Leitsatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das Anlass zur Schaffung des Bundespatentgerichts gab: "Die Tätigkeit des Deutschen Patentamts in beiden Instanzen ist als Verwaltungstätigkeit anzusehen" (vgl. BVerwGE 8, 350 ff.; GRUR 1959, 435 ff. - Entscheidungen des Deutschen Patentamts - Verwaltungsrechtsweg). - BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
Rechtsmittel
Daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350 = Bl. 1959, 258 ff) gegen die Entscheidungen der Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts den Weg der Anfechtungsklage bei dem Verwaltungsgericht als gegeben erachtet habe, beruhe darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 GG und einer Parallele zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Verbindung mit der Feststellung, daß die damaligen Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts Verwaltungsorgane, nicht Organe der unabhängigen Rechtsprechung gewesen seien, die Folgerung abgeleitet habe, die Verwaltungsakte des Deutschen Patentamts müßten, wenn ein Widerspruch dessen, der sich durch sie verletzt fühle, - nämlich seine Beschwerde an den Senat des Patentamts - nicht zum Erfolge geführt habe, einer richterlichen Nachprüfung in gleicher Weise zugänglich sein wie Maßnahmen sonstiger Verwaltungsbehörden.Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in dem Urteil vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350 ff) mit der Frage des "Rechtswegs" gegen die Entscheidungen der Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts zu befassen.
- VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586
Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation, …
Diese auch organisatorisch abgesicherte Trennung exekutiver und judikativer Funktionen unterscheidet die Beschwerdekammern des EPO in entscheidender Weise von den früheren Beschwerdesenaten des Deutschen Patentamts unter Geltung des Patentgesetzes 1953, denen das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Juni 1959 (I C 66.57 - BVerwGE 8, 350/354 ff.) Gerichtscharakter abgesprochen hatte. - BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
Rechtsmittel
Die Gewaltentrennung ist zwar auch im Grundgesetz nicht restlos durchgeführt (…Maunz/Dürig Art. 20 Rdn. 79 ff), aber doch gerade in bezug auf die rechtsprechende Gewalt durch Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 92, 97 GG besonders stark betont (BVerfGE 4, 331, 346/47; 10, 200, 216; vgl. auch BVerwGE 8, 350, 352) [BVerwG 13.06.1959 - I C 66/57] .So hat denn schließlich auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) den früheren Beschwerdesenaten des Deutschen Patentamts mit der Begründung, daß es ihnen infolge ihrer engen organisatorischen Verklammerung im Deutschen Patentamt an der für ein "Gericht" zu fordernden institutionellen Trennung von der Exekutive gefehlt habe, den Gerichtscharakter abgesprochen.
- BGH, 26.10.1962 - I ZB 8/62
Rechtsmittel
Von dem damaligen Rechtszustand vor Inkrafttreten des Sechsten Überleitungsgesetzes vom 23. März 1961 ausgehend, hat es ausgeführt: den Entscheidungen des Deutschen Patentamts komme nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) die Eigenschaft von Verwaltungsakten zu, gegen die der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei; gegen die eine Patenterteilung ablehnenden Bescheide der Beklagten habe daher vor dem örtlich und sachlich zuständigen Verwaltungsgericht München die Anfechtungsklage und, soweit die Kläger von der Beklagten die Vornahme einer Amtshandlung begehrten, auch die Verpflichtungsklage erhoben werden können; alle formellen Prozeßvoraussetzungen seien erfüllt; das Vorverfahren sei durchgeführt.Daran ändert es auch nichts, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) die Entscheidungen der Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts nicht als "endgültig" (§ 35 PatG damaliger Fassung), sondern als der Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten unterliegende Verwaltungsakte anzusehen waren.
- BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter - …
4 {der staatlichen Willensbildung so auch an der Rechtsprechung teilhaben müsse (…Kern, Gerichtsverfassungsrecht, 3. Aufl. S. 122 unter D III; vgl. auch BVerwG 8, 350, 355). - BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 65/06 Das Handeln des Deutschen Patent- und Markenamts als einheitliche Behörde anzusehen entspricht daher der Feststellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das Anlass zur Schaffung des Bundespatentgerichts gab (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1959, GRUR 1959, 435 - Verfassungsrecht).
- VGH Bayern, 05.11.2007 - 5 C 07.2351
Inlandsvertreter; Beendigung des Mandatsverhältnisses; Rechtsweg
- BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66
Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren - …
- VG München, 27.04.2017 - M 10 K 16.3714
Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit
- VGH Bayern, 09.01.2006 - 5 C 05.2633
Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Produktkritik; …
- BVerwG, 18.04.1969 - VII C 58.67
Beschränkung des Bundes zur Errichtung von Gerichten - Bundesoberseeamt als …
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 36/04
- BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 125/05
- BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 79/06
- BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 119/06
- BGH, 25.11.1974 - NotZ 1/74
Herausgabeanordnung des Amtsgerichts gegenüber einem Notar - Verwahrung der …
- BVerwG, 25.01.1968 - II C 15.65
Anfechtung von Dienststrafverfügungen vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten - …
- BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 454/08
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Beschwerderücknahme …
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 128/05
- BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Rechtsweg in Warenzeichensachen
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 119/06
- BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08
Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdeverfahren - Entscheidung über Wirksamkeit der …
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 78/06
- BGH, 19.07.1967 - Ia ZB 22/66
Festsetzung erhöhter Gebühren eines Patentanwalts - Löschung eines …
- BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.10.1960 - I C 173.57
Rechtsmittel
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 79/06
- BGH, 19.03.1969 - X ZB 12/68
Zulassung als Verfahrensbeteiligter "im Sinne des § 66 ZPO" auf der Seite eines …
- BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von …
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 80/06
- BVerwG, 22.11.1963 - I B 89.63
Einstellung der gegen den Gewerbebetreibenden gerichteten Strafverfahren - …
Rechtsprechung
OLG München, 07.08.1958 - 6 U 950/58 |
Volltextveröffentlichung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Stimme
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1278 (Ls.)
- NJW 1959, 388
- GRUR 1959, 435
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.05.1969 - I ZR 37/67
Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf Verletzungstatbestände vor …
So ist es zutreffend als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Filmschauspielers angesehen worden, wenn der von ihm gespielten Rolle durch Nachsynchronisation die Stimme eines anderen unterlegt worden ist, weil hierdurch die Einheit der schauspielerischen Leistung zerstört und verletzt wird (OLG München GRUR 1959, 435).