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   BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58   

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https://dejure.org/1959,780
BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58 (https://dejure.org/1959,780)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1959 - I ZR 88/58 (https://dejure.org/1959,780)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1959 - I ZR 88/58 (https://dejure.org/1959,780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 628 (Ls.)
  • MDR 1960, 201
  • GRUR 1960, 186
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Es muß vielmehr von einem Gewerbetreibenden verlangt werden, daß er sich über die auf seinem Warengebiet tatsächlich benutzten Zeichen unterrichtet, soweit dies nach den Umständen des Falles bei Beachtung der durch die Teilnahme am Wettbewerb gebotenen Sorgfalt, z.B. anhand geeigneter Nachschlagewerke, möglich und zumutbar ist (Ergänzung zu BGH I ZR 104/55 v. 23. November 1956, GRUR 1957, 222 - Sultan).

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. November 1956 (GRUR 1957, 222 - Sultan) führt das Berufungsgericht aus, wer eine neue Bezeichnung gebrauche, handele in der Regel fahrlässig, wenn er sich nicht beim Patentamt erkundige, ob das gleiche oder ähnliche Zeichen für einen anderen eingetragen seien.

    Hierzu bedarf es zunächst im Hinblick auf die bereits angeführte Entscheidung des Senats in GRUR 1957, 222 (Sultan) zur Vermeidung von Mißverständnissen einer Klarstellung der Anforderungen, die an die Erkundigungspflicht zu stellen sind, wenn jemand eine neue Warenkennzeichnung benutzen will.

    Soweit in der angeführten Entscheidung GRUR 1957, 222 (Sultan) davon die Rede ist, daß beim Patentamt Erkundigungen und Auskünfte einzuholen seien, ist dies zwar für die in der genannten Entscheidung erörterte Feststellung der Freizeicheneigenschaft richtig, für die Ermittlung ähnlicher oder verwechslungsfähiger Zeichen aber mißverständlich.

  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Nach Art der von der Klägerin behaupteten Verletzungshandlung könnte auch sachlich kein Anspruch auf Rechnungslegung in Betracht kommen; denn bei dem Vertrieb der mit "Ardor" gekennzeichneten Uhren und bei der Werbung mit diesem Zeichen handelt es sich nicht um eine mit Einnahmen und Ausgaben verbundene Verwaltung, die die Klägerin als für sich geführt in Anspruch nehmen könnte (vgl. RG GRUR 1939, 413 1. Sp.; BGH GRUR 53, 175, 177 - Kabelkennzeichnung - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Dem steht auch das von der Revision angeführte Urteil vom 24. Juli 1957 (I ZR 21/56 - Carl Zeiss) nicht entgegen.
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 28. Juni 1955 (GRUR 1955, 579 - Sunpearl) dargelegt hat, beruht die Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft eines Zeichens durch ein ihm ähnliches Zeichen allein darauf, daß der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der beiden Zeichen genötigt wird, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten.
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 4/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Sie hätte mit ihrem die Schwächung der Zeichen der Klägerin betreffenden Verteidigungsvorbringen nur dann Erfolg haben können, wenn sie hinreichend substantiierte Behauptungen aufgestellt und geeignete Beweise angeboten hätte (vgl. auch Urt. v. 8. Mai 1959 - I ZR 4/58, GRUR 1959, 420 - Opal/Ekopal).
  • BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Wer von der Möglichkeit der genannten Informationen nicht selbst Gebrauch machen will, muß sich hierzu eines sachkundigen Beraters, z.B., eines Patentanwalts, bedienen (vgl. RG GRUR 1941, 372, 376 - Schottenmuster; BGH GRUR 1957, 430 - Havana).
  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    In diesem Zusammenhang wendet sich die Revision dagegen, daß das Berufungsgericht es unterlassen habe, den Abstand, in dem sich die Klägerin gegenüber den Zeichen "Argus" und "Astor" gehalten habe, in Vergleich zu setzen zu dem Abstand, den das Seichen der Beklagten von den Zeichen der Klägerin innehalte (vgl. GRUR 1951, 159, 161 r. Sp. - Störche; 1952, 419, 420 r. Sp. - Gumasol).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Abgesehen davon, daß die Beklagte nicht dargetan hat, daß das Zeichen "Argus" nach Art und Umgang seiner Benutzung im Verkehr überhaupt eine beachtliche Bedeutung erlangt hat (vgl. GRUR 1955, 484, 486 r. Sp. - Luxor), ist der Abstand zwischen den Zeichen "Argus" und "Arctos" wegen der Verschiedenheit der Vokale Jedenfalls größer als der Abstand zwischen den Zeichen "Arctos" und "Ardor".
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    In diesem Zusammenhang wendet sich die Revision dagegen, daß das Berufungsgericht es unterlassen habe, den Abstand, in dem sich die Klägerin gegenüber den Zeichen "Argus" und "Astor" gehalten habe, in Vergleich zu setzen zu dem Abstand, den das Seichen der Beklagten von den Zeichen der Klägerin innehalte (vgl. GRUR 1951, 159, 161 r. Sp. - Störche; 1952, 419, 420 r. Sp. - Gumasol).
  • KG, 04.02.2011 - 19 U 109/10

    Freiheit von Markenrechten: Zumutbarkeit einer Markenrecherche vor Erstellung

    Einerseits war die Klägerin, wie das Landgericht im Kern zutreffend ausgeführt hat, als spätere Markenanmelderin im Verhältnis zu etwaigen sonstigen Markeninhaber bereits zur Markenrecherche verpflichtet (BGH, GRUR 1960, 186, 187).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Nach ständiger Rechtsprechung trifft zwar denjenigen, der ein Kennzeichen neu in Benutzung nimmt und/oder zur Warenzeicheneintragung anmeldet, die Verpflichtung zu einer eingehenden Unterrichtung über die Zeichenbenutzungslage sowie über den Stand der Warenzeicheneintragungen und -anmeldungen (vgl. BGH GRUR 57, 222, 223 -Sultan; 60, 186, 187 - Arctos).
  • BGH, 08.10.1969 - I ZR 149/67

    Muschi-Blix

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  • LG Düsseldorf, 31.08.2000 - 4 O 446/99

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz wegen

    Er hat sich sorgfältig über das Vorhandensein gleicher oder verwechslungsfähiger Zeichen zu unterrichten (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 186, 188 -Arctos; GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Vor §§ 14-19 Rdnr. 61).
  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
    Hierbei ist es Frage des Einzel- : falles, ob dieser Erkundigungspflicht durch Nachforschungen aufgrund der Eintragungen in die Zeichenrolle des Beutschen Patentamtes"das am 1. Oktober 1949 nach dem 2. Weltkrieg in München neu eröffnet worden ist - oder- Überprüfung geeigneter Nachschlagewerke genügt wird (BGH GRUR 1960, 186 - Arctos).
  • OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92

    Anspruch auf Erstattung der für eine berechtigte Abmahnung angefallenen

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1960, 186 - "Arctus") betraf den Fall einer bereits eingetretenen Zeichenverletzung und Schädigung.
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99

    SABO

    Er hat sich sorgfältig über das Vorhandensein gleicher oder verwechslungsfähiger Zeichen zu unterrichten (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 186, 188 - Arctos; GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Vor §§ 14-19 Rdnr. 61).
  • LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 198/96

    Net-Com

    Er hat sich durch geeignete Nachschlagewerke mit der nötigen Sorgfalt zu unterrichten (vgl. BGH, GRUR 1960, 186 - Arctos; GRUR 1974, 735 - Pharmamedan), und zwar auch in benachbarten Branchen.
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 90/72

    "King George" als Warenzeichen für Feuerzeuge - Verwechselungsfähigkeit von

    Denn von einem Gewerbetreibenden muß verlangt werden, daß er sich selbst über die Warenzeichensituation in seiner Branche unterrichtet, bevor er die Benutzung einer Kennzeichnung aufnimmt (vgl. auch BGH GRUR 1960, 186, 188 - Arctos).
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