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   BGH, 17.11.1961 - I ZR 44/60   

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https://dejure.org/1961,2073
BGH, 17.11.1961 - I ZR 44/60 (https://dejure.org/1961,2073)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1961 - I ZR 44/60 (https://dejure.org/1961,2073)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1961 - I ZR 44/60 (https://dejure.org/1961,2073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 258
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95

    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

    Das Recht des Musterinhabers schließt auch das Recht ein, das geschützte Muster teilweise nachzubilden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GeschmMG; vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1961 - I ZR 44/60, GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; v. Gamm, aaO, § 1 Rdn. 16, § 5 Rdn. 34; Nirk/Kurtze, GeschmMG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 103, 104).

    Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, daß ein Teil eines eingetragenen Gesamtmusters am Musterschutz nur dann teilhaben kann, wenn das beanspruchte Element als selbständig geschützt in sich geschlossen und als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und insoweit die Funktion eines Musters als Vorlage eines gewerblichen Erzeugnisses zu erfüllen (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03

    Verletzungsprozess des Lizenznehmers für ein Geschmacksmusterrecht: Beurteilung

    Zwar fehlt einer rein routinemäßigen Kompilation vorbekannter Formenelemente in der Regel die für ein Geschmacksmuster erforderliche Gestaltungshöhe ( BGH GRUR 62, 258, 260 ).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Eine weitere Einengung ergibt sich dadurch, daß die Benutzung des freien Normenschatzes jedem Formgestalter offen stehen muß und ihm auch die Anpassung an neue Geschmacksrichtungen und Stilelemente nicht verbaut werden darf (vgl. BGH in GRUR 1965, 198, 199, 201 Küchenmaschine; 1962, 258, 60 - Moped-Modell).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    aa) Ein in sich geschlossener Teil eines eingetragenen Geschmacksmusters nimmt selbständig am Musterschutz teil, sofern er als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH, GRUR 1962, 258 [260] - Moped-Modell; GRUR 1977, 602 [605] - Trockenrasierer; GRUR 1981, 273 [274] - Leuchtenglas; GRUR 1998, 379 [381] - Lunette; Eichmann / von Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl., § 38 Rn. 36 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters am Musterschutz selbständig teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH GRUR 1962 S. 258, 260 - Moped-Modell; GRUR 1965 S. 198, 199 - Küchenmaschine; GRUR 1966 S. 97, 98 - Zündaufsatz; GRUR 1967 S. 375 - Kronleuchter; Furier a.a.O. § 1 Nr. 88; v. Gamm a.a.O. § 5 Nr. 22).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Außerdem liege lediglich eine nach BGH GRUR 1962, 258, 260 - Mopedmodell - schutzunfähige routinemäßige Kompilation vorbekannter Formelemente vor.
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Diese Betrachtungsweise verkennt, daß auch die teilweise Nachbildung gegen § 5 GeschmMG verstößt, wenn die Übernahme schutzfähige Teile des Geschmacksmusters betrifft (RGZ 142, 344; 144, 325; BGH GRUR 1958, 97 - Gartensessel; GRUR 1962, 258 - Moped).
  • BGH, 28.11.1973 - I ZR 86/72
    Das setzt voraus, daß er als neu und eigentümlich anzusehen wäre und ihm deshalb ein selbständiger geschmacksmusterrechtlicher Schutz zukäme (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell).
  • BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 111/65

    Verletzung eines Geschmacksmusterrechts als Voraussetzung für Ansprüche auf

    Dabei ist zu beachten, daß die teilweise Nachbildung eines Geschmacksmusters nur dann verboten ist, wenn der nachgebildete Teil auch für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG genügt (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped; Furler, a.a.O. § 5 Anm. 15).
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