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   BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63   

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BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63 (https://dejure.org/1963,413)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1963 - Ia ZR 174/63 (https://dejure.org/1963,413)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1963 - Ia ZR 174/63 (https://dejure.org/1963,413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 379
  • GRUR 1963, 253
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Voraussetzung hierfür ist, dass das Verfahren nur im Interesse und Auftrag des "Hintermannes" sowie auf dessen Weisung ohne jedes eigene Interesse an dem Verfahren betrieben wird (vgl. BGH, Urt. v. 10.1. 1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher; Urt. v. 2.6. 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 903 - Entwässerungsanlage).
  • BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im

    Dies beruht auf der Überlegung, dass die Nichtigerklärung eines Patents, das die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt und sich daher als sachlich ungerechtfertigte Behinderung des Wettbewerbs darstellt, im öffentlichen Interesse liegt und damit die Nichtigkeitsklage statthaft macht (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage findet dort ihre Grenze, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls als dem auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, aaO; v. 30.11.1967 - la ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH, Urt. v. 13.1.1998 - X ZR 82/94, GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer; BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, aaO).

  • BGH, 29.11.2011 - X ZR 23/11

    Rohrreinigungsdüse

    Allerdings hat die Rechtsprechung seit langem angenommen, dass Verpflichtungen, die einer Klage entgegenstehen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten entgegengehalten werden können (so schon RGZ 59, 133, 135 f. = JW 1905, 58 - Rechtskraft im Nichtigkeitsverfahren; st. Rspr. des BGH seit BGH, Urteil vom 10. Januar 1963 - I ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).
  • BPatG, 12.06.2012 - 33 W (pat) 58/10

    RDM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "RDM (Kollektivmarke)" -

    aa) Nach herrschender Meinung sind im Löschungsverfahren insbesondere Nichtangriffsabreden zwischen den Beteiligten des Löschungsverfahrens zu beachten (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 54 Rd. 5; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 54 Rd. 4; vgl. zum Patentrecht: BGH GRUR 1963, 253 (253) - Bürovorsteher; BGH NJW-RR 1987, 1466 (1468) - Entwässerungsanlage).

    Dies kann etwa der Fall sein beim Vorliegen eines Lizenzvertrags oder sonstiger Vereinbarungen, durch die sich der Antragsteller verpflichtet hat, das eingetragene Recht in seinem Bestand nicht anzugreifen (vgl. zum Patentrecht: BGH GRUR 1963, 253 (253) - Bürovorsteher).

    In solchen Fällen hat das öffentliche Anliegen, die Erfüllung rechtswirksamer Vereinbarungen zu gewährleisten und eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Gerichte zu unterbinden, Vorrang gegenüber dem auch in solchen Fällen bestehenden öffentlichen Anliegen, zu Unrecht eingetragene Rechte förmlich zu beseitigen (vgl. zum Patentrecht: BGH GRUR 1963, 253 (253) - Bürovorsteher).

    Eine Nichtangriffsvereinbarung ist aber auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Antragsteller als Strohmann für die aus der Vereinbarung verpflichteten Parteien einen Löschungsantrag stellt oder wenn dies besonders enge Verknüpfungen zwischen dem Antragsteller und dem Dritten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebieten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 54 Rd. 5; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 54 Rd. 4; vgl. BGH MarkenR 2011, 267 (Nr. 16) - TSP; BPatG 28 W (pat) 255/07 - dlt; BPatGE 48, 233 (235) - SLICK 50; LG FaM GRUR-RR 2009, 197 (197); zum Patentrecht: BGH NJW-RR 1987, 1466 (1468) - Entwässerungsanlage: Bindung der mit einer Gesellschaft geschlossenen Nichtangriffsvereinbarung auch für deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer; BGH GRUR 1963, 253 (253 f.) - Bürovorsteher).

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Eine auf den Mangel der Patentfähigkeit gestützte Nichtigkeitsklage (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 PatG 1968 bzw. §§ 21 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1 PatG 1981) kann zwar von jedermann erhoben werden; es ist jedoch anerkannt, daß die Zulässigkeit einer solchen Klage dort ihre Grenze findet, wo sich aus der Person des Klägers oder aus den Beziehungen der Parteien zueinander besondere Umstände ergeben, welche die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens gerade zwischen diesen Parteien und unter den besonderen Umständen dieses Falles als anstößig oder jedenfalls den auch im Prozeßrecht zu beachtenden Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher; Urt. v. 30.11.1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Nichtangriffsabrede

    (5) Auch auf deutsche Marken bezogene Nichtangriffsabreden sind im Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§ 53 MarkenG) als auch vor den ordentlichen Gerichten (§ 55 MarkenG) grundsätzlich beachtlich und können zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für den Antrag oder die Klage führen (zum Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vgl. BPatG, GRUR 2013, 78, 80 [juris Rn. 35 bis 40 und 45 bis 48]; BPatG, Beschluss vom 12. September 2012 - 28 W (pat) 25/1, juris Rn. 21; zur Klage vor den ordentlichen Gerichten vgl. OLG München, Urteil vom 6. November 2014 - 29 U 735/14, juris Rn. 46 f.; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 197 [juris Rn. 16]; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 55 Rn. 51; allgemein zum Rechtsmissbrauch bei der Löschungsklage vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 - I ZR 209/83, GRUR 1986, 315, 316 [juris Rn. 15] - COMBURTEST; BGH, GRUR 1997, 747, 748 [juris Rn. 26] - Cirkulin; anders noch RG, Urteil vom 21. Oktober 1924 - II 652/23, RGZ 109, 73, 77; RGZ 120, 402, 404 f.; BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, GRUR 1952, 577, 582 [juris Rn. 42] - Zwilling, insoweit nicht in BGHZ 5, 189 abgedruckt; zum Patentrecht vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253, 254 - Bürovorsteher; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 [juris Rn. 8] - Entwässerungsanlage).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Die auf den Mangel der Patentfähigkeit gestützte Nichtigkeitsklage kann grundsätzlich von jedermann erhoben werden, weil die förmliche Nichtigerklärung eines Patents, dem keine Schutzwürdigkeit zukommt, für sich schon im öffentlichen Interesse liegt und damit die Nichtigkeitsklage statthaft macht (BGH GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

    In diesen Fällen kommt öffentlichen Anliegen anderer Art, insbesondere den Anliegen, die Erfüllung rechtswirksamer Verträge zu gewährleisten, eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Gerichte zu unterbinden und Schädigungen des Bürgers durch deliktische Angriffe Dritter zu verhindern, Vorrang gegenüber dem Anliegen zu, schutzunwürdige Patente förmlich zu beseitigen (BGH GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).

  • BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung -

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiter bekämpfen will und deshalb ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers und allein in dessen Interesse erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH GRUR 1998, 904 Bürstenstromabnehmer; GRUR 1963, 253, 254 Bürovorsteher).

    Anerkannt ist ebenso, dass der Nichtigkeitskläger sich der Nichtangriffspflicht nicht durch Vorschieben eines "Strohmanns" entziehen kann, der äußerlich im eigenen Namen, der Sache nach aber im Interesse seines "Hintermanns" und auf dessen Weisungen hin das Nichtigkeitsverfahren betreibt (BGH GRUR 1963, 253, 254 - Bürovorsteher), ohne dass ein eigenes, ins Gewicht fallendes gewerbliches Interesse an der Vernichtung des Patents besteht (BPatG Urt. v. 03.12.2009 - 10 Ni 8/08).

  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn über die Patentfähigkeit bereits rechtskräftig entschieden ist, der unterlegene Nichtigkeitskläger diese gleichwohl weiterbekämpfen will und deshalb in Anbetracht der nach allgemeinen prozessualen Regeln (insbesondere § 325 Abs. 1 ZPO) zu beachtenden Wirkungen der Rechtskraft des ersten Urteils ein Dritter als Strohmann des früheren Klägers erneut Nichtigkeitsklage erhebt (BGH, Urt. v. 10.01.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 f. - Bürovorsteher).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Verfahren zur

    Dass die hiesige Klägerin vorgeschoben sein mag, steht der Zulässigkeit der Klage ebenfalls nicht entgegen, denn auch der vorgeschobene Kläger ist an der Klage nicht grundsätzlich gehindert (BGH, Urt. v. 10.1.1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253 - Bürovorsteher).
  • BGH, 10.07.2012 - X ZR 98/11

    Nichtigkeit eines Patents betreffend Verfahren zum Entleeren von rieselfähigem

  • BPatG, 31.05.2012 - 2 Ni 1/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Formänderung von vergütungs-,

  • BGH, 11.06.2013 - X ZR 38/12

    Angriff eines Patents durch einen Strohmann nach Nichtangriffsvereinbarung

  • BPatG, 12.11.2002 - 24 W (pat) 98/01

    WEBSPACE

  • BPatG, 20.10.2011 - 2 Ni 7/10
  • BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
  • BPatG, 13.11.2008 - 10 Ni 30/07
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

  • BPatG, 13.02.2008 - 4 Ni 58/06
  • BPatG, 08.11.2007 - 2 Ni 59/05
  • BPatG, 30.03.2004 - 1 Ni 28/02
  • BPatG, 16.01.2008 - 4 Ni 19/05
  • BPatG, 09.05.2007 - 1 Ni 8/07

    Klage gegen ein Patent zur "Rückenlehnenverstellvorrichtung für Sitze,

  • BPatG, 16.04.2015 - 2 Ni 8/13

    Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit

  • BPatG, 23.03.2009 - 5 Ni 6/09
  • BGH, 19.12.1968 - X ZR 76/64

    Patentstreitigkeit über ein Patent für Kreismesserhalter für Vielfachkreisscheren

  • BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 88/64

    Kostenfolge übereinstimmender Erledigterklärungen im Rahmen einer

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 226/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 222/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 5/64

    Rechtsmittel

  • BPatG, 05.02.2002 - 3 Ni 7/01
  • BPatG, 27.05.1992 - 3 ZA 36/91
  • BPatG, 25.04.1979 - 3 Ni 31/78
  • BGH, 28.07.1964 - Ia ZR 186/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 219/63

    Rechtsmittel

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