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   BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62   

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https://dejure.org/1963,1719
BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62 (https://dejure.org/1963,1719)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1963 - Ib ZR 212/62 (https://dejure.org/1963,1719)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1963 - Ib ZR 212/62 (https://dejure.org/1963,1719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen den lauteren Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 391
  • MDR 1964, 392
  • GRUR 1964, 389
  • DB 1964, 365
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62
    Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil durch Urteil vom 16. Mai 1961 (GRUR 1962, 34) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten objektiv geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Wettbewerb einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn ihm in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht des Handelnden zugrundeliegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund für das Verhalten zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGHZ 3, 270, 276 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] Constanze I; 14, 143, 170 ff Constanze II; BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten objektiv geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Wettbewerb einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn ihm in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht des Handelnden zugrundeliegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund für das Verhalten zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGHZ 3, 270, 276 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] Constanze I; 14, 143, 170 ff Constanze II; BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1961 - I ZR 4/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62
    Dieses Patent ist durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 1961 (I ZR 4/57) für nichtig erklärt worden.
  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06

    Negative Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Prospekt-Werbung für einen

    Auch wenn eine wissenschaftliche Arbeit geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen Dritter zu begünstigen oder zu beeinträchtigen, fehlt es an einem Wettbewerbszweck (BGH GRUR 1964, 389 - Fußbekleidung, GRUR 1957, 360 - Phylax-Apparate), für die Dozententätigkeit des Antragsgegners gilt nichts anderes.
  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

    Sie ist evident, wenn die Äußerungen auf eine Herabsetzung von Konkurrenzprodukten gerichtet sind oder persönliche Angriffe enthalten (BGH, GRUR 1964, 389, 391 - Fußbekleidung; Köhler, a.a.O., § 2 Rdn. 28) und diese nicht nur beiläufig im Rahmen einer politischen oder wissenschaftlichen Auseinandersetzung erfolgt sind (OLG Düsseldorf, WRP 1998, 421, 425).
  • OLG München, 20.01.2005 - 29 U 4589/04

    Herleitung der Einschätzung einer Schleichwerbung in einer Broschüre;

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  • BGH, 09.10.1964 - Ib ZR 149/62

    Rechtsmittel

    Soweit es dem Beklagten aber gelingen würde, die Aufsteller von Musikautomaten zum Ankauf seiner Schallplatten zu bewegen, wurde die Klägerin daher nicht nur dadurch eine geschäftliche Einbuße erleiden, daß ihr Einnahmen aus dem Verkauf von Schallplatten seitens derjenigen Plattenhersteller entgehen, die Werke des Repertoires der Klägerin vervielfältigen, sondern auch dadurch, daß ihre Einnahmen aus der Veranstaltung öffentlicher gewerblicher Musikaufführungen durch die Automatenaufsteller zurückgehen (vgl. BGHZ 18, 175, 182 [BGH 20.09.1955 - I ZR 194/53] - praktischer Ratgeber; vgl. auch BGH GRUR 1964, 389, 391 - Fußbekleidung).
  • BGH, 15.06.1967 - Ib ZR 157/64

    Vorwurf einer rechtsverletzenden Nachahmung - Ausnutzung einer wettbewerblichen

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung, derzufolge die erforderliche Wechselbeziehung zwischen dem vom Verletzer für sich oder für einen Dritten erstrebten Vorteil und dem für den Verletzten eintretenden Nachteil auch dann gegeben sein kann, wenn beide oder auch nur eine der Parteien aus der Vergebung von Lizenzen gewerblichen Nutzen ziehen (BGH GRUR 1960, 144, 146 - Bambi; 62, 34, 36 - Torsana; 64, 389, 391 - Fußbekleidung).
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