Rechtsprechung
BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Unterschied zwischen "Buchgemeinschaften" und "Leseringen" - Unterlassung des Gebrauchs der Bezeichnung "Lesering" als Gattungsbegriff - Unzulässigkeit der kennzeichnungsmäßigen Verwendung eines geschützten Warenzeichens aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - Bezeichnung ...
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Lesering
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 908
- GRUR 1964, 82
- BB 1963, 1032
- DB 1963, 1497
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52
Buchgemeinschaft I
Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61
Wenn dies der Fall ist, d.h. wenn das Wort "Lesering" ebenso wie etwa das Wort "Buchgemeinschaft" (vgl. dazu RG MuW 1932, 143 f; BGH GRUR 1955, 95, 96 - Buchgemeinschaft I) im Verkehr auch als Sammelname zur Kennzeichnung einer bestimmten Art von Buchvertrieb benutzt wird, so sind auch die Beklagten berechtigt, sich seiner in dieser Bedeutung zu bedienen. - RG, 05.07.1927 - II 506/26
Trägt der Umstand, daß der einen Warennamen ("Lysol") behandelnde Artikel eines …
Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61
Da die zu Zwecken des Wettbewerbs herbeigeführte Gefährdung dieser Punktion im geschäftlichen Verkehr schon unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Wettbewerbs zu verbieten wäre, bedarf es im vorliegenden Falle, in dem die Beteiligten Wettbewerber sind, keiner Prüfung der Frage, unter welchen Voraussetzungen der gattungsmäßige Gebrauch eines eingetragenen Warenzeichens außerdem einen widerrechtlichen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Zeicheninhabers darstellen würde (vgl. dazu RGZ 117, 408 - Lysol). - BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55
Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)
Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61
Wenn der Unterlassungsanspruch aber von der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung eines Verhaltens auch des Klägers abhängt, das den Gegenstand eines gegen den Kläger geführten anderen Rechtsstreits bildet, und wenn auch der Kläger, wie hier, ersichtlich davon ausgeht, daß die Streitfrage in jenem Rechtsstreit endgültig bereinigt werden wird, so kann der beklagten Partei nicht zugemutet werden, sich durch die zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Erklärung unabhängig von dem Ergebnis des anderen Rechtsstreits und damit auch für den Fall zur Unterlassung zu verpflichten, daß sich ihr Verhalten demnächst auf Grund der Entscheidung des anderen Rechtsstreits als zulässig erweist (vgl. dazu für die ähnlich gelagerten Fälle von Verpflichtungserklärungen eines auf Unterlassung in Anspruch genommenen Dritten: BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; BGH GRUR 1957, 352, 354 - Taeschner). - BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61
Wenn der Unterlassungsanspruch aber von der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung eines Verhaltens auch des Klägers abhängt, das den Gegenstand eines gegen den Kläger geführten anderen Rechtsstreits bildet, und wenn auch der Kläger, wie hier, ersichtlich davon ausgeht, daß die Streitfrage in jenem Rechtsstreit endgültig bereinigt werden wird, so kann der beklagten Partei nicht zugemutet werden, sich durch die zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Erklärung unabhängig von dem Ergebnis des anderen Rechtsstreits und damit auch für den Fall zur Unterlassung zu verpflichten, daß sich ihr Verhalten demnächst auf Grund der Entscheidung des anderen Rechtsstreits als zulässig erweist (vgl. dazu für die ähnlich gelagerten Fälle von Verpflichtungserklärungen eines auf Unterlassung in Anspruch genommenen Dritten: BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; BGH GRUR 1957, 352, 354 - Taeschner). - RG, 23.06.1941 - II 9/41
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines …
Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61
Gattungsbezeichnung außerhalb dieses Rahmens nicht entgegen (vgl. RGZ 167, 171, 173 - Alpenmilch).
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09
TÜV II
Allein der Umstand, dass sich mit einer gewissen Häufigkeit auch eine beschreibende Verwendung der Bezeichnung "TÜV" findet, rechtfertigt nicht die Annahme, die Marke habe sich zu einer gebräuchlichen Bezeichnung entwickelt, weil an dieses Erfordernis grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. zum WZG BGH, Urteil vom 12. Juli 1963 Ib ZR 174/61, GRUR 1964, 82, 85 Lesering; zum Markengesetz OLG München, GRUR-RR 2006, 84, 86;… Ingerl/Rohnke aaO § 49 Rn. 34;… v. Gamm in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 49 Rn. 12). - BGH, 14.02.2019 - I ZB 34/17
KNEIPP - Zeichenähnlichkeit bei Übernahme eines Zeichens in ein …
Solange noch ein beteiligter Verkehrskreis, sei es auch nur ein Teil der mit der Herstellung oder dem Vertrieb ähnlicher Waren oder Dienstleistungen befassten Personen, an der Bedeutung des Wortes als Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb festhält, kann von einer solchen Entwicklung nicht ausgegangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1963 - Ib ZR 174/61, GRUR 1964, 82, 85 f. - Lesering). - BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Das Berufungsgericht hätte die Frage eines Verstoßes gegen § 1 UWG auch unter diesem rechtlichen (Behinderungs-)Gesichtspunkt prüfen müssen; denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine im Sinne des § 1 UWG wettbewerbswidrige Behinderung des Konkurrenten grundsätzlich auch in einer Annäherung an dessen Kennzeichnung gesehen werden kann, wenn diese Annäherung geeignet ist, einen mit der Kennzeichnung verbundenen guten Ruf zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören (…vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1957 - I ZR 7/56, GRUR 1957, 433, 435 - Hubertus; BGH, Urt. v. 12.7.1963 - Ib ZR 174/61, GRUR 1964, 83, 85 - Lesering; BGH GRUR 1985, 550, 553 li. Sp. unter c - DIMPLE;… BGH aaO - Salomon, Urt. Abdr. S. 6 f.).
- BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 139/81
Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Vertrieb fabrikneuer …
Mit dem Berufungsgericht ist deshalb davon auszugehen, daß die Verpflichtungserklärung eindeutig formuliert sein muß und keine Einschränkungen oder Bedingungen verträgt, die die Reichweite der Erklärung von Anfang an oder aufgrund einer später eintretenden Bedingung zweifelhaft erscheinen lassen könnten (vgl. für die ähnliche Sach- und Rechtslage im Wettbewerbsrecht BGH, Urteile vom 28. Januar 1955-I ZR 88/53 - GRUR 1955, 390 - und vom 12. Juli 1963 - Ib ZR 174/61 - LM UWG § 1 Nr. 128 = GRUR 1964, 82, 86 unter II 2 b). - OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
Markenrechtsverletzung: Anbringung der Gesamtbezeichnung "Sumitomo Bakelite" auf …
Von einem freien Warennamen kann hingegen dann nicht gesprochen werden, solange ein rechtlich erheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise, und seien es auch nur Personen, die mit der Herstellung oder dem Vertrieb der betreffenden Ware befasst sind (RGZ 108, 12; RGZ 117, 414), oder ein Teil der Abnehmer (RGZ 110, 339, 341; RG GRUR 1938, 352), die Bezeichnung als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb auffasst (BGH GRUR 64, 458, 460 - Düssel; BGH GRUR 64, 82, 85 f - Lesering). - BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83
Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht …
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Eingreifen eines Wettbewerbers in die Entwicklung eines Individualkennzeichens, sei es im Blick auf dessen Durchsetzung (…BGH, Urt. v. 13.10.1959 - I ZR 58/58, GRUR 1960, 126 = WRP 1959, 351 - Sternbild), oder sei es im Blick auf die Beschleunigung der Entwicklung zum bloßen Warennamen (…RG, Urt. v. 28.05.1938, GRUR 1938, 715 - Ly-Federn; BGH, Urt. v. 12.07.1963 - Ib ZR 174/61 - GRUR 1964, 82, 85 - Lesering) wettbewerbswidrig sein kann. - BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
Senioren-Paß
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann letztere auch durch eine einseitige, strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung des Verletzers beseitigt werden; der Annahme dieser Erklärung durch den Gegner bedarf es hierfür nicht (BGH GRUR 1964, 82, 86 - Lesering - 1967, 362, 366 = WRP 1967, 216 - Spezialsalz I -). - BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64
Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln
Eine Ausnahme von dem wiedergegebenen Grundsatz kann auch nicht allein damit begründet werden, daß die Klagepartei das in der gesicherten Unterlassungserklärung liegende Vertragsangebot der Gegenpartei nicht angenommen habe (BGH GRUR 1964, 82, 86 - Lesering). - BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen
Der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die Bezeichnungen, mit denen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1963 (GRUR 1964, 82 - Lesering) und vom 23. September 1958 (GRUR 1959, 130 - Vorrasur/Nachrasur) sich zu befassen hatten, geht fehl. - BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 129/62
Voraussetzungen für das Vorliegen eines freien Warennamens - Anforderungen an das …
Von einem freien Warennamen kann aber nicht gesprochen werden, solange ein rechtlich erheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise, seien es auch nur Personen, die mit der Herstellung oder dem Vertrieb der betreffenden Ware befaßt sind (RGZ 108, 12; 117, 414), oder ein Teil der Abnehmer (RGZ 110, 339, 341; RG GRUR 1938, 352) die Bezeichnung als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb auffaßt (BGH GRUR 1964, 82, 85 f - Lesering). - BGH, 28.03.1985 - I ZR 127/82
"Shamrock II"; Sittenwidrigkeit der nicht-warenzeichenmäßigen Benutzung des …
- BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 159/65
Warenzeichenmäßige Benutzung des Begriffs "feuerfest" - Haftung für das Verhalten …
- OLG München, 21.09.1989 - 29 U 5258/88