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   BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63   

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https://dejure.org/1965,6743
BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63 (https://dejure.org/1965,6743)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1965 - Ib ZR 59/63 (https://dejure.org/1965,6743)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1965 - Ib ZR 59/63 (https://dejure.org/1965,6743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1965, 670
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63
    Die Verwechselbarkeit der jeweiligen beiden ersten, den Stamm der Zeichen bildenden Silben unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des erkennenden Senats Ib ZB 11/63 (BGHZ 42, 307 = BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma) und Ib ZR 22/64 - Liquiderma - zugrunde lag, in denen die Verwechselbarkeit des Zeichens "Kaloderma" mit den Zeichen "Babyderm" bzw. "Liquiderma" zu prüfen war.

    Dieser Wortbestandteil ist in seiner Verwendung zur Kennzeichnung von Hautmitteln ebenso wie die unverkürzte Form "derma" von Hause aus als warenbeschreibende Fachbezeichnung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 WZG für sich allein schutzunfähig (BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma).

    Selbst wenn man aber diesen Rechenfehler berichtigt und davon ausgeht, daß die beiden Gruppen der Befragten, bei denen sich auf Grund der bloßen Bezeichnungen "derm" bzw. "-derm" Gedankenverbindungen zu "Kaloderma" einstellten, nicht (17 + 27 =) 44 % bzw. (20 + 28 =) 48 %, sondern jeweils insgesamt nur 27 bzw. 28 % betrugen, so konnte das Berufungsgericht doch auch auf Grund dieses berichtigten Befragungsergebnisses in Verbindung mit dem im Berufungsurteil weiterhin verwerteten Ergebnis des schon erwähnten Bildtestes mit der Abbildung einer Faltschachtel ohne Rechtsirrtum annehmen, daß durch die bei den Kennzeichnungen der Parteien übereinstimmende Silbe "derm" der für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgebende Gesamteindruck im Sinne einer Übereinstimmung mitbeeinflußt werde, und daß die Silbe insoweit ungeachtet ihres Charakters als Bestimmungsangabe bei dieser Beurteilung mit zu berücksichtigen sei (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61; BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma).

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63
    Dem Vorbringen der Beklagten über die Häufigkeit der Verwendung der Silbe "derm" zur Kennzeichnung einschlägiger Waren brauchte das Berufungsgericht hierbei entgegen der Meinung der Revision nicht mehr nachzugehen, weil die Wirkung einer solchen anderweiten Verwendung der Silbe sich in der durch die Verkehrsbefragung festgestellten Verbrauchermeinung, auf die es allein ankam, niedergeschlagen haben mußte, und weil der Tatrichter daher ohne Verfahrensverstoß das Ergebnis der unmittelbar auf die Feststellung dieser Meinung gerichteten Beweisaufnahme seiner Entscheidung als maßgebend zugrunde legen durfte (BGH GRUR 1963, 622, 623 - Sunkist).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63
    Sie steht vielmehr im Einklang mit dem gefestigten Grundsatz der Rechtsprechung, daß es für die Prüfung der Verwechslungsgefahr in erster Linie auf die übereinstimmenden, nicht dagegen auf die abweichenden Merkmale ankommt (BGH GRUR 1952, 35, 37 - Widia/Ardia).
  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63
    Verkehrskreisen, hier namentlich bei dem Käuferpublikum, wenn sie mit gleichen oder verwechslungsfähigen Zeichen versehen sind, die Meinung aufkommen zu lassen, sie stammten aus denselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1964, 26, 27 - Milburan, m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63
    Die Verwechselbarkeit der jeweiligen beiden ersten, den Stamm der Zeichen bildenden Silben unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des erkennenden Senats Ib ZB 11/63 (BGHZ 42, 307 = BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma) und Ib ZR 22/64 - Liquiderma - zugrunde lag, in denen die Verwechselbarkeit des Zeichens "Kaloderma" mit den Zeichen "Babyderm" bzw. "Liquiderma" zu prüfen war.
  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 140/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63
    Abgesehen hiervon muß der Revision entgegengehalten werden, daß auch dann, wenn die Entscheidung von der für Körperpflegemittel gewonnenen Kennzeichnungskraft des Klagezeichens abhinge, diesem Zeichen der Schutz in dem gleichartigen Warenbereich der von den Beklagten vertriebenen Erzeugnisse nicht versagt werden könnte; denn wenn auch die Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens im Bereich der nicht gleichen, sondern nur gleichartigen Warengattungen unterschiedlich sein kann (BGH GRUR 1962, 195 - Palettenbildzeichen), so stehen sich doch Körperpflegemittel und pharmazeutische Erzeugnisse, die beide zur Anwendung an der menschlichen Haut bestimmt sind, so nahe, daß die für den einen Warenbereich erlangte Kennzeichnungskraft eines Zeichens mangels besonderer entgegenstehender Umstände, für die hier nichts dargetan ist, sich in gleicher Weise auf den anderen Bereich erstrecken würde.
  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63
    Selbst wenn man aber diesen Rechenfehler berichtigt und davon ausgeht, daß die beiden Gruppen der Befragten, bei denen sich auf Grund der bloßen Bezeichnungen "derm" bzw. "-derm" Gedankenverbindungen zu "Kaloderma" einstellten, nicht (17 + 27 =) 44 % bzw. (20 + 28 =) 48 %, sondern jeweils insgesamt nur 27 bzw. 28 % betrugen, so konnte das Berufungsgericht doch auch auf Grund dieses berichtigten Befragungsergebnisses in Verbindung mit dem im Berufungsurteil weiterhin verwerteten Ergebnis des schon erwähnten Bildtestes mit der Abbildung einer Faltschachtel ohne Rechtsirrtum annehmen, daß durch die bei den Kennzeichnungen der Parteien übereinstimmende Silbe "derm" der für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgebende Gesamteindruck im Sinne einer Übereinstimmung mitbeeinflußt werde, und daß die Silbe insoweit ungeachtet ihres Charakters als Bestimmungsangabe bei dieser Beurteilung mit zu berücksichtigen sei (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61; BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma).
  • BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit.

    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe zu " pharmazeutischen Erzeugnissen " aus (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; BPatGE 38, 105, 109 - Lindora/Linola; BPatG, a. a. O., 24 W (pat) 522/15, Rn. 30).
  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe dieser Waren aus (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 "Basoderm").
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 567/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "T&D (Wort-Bildmarke)/TAD" - klangliche

    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe zu "pharmazeutischen Erzeugnissen" aus (vgl. auch BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; BPatGE 38, 105, 109 - Lindora/Linola; Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Wenn der damalige Beschwerdesenat bei der Erörterung des warenbeschreibenden Charakters der erwähnten Zeichenbestandteile ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat geäußert hat, daß für sich allein nicht eintragungsfähige warenbeschreibende Angaben dieser Art auch in der Verwendung als Bestandteile von Warenzeichen für den Verkehr grundsätzlich freigehalten werden müßten, so konnte damit hiernach nur gemeint sein, daß aus der warenbeschreibenden Angabe für sich allein ohne Verkehrsgeltung keine Rechte gegen ein anderes Zeichen hergeleitet werden könnten (BGHZ 21, 182, 186 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier); dagegen kann die Äußerung nicht dahin verstanden werden, daß das Freihaltebedürfnis auch dort den Vorrang habe, wo der Zeichenbestandteil im Rahmen des Gesamteindrucks, in dem er mit zu berücksichtigen ist, eine Verwechslungsgefahr besorgen läßt (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61; vgl. ferner BGH GRUR 1965, 665, 666 unter III 1 - Liquiderma; GRUR 1965, 670, 671 unter 2 a - Basoderm).
  • BPatG, 14.12.2015 - 24 W (pat) 531/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "medan/medac (Gemeinschaftsmarke)" - zur

    Die abweichenden Endbuchstaben verfügen auch über keine auffällige Gestalt, die im optischen Gesamteindruck besonders hervortritt, wobei diese Unterschiede am Zeichenende schon aufgrund ihrer Exponierung auch nicht in den Hintergrund treten, zumal auch einzubeziehen ist, dass die Wortfolge "med", die im Bereich der Waren der Klasse 3 und 5 zwar häufig als Markenbestandteil verwendet wird, nur im Zusammenwirken mit weiteren Bestandteilen als Herkunftshinweis aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm).
  • BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Buy Tube (Wort-Bild-Marke)/You Tube

    Allerdings beeinflusst auch das Wort als solches den Gesamteindruck der als Einheit wahrgenommen Widerspruchsmarke 1 in relevanter Weise und vertieft dadurch im Zusammenwirken mit den genannten weiteren visuellen Berührungspunkten die zwischen den Marken bestehende Ähnlichkeit (vgl. BGH, GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; MarkenR 2016, 157, Tz. 37 - Bio Gourmet).
  • BPatG, 18.04.2018 - 28 W (pat) 545/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELDENT/HELIODENT" - zur Kennzeichnungskraft - zur

    Allerdings beeinflusst diese - betonte - Wortsilbe den Gesamteindruck der als Einheit wahrgenommen Widerspruchsmarke noch in relevanter Weise und vertieft dadurch im Zusammenhang mit weiteren klanglichen Berührungspunkten die zwischen den Marken bestehende Ähnlichkeit (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm).
  • BPatG, 18.04.2018 - 28 W (pat) 546/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELDENT (Wort-Bild-Marke)/HELIODENT" - zur

    Allerdings beeinflusst diese - betonte - Wortsilbe den Gesamteindruck der als Einheit wahrgenommen Widerspruchsmarke noch in relevanter Weise und vertieft dadurch im Zusammenhang mit weiteren klanglichen Berührungspunkten die zwischen den Marken bestehende Ähnlichkeit (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm).
  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

    Übereinstimmungen in bezug auf solche Angaben können zwar, wenn die Zeichen auch in bezug auf ihre zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten übrigen Teile gewisse Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten auf weisen, für den Gesamteindruck der Zeichen von Bedeutung sein und damit als zusätzliches Element für die Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck der Zeichen in Betracht kommen (BGH GRUR 1966, 676, 678 - Shortening; GRUR 1965, 183, 185 - derma; GRUR 1965, 670 - Basoderm).
  • BPatG, 12.07.2016 - 24 W (pat) 522/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Diacaro Robugen/Diacard" - zur Warenidentität und

    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe dieser Waren aus (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; BPatGE 38, 105, 109 - Lindora/Linola).
  • BPatG, 02.10.2015 - 25 W (pat) 107/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "fedamed (Wort-Bild-Marke)/Sebamed

  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit

  • BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67

    Unabhängiger, selbstständiger Schutz von Zeichenbestandteilen in Abhängigkeit von

  • BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66

    Auslegung des Merkmals "Verwechslungsgefahr" im Sinne des Warenzeichengesetzes

  • BGH, 08.11.1968 - I ZR 104/66

    Verwechselungsgefahr allein auf Grund gemeinsamer Verwendung schutzunfähiger

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