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   BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64   

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https://dejure.org/1966,2684
BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64 (https://dejure.org/1966,2684)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1966 - Ia ZR 86/64 (https://dejure.org/1966,2684)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - Ia ZR 86/64 (https://dejure.org/1966,2684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei der Ermittlung der dem Patent zugrunde liegenden Aufgabe - Wassergekühlte Hohlwalze für Walzenmühlen zur Bearbeitung von Schokoladenmasse oder Kakao - Gesamtinhalt der Patentschrift ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 108
  • GRUR 1967, 194
  • DB 1966, 2021
  • DB 1966, 2023
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 02.02.1943 - I 116/42

    1. Ist der Patentinhaber durch eine die Nichtigkeitsklage ohne Änderung der

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
    Der Nichtigkeitssenat hat also den von der Klägerin allein angegriffenen Patentanspruch 1 auch nicht wenigstens teilweise für nichtig erklären, d.h. zu Lasten des Beklagten "beschränken" wollen (§ 13 Abs. 2 PatG), sondern hat - ohne Änderung in der Sache selbst - nur die dem Gesamtinhalt der Patentschrift entsprechende wahre Bedeutung des Patentanspruchs 1 mit allgemein verbindlicher Wirkung unzweideutig ausdrücken wollen (vgl. RGZ 170, 346, 357; RG GRUR 1943, 205, 207; BGH GRUR 1955, 573; Seydel GRUR 1959, 512 ff bei II 1).

    Ob das tatsächlich der Fall ist, braucht indes bei der Prüfung der Zulässigkeit der Berufung noch nicht erörtert zu werden; für die Bejahung der Zulässigkeit der Berufung genügt es vielmehr, daß der Beklagte das schlüssig behauptet hat (RGZ 158, 1, 2; vgl. aus RGZ 170, 346, 350, 358; RG GRUR 1943, 205, 207; Seydel a.a.O. bei II 3; Reimer PatG 2. Aufl. § 42 Rdn. 1; Benkard PatG 4. Aufl. § 13 Rdn. 37).

  • BGH, 14.06.1966 - Ia ZR 167/63

    Gasheizplatte; Brenner mit flammenloser Verbrennung zum Erzielen von

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
    Dabei muß allerdings, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil Ia ZR 167/63 vom 14. Juni 1966 "Gasheizplatte" betont hat, vermieden werden, daß auch solche speziellen Merkmale oder deren Wirkungen, die gerade erst die Besonderheit der neuen Lehre ausmachen, als bereits zu der dem Patent zugrunde liegenden "Aufgabe" gehörig angesehen werden.
  • BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
    Unter der "Aufgabe" im patentrechtlichen Sinne ist indes nach allgemeiner Meinung nicht eine auf die Geistesrichtung des Erfinders abgestellte subjektive Charakteristik dessen, was der Erfinder gewollt hat, zu verstehen, sondern eine auf den von der Erfindung erreichten technischen Erfolg (gesehen aus der Zeit vor ihrer Vollendung) abgestellte objektive Charakteristik der fertigen Erfindung bzw. - im Nichtigkeitsverfahren - der patentierten Erfindung (vgl. z.B. RG GRUR 1933, 703, 704; BGH GRUR 1960, 546 "Bierhahn", je m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (Ia ZR 32/63 vom 21. Mai 1963 "Trockenschleuder" - insoweit in GRUR 1963, 518 nicht abgedruckt; Ia ZR 15/64 vom 20. Januar 1966 "Miststreuer" - bisher nicht veröffentlicht), können daher im Nichtigkeitsverfahren zur Ergänzung und Klarstellung dessen, was der Erfinder selbst in der Patentschrift ausdrücklich als die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe bezeichnet hat, insbesondere auch die sonstigen Aussagen der Patentschrift über die "Vorteile", die das Patent zu erreichen behauptet, und ihre sonstigen Aussagen über die "Nachteile" vorbekannter Maßnahmen, die es zu beseitigen sucht, herangezogen werden.
  • BGH, 20.01.1966 - Ia ZR 15/64

    Nichtigkeitsklage gegen ein Streitpatent in vollem Umfang wegen

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (Ia ZR 32/63 vom 21. Mai 1963 "Trockenschleuder" - insoweit in GRUR 1963, 518 nicht abgedruckt; Ia ZR 15/64 vom 20. Januar 1966 "Miststreuer" - bisher nicht veröffentlicht), können daher im Nichtigkeitsverfahren zur Ergänzung und Klarstellung dessen, was der Erfinder selbst in der Patentschrift ausdrücklich als die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe bezeichnet hat, insbesondere auch die sonstigen Aussagen der Patentschrift über die "Vorteile", die das Patent zu erreichen behauptet, und ihre sonstigen Aussagen über die "Nachteile" vorbekannter Maßnahmen, die es zu beseitigen sucht, herangezogen werden.
  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
    Der Nichtigkeitssenat hat also den von der Klägerin allein angegriffenen Patentanspruch 1 auch nicht wenigstens teilweise für nichtig erklären, d.h. zu Lasten des Beklagten "beschränken" wollen (§ 13 Abs. 2 PatG), sondern hat - ohne Änderung in der Sache selbst - nur die dem Gesamtinhalt der Patentschrift entsprechende wahre Bedeutung des Patentanspruchs 1 mit allgemein verbindlicher Wirkung unzweideutig ausdrücken wollen (vgl. RGZ 170, 346, 357; RG GRUR 1943, 205, 207; BGH GRUR 1955, 573; Seydel GRUR 1959, 512 ff bei II 1).
  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

    Auszug aus BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
    Ob das tatsächlich der Fall ist, braucht indes bei der Prüfung der Zulässigkeit der Berufung noch nicht erörtert zu werden; für die Bejahung der Zulässigkeit der Berufung genügt es vielmehr, daß der Beklagte das schlüssig behauptet hat (RGZ 158, 1, 2; vgl. aus RGZ 170, 346, 350, 358; RG GRUR 1943, 205, 207; Seydel a.a.O. bei II 3; Reimer PatG 2. Aufl. § 42 Rdn. 1; Benkard PatG 4. Aufl. § 13 Rdn. 37).
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Vielmehr ist unter der Aufgabe, wenn sie sich als objektive Charakteristik der Erfindung bewähren soll, ausschließlich dasjenige Problem zu verstehen, das durch die Erfindung tatsächlich, das heißt objektiv, bewältigt wird (vgl. BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze).
  • BPatG, 19.05.2010 - 3 Ni 15/08

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Ferner kann sie nur an solchen Problemen orientiert werden, die durch die Erfindung tatsächlich gelöst werden (vgl. BGH GRUR 1967, 194 - Hohlwalze, BGH GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II, BGH GRUR 1991, 811 - Falzmaschine, BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger, BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilungen sowie BGH GRUR 2009, 382, 387 [51] - Olanzapin Schulte, PatG 8. Aufl. § 1 Rdn. 62, 63 und 65, Busse PatG 6. Aufl. § 1 Rdn. 88, 92 bis 94, Benkard PatG 10. Aufl. § 1 Rdn. 55a, 56, § 34 Rdn. 18 bis 20).
  • BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76

    Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Zulässigkeit der

    Gleichwohl kann in einer solchen Klarstellung eine Beschwer des Nichtigkeitsbeklagten zu sehen sein, nämlich dann, wenn die Klarstellung nach ihrer sachlichen Bedeutung eine Einschränkung des Streitpatents enthält (RG GRUR 1942, 15; BGH GRUR 1967, 194, 195 - Hohlwalze).

    Gegen die Statthaftigkeit einer Anschlußberufung (vgl. BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze) bestehen auch dann keine Bedenken, wenn diese allein durch einen Nebenintervenienten eingelegt wird (BGH GRUR 1961, 572, 573 - Metallfenster).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch;

    Nachdem die in der Beschreibung behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen vorbekannter Maßnahmen nur zur ergänzenden Klarstellung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe bzw. als Indizien für erfinderische Tätigkeit ("Erfindungshöhe") herangezogen werden können, dienen sie ggf. - bis zur für jeden Fachmann ohne weiteres erkennbaren Unrichtigkeit (BGH vom 27.10.1966 GRUR 1967, 194/197) - der Illustration des Anmeldungsgegenstands mit Blick auf die o.g. Prüfungsmaßstäbe des § 1 Abs. 1 sowie des § 4 Satz 1 PatG.
  • BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 59/65

    Anmeldung und Erteilung eines Patents - Anspruch auf Schadensersatz - Verfahren

    Dementsprechend ist auch nur im Falle der als Klarstellung bezeichneten Anspruchsneufassung eine förmliche Beschwer des Schutzrechtsinhabers im Sinne des Prozeßrechts gegeben (vgl. auch Urt. d. erk. Senats vom 27. Oktober 1966 in GRUR 1967, 194, 195 - Hohlwalze), während es an diesem Erfordernis der Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung fehlt, wenn ohne Änderung der Anspruchsfassung die Klage in vollem Umfang abgewiesen wird, mögen auch die Entscheidungsgründe einschränkende Erwägungen über den Gegenstand der Erfindung enthalten.
  • BGH, 28.06.1977 - X ZR 35/73

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Geltendmachung der Priorität

    Es handelt sich um eine Vorrichtung, deren vorteilhafte Wirkungen sich bei Befolgung der erfindungsgemäßen Lehre ergeben, ohne daß die Befolgbarkeit der Lehre von der Kenntnis und damit von der Offenbarung dieser Wirkungen abhängig wäre (BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze).
  • BPatG, 11.12.2015 - 7 W (pat) 27/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Styrylpyridinderivate und ihre Verwendung zur

    Dabei reicht es aus, die Beschwer schlüssig zu behaupten (BGH GRUR 1967, 194 - Hohlwalze; Busse, Patentgesetz, 7. Aufl. § 73 Rn. 77).
  • BGH, 20.03.1970 - X ZR 59/68

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Die Beklagten haben ihre Beschwer genügend durch die schlüssige Behauptung dargetan, die vom Bundespatentgericht unter Buchst. a) angeordnete, als Klarstellung bezeichnete Ergänzung des Patentanspruchs 1 sei in Wahrheit eine Beschränkung und zwar eine sehr weitgehende, welche das Streitpatent praktisch nahezu bedeutungslos mache (vgl. hierzu BGH GRUR 1967, 194, 195 f - Hohlwalze - mit weiteren Nachweisen).
  • BPatG, 09.11.1999 - 6 W (pat) 27/98
    Auch die Einschränkung eines Patents durch ein ursprünglich nicht offenbartes Merkmal stellt eine unzulässige Änderung dar (vgl. BGH GRUR 1967, 194 - Hohlwalze; 1977, 598 - Autoscooter; BGHZ 110, 123 - Spleißhammer), deren Patentschädlichkeit nicht durch eine Streichung der Einschränkung, sondern allenfalls durch einen Disclaimer beseitigt werden kann (Anschluss an BPatGE 31, 1 - Flanschverbindung; anders BPatGE 41, 64 - Schaltungsanordnung; BPatGE 39, 215 - Zerkleinerungsanlage).
  • BGH, 29.05.1979 - X ZR 65/77

    Nichtigkeit eines Patents für eine Befestigungsvorrichtung für den Transport von

    An anderer Stelle in der Streitpatentschrift ist die unverlierbare Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung am Fahrzeug zudem ausdrücklich in Verbindung mit anderen vorteilhaften Eigenschaften erwähnt (Sp. 4 Z. 19/20); diese ohne weiteres als Vorteil erkennbare Eigenschaft muß daher als Bestandteil der Aufgabenstellung berücksichtigt werden (BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze).
  • BGH, 17.12.1974 - X ZR 13/72

    Anforderungen an die Zulässigkeitsvoraussetzung des Feststellungsinteresses -

  • BGH, 12.12.1972 - X ZR 43/69

    Umfang der gegenständlichen Lehre eines Patents - Anforderungen an die

  • BGH, 14.01.1971 - X ZR 41/68

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Ermittlung

  • BGH, 28.03.1968 - X ZR 44/65

    Abschluss eines Liefervertrages - Verletzung von Gebrauchsmusterschutzrechten -

  • BGH, 07.11.1972 - X ZB 21/71

    Ermittlung der Aufgabe eines Gebrauchsmusters (Lenkradbezug) - Verkennung der

  • BPatG, 06.02.2017 - 7 W (pat) 1/16
  • BGH, 16.06.1970 - X ZR 72/67

    Bestimmung des Gegenstandes der Erfindung - Unterscheidung zwischen einer

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