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   BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64   

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https://dejure.org/1966,423
BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64 (https://dejure.org/1966,423)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1966 - Ib ZR 72/64 (https://dejure.org/1966,423)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1966 - Ib ZR 72/64 (https://dejure.org/1966,423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der unterstellten Verbrauchervorstellungen - Vergleichende Werbung zweier, miteinander in Wettbewerb stehender Warenarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 990
  • GRUR 1967, 30
  • DB 1966, 1683
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64
    Das Publikum erwartet dabei auch nicht eine so streng objektive Darstellung, daß jeder Nachteil der eigenen und jeder Vorzug der fremden Warenart nach seinem vollen Gewicht hervorgehoben wird; es stellt vielmehr, wie auch sonst, eine subjektive Betrachtungsweise bis zu einem gewissen Grade in Rechnung (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Einkochdose).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64
    Schließlich handelt es sich im vorliegenden Falle auch nicht etwa schon deshalb um eine sog. unbeachtliche Verbrauchervorstellung, weil das angebotene Erzeugnis "so gut wie niemals aus denjenigen Stoffen besteht, die fachunkundige Kreise nach dem Wortsinn der Bezeichnung erwarten können" (BGH GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64
    Diese Pflicht wird verletzt, wenn der Werbende dem unkundigen Verbraucherpublikum nicht diejenigen wesentlichen Umstände mitteilt, aus denen es sich ein zutreffendes Gesamtbild machen könnte (vgl. BGH GRUR 1963, 371, 374 - Wäschestärkemittel - zum Werbeschlagwort "Stärken ist besser").
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64
    Da es im vorliegenden Fall um eine Werbeangabe geht, die ihre Wirkung mindestens überwiegend bei den Letztverbrauchern, die nicht Fachleute sind, erreichen soll, kann auch nicht der Gesichtspunkt durchgreifen, eine in einem bestimmten Geschäftszweig unter Fachleuten gebräuchliche Bezeichnung müsse in ihrem gewohnten Sinne verwendet werden können (BGH GRUR 1958, 444, 447 - Emaille-Lack; GRUP 1961, 361, 362 - Hautleim).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64
    Es besteht hiernach kein Grund im vorliegenden Fall von dem in der Rechtsprechung stets festgehaltenen Grundsatz abzuweichen, wonach der Verletzungsrichter nicht zu entscheiden hat, welche Maßnahmen der Verletzer zu treffen hat" um die irreführende Wirkung einer Werbung auszuschließen, und wonach ferner für positive Auflagen an den Verletzer im Rahmen des Unterlassungsgebots kein Raum ist (BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai - m.w.Nachw.).
  • RG, 30.09.1932 - II 474/31

    1. Hat eine Rückentwicklung der längst zur Beschaffenheitsangabe gewordenen und

    Auszug aus BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64
    Einer solchen Irreführung gegenüber vermöchte die Beklagte sich auch nicht auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit zu berufen, wie er in der Rechtsprechung des Reichsgerichts gelegentlich herangezogen worden ist (RGZ 139, 363, 375 - Pilsener Bier; 137, 282, 287 - Steinhäger).
  • RG, 07.02.1933 - II 86/32

    1. Über die Bedeutung des Wortes "Pilsener" als Herkunftsangabe, falls es für

    Auszug aus BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64
    Einer solchen Irreführung gegenüber vermöchte die Beklagte sich auch nicht auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit zu berufen, wie er in der Rechtsprechung des Reichsgerichts gelegentlich herangezogen worden ist (RGZ 139, 363, 375 - Pilsener Bier; 137, 282, 287 - Steinhäger).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten (vgl. dazu näher nachfolgend 11, 2 c m.N.) auch noch während des laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben durfte; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 375, 379 = WRP 1966, 375 - Meßmer-Tee II, insoweit nicht in BGHZ 44, 372 abgedruckt; BGH, Urt. v. 13.07.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 = WRP 1973, 520 - Nebelscheinwerfer; BGHZ 82, 299, 305 [BGH 24.11.1981 - X ZR 7/80] - Kunststoffhohlprofil II).

    Dies folgt daraus, daß der Klägerin das Wahlrecht hinsichtlich der anzuwendenden Berechnungsart zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 12.01.1966 - Ib ZR 5/64, GRUR 1966, 375, 379 = WRP 1966, 375 - Meßmer-Tee II m.w.N., insoweit nicht in BGHZ 44, 372 abgedruckt; BGH, Urt. v. 18.02.1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 542 = WRP 1977, 332 - Prozeßrechner).

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Es ist zwar davon auszugehen, daß eine Werbeaussage schon dann wettbewerbsrechtlich irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen ist, wenn sie geeignet ist, die Kauflust des Verbrauchers irgendwie zu beeinflussen (BGHZ 27, 1, 6 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] Emaillelack; 28, 1, 7 - Buchgemeinschaft II; Urt. v. 15.6.1966 - Ib ZR 72/64, GRUR 1967, 30, 32 - Rum-Verschnitt).
  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65

    Kuppelmuffenverbindung

    Beide Fälle sind dadurch gekennzeichnet, daß der Werbende sich, soweit das überhaupt möglich ist, einer erkennbaren Bezugnahme auf bestimmte Mitbewerber enthält; aber auch, wenn trotz abstrakter Fassung des Systemvergleichs gleichwohl die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund ihrer Branchenkenntnis von sich aus in der Lage sind, zu erkennen, welche Mitbewerber nach dem zum Vergleich herangezogenen System arbeiten, sind gegen die Zulässigkeit eines derartigen Vergleichs wettbewerbsrechtlich keine grundsätzlichen Bedenken zu erheben (BGH GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt).

    Wie der erkennende Senat bereits ausgeführt hat, entsteht für denjenigen Wettbewerber, der sich nicht darauf beschränkt, die Vorzüge der eigenen Ware oder Leistung anzupreisen, der sich vielmehr zur Werbung des Mittels eines Vergleichs mit einer anderen Warenart oder einem anderen System bedient, die Pflicht zu einer im wesentlichen objektiv zutreffenden Darstellung; indem der Werbende in diesen Fällen die fremde Warenart in seine Werbung einbezieht, kann er sich nicht darauf berufen, daß nach § 3 UWG die Angabe von Nachteilen der eigenen Ware oder Leistung grundsätzlich nicht gefordert werde; Gegenstand seiner Werbeaussage sind in diesen Fällen auch die Eigenschaften der fremden Warenart, gesehen in ihrem Verhältnis zur eigenen (BGH GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt).

  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80

    Original-Maraschino

    Das Berufungsgericht geht offenbar davon aus, daß dem inländischen Verkehr, von einigen Fachleuten abgesehen, das Herstellungsverfahren, auch hinsichtlich der Verwendung von Maraska-Kirschen, nicht näher bekannt ist, daß der Verkehr aber jedenfalls erwarte, bei einem "Original-Maraschino" entspreche die Ware auch in der Herstellungsart den Anforderungen, die von den damit befaßten Fachkreisen für die Verwendung der Bezeichnung gestellt werden (vgl. BGH GRUR 1967, 30, 31 - Rum-Verschnitt).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 183/85

    Krankenkassen-Fragebogen

    Nicht jeder insoweit unvollständige Werbevergleich ruft einen unrichtigen oder irreführenden Eindruck hervor, und auch bei einer solchen Werbung setzt der Verkehr bis zu einem gewissen Grade eine subjektive Betrachtungsweise des Werbenden voraus (BGH, Urt. v. 13.11.1951 - I ZR 44/51, GRUR 1952, 416, 417 f. - Dauerdose; Urt. v. 15.6.1966 - Ib ZR 72/64, GRUR 1967, 30, 33 = WRP 1966, 375, 378 - Rum-Verschnitt; Urt. v. 27.2.1986 _ I ZR 7/84, GRUR 1986, 548, 549 = WRP 1986, 654, 655 - Dachsteinwerbung).
  • KG, 26.03.1985 - 5 U 333/85

    Täuschung über die Materialbeschaffenheiten von Waren ; Erlass einer

    Es gibt Fälle, bei denen das Publikum überhaupt von einer eigenen Beurteilung absieht und sich allein darauf verläßt, daß die Ware so hergestellt worden ist, wie es fachkundige Kreise bei Verwendung der Bezeichnung verlangen (Baumbach/Hefermehl 14. § 3 Rdnr. 133, BGH GRUR 1967, 30, 32).

    Allerdings läßt sich die Verbrauchervorstellung nicht durch gesetzliche Vorschriften, Gerichtsentscheidungen oder durch Industrie-Normen, Verbandsentscheidungen oder Einigung von Gewerbetreibenden in ein festes Schema pressen (BGH GRUR 1967, 30, 32; 70, 517).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 20 U 46/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Motoröls mit dem Begriff

    Selbst völlig unbestimmte, nur dahingehende Verbrauchervorstellungen, die Ware entspreche den von Fachkreisen für richtig befundenen Anforderungen, können schützwürdig sein, wenn diese Erwartung für den Kaufentschluss eine Rolle spielt (BGH, GRUR 1967, 30, 32 - Rum-Verschnitt).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83

    Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht

    Nicht erforderlich wäre, daß die Verbraucher Kenntnis von dem Inhalt solcher Sicherheitsbestimmungen im einzelnen hätten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15.06.1966 - Ib ZR 72/64, GRUR 1967, 30, 33 = WRP 1966, 375 - Rumverschnitt; BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - Richtpreise; BGHZ 51, 295, 297 - Scotch Whisky).
  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

    Wer - wie hier die Beklagte - in einer solchen Weise die Leistungen seiner Mitbewerber in den Augen der von ihm angesprochenen Verkehrskreise insgesamt abwertet, handelt nach der Rechtsprechung des Senats wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, ohne daß es dafür auf das Vorliegen der beanspruchten Spitzenstellung noch ankäme (BGH LM § 1 UWG Nr. 60 = GRÜR 1958, 485, 486 - Odol; LM § 3 UWG Nr. 59 = GRUR 1963, 371, 374 - Wäschestärkemittel; LM § 1 UWG Nr. 169 = GRUR 1967, 30, 33 - Rum-Verschnitt; GRUR 1973, 270, 273 - Der sanfte Bitter; LM § 3 UWG Nr. 119 - GRUR 1973, 534, 536 - Mehrwert II; LM SondVeranstAO Nr. 10 = GRUR 1973, 658, 660 - Probierpreis).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 7/84

    Dachsteinwerbung

    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß für einen solchen Vergleich auf Seiten des Werbenden - entgegen der Meinung des Landgerichts - keine zwingende Notwendigkeit vorzuliegen braucht; ein hinreichender Anlaß kann schon darin gesehen werden, daß es dem in dieser Weise Werbenden nicht verwehrt werden kann, die Gründe zu nennen, aus denen seine Warenart den Vorzug vor einer anderen verdient (BGH, Urt. v. 15.6.1966 - Ib ZR 72/64, GRUR 1967, 30, 33 = WRP 1966, 375 - Rum-Verschnitt).
  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

  • BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65

    Gesundheitswerbung für Spirituosen

  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 52/67

    Scotch Whisky

  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69

    Verwendung eines Wortes in einer Werbung ohne direkten Hinweis auf Tatsache, dass

  • OLG Köln, 31.08.1995 - 6 U 232/94

    HERABSETZENDER WERBEVERGLEICH

  • BGH, 24.11.1972 - I ZR 157/71

    Wettbewerbsverstöße bei der Herstellung und dem Vertrieb von Bitterspirituosen -

  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68

    Vergleichende Werbung - Vergleich elektrisch betriebener Milchkühlgeräte -

  • KG, 03.08.1999 - 5 U 3271/98

    Irreführung der Werbung für einen Sondertarif der Bahn

  • LG Berlin, 22.01.1993 - 91 O 345/92

    Wettbewerbswidrige Behauptungen in einer Informationsbroschüre des Dualen

  • BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66

    Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher

  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 138/64

    Klage auf Unterlassung von Werbeaussagen - Zusammensetzung des Ewigen Lichts in

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 146/78

    Wettbewerbswidriges Verhalten beim Vertrieb eines Lakritzprodukts -

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