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   BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64   

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BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64 (https://dejure.org/1966,486)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1966 - Ib ZR 146/64 (https://dejure.org/1966,486)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1966 - Ib ZR 146/64 (https://dejure.org/1966,486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einem Rechtsanwalt beruflich obliegende Beratungstätigkeit - Förderung der wettbewerblichen Interessen des Auftraggebers durch einen Rechtsanwalt - Verletzung der Berufspflichten eines Rechtsanwalts - Sittenwidriges Verhalten eines Rechtsanwalts - Wettbewerbswidriges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 873
  • MDR 1967, 281
  • GRUR 1967, 428
  • DB 1967, 199
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Stellte sich die Sachlage aber für den Beklagten in dieser Weise dar, so konnte er hinsichtlich der von ihm zu prüfenden Rechtslage davon ausgehen, daß die Klägerin ihrerseits in unzulässiger Weise durch gezielte Abwerbungen gegen die von ihm vertretenen unternehmen vorgegangen sei (vgl. BGH GRUR 1966, 263, 265 - Bau-Chemie).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Daß eine solche Vermutung aber nicht allgemein gilt und daß sie insbesondere in den Fällen der objektiv gegebenen Förderung fremden Wettbewerbs je nach der Sachlage ausscheiden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleichfalls bereits ausgesprochen worden (BGHZ 3, 277 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I, betr. Äußerungen in einem Kirchenblatt; BGH GRUR 1962, 45 - Betonzusatzmittel, betr. Äußerungen in einem wissenschaftlichen Gutachten; BGHZ 45, 296 - Höllenfeuer, betr. Äußerungen eines Presseorgans).
  • RG, 29.01.1926 - III 220/25

    Bestellung zum Schiedsrichter

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Ergänzend bezieht die Revision sich insoweit auf den Standpunkt daß die Verletzung von Berufspflichten bei Personen, die wie Rechtsanwälte vermöge ihres Berufes bei der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung mitzuwirken haben, wegen der an solche Personen zu stellenden Anforderungen in der Regel auch als sittlich anstößig empfunden werden und damit einen Verstoß gegen § 1 UWG oder § 826 BGB begründen können (RGZ 113, 1; 144, 242, 245; vgl. auch BGHZ 22, 547, 357).
  • BGH, 09.10.1961 - III ZR 118/60

    Feststellungsinteresse und Anspruchsverringerung (§ 12 StVG)

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Eine Grenze mag zwar, wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1962, 45 [BGH 09.10.1961 - III ZR 118/60]) offen gelassen worden ist, dort zu ziehen sein, wo diese Prüfung hinsichtlich der Sachdarstellung des Auftraggebers als leichtfertig zu bezeichnen ist; daß dies hier der Fall gewesen sei, macht aber auch die Revision nicht geltend.
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Daß eine solche Vermutung aber nicht allgemein gilt und daß sie insbesondere in den Fällen der objektiv gegebenen Förderung fremden Wettbewerbs je nach der Sachlage ausscheiden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleichfalls bereits ausgesprochen worden (BGHZ 3, 277 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I, betr. Äußerungen in einem Kirchenblatt; BGH GRUR 1962, 45 - Betonzusatzmittel, betr. Äußerungen in einem wissenschaftlichen Gutachten; BGHZ 45, 296 - Höllenfeuer, betr. Äußerungen eines Presseorgans).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Hieraus folgt weiter, daß der Beklagte dann auch davon ausgehen konnte, daß seinen Auftraggebern unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (§ 249 BGB) gegen die Klägerin einen Anspruch auf Unterlassung der Beschäftigung der abgeworbenen Handelsvertreter mindestens auf eine bestimmte Zeitdauer zustand; dieser Anspruch ergibt sich aus der Verpflichtung des unlauter Abwerbenden, den Verletzten so zu stellen, als ob die Abwerbung nicht geschehen wäre (BGH GRUR 1961, 482, 483 - Spritzgußmaschine).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Daß eine solche Vermutung aber nicht allgemein gilt und daß sie insbesondere in den Fällen der objektiv gegebenen Förderung fremden Wettbewerbs je nach der Sachlage ausscheiden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleichfalls bereits ausgesprochen worden (BGHZ 3, 277 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I, betr. Äußerungen in einem Kirchenblatt; BGH GRUR 1962, 45 - Betonzusatzmittel, betr. Äußerungen in einem wissenschaftlichen Gutachten; BGHZ 45, 296 - Höllenfeuer, betr. Äußerungen eines Presseorgans).
  • RG, 06.04.1932 - IX 306/31

    1. Welchen Anforderungen muß das Grundurteil bei einer Schadensersatzklage

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Das ist namentlich für die Fälle von Bedeutung, in denen der Rechtsanwalt sich bei Erfüllung des ihm erteilten Beratungsauftrages auf die Sachdarstellung seines Auftraggebers verläßt, die er auf ihre Richtigkeit nicht zu prüfen braucht (RGZ 140, 392, 397; BGH NJW 1962, 243).
  • RG, 16.04.1934 - VI 456/33

    Kann die Erhebung des Differenzeinwandes gegen einen Anspruch aus

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64
    Ergänzend bezieht die Revision sich insoweit auf den Standpunkt daß die Verletzung von Berufspflichten bei Personen, die wie Rechtsanwälte vermöge ihres Berufes bei der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung mitzuwirken haben, wegen der an solche Personen zu stellenden Anforderungen in der Regel auch als sittlich anstößig empfunden werden und damit einen Verstoß gegen § 1 UWG oder § 826 BGB begründen können (RGZ 113, 1; 144, 242, 245; vgl. auch BGHZ 22, 547, 357).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    So können nach dieser älteren Rechtsprechung in Fällen der unlauteren Mitarbeiterabwerbung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes durch Naturalrestitution Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden, die darauf gerichtet sind, zu verhindern, dass durch die Abwerbung ein unlauterer Vorteil erlangt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1961 - I ZR 26/60, GRUR 1961, 482, 483 = WRP 1961, 212 - Spritzgußmaschine; Urteil vom 21. Dezember 1966 - Ib ZR 146/64, GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung I; Urteil vom 19. Dezember 1971 - I ZR 97/69, GRUR 1971, 358, 359 = WRP 1971, 224 - Textilspitzen; Urteil vom 23. April 1975 - I ZR 3/74, GRUR 1976, 306, 307 - Baumaschinen).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11

    Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

    Allein das Bewusstsein, die wettbewerblichen Interessen seines Mandanten zu fördern, genügt daher für die Annahme eines Absatzförderungszusammenhang nicht (vgl. Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl., § 2 Rn. 81 m.w.N., sowie - zum früheren Erfordernis der Wettbewerbsabsicht - BGH GRUR 1967, 428 - Anwaltsberatung).
  • LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13

    Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen

    Dafür genügt nicht schon das Bewusstsein des Rechtsanwalts, dass er zugleich mit der im Rahmen seines anwaltlichen Aufgabenkreises erfolgenden Wahrnehmung der rechtlichen Interessen seines Auftraggebers (bzw. eines Dritten im Auftrag des Auftraggebers) zugleich dessen wettbewerbliche Interessen fördert (BGH GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung I).
  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 27/88

    "Firmenrufnummer"; Förderung fremden Wettbewerbs durch Auskünfte einer

    Eine auf entsprechender Lebenserfahrung beruhende tatsächliche Vermutung für eine bestehende Wettbewerbsabsicht bei objektiv wettbewerbsgeeignetem Handeln ist nur bei Gewerbetreibenden und Wirtschaftsverbänden, nicht aber bei Kommunalgemeinden anerkannt, soweit sie - wie vorliegend - außerhalb des erwerbswirtschaftlichen Tätigkeitsbereichs handeln (vgl. BGH, Urt. v. 16.5.1961 - Ib ZR 175/58, GRUR 1962, 34, 36 - Torsana; BGH, Urt. v. 21.12.1966 - Ib ZR 146/84, GRUR 1967, 428 f. - Anwaltsberatung; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., 17. Kap. Rdn. 19, 49, 50).
  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69

    Grenzen der guten Sitten bei der Abwehr eines unlauteren Wettbewerbers - Anzeigen

    In den Fällen einer Vertreterabwerbung ist der Abwehrlage ebenfalls Rechnung getragen und dementsprechend eine Rückwerbung der abgeworbenen Vertreter nach großzügigeren Maßstäben beurteilt worden (BGH GRUR 67, 428, 429 - Anwaltsberatung).
  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69

    Abwerbung ist verboten

    Im Grundsatz ist diese Auffassung bereits vom Reichsgericht ausgesprochen (RGZ 81, 92; MuW 1934, 410, 415) und vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden (BGH GRUR 1961, 482 ff - Spritzgußmaschine; GRUR 1964, 215 - Milchfahrer; GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung; GRUR 1970, 182 - Bierfahrer).
  • KG, 10.07.1990 - 5 U 4356/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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Rechtsprechung
   BPatG, 12.10.1965 - 26 W 894/62   

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https://dejure.org/1965,6126
BPatG, 12.10.1965 - 26 W 894/62 (https://dejure.org/1965,6126)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.1965 - 26 W 894/62 (https://dejure.org/1965,6126)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 1965 - 26 W 894/62 (https://dejure.org/1965,6126)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 428
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