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   BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65   

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https://dejure.org/1967,495
BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65 (https://dejure.org/1967,495)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1967 - KZR 9/65 (https://dejure.org/1967,495)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1967 - KZR 9/65 (https://dejure.org/1967,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung der Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Sittenwidrigkeit einer Preisunterbietung durch Außenseiter in Preisbindungssystemen auf Vertriebsbindungen - Lückenlosigkeit als Voraussetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 272
  • DB 1968, 304
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65
    In der ersten Revisionsinstanz (KZR 5/62) haben die Parteien, nachdem die Klägerin Herstellung und Vertrieb des Trockenrasierers Braun-Combi eingestellt und die Preisbindung dafür aufgehoben hatte, übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt, soweit nach dem in der ersten Berufungsinstanz zuletzt gestellten Klageantrag 1 a) von der Klägerin Unterlassungsansprüche wegen dieses Geräts geltend gemacht worden waren.

    Der Bundesgerichtshof hat durch das erste Revisionsurteil vom 14. Juni 1963 - KZR 5/62 - (BGHZ 40, 135 = GRUR 1964, 154) die Revision der Klägerin zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der auf Braun-Küchenmaschinen, Braun-Heißlüfter, Braun-Mixquirle und Braun-Tischventilatoren bezüglichen Klaganträge richtete.

    Dabei ist das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß die von der Rechtsprechung bezüglich eines Preis bindungssystems entwickelten Rechtsgrundsätze zu den Fragen, unter welchen Umständen die Preisunterbietung durch einen Außenseiter als sittenwidrig im Sinne der §§ 1 UWG, 826 BGB anzusehen ist und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Lückenlosigkeit des Systems zukommt, regelmäßig entsprechend auf die Verletzung einer Vertriebsbindung anzuwenden sind (vgl. hierzu BGHZ 40, 135, 137 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] - "Trockenrasierer I"; 37, 30, 32 "Selbstbedienungsgroßhandel"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl. § 1 UWG Anm. 441 ff).

    Der Schleichbezug vermag, wie der Senat im ersten Revisionsurteil in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts dargelegt hat (BGHZ 40, 138 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] ), den Unterlassungsanspruch auch dann zu begründen, wenn das Bindungssystem nicht lückenlos ist.

    Wie der Senat in seinem Urteil weiter dargelegt hat (BGHZ 40, 139 f [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] ), liegt die sachlichrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit eines Bindungssystems darin, daß dann, wenn dieses in seinem gedanklichen Aufbau oder in seiner praktischen Durchführung lückenhaft ist und diese Lücken dazu führen, daß Konkurrenten der gebundenen Händler ohne eine gleiche rechtliche und tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können, im allgemeinen schon den gebundenen Händlern die Einhaltung ihrer sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zuzumuten ist, und daß dann erst recht dem nicht gebundenen Außenseiter die Mißachtung des Bindungssystems nicht als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last gelegt werden kann.

  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65
    Dabei ist das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß die von der Rechtsprechung bezüglich eines Preis bindungssystems entwickelten Rechtsgrundsätze zu den Fragen, unter welchen Umständen die Preisunterbietung durch einen Außenseiter als sittenwidrig im Sinne der §§ 1 UWG, 826 BGB anzusehen ist und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Lückenlosigkeit des Systems zukommt, regelmäßig entsprechend auf die Verletzung einer Vertriebsbindung anzuwenden sind (vgl. hierzu BGHZ 40, 135, 137 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] - "Trockenrasierer I"; 37, 30, 32 "Selbstbedienungsgroßhandel"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl. § 1 UWG Anm. 441 ff).

    Im Fall "Selbstbedienungsgroßhandel" (BGHZ 37, 30) hatte der Senat das Verhalten eines von einer Herstellerfirma (Klägerin) nicht belieferten Großhändlers als sittenwidrig angesehen, der sich die Ware unter Ausnützung fremden Vertragsbruchs beschafft und sie im Wege des Selbstbedienungsgroßhandels unter Einhaltung der von der Klägerin vorgeschriebenen Preise weitervertrieben hatte.

  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65
    Handelt es sich allein um die Verletzung einer Vertriebs bindung durch Ausnutzung fremden Vertragsbruchs, so ist anerkannt, daß ein solcher besonderer Umstand, der das Verhalten des Verletzers als Wettbewerbsverstoß kennzeichnet, auch in dem wettbewerblichen Vorsprung zu erblicken ist, der darin liegt, daß der Verletzer im Gegensatz zu seinen Konkurrenten sein Sortiment durch Aufnahme der Erzeugnisse des Vertriebsbinders zu vervollständigen vermag (BGHZ a.a.O. 37, 30, 34 f; Vgl. auch RGZ 148, 364, 370).

    Weiter verkennt das Berufungsgericht folgendes: Hat der Verletzer eines lückenlosen Bindungssystems sich die Ware auf einem der drei genannten Bezugswege verschafft, so stellt schon allein die Tatsache eine Erschütterung des reversmäßig gesicherten Vertriebssystems dar, daß die von der bindenden Warenherstellerin erzeugten Markenartikel von einem Geschäftsinhaber (dem Verletzer) vertrieben werden, den sie nicht unmittelbar beliefert, und der in Anbetracht des vertraglich mit jedem ihrer Wiederverkäufer vereinbarten Vertriebssystems von diesen nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs beliefert werden durfte (RGZ 148, 364, 374 f).

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65
    Diese mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einklang stehende Beurteilung (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 608 "Heilmittelvertrieb"; GRUR 1962, 310, 313 "Gründerbildnis", insoweit in BGHZ 36, 252 nicht abgedruckt) wird von der Anschlußrevision nicht angegriffen.
  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65
    Zur Aufrechterhaltung der Lückenlosigkeit des Bindungssystems muß das bindende Unternehmen daher bedacht sein, die durch das vertragswidrige Verhalten eines gebundenen Wiederverkäufers vorübergehend entstandene Lücke zu schließen (vgl. BGH GRUR 1964, 320, 323 "Maggi").
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65
    Diese mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einklang stehende Beurteilung (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 608 "Heilmittelvertrieb"; GRUR 1962, 310, 313 "Gründerbildnis", insoweit in BGHZ 36, 252 nicht abgedruckt) wird von der Anschlußrevision nicht angegriffen.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    a) Ein Händler, der - sonst ausschließlich im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertriebene - Waren anbietet, ohne selbst zu dem Kreis der Vertragshändler zu gehören, handelt auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn die Waren nur aufgrund des Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers in seinen Besitz gelangt sein können (Aufgabe von BGH GRUR 1968, 272, 274/275 - Trockenrasierer III; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 615 - Eigenvertriebssystem; GRUR 1992, 627, 629 - Pajero).

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    Dahinter verbirgt sich die Erwägung, daß in Fällen, in denen schon dem gebundenen Händler die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden kann, die Mißachtung des Bindungssystems schon gar nicht dem nichtgebundenen Außenseiter als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last zu legen ist (vgl. BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme [KartellS]; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II [KartellS]; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    Dahinter verbirgt sich die Erwägung, daß in Fällen, in denen schon dem gebundenen Händler die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden kann, die Mißachtung des Bindungssystems schon gar nicht dem nichtgebundenen Außenseiter als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last zu legen ist (vgl. BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze sowohl vom Kartellsenat als auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (Kartellsenat: BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; I. Zivilsenat: BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero; vgl. ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 34 Rdn. 38; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 796 ff.; Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 391 ff.).

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel [KartellS]; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804; Beier, GRUR 1987, 131, 135 f.).

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Die Verpflichtung des Verletzers, über den Umfang der Verletzungshandlung Auskunft zu erteilen, besteht sonach nicht nur, wenn immaterielle Sonderrechte beeinträchtigt werden, sondern auch dann, wenn in wettbewerbsrechtlich geschützte Leistungspositionen eingegriffen wird, sei es aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (vgl. zuletzt BGHZ 122, 262 = GRUR 1993, 757 = WRP 1993, 625 - Kollektion "Holiday"), sei es aus einem geschützten Vertriebssystem (BGH, Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 277 - Trockenrasierer III; Urt. v. 21.12.1973 - I ZR 161/71, GRUR 1974, 351, 352 - Frisiersalon; OLG Karlsruhe WRP 1988, 50, 51).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    Dahinter verbirgt sich die Erwägung, daß in Fällen, in denen schon dem gebundenen Händler die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden kann, die Mißachtung des Bindungssystems schon gar nicht dem nichtgebundenen Außenseiter als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last zu legen ist (vgl. BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    Dahinter verbirgt sich die Erwägung, daß in Fällen, in denen schon dem gebundenen Händler die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden kann, die Mißachtung des Bindungssystems schon gar nicht dem nichtgebundenen Außenseiter als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last zu legen ist (vgl. BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    Dahinter verbirgt sich die Erwägung, daß in Fällen, in denen schon dem gebundenen Händler die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden kann, die Mißachtung des Bindungssystems schon gar nicht dem nichtgebundenen Außenseiter als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last zu legen ist (vgl. BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    Dahinter verbirgt sich die Erwägung, daß in Fällen, in denen schon dem gebundenen Händler die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zugemutet werden kann, die Mißachtung des Bindungssystems schon gar nicht dem nichtgebundenen Außenseiter als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last zu legen ist (vgl. BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

    aa) In den Fällen der Preisbindung hat die Rechtsprechung ein solches zusätzliches Unlauterkeitsmerkmal in der Weiterveräußerung der Ware unter dem gebundenen Preis gesehen (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III).

    bb) Bei der Vertriebsbindung ist lediglich auf den wettbewerblichen Vorsprung abgestellt worden, den der Außenseiter in zweifacher Weise erziele: zum einen im Verhältnis zu anderen ungebundenen Mitbewerbern dadurch, daß er im Gegensatz zu ihnen sein Sortiment durch die Waren des Vertriebsbinders vervollständigen könne (BGHZ 37, 30, 34 f. - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III), und zum anderen im Verhältnis zu den gebundenen Händlern, die verpflichtet seien, die Vorgaben des Vertriebsbinders einzuhalten (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 Rdn. 803 a.E., 804).

  • BGH, 26.02.1992 - VIII ZR 89/91

    Nur begrenzte Aufklärungspflichten des Kraftfahrzeugkäufers; keine Pflicht zur

    Auch an diesen Bestrebungen ist - solange sie nicht mit unredlichen Mitteln, wie z.B. der Verleitung des gebundenen Vertragshändlers zum Vertragsbruch, der Ausnutzung eines solchen Vertragsbruches oder des Schleichbezuges mittels Täuschung durchgesetzt werden (vgl. dazu - im Rahmen von § 1 UWG - z.B. BGHZ 40, 135, 137 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62]; BGH, Urteile vom 9. November 1967 - KZR 9/65 = GRUR 1968, 272, 274 unter II 2 a; 14. Juli 1988 - I ZR 184/86 = LM UWG § 1 Nr. 496; 7. Februar 1991 - I ZR 104/89 = GRUR 1991, 614, 615 unter II 1 undvom 5. Dezember 1991 - I ZR 63/90 unter II 2 b - zur Veröffentlichung bestimmt -) - rechtlich grundsätzlich nichts zu beanstanden.
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 274, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; Urt. v. 7.2.1991 - I ZR 104/89, GRUR 1991, 614, 615 [BGH 07.02.1991 - I ZR 104/89] - Eigenvertriebssysteme).

    In einem solchen Fall ist der Einwand, durch Bezug über das Ausland oder über Lücken des inländischen Vertriebssystems sei der Bezug der gebundenen Ware möglich, dem Außenseiter verwehrt, der diesen Weg nicht geht, sondern über einen gebundenen Händler sich die Ware zur Weiterveräußerung an Endabnehmer verschafft (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 274, 276 - Trockenrasierer III; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 34 Rdn. 22, jeweils zur Preisbindung).

  • BGH, 07.02.1991 - I ZR 104/89

    Eigenvertriebssystem

    Die Funktion, die der praktischen Lückenlosigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für ein schutzwürdiges Vertriebsbindungssystem sowohl in materiellrechtlicher als auch in beweisrechtlicher Hinsicht zukommt (vgl. BGHZ 40, 100, 135, 139 f. [BGH 10.07.1963 - VIII ZR 204/61] - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 276 - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059, 1060 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung), erfordert es jedoch, für die Frage der Lückenlosigkeit auf die tatsächlich gegebenen Marktverhältnisse abzustellen.
  • BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88

    Schulbuch-Koppelungsgeschäft; Verstoß gegen die Preisbindung im Buchhandel

  • OLG Köln, 24.08.2001 - 6 U 75/01

    UWG -Recht: Anbieter von Telefon-Erotikdienste

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02

    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 126/87

    "Schweizer Außenseiter"; Ausnutzung fremden Vertragsbruchs; Erwerb

  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 60/99

    Unterlassungsanspruch des Herstellers bei lückenhaftem Vertriebsbindungsystem -

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen

  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95

    Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws

  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96

    Anforderungen an die Darlegung der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - U (Kart) 16/12

    Kartell- und Wettbewerbswidrigkeit des Angebots von Zeitungsabonnements unterhalb

  • OLG Stuttgart, 28.10.1988 - 2 U 195/87

    Antrag auf Unterlassung des Überklebens eines Originalaufdrucks; Abgabe von

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