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   BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66   

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https://dejure.org/1968,570
BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66 (https://dejure.org/1968,570)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1968 - I ZR 130/66 (https://dejure.org/1968,570)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - I ZR 130/66 (https://dejure.org/1968,570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herstellung von Wäschestoffen und Bettwäsche - Verletzung von Geschmacksmusterrechten - Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Nachahmung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Buntstreifensatin II

    § 1 UWG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 551
  • GRUR 1969, 292
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Es wäre daher zu prüfen gewesen, ob diejenigen Gestaltungsmerkmale des Klagedessins, deren Fachbildung durch die Beklagte von der Klägerin als unzulässig angesehen wird, ihrer Art nach geeignet sind, Herkunfts- und damit verbundene Gütevorstellungen hervorzurufen (BGH GRUR 1967, 315, 317 f - skai cubana, BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] Uhrenwerke).

    Insofern weicht der vorliegende Sachverhalt von dem ab, der dem "skaicubana"-Urteil (BGH GRUR 1967, 315, 518) zugrundegelegen hat.

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Nachdem der Bundesgerichtshof die Abweisung der Klageanträge, soweit sie die Muster 411 und 412 der Beklagten betroffen, durch Urteil vom 14. Juli 1961 (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin) bestätigt hat, ist Gegenstand der nachfolgenden Entscheidungen nur noch das Streifenmuster Nr. 454 der Beklagten.

    Nach dem ersten Revisionsurteil ist davon auszugehen, daß es vornehmlich den umfangreichen Werbemaßnahmen der Klägerin zu danken ist, wenn der deutsche Markt für bunte Bettwäsche, insbesondere in in Pastellfarben gestreiften Tönen, aufnahmebereit ist und daß das Muster Nr. 454 der Beklagten mit dem Dessin Nr. 50 der Klägerin im Gesamteindruck derart weitgehend übereinstimmt, daß die Gefahr einer Warenverwechslung ohne weiteres gegeben ist (BGH GRUR 1962, 144, 149 ff, insoweit in BGHZ 35, 341, 349 ff [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] nicht abgedruckt).

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 132/59

    Hummelfiguren II

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Zwar kann es, wie schon im ersten Revisionsurteil dargelegt worden ist (vgl. hierzu auch BGH GRUR 1961, 581, 583 zu Ziff, III - Hummelfiguren II), noch nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden, wenn Mitbewerber der Klägerin sich auf die von der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung gebrachte modische Linie für bunte Bettwäsche in in Pastellfarben getönten Streifen umstellen.
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Es wäre daher zu prüfen gewesen, ob diejenigen Gestaltungsmerkmale des Klagedessins, deren Fachbildung durch die Beklagte von der Klägerin als unzulässig angesehen wird, ihrer Art nach geeignet sind, Herkunfts- und damit verbundene Gütevorstellungen hervorzurufen (BGH GRUR 1967, 315, 317 f - skai cubana, BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] Uhrenwerke).
  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Während im technischen Bereich die Übernahme gemeinfreier technisch-funktioneller Gestaltungsmerkmale nicht in einer Weise erschwert werden darf, die mit dem Recht auf Benutzung des freien Standes der Technik nicht zu vereinbaren ist und es daher regelmäßig nicht darauf ankommt, ob dem Übernehmer zuzumuten ist, das Risiko zu übernehmen, es mit einer anderen Lösung zu versuchen (BGH GRUR 1968, 591 f - Pulverbehälter), besteht bei ästhetischen Gestaltungen im allgemeinen kein sachlich gerechtfertigter Grund zu einer fast identischen Übernahme.
  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 159/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung des Begriffs "feuerfest" - Haftung für das Verhalten

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Da der Auskunftsanspruch des Verletzten bei Wettbewerbsverstößen dazu dient, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen geeignete Grundlagen für eine Schadensschätzung zu schaffen, hat der Verletzte regelmäßig keinen Anspruch auf Angabe der Gestehungskosten und der Preise, sondern nur auf Angabe der Liefermengen (BGH GRUR 1968, 425, 428 zu Ziff. III - feuerfest II).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Hiernach erfordert der Vorwurf eines sittenwidrigen Wettbewerbsverstoßes im Sinne des § 1 UWG, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Verhalten als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, wobei jedoch bedingter Vorsatz in dem Sinne genügt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, es könne ein objektiv sittenwidriger Sachverhalt vorliegen, er sich aber der Kenntnis der rechtserheblichen Tatumstände unter Verletzung einer ihm obliegenden Prüfungspflicht bewußt verschließt (BGH GRUR 1957, 219, 221 f - Bierbezug; 1955, 411, 414 - Zahl 55; Urt. v. 28. April 1967 - Ib ZR 26/65 - UA 20).
  • BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65

    Ersatz des entgangenen Gewinns wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Erstellung

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Hiernach erfordert der Vorwurf eines sittenwidrigen Wettbewerbsverstoßes im Sinne des § 1 UWG, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Verhalten als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, wobei jedoch bedingter Vorsatz in dem Sinne genügt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, es könne ein objektiv sittenwidriger Sachverhalt vorliegen, er sich aber der Kenntnis der rechtserheblichen Tatumstände unter Verletzung einer ihm obliegenden Prüfungspflicht bewußt verschließt (BGH GRUR 1957, 219, 221 f - Bierbezug; 1955, 411, 414 - Zahl 55; Urt. v. 28. April 1967 - Ib ZR 26/65 - UA 20).
  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66
    Hiernach erfordert der Vorwurf eines sittenwidrigen Wettbewerbsverstoßes im Sinne des § 1 UWG, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Verhalten als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, wobei jedoch bedingter Vorsatz in dem Sinne genügt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, es könne ein objektiv sittenwidriger Sachverhalt vorliegen, er sich aber der Kenntnis der rechtserheblichen Tatumstände unter Verletzung einer ihm obliegenden Prüfungspflicht bewußt verschließt (BGH GRUR 1957, 219, 221 f - Bierbezug; 1955, 411, 414 - Zahl 55; Urt. v. 28. April 1967 - Ib ZR 26/65 - UA 20).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Allerdings liegt in der Regel kein sachlich gerechtfertigter Grund zu einer (fast) identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale vor, mit denen die angesprochenen Verkehrskreise Herkunftsvorstellungen verbinden, weil den Wettbewerbern in aller Regel ein Ausweichen auf andere Gestaltungsformen und damit ein Abstand zum Original möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - I ZR 130/66, GRUR 1969, 292, 293 - Buntstreifensatin II).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Allerdings liegt in der Regel kein sachlich gerechtfertigter Grund zu einer (fast) identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale vor, mit denen die angesprochenen Verkehrskreise Herkunftsvorstellungen verbinden, weil den Wettbewerbern in aller Regel ein Ausweichen auf andere Gestaltungsformen und damit ein Abstand zum Original möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - I ZR 130/66, GRUR 1969, 292, 293 - Buntstreifensatin II).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Zwar hat der Senat in der Entscheidung "Buntstreifensatin II" (Urt. v. 18.12.1968 - I ZR 130/66, GRUR 1969, 292, 294) angenommen, dass einen Wettbewerber auch bei einer selbständigen Entwicklung eine Pflicht zur Prüfung treffen kann, ob er einen ausreichenden Abstand zum wettbewerblichen Umfeld wahrt.
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Bei Wettbewerbsverstößen besteht in der Regel nur ein Auskunftsanspruch, hingegen kein Rechnungslegungsanspruch (BGH GRUR 1969, 292 (294) - Buntstreifensatin II; BGH GRUR 1978, 52 - Fernschreibverzeichnisse; OLG Hamm GRUR-RR 2017, 328 Rn. 33).
  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04

    Büroschreibtisch - Unlauterkeit des Vertriebs eines verwechselbaren Produkts

    Grundsätzlich kann der Vorwurf der Unlauterkeit nach § 3 UWG auch daran anknüpfen, dass jemand mit einem selbständig hergestellten, aber verwechslungsfähigen Produkt zeitlich nach einem Konkurrenten auf den Markt kommt (BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II, BGH GRUR 1959, 289, 292 - Rosenthal-Vase).

    Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Buntstreifensatin II" (BGH GRUR 1969, 292) ein unlauteres Verhalten in einem Fall bejaht, in dem die Beklagte ein Muster selbstständig entworfen hatte und mit diesem auf den Markt gekommen war, ohne sich zu vergewissern, ob dieses Muster genügenden Abstand zu den Mustern der schon auf dem Markt befindlichen Klägerin hatte.

  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 286/89

    Kastanienmuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz; Schadensberechnung

    Soweit in der Rechtsprechung bei Prüfung der subjektiven Seite der Unlauterkeit von bedingtem Vorsatz gesprochen wird, ist dies in dem Sinne gemeint, daß der Verletzer mit der Möglichkeit rechnet, es könne ein objektiv sittenwidriger Sachverhalt vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1968 I ZR 130/66, GRUR 1969, 292, 294 - Buntstreifensatin II; auch BGHZ 8, 387, 393 - Fernsprechnummer; Baumbach/Hefermehl, UWG, 16. Aufl., Einl. Rdn. 126).

    Denn eine (leicht oder grob) fahrlässige Unkenntnis der die Sittenwidrigkeit begründenden Tatumstände genügt für die Begründung eines Schadensersatzanspruchs aus § 1 UWG nicht (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1968 - I ZR 130/66 - aaO - Buntstreifensatin II).

    Insoweit könnte der Anscheinsbeweis für das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals der Sittenwidrigkeit i.S. des § 1 UWG allerdings bei weitgehender Übereinstimmung des angegriffenen Musters mit dem Klagemuster in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1968 - I ZR 130/66 - aaO - Buntstreifensatin II).

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Mit Recht hat es auch - wenn auch ohne ausdrückliche Erwähnung und Begründung - angenommen, daß das Erzeugnis der Klägerin eine Eigenart aufweist, die dem Verkehr die Vorstellung seiner Herkunft von einem bestimmten Hersteller vermittelt (vgl. BGHZ 21, 266, 271 - Uhrenrohwerk - BGH GRUR 1969, 292, 293 - Buntstreifensatin II - und GRUR 1969, 119 - Modeschmuck -).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Allerdings liegt in der Regel kein sachlich gerechtfertigter Grund zu einer (fast) identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale vor, mit denen die angesprochenen Verkehrskreise Herkunftsvorstellungen verbinden, weil den Wettbewerbern in aller Regel ein Ausweichen auf andere Gestaltungsformen und damit ein Abstand zum Original möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968  I ZR 130/66, GRUR 1969, 292, 293  Buntstreifensatin II).
  • OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 243/93

    Nachahmung eines Gewürzständers; betriebliche Herkunftstäuschung

    Aber auch ohne eine derartige Nachahmung kann es gemäß § 1 UWG zu mißbilligen sein, wenn der Wettbewerber mit seinem Erzeugnis zu Lasten des Konkurrenten eine - vermeidbare - betriebliche Verwechslungsgefahr herbeiführt (vgl. BGH GRUR 1969/292, 294 "Buntstreifensatin II"; Baumbach/Hefermehl, a.a.0. § 1 UWG Rdn. 474).

    In dieser Situation durfte der Antragsgegner nicht mit einem Produkt auf den Markt gehen, welches mit dem Konkurrenz- Produkt der Antragstellerin nahezu identisch und aus den dargelegten Gründen in einem hohen Maße verwechslungsfähig ist (vgl. dazu BGH GRUR 1969/292, 294 "Buntstreifensatin II"; Baumbach/Hefermehl, a.a.0. § 1 UWG Rdn. 474).

  • OLG Köln, 30.10.1998 - 6 U 214/97

    Heizkörper im Santärbereich; betriebliche Herkunftstäuschung

    Es handelt sich bei den angegriffenen Produkten zwar nicht um eine identische Nachahmung der Heizkörper "Yucca", dies ändert indes an der Wettbewerbswidrigkeit nichts, weil es auch ohne eine identische Nachahmung zu mißbilligen sein kann, wenn der Wettbewerber mit seinem Erzeugnis zu Lasten des Konkurrenten eine - vermeidbare - betriebliche Verwechslungsgefahr herbeiführt (BGH GRUR 69, 292,294 - Buntstreifensatin II).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 6 U 65/19

    Lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz für Noppenball, der als Trocknerball für

  • BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75

    Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 2 U 41/18
  • OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96

    Widerlegung der Neuheit eines Geschmacksmusters durch Vorlage von

  • OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 231/94

    Vermeidbare Herkunftstäuschung; Störereigenschaft

  • OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 112/92

    Unlautere Behinderung: Nachahmung einer kompletten Serie von Küchengeräten -

  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 25/70
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