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   BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68   

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BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68 (https://dejure.org/1968,1006)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1968 - I ZB 3/68 (https://dejure.org/1968,1006)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - I ZB 3/68 (https://dejure.org/1968,1006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 455
  • GRUR 1969, 345
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
    Ist es erheblich, wie bei freizuhaltenden Beschaffenheitsangaben, so hängt die Anerkennung des Ausstattungsschutzes von einem höheren Grad der Verkehrsanerkennung ab, und dieser Grad muß um so höher liegen, je erheblicher das Freihaltebedürfnis ins Gewicht fällt (BGHZ 30, 357 - Nährbier).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
    Auch bei der Eintragung schutzunfähiger Zeichen auf Grund Verkehrsdurchsetzung (§ 4 Abs. 3 WZG) wird dann, wenn die Verkehrsdurchsetzung nur für einen Teil des in Betracht kommenden Verkehrskreises bejaht werden kann, in der Rechtsprechung maßgeblich darauf abgestellt, wie groß das Bedürfnis der Allgemeinheit der Mitbewerber ist, die Bezeichnung als Beschaffenheitsangabe weiterhin ungehindert verwenden zu dürfen; je nach dem Grad dieses Bedürfnisses ist ein entsprechend höherer Grad der Verkehrsdurchsetzung zu fordern (BGH GRUR 1965, 146 ff - Rippenstreckmetall II).
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
    Für den Fall der Anmeldung eines Wortzeichens, das eine Beschaffenheitsangabe darstellt, hat der erkennende Senat bereits ausgeführt, das Freihaltebedürfnis fordere die Versagung der Eintragung schon dann, wenn beachtliche Teile der in Betracht kommenden Verkehrskreise, z.B. die Fachwelt, das Wort als Beschaffenheitsangabe auffassen (GRUR 1963, 630, 631 - Polymar).
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 107/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
    Das gilt namentlich in dem hier gegebenen Fall der einfachen Zusammenstellung der beliebten Grundfarbe Rot mit Weiß in zwei symmetrischen, in allgemein üblicher Weise gegliederten Flächen., In solchen Fällen muß berücksichtigt werden, daß einfache Grundfarben und Zusammenstellungen derartiger Farben für den Gemeingebrauch freizuhalten sind (Baumbach/Hefermehl, a.a.O. § 25 Rdz. 36; BGH GRUR 1957, 369 - Rosa-Weiß-Packung).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Denn auch die Fassung von § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG ("keine Unterscheidungskraft") läßt erkennen, daß auch eine geringe Unterscheidungskraft genügt, um den Schutzversagungsgrund des Mangels der Unterscheidungskraft auszuräumen (BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 346 - red white), also auch des Mangels "jeder Unterscheidungskraft" im Sinne des Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 Altern. 1 PVÜ.

    Je geringer ein allgemeines Interesse an der Freihaltung ist, um so eher kann ein verbleibender Teil des Verkehrs, der das Zeichen nicht als Herkunftshinweis auffaßt, vernachlässigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 347 - red white).

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Je geringer ein allgemeines Interesse an der Freihaltung ist, um so eher kann ein verbleibender Teil des Verkehrs, der das Zeichen nicht als Herkunftshinweis auffaßt, vernachlässigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 347 = BlPMZ 1969, 319 - red white).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Denn das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG erstreckt sich auch auf die Verbindung schutzunfähiger Bestandteile, seien es Zahlen mit Buchstaben und/oder sonstige schutzunfähige, weil beschreibende Angaben (BGH, Urt.v. 20.1.1956 - I ZR 146/53 - GRUR 1956, 219, 221 - W-5; Beschl.v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 347 - red white; Beschl.v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl.v. 13.10.1983 - I ZB 3/82, Bl.f. PMZ 1984, 113 - MSI).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 10/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Denn auch die Fassung von § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG ("keine Unterscheidungskraft") läßt erkennen, daß auch eine geringe Unterscheidungskraft genügt, um den Schutzversagungsgrund des Mangels der Unterscheidungskraft auszuräumen (BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 346 - red white), also auch des Mangels "jeder Unterscheidungskraft" im Sinne des Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 Altern. 1 PVÜ.

    Je geringer ein allgemeines Interesse an der Freihaltung ist, um so eher kann ein verbleibender Teil des Verkehrs, der das Zeichen nicht als Herkunftshinweis auffaßt, vernachlässigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 347 - red white).

  • BGH, 22.05.1981 - I ZB 3/80

    Anmeldung des Warenzeichens "Insulin Semitard" - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung

    Zwar wird allgemein anerkannt, daß es für die Versagung der Eintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft normalerweise nicht ausreicht, daß nur ein geringfügiger Teil des Gesamtverkehrs dem Zeichen keine Unterscheidungskraft beimißt (vgl. BGH GRUR 1969, 345, 347 - red-white m.w.N.).

    Was in diesem Sinne geringfügig ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht nur aus zahlenmäßigen Verhältnissen, sondern in erster Linie aus einer wertenden Betrachtung, wobei es darauf ankommt, ob der geringere Teil als rechtlich beachtlich anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 631 - Polymar; GRUR 1969, 345, 347 - red-white; GRUR 1976, 587 - Happy).

  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Vielmehr erfordert die Verneinung der Unterscheidungskraft die Feststellung, daß beachtliche Teile des in Betracht zu ziehenden Gesamtverkehrs dem in Frage stehenden Zeichen die Unterscheidungskraft absprechen (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO. Rdn. 26 m.w.N.) oder aber ein besonderes allgemeines Interesse an dessen Freihaltung besteht (BGH, Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 346 - red white; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

    Einer bloßen konturlosen Farbgebung als solcher fehlt jede kennzeichnungsrechtliche Unterscheidungskraft ( BGH GRUR 1969, 345, 346 - red/white; vgl. auch BGHZ 52, 273, 276, 282 - Streifenmuster); dem Kennzeichnungsrecht ist daher ein abstrakter Farbenschutz, den die Klägerin hier im Ergebnis über den Sinngehalt ihres Wortzeichens "Lila" herleiten will, fremd ( BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi; BGHZ 52, 273, 276 - Streifenmuster).
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 6/91

    Verbandszeichen einer Ortsgemeinde - Piesporter Goldtröpfchen

    Zutreffend ist das Bundespatentgericht davon ausgegangen, daß auch eine nur geringe Unterscheidungskraft genügt, um den Schutzversagungsgrund des Mangels der Unterscheidungskraft auszuräumen (Beschl. v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 346 - red white; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • EuG, 27.01.2021 - T-287/20

    Eggy Food/ EUIPO (EGGY FOOD) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke EGGY

    Darüber hinaus ist das Argument der Klägerin zurückzuweisen, wonach sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (Deutschland) vom 18. Dezember 1968 in der Rechtssache I ZB 3/68 (GRUR 1969, 345) sowie aus dem Beschluss des Bundespatentgerichts (Deutschland) vom 22. September 2004 in der Rechtssache 32 W (pat) 106/02 ergebe, dass Ovale als solche als Marke eintragungsfähig seien, was auch für das Bildelement der angemeldeten Marke in Kombination mit ihrem Wortelement gelte.
  • BPatG, 16.01.1991 - 26 W (pat) 111/89

    Anmeldung des Wortzeichens "Linje" zur Eintragung als Warenzeichen; Klangliche

    Die oben dargestellten Unterschiede zu "Linie" in Schriftbild und Klang stellen das Zeichen "Linje" als genügend phantasievoll dar, zumal der Gesetzeswortlaut in WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 1 mit der Formulierung "keine Unterscheidungskraft" erkennen läßt, daß auch eine geringe Unterscheidungskraft genügt, um den Schutzversagungsgrund des Fehlens der Unterscheidungskraft auszuräumen (BGH GRUR 1969, 345, 346 "red white"; BlPMZ 1991, 26, 27 "new man").
  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

  • BPatG, 21.04.1993 - 26 W (pat) 89/91

    Anmeldung des für "Weine" bestimmten Verbandszeichens "MADEIRA"; Voraussetzung

  • BPatG, 22.02.2000 - 27 W (pat) 55/00
  • BPatG, 15.09.1993 - 26 W (pat) 284/91

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "BIJOU"; Verwendung der Bezeichnung "BIJOU" als

  • BPatG, 04.04.2000 - 27 W (pat) 185/99
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