Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2899
BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67 (https://dejure.org/1969,2899)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1969 - I ZR 40/67 (https://dejure.org/1969,2899)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1969 - I ZR 40/67 (https://dejure.org/1969,2899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 547
  • GRUR 1969, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67
    Die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, liegt im wesentlichen auf dem Gebiet der tatsächlichen Beurteilung und ist insoweit der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (BGH GRUR 1962, 522, 524 - Ribana, GRUR 1968, 550 - Poropan); nachzuprüfen ist das Berufüngsurteil lediglich daraufhin, ob das Berufungsgericht einen zutreffenden Begriff der Warengleichartigkeit zugrunde gelegt hat und ob der maßgebliche Sachverhalt frei von Verfahrensfehlern festgestellt worden ist, soweit solche Fehler von der Revision in zulässiger Weise gerügt worden sindc Entgegen der Auffassung der Revision sind die Ausführungen des Berufungsgerichts aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

    Die hiernach maßgebende Verkehrsauffassung bildet sich regelmäßig an Hand verschiedener tatsächlicher Umstände, vor allem danach, ob beide Waren regelmäßig von denselben Unternehmen hergestellt werden; daneben können auch die stoffliche Beschaffenheit und der Verwendungszweck der Waren sowie der Umstand von Bedeutung sein, daß beide Waren in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (BGH GRUR 1968, 550, 551 - Poropan).

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67
    Deshalb kann dem bei Anmeldung des Klagezeichens gegebenen Rollenstand keine unmittelbar entscheidende Bedeutung für die Frage der Verwechslungsgefahr zukommen; er kann allenfalls ein Beweisanzeichen dafür bilden, daß es sich bei dem Klagezeichen um ein von Haus aus kennzeichnungsschwaches Zeichen handelt (BGHZ 46, 152, 166 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur).
  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67
    Schon in der Gumax-Grumasol-Ent Scheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1952, 419) ist als maßgeblich für die Kennzeichnungskraft eines Zeichens auch seine Stellung im Wirtschaftsverkehr bezeichnet worden.
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67
    Das Berufungsgericht geht bei seiner rechtlichen Beurteilung zutreffend von den in der Rechtsprechung feststehenden Grundsätzen aus, wonach Waren zeichenrechtlich als gleichartig anzusehen sind, wenn innerhalb der beteiligten Verkehrskreise der Durchschnittsabnehmer bei gleichen Zeichen (bei denen normale Kennzeichnungskraft zu unterstellen ist) annehmen würde, die Waren entstammten derselben Herkunftsstätte (BGH GRUR 1954, 123, 124 - Auto-Fox).
  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67
    Die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, liegt im wesentlichen auf dem Gebiet der tatsächlichen Beurteilung und ist insoweit der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (BGH GRUR 1962, 522, 524 - Ribana, GRUR 1968, 550 - Poropan); nachzuprüfen ist das Berufüngsurteil lediglich daraufhin, ob das Berufungsgericht einen zutreffenden Begriff der Warengleichartigkeit zugrunde gelegt hat und ob der maßgebliche Sachverhalt frei von Verfahrensfehlern festgestellt worden ist, soweit solche Fehler von der Revision in zulässiger Weise gerügt worden sindc Entgegen der Auffassung der Revision sind die Ausführungen des Berufungsgerichts aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67
    Soweit es sich dabei um die Frage einer Schwächung der Kennzeichnungskraft des Klagezeichens durch ähnliche Zeichen anderer Hersteller handelt, kann eine Begrenzung des Schutzumfangs dadurch bewirkt werden, daß der Verkehr wegen des Nebeneinanderbestehens ähnlicher Zeichen genötigt ist, auf geringfügige Abstände zu achten, und sich infolgedessen an geringere Abstände gewohnt hat, oder auch dadurch, daß dem Klagezeichen durch die Benutzung ähnlicher Zeichen auf demselben Warengebiet, von denen das Publikum nicht annimmt, daß sie miteinander in Verbindung stehen, etwas von der ihm von Hause aus innewohnenden Kennzeichnungskraft genommen wird (BGH GRUR 1966, 259, 261 - Napoléon).
  • BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64
    Auszug aus BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67
    Wenn das Berufungsgericht demgegenüber ausführt, der Name K. No. habe sich jedenfalls nicht bei einem beachtlichen Teil der angesprochenen Verbraucherkreise in einem Maße durchgesetzt, daß diese mit dem Werbeschlagwort "K." eine Verbindung zu der Filmschauspielerin herstellen würden, so ist diese Feststellung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Beschluß des erkennenden Senats vom 16. März 1966, GRUR 1966, 493 - Lili).
  • LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96

    Fabergé

    Bei der Prüfung eines zeichenrechtlichen Schutzes war deshalb grundsätzlich zuerst die Warengleichartigkeit, und, wenn sie zu bejahen war, alsdann die Verwechslungsgefahr festzustellen (vgl. BGH, GRUR 1957, 287 - Plasticummännchen; 1969, 355 - Kim II).

    Von Warengleichheit war nach der Rechtsprechung zum alten Recht dann auszugehen, wenn die beiderseitigen Waren im Hinblick auf die regelmäßige Herstellungsstätte, auf ihre stoffliche Beschaffenheit, auf ihre wirtschaftliche Bedeutung und auf ihre Verwendungsweise so enge Berührungspunkte aufweisen, daß der Verkehr bei gleichen Zeichen annimmt, die Waren stammten aus derselben Herkunftsstätte (vgl. nur BGHZ 19, 23, 25 - Magirus; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; BGH, 1959, 25, 26 - Triumph; 1963, 572 - Certo; 1968, 550, 551 - Propan; GRUR 1969, 355 - Kim II; GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; 1992, 108, 109 - Oxygenol; 1995, 216, 217 - Oxygenol II).

  • OLG Hamburg, 21.01.2010 - 3 U 264/06

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen "JOOP!" und "LOOP"; erhöhter

    Denn während der Verkehr bei der Benutzung von Drittmarken zu einer sorgfältigeren Unterscheidung zwischen den Zeichen veranlasst wird, gilt dieser Erfahrungssatz bei nicht benutzten Marken gerade nicht (BGH, GRUR 1999, 586, 587 - White Lion, GRUR 1999, 241, 243 - Lions: vier Zeichen, GRUR 1967, 246, 248 - Vitapur, GRUR 1969, 355, 356 - Kim II; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14, 2003, Rn. 397ff.).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Das Berufungsgericht unterstellt, daß das Klagezeichen von Hause aus schwach sei, da nach den Grundsätzen der Vitapur-Entscheidung (BGHZ 46, 152, 166; vgl. auch BGH GRUR 1969, 355, 356 - Kim II) in der Eintragung einer Reihe ähnlicher Zeichen für gleiche oder benachbarte Warengebiete ein Fingerzeig dafür zu erblicken sei, daß es sich um eine naheliegende verbrauchte Wortbildung von geringer ursprünglicher Originalität handele.
  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80

    Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte

    Dazu hätte es jedoch der Feststellung bedurft, ob solche Marken über die vom Berufungsgericht genannten hinaus benutzt werden und dem Verkehr aufgrund des Umfangs dieser Benutzung bekannt sein konnten (vgl. BGH GRUR 1952, 419, 420 - Gumax/Gumasol - BGHZ 45, 131, 140 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening - BGHZ 46, 152, 157 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur - BGH GRUR 1969, 355, 356 - Kim II -).
  • BPatG, 21.10.2003 - 24 W (pat) 8/03
    Zwar darf dies nicht verallgemeinert werden und bei kurzen Markenwörtern grundsätzlich geringere Anforderungen an die Unterscheidbarkeit gestellt werden (vgl BGH GRUR 1957, 499, 502 "Wipp"; GRUR 1969, 355, 356 "Kim II").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht